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Antrag 46/I/2025 Einrichtung eines Fachausschusses Umverteilung, Finanzen & Steuern

23.04.2025

Der Landesvorstand der Berliner SPD wird aufgefordert den Fachausschuss „Umverteilung, Finanzen & Steuern einzurichten

 

Der neue Fachausschuss wird beauftragt, politische Maßnahmen und Zielsetzungen zu erarbeiten, die auf eine gleichere/gerechtere Vermögens- und Einkommensverteilung abzielen. Dabei soll die historische Verantwortung der Sozialdemokratie für ökonomische Gerechtigkeit als Bedingung für die soziale Demokratie als Leitgedanke dienen. Er soll sich vor allem mit folgenden Themen befassen.:

 

  1. Finanzen

Derzeit wird auf allen Ebenen um die Staatsfinanzen gerungen. Auf Bundesebene soll die Schuldenbremse reformiert und ein großer Sonderfonds beschlossen werden. In Berlin wird vor allem darüber diskutiert, wo gespart werden muss. Diese Diskussionen müssen auch in den Fachgremien der Partei diskutiert werden. Hier müssen wir neue Vorschläge und die langen Linien der Finanzpolitik erarbeiten. Ein Fachausschuss, der den Landesvorstand berät, ist dafür ein geeigneter Ort.

 

  1. Steuern und Gebühren

Grundlage der Staatseinnahmen sind Steuern. Diese sind in Deutschland heute jedoch sehr ungerecht ausgestaltet. Kaum ein anderes Land hat so hohe Steuern auf Arbeit und so niedrige Steuern auf Vermögen wie Deutschland. Eine Krankenpflegerin zahlt heute eine höhere Quote bei Steuern und Abgaben als Susanne Klatten, die reichste Frau Deutschlands. Aus sozialdemokratischer Sicht muss sich hier dringend etwas ändern, sowohl aus Gerechtigkeitsgründen als auch um den Staat ausreichend zu finanzieren. Gerade die Länder könnten von einer Vermögens- und Erbschaftssteuer massiv profitieren, da es sich um Ländersteuern handelt. Der Fachausschuss soll Steuerreformen bewerten und politische Vorschläge unterbreiten, gerade auch mit Blick auf die Finanzen in Berlin und den Bezirken.

 

  1. Ungleichheit und Umverteilung

Vermögen in Deutschland und auch Berlin sind heute ungleicher denn je verteilt. Das hat weitreichende Folgen für unsere Gesellschaft. Es ist ein Zustand, den wir als Sozialdemokratie nicht weiter hinnehmen können. Der Fachausschuss soll daher auch Vorschläge unterbreiten, wie die Ungleichheit bei uns in Berlin, aber auch bundesweit abgebaut werden kann. Weiterhin soll er Argumentationsstrategien und eingängige politische Forderungen erarbeiten, um die Frage der Umverteilung und eine klare Zukunftsvision einer gerechten Gesellschaft stärker in den öffentlichen Diskurs einzubringen. Dazu gehören auch die Frage der Verteilung der gesellschaftlichen Einkommen zwischen Arbeitseinkommen, Abschöpfung von Mehrwert/gewinneinkommen und Sozialtransfers sowie die Stärkung

Antrag 47/I/2025 Einrichtung eines Fachausschusses Finanzen, Steuern und Ungleichheit

23.04.2025

Der Landesvorstand der Berliner SPD wird aufgefordert den Fachausschuss „Finanzen, Steuern und Ungleichheit“ einzusetzen.

 

Der neue Fachausschuss wird sich vor allem mit drei Themenkomplexen befassen:

 

1. Finanzen

Derzeit wird auf allen Ebenen um die Staatsfinanzen gerungen. Auf Bundesebene soll die Schuldenbremse reformiert und ein großer Sonderfonds beschlossen werden. In Berlin wird vor allem darüber diskutiert, wo gespart werden muss. Diese Diskussionen müssen auch in den Fachgremien der Partei diskutiert werden. Hier müssen wir neue Vorschläge und die langen Linien der Finanzpolitik erarbeiten. Ein Fachausschuss, der den Landesvorstand berät, ist dafür ein geeigneter Ort.

 

2. Steuern und Gebühren

Grundlage der Staatseinnahmen sind Steuern. Diese sind in Deutschland heute jedoch sehr ungerecht ausgestaltet. Kaum ein anderes Land hat so hohe Steuern auf Arbeit und so niedrige Steuern auf Vermögen wie Deutschland. Eine Krankenpflegerin zahlt heute eine höhere Quote bei Steuern und Abgaben als Susanne Klatten, die reichste Frau Deutschlands. Aus sozialdemokratischer Sicht muss sich hier dringend etwas ändern, sowohl aus Gerechtigkeitsgründen als auch um den Staat ausreichend zu finanzieren. Gerade die Länder könnten von einer Vermögens- und Erbschaftssteuer massiv profitieren, da es sich um Ländersteuern handelt. Der Fachausschuss soll Steuerreformen bewerten und politische Vorschläge unterbreiten, gerade auch mit Blick auf die Finanzen in Berlin und den Bezirken.

 

3. Ungleichheit

Vermögen in Deutschland und auch Berlin sind heute ungleicher denn je verteilt. Das hat weitreichende Folgen für unsere Gesellschaft. Es ist ein Zustand, den wir als Sozialdemokratie so nicht weiter hinnehmen können. Der Fachausschuss soll daher auch Vorschläge unterbreiten, wie die Ungleichheit bei uns in Berlin, aber auch bundesweit abgebaut werden kann.

Antrag 45/I/2025 Einrichtung eines Arbeitskreises Muslimischer Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in der SPD Berlin

23.04.2025

1. Die SPD Berlin beschließt die Einrichtung eines Arbeitskreises Muslimischer Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten (AK MSD) im SPD Landesverband Berlin.

 

2. Der AK MSD wird als offizielle Plattform für die politische Partizipation muslimischer Mitglieder innerhalb der SPD Berlin anerkannt und arbeitet in enger Abstimmung mit den Gremien der SPD auf Landes- und Bezirksebene.

 

3. Der Arbeitskreis steht allen Mitgliedern der SPD Berlin offen, die sich für die politische, gesellschaftliche und soziale Teilhabe muslimischer Bürgerinnen und Bürger in Berlin einsetzen wollen.

Antrag 03/I/2025 Parteireform Teil II: Die Gliederungen der Berliner SPD

23.04.2025

In der Berliner SPD gibt es neben der räumlichen Gliederung in Abteilungen und Kreise eine Vielzahl von weiteren Gliederungen, die wertvolle Arbeit leisten. Dennoch bestehen insbesondere zwischen den Arbeitsgemeinschaften und Fachausschüssen Doppelungen und Überschneidungen, hinzu kommen Foren, Arbeitskreise und Projektgruppen. Obwohl insbesondere zwischen den Fachausschüssen, Foren und Arbeitskreisen keine wesentlichen statutenrechtlichen Unterschiede bestehen, werden diese in einer Vielzahl an Bezeichnungen geführt. Gerade für (Neu-)Mitglieder ist es daher oft etwas unklar, wo sie ihre Fähigkeiten am besten einbringen können.

 

Daher hat die Organisationspolitische Kommission auf der Grundlage der Arbeiten der Wahlen-wieder-gewinnen-Kommission eine Aufgabenabgrenzung vorgenommen und die Funktionen und Unterschiede der einzelnen Strukturen definiert.

 

Wie der Wahlen-wieder-gewinnen-Bericht empfiehlt die Organisationspolitische Kommission, Doppelstrukturen auf allen Ebenen abzubauen und die Gremien nach einem Politikfeldverteilungsplan zu organisieren. Im besten Fall ist für jedes Politikfeld eine Struktur zuständig. Dies ist zum einen erforderlich, um eine bessere Orientierung zu ermöglichen. Zum anderen ist mit einer effizienteren Struktur die gewünschte Beteiligung und Einbindung der Fachgremien besser zu organisieren.

 

Die Arbeitsgemeinschaften, die im Berliner Landesverband existieren, werden hier nicht gesondert betrachtet. Ihre Arbeitsweise ist durch das Bundesstatut festgesetzt und ist daher durch den Landesverband nicht veränderbar.

 

Wir stellen fest, dass insbesondere die Beratungsfunktion der Fachausschüsse durch den Landesvorstand und den Landesparteitag bislang unzureichend in Anspruch genommen wurde. Hier bestehen jedoch große Potenziale zur Stärkung und Koordinierung der inhaltlichen Parteiarbeit.

 

Zuletzt greifen die Maßnahmen unterschiedliche Anregungen auf, die in Anträgen oder aus den Gremien gefordert wurden (Sprecher*innenräte, Aufnahme von Mitgliedern, Versendung von Einladungen, Verzicht auf die Benennung der Vorsitzenden, gemeinsames Arbeitsprogramm mit dem Landesvorstand etc.). Deren Schwerpunkt liegt vor allem auf einer Entlastung des Ehren- und Hauptamts der Partei.

 

Damit verfolgt das Maßnahmenpaket drei übergeordnete Ziele:
Zum Ersten sollen Doppelstrukturen – sofern sie zu Redundanzen führen – abgebaut und die Arbeit der jeweiligen Strukturen effektiver werden. Damit soll insbesondere den Mitgliedern eine bessere Orientierung geboten werden und eine Einbindung der Fachgremien besser organisiert werden.

 

Zweitens sollen die Fachgremien verstärkt in die inhaltliche Parteiarbeit des Landesvorstands und des Landesparteitags einbezogen werden. Langfristig ergibt sich dadurch die Chance eines gemeinsamen Arbeitsprogramms zur Erarbeitung langfristiger Linien in der Partei.

 

Drittens soll das Ehren- und Hauptamt durch verschiedene Maßnahmen entlastet und Unklarheiten in der bisherigen Ausgestaltung aufgehoben werden.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die SPD Berlin die folgenden Maßnahmen:

 

I. Effektivere Strukturen mit klarer Zuständigkeit:

 

  1. Die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften, Fachausschüsse, Foren, Arbeitskreise, Projektgruppen orientieren sich an Politik- und Querschnittsfeldern. An der Politikfeldverteilung nehmen insbesondere die Arbeitsgemeinschaften und Fachausschüsse teil. Den Arbeitsgemeinschaften obliegt die vorrangige Betreuung ihres Politikfeldes. Wo Arbeitsgemeinschaften bestehen, sollten Fachausschüsse (und andere Doppelstrukturen) vermieden werden. Die Querschnittsfelder werden künftig durch die Arbeitskreise betreut. Hierbei ist anzuerkennen, dass es auch Arbeitsgemeinschaften gibt, die Querschnittsthemen bearbeiten und generell alle Politikfelder mit bearbeiten. Ihre Arbeit bleibt von dem hier beschriebenen Politikverteilungsplan unberührt.
  2. Die SPD muss insgesamt zu einer Reduzierung ihrer 22 Strukturen neben den Arbeitsgemeinschaften kommen. Dysfunktionale Doppelstrukturen werden – wo möglich – abgebaut, damit eine hauptamtliche Betreuung und Koordination der inhaltlichen Arbeit sowie die Orientierung der Mitglieder verbessert werden kann. Ein etwaiger Neuzuschnitt der von den Fachausschüssen betreuten Politikfelder wird gemeinsam mit den (bisherigen) Fachausschüssen, Foren und Arbeitskreisen in einem Dialogprozess erarbeitet. Dieser Prozess orientiert sich an den folgenden Kriterien: Reduzierung von dysfunktionalen Doppelstrukturen, inhaltliche Ergiebigkeit des Zuschnitts und Funktionalität sowie effektives Arbeiten der betrachteten Struktur.
  3. Die konkrete Reduzierung der Strukturen durch Teilung und Zusammenlegung wird mit Wirkung für die kommende Parteiwahlperiode in einem gemeinsamen Dialogprozess mit den Fachausschüssen, Foren und Arbeitskreisen erarbeitet. Eingriffe in der laufenden Wahlperiode werden nicht vorgenommen. Durch weitgehende Übergangsregelungen sollen insbesondere Übergangsvereinbarungen zwischen den beteiligten Fachgremien getroffen werden können, die einmalig Regelungen zur Zusammensetzung der ersten Vorstände sowie die Festlegung der Arbeitsweise und Arbeitsschwerpunkte ermöglicht. Es werden die technischen Voraussetzungen geschaffen, dass Mitgliederbestände in die neuen Strukturen übernommen werden können. Der Dialogprozess nimmt auf die anstehende Belastung der Fachgremien durch den vorstehenden Wahlprogrammprozess Rücksicht.

 

II. Verständliche Benennung der Strukturen für eine bessere Orientierung

 

  1. Zur Nachvollziehung dieser Strukturentscheidung wird die Benennung der Strukturen vereinfacht. Künftig bestehen in der Berliner SPD neben der territorialen Gliederung (Abteilungen und Kreise) nur noch Arbeitsgemeinschaften (AG), Fachausschüsse (FA), Arbeitskreise (AK) und Projektgruppen (PG) und Kommissionen. Die bisherigen Foren werden je nach Politikfeld- oder Querschnittsorientierung künftig als Fachausschuss oder Arbeitskreis organisiert. Die allein sprachliche Unterscheidung zwischen Arbeitskreisen und Facharbeitskreisen auf Kreisebene wird aufgegeben und das Statut entsprechend angepasst. Allen Strukturen steht auch künftig im gleichen Umfang das Rede- und Antragsrecht auf den Parteitagen der entsprechenden Ebene zu.
  2. Fachausschüsse sind Strukturen, die für die Dauer von zwei Jahren vom Landesvorstand eingesetzt werden, ihre Vorstände wählen und den Landesverband zu tagespolitischen Fragen beraten. Sie dienen insbesondere auch der Vernetzung mit Akteur*innen der Stadtgesellschaft. Dabei nehmen sie als einzige Struktur neben den Arbeitsgemeinschaften unmittelbar an der Politikfeldverteilung teil.
  3. Arbeitskreise werden von den Vorständen der Partei für die Dauer ihrer Wahlperiode eingesetzt. Sie sind gegenüber den Arbeitsgemeinschaften und Fachausschüssen nachrangig in der Betreuung des jeweiligen Politikfeldes. Eine Regelung ihrer Einsetzung und Wahl wird analog den Fachausschüssen in den Richtlinien geregelt.
  4. Von den Arbeitskreisen abzugrenzen sind Projektgruppen, die projektbezogen arbeiten und damit in der Regel für eine begrenzte Zeit innerhalb einer Wahlperiode für eine bestimmte Aufgabe eingesetzt werden.
  5. Das Statut der Berliner SPD (§ 10* OrgStatut) wird geändert, um die in den Nummern 2 bis 4 beschriebene Namens- und Definitionsvereinfachung nachzuvollziehen.

 

 

III. Einsetzung und Wahl der Fachausschüsse, Arbeitskreise und Projektgruppen

 

  1. Die Arbeitskreise und Fachausschüsse werden künftig zu Beginn der Wahlperiode des Landesvorstandes eingesetzt. Auf eine gesonderte Berufung der Vorsitzenden nach § 23* Abs. 7  e OrgStatut i. V. m. § 3 Abs. Richtlinie Fachausschüsse, Foren und Arbeitskreise wird verzichtet. Die Fachausschüsse und Arbeitskreise führen nach ihrer Einsetzung Wahlen auf der Grundlage der auch für sie geltenden Wahlordnung durch (§ 1 * WO). (Neue) Ausnahmen hiervon sind vom Landesvorstand für die Dauer der laufenden Wahlperiode zu genehmigen. Die Richtlinie wird entsprechend geändert.
  2. Fachausschüsse und Arbeitskreise können zur Leitung statt eines Vorstands auch Sprecher*innenräte mit drei oder fünf Sprecher*innen wählen. Sie entsenden zwei beratende Delegierte zum Landesparteitag, davon mind. 1 Frau (siehe Antrag 2/I/2025). Die Statuten und Richtlinien werden entsprechend angepasst.
  3. Die Fachausschüsse können zur besseren Vernetzung mit der Stadtgesellschaft bis zu drei externe Expert*innen (etwa aus dem Kreis der Gewerkschaften, Wissenschaft, Interessensvertretungen oder zivilgesellschaftlichen Initiativen usw.) in ihre Vorstände kooptieren. Dafür wird eine entsprechende Regelung in den Richtlinien aufgenommen.
  4. Sämtliche bestehenden Ausnahmeregelungen nach § 1 Abs. 2 Richtlinie sowie sämtliche gewohnheitsrechtliche oder qua LV-Beschluss anerkannte Ausnahmen werden aufgehoben. Es gilt ausschließlich das Statut und die Richtlinie. Über künftige Ausnahmeregelungen entscheidet der Landesvorstand jeweils für die laufende Wahlperiode.
  5. Neue Fachausschüsse, Arbeitskreise und Projektgruppen werden vom Landesvorstand eingesetzt. Der Geschäftsführende Landesvorstand kann einen Vorschlag dafür machen, der die Politikfeldverteilung beachtet. Die Einsetzung neuer Strukturen sollte kritisch geprüft werden. Aufgrund der Auslastung des hauptamtlichen Personals und den Vorteilen schlanker Strukturen wird zu einem Moratorium für die Schaffung neuer Strukturen geraten, sobald der Dialog- und Reformprozess abgeschlossen ist.
  6. Um eine Bewertungsgrundlage für den Fortbestand bestehender oder die Einsetzung neuer Strukturen zu haben, werden die bisherigen Rechenschaftsberichte zu einer Evaluation weiterentwickelt und diese in der Richtlinie verankert. Die Vorsitzenden / Sprecher*innen der Fachausschüsse und Arbeitskreise sollen künftig zum Ende der jeweiligen Wahlperiode die Arbeit der vergangenen Jahre darstellen. Hierfür erarbeitet die Organisationspolitische Kommission einen Evaluationsbogen, so dass Ergebnisse messbar und vergleichbar gemacht werden und die Arbeit für die Fachausschüsse und Arbeitskreise erleichtert wird. Inaktive Strukturen sollen identifiziert und abgebaut werden.
  7. Projektgruppen werden durch den Landesvorstand unter Benennung ihrer konkreten Aufgabe und Mitglieder für eine festgelegte Zeit durch Beschluss eingesetzt. Eine entsprechende Regelung wird in die Richtlinie aufgenommen.

 

IV. Beteiligung der Fachgremien an der Arbeit des Landesparteitags und Landesvorstands

 

  1. Die Beteiligung der Fachgremien an der Arbeit der Antragskommission wird im Antrag  2/I/2025 “Parteireform Teil 1: Reform des Landesparteitages und seiner Kommissionen” beschrieben. Ein weiteres Potenzial der Fachgremien wird insbesondere bei der Erstellung von Leitanträgen des Landesvorstands gesehen. Darüber hinaus wird geprüft, inwiefern die Fachgremien in der Antragskommission zu den sie betreffenden Antragsbereichen hinzugeladen werden können.
  2. Die Fachausschüsse sind beratende Organe des Landesvorstands (§ 10* Abs. 1 OrgStatut, § 1 Abs. 3 Richtlinie). Deshalb müssen insbesondere die Fachausschüsse und Arbeitskreise, aber auch die Arbeitsgemeinschaften in ihrer Beratungsfunktion gegenüber dem Landesvorstand gestärkt werden. Insbesondere sollten diese Gremien in die Erarbeitung von Positionen des Landesvorstands einbezogen werden; dies erfordert auch einen proaktiven Rückgriff auf diese beratenden Organe durch den (Geschäftsführenden) Landesvorstand. Aus diesem Grund sollen die Fachausschüsse künftig standardisiert bei der Antragsberatung des Landesvorstands beteiligt werden. Anträge sollen künftig den Arbeitsgemeinschaften, Fachausschüssen und Arbeitskreisen mit der Bitte um schriftliche Stellungnahme zugewiesen werden. Die gesammelten Stellungnahmen werden den Landesvorstandsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Um dieses Verfahren mit ausreichend Vorlauf durchlaufen zu können, ist die Antragsfrist vorzuverlegen und die Anzahl von “Initiativanträgen” zu begrenzen.
  3. Der Landesvorstand sollte auf der Grundlage des § 23* Abs. 7 f OrgStatut die Fachgremien gezielter mit der Erarbeitung inhaltlicher Positionen beauftragen. Auch dadurch soll die Arbeit der Fachgremien stärker mit der des Landesvorstands koordiniert werden. Insbesondere könnte mit den Fachgremien und dem Landesvorstand ein gemeinsames Arbeitsprogramm erstellt werden, das auch Gegenstand der Evaluation sein kann.

 

V. Eintritt und Mitgliederoffenheit der Fachausschüsse und Arbeitskreise

 

  1. Die Arbeitskreise und Fachausschüsse sind grundsätzlich offen für alle Mitglieder der Berliner SPD. Jedes Mitglied kann auf eigenen Wunsch Mitglied eines Arbeitskreises und Fachausschusses werden. Nicht-Mitglieder können grundsätzlich ebenfalls Mitglieder eines Arbeitskreises und Fachausschusses werden, haben aber bei Wahlen kein Stimmrecht. Der jeweilige Vorstand entscheidet bei Nicht-Mitgliedern über die Aufnahme.
  2. Parteimitglieder werden automatisch auf deren Wunsch in den Verteiler der jeweiligen Gliederung aufgenommen. Auf eine gesonderte Abfrage wird verzichtet. Für Nicht-Parteimitglieder sollte am derzeitigen Verfahren festgehalten werden.
  3. Wir ermutigen die Fachausschüsse, den Anteil der aktiven Nicht-Parteimitglieder zu erhöhen, um einen Austausch mit der Stadtgesellschaft strukturell in die Arbeit der Fachausschüsse zu integrieren. Dieser Aspekt sollte Gegenstand der Evaluation werden.
  4. Das Verteilermanagement der Arbeitskreise, Fachausschüsse und Projektgruppen soll digitalisiert werden. Im Rahmen des Digitalisierungsprozesses der Partei soll geprüft werden, ob und inwieweit Einladungen von den Vorständen eigenständig verschickt werden können. Die technische Umsetzung muss vor allem mit dem KSH bzw. dem Parteivorstand geklärt werden.

 

VI. Vertretung der Arbeitsgemeinschaften beim Landesparteitag, Landesvorstand und Antragskommission

 

  1. Problematisch ist, dass § 23* Abs. 2 Nr. 7 OrgStatut bestimmte Arbeitsgemeinschaften privilegiert, ohne dass dies im Bundesstatut vorgegeben wird. Der Auswahl dieser Gremien liegt jedoch keine verständliche und akzeptanzfördernde Logik zugrunde. Deshalb werden immer wieder Rufe laut, weitere Arbeitsgemeinschaften in den Kreis der Stimmberechtigten aufzunehmen. Das Statut ist dahingehend anzupassen, dass jeweils Arbeitsgemeinschaften, die marginalisierte und strukturell im gesellschaftlichen System Kapitalismus diskriminierte Gruppen und ihre Interessen vertreten, mit Stimmrecht im Landesvorstand vertreten sind. Dies sind aktuell die AG60plus, die Jusos, die AG Migration und Vielfalt, die SPD FRAUEN, die SPDqueer, die AG SelbstAktiv sowie die AfA, die zur DNA der SPD gehört.
  2. Die gleiche Problematik stellt sich für die Kreisvorstände gem. § 23a* Abs. 3 Nr. 7 OrgStatut. Hier sollte auf eine kohärente Umsetzung geachtet werden.
  3. Nach § 19* OrgStatut bestimmt der Landesvorstand Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaften für die Antragskommission. Hier stellt sich ebenfalls das zuvor genannte Problem. Wir empfehlen daher, dass § 19* Orgstatut so angepasst wird, dass zukünftig die Arbeitsgemeinschaften, die marginalisierte und strukturell im gesellschaftlichen System Kapitalismus diskriminierte Gruppen und ihre Interessen vertreten, mit Stimmrecht in der Antragskommission vertreten sind. Dies sind aktuell die AG60plus, die Jusos, die AG Migration und Vielfalt, die SPD FRAUEN, die SPDqueer, die AG SelbstAktiv sowie die AfA,die zur DNA der SPD gehört.. Die betreffenden Arbeitsgemeinschaften achten bei ihren Personalvorschlägen auf die Quotierung. Die 12 vom Landesvorstand zu wählenden Vertreter*innen in der Antragskommission müssen paritätisch besetzt sein.

 

VII. Sprecher*innenräte und Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitsgemeinschaften

 

  1. Sprecher*innenräte können für Arbeitsgemeinschaften qua Bundesstatut nur auf Kreisebene eingesetzt werden. Bei den Jusos bestehen optionale Sprecher*innenräte aus drei, fünf, oder sieben Sprecher*innen. Diese Regelung sollte für alle AGen auf Kreisebene übernommen und in den jeweiligen Richtlinien ergänzt werden. Die Anzahl der Mitglieder des Sprecher*innenrates ist auf fünf zu begrenzen.
  2. Handlungsbedarf wird insbesondere bei der Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitsgemeinschaften gesehen. Arbeitsgemeinschaften sollten im Bereich der Social-Media-Arbeit mit mehr Ressourcen aus dem KSH unterstützt werden. Das vom KSH in diesem Jahr gestartete Info-Format sollte in den nächsten Parteiwahlperioden fortgesetzt werden. Es empfiehlt sich, eine Richtlinie zu erarbeiten, welche die Social-Media-Arbeiten der Arbeitsgemeinschaften regelt. Dabei darf nicht in die inhaltliche Social-Media-Arbeit der Arbeitsgemeinschaften eingegriffen werden.
  3. Ein größerer Unterstützungsbedarf durch das KSH besteht auch für den Aufbau eines Newsletters, um neue und vorhandene Netzwerkpartner*innen verstärkt strategisch ansprechen zu können und damit die zivilgesellschaftliche Verankerung der Partei voranzutreiben. Hier sollte ein Newsletterformat mit einzelnen Themen- Arbeitsgemeinschaften in einem Pilotprojekt getestet werden.

 

Alle Regelungen in diesem Antrag werden spätestens zum Ende der Wahlperiode 2026-2028 vom Landesvorstand evaluiert.

Antrag 02/I/2025 Parteireform Teil I: Der Landesparteitag und seine Kommissionen

23.04.2025

Der Landesparteitag ist das höchste beschlussfassende Gremium der SPD Berlin. Er ist die zentrale Plattform für den Austausch und die Diskussion, der die inhaltliche Ausrichtung der Partei bestimmt. Er ist gleichzeitig die sichtbarste öffentliche Veranstaltung der Berliner SPD, über die regelmäßig in den Medien berichtet wird und mit der die Partei im besten Fall Themen in der Stadtgesellschaft und den Medien setzen kann. Jede Reform muss daher beachten, dass die Parteitage diesen wichtigen Charakter behalten.

 

Wir stellen gleichzeitig fest, dass die Landesparteitage grundlegend reformbedürftig sind. Durch die enorm hohe Zahl an Anträgen inkl. einer hohen Zahl an Initiativanträgen sowie einer stetig wachsenden Zahl von Reden und Grußwörtern in den vergangenen Jahren ist es kaum mehr möglich, strukturierte Debatten zu führen. Für die Stadt und die Partei wichtige Debatten werden an Randzeiten gedrängt, Diskussionen können nicht zu Ende geführt werden, Schlagzeilen produzierende und “Clickbaiting”-Themen werden in den Medien aufgegriffen. Die Delegierten haben kaum mehr Übersicht über die eigenen Beschlüsse. Die vom Landesparteitag eingesetzten Kommissionen wie die Antragskommission sind mit ihrer Aufgabe überlastet und können nur durch große Disziplin und mit viel Anstrengung einen Kompromiss zwischen notwendiger innerparteilicher Willensbildung und Zeitbegrenzung des Landesparteitages darstellen. Die Parteitage verschlingen enorme finanzielle Ressourcen. So sind in der Vergangenheit zum Teil über die Hälfte des Budgets für politische Arbeit in einem Jahr in die Landesparteitage geflossen (im Jahr 2024 rund 160.000 Euro). Sie stellen zudem hohe Anforderungen an die hauptamtlichen Mitarbeitenden, die am Wochenende und öfter als acht Stunden am Stück arbeiten müssen.

 

Die 2023 eingesetzte Wahlen-wieder-gewinnen-Kommission hat in ihrem Abschlussbericht daher Empfehlungen und Reformansätze aufgezeichnet. Die 2024 nachfolgende Organisationspolitische Kommission (OrgaKom 2.0) hat aufbauend auf diesem Bericht Reformen diskutiert und dem (Geschäftsführenden) Landesvorstand vorgelegt.

 

Alle Aspekte des Landesparteitages – Anzahl, Dauer, Aufbau, Struktur, Zusammensetzung, Arbeitsweise und Ergebnisse – sind Teil der Reform und müssen selbstkritisch betrachtet werden.

 

Selbstverständlich ist uns klar, dass eine Organisationsreform der Partei viel abverlangt. Dennoch müssen wir uns eingestehen, dass wir vor riesigen Herausforderungen stehen, die wir nur gemeinsam angehen können. Hierzu muss jede Gliederung und jede*r Einzelne bereit sein auch einen Beitrag zu leisten. Die Berliner SPD hat das Ziel mit dieser Reform, die unterschiedlichen Interessen von Austausch und Diskussion, innerparteilicher Willensbildung, Wirkung in die Öffentlichkeit, Schonung unserer hauptamtlichen Mitarbeitenden, Vereinbarkeit von Ehrenamt, Job, Care-Arbeit und Freizeit sowie Reduzierung der Kosten in Einklang zu bringen.

 

Die SPD Berlin beschließt folgende Punkte:

 

I. Anzahl und Dauer der Landesparteitage

 

  1. In einer Wahlperiode von zwei Jahren finden mindestens drei Landesparteitage statt. Das Statut wird dahingehend angepasst. Dabei sollen in Jahren, in denen der Landesvorstand gewählt wird, zwei Landesparteitage stattfinden, um ausreichend Zeit für die Diskussion inhaltlicher Positionen zu belassen.
  2. Es können ein- oder zweitägige Landesparteitage durchgeführt werden, Priorität haben aus Gründen der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt eintägige Landesparteitage am Samstag. Sonntage sollten nicht für Parteitage aufgewendet werden. Mehrtägige Parteitage sind ausnahmsweise und vorzugsweise am Freitagabend und Samstag durchzuführen. Dabei sind auf berufliche und familiäre Verpflichtungen der ehrenamtlichen Delegierten zu achten. Die Dauer des Landesparteitages ist auf acht Stunden pro Tag begrenzt, um einerseits die Vereinbarkeit von Ehrenamt in der SPD, Care-Arbeit und Freizeit zu erhöhen und andererseits, um die hauptamtlichen Mitarbeitenden nicht übermäßig zu belasten.
  3. Das Angebot der Kinderbetreuung hat sich für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Parteiengagement bewährt und wird fortgesetzt. Sie beginnt mit der Sitzung der Antragskommission, die direkt im Vorfeld des Landesparteitages stattfindet.
  4. Der Landesvorstand entscheidet über die konkreten Termine sowie die Art und das Format der Durchführung (in Präsenz oder digital) der Landesparteitage.

 

II. Zusammensetzung der Landesparteitage

 

 

1. Im Statut wird eine Klarstellung der Berechnungsgrundlage für die Delegiertenanzahl erfolgen. Jeder Kreis erhält zwei Grundmandate sowie für jeweils 1800 in den letzten zwei Kalenderjahren abgeführten Beitragsmonate je ein weiteres Delegiertenmandat. Das sind wie derzeit 268 ordentliche Delegierte. Die Regelung ist zur Vermeidung von Statutenstreitigkeiten erforderlich.

2. Aus Platz und Kostengründen wird die Anzahl der beratenden Delegierten von derzeit rund 250 auf rund 150 reduziert. Das Statut wird dahingehend angepasst, dass künftig nur noch die folgenden Personen dem Landesparteitag mit beratender Stimme angehören:

  • Stimmberechtigte Mitglieder des Landesvorstands inkl. Landesgeschäftsführung
  • Mitglieder des Parteivorstands
  • Landesrevisor*innen
  • Mitglieder des gewählten Fraktionsvorstands im Abgeordnetenhaus
  • je zwei beratende Delegierte pro Arbeitsgemeinschaft, davon mind. 1 Frau
  • je zwei beratende Delegierte pro Fachausschuss, davon mind. 1 Frau
  • die Berliner Bundestagsabgeordneten
  • die Berliner Mitglieder der Bundesregierung
  • die SPD-Mitglieder des Senats
  • die SPD-Staatssekretär*innen im Senat
  • die Berliner Abgeordneten im Europäischen Parlament
  • SPD-Mitglieder der Bezirksämter
  • Vorsitzende*r der AG der SPD-Fraktionsvorsitzenden
  • ein*e beratende*r Delegierte*r je Arbeitskreis + Juso-Hochschulgruppen

 

3. Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene, die einen Antrag oder einen Redebeitrag bei einer damit verbundenen General- oder Änderungsantragsdebatte einbringen, erhalten vom Präsidium Rederecht.

4. Besucher*innen können je nach Raumkapazitäten eingeladen werden. Es ist aber in der Einladung darauf hinzuweisen, dass es nur begrenzten Platz gibt und ggf. bei zu vielen Besucher*innen kein Eintritt in die Tagungsstätte möglich ist. Es besteht kein Anspruch auf einen Sitzplatz für Besucher*innen. Die Landesparteitage werden per Livestream übertragen.

 

 

III. Strukturierung der Landesparteitage

 

  1. Der Landesvorstand legt mit der Einladung einen inhaltlichen Schwerpunkt für den bevorstehenden Landesparteitag fest. Es wird geprüft, inwiefern die Delegierten bei der Auswahl des Schwerpunkts auf Vorschlag des geschäftsführenden Landesvorstands, etwa durch eine digitale Abstimmung, beteiligt werden können.
  2. Der Geschäftsführende Landesvorstand und das Präsidium des Landesparteitages stimmen sich im Vorfeld für eine Tagesordnung inklusive zeitlicher Planung ab. In der Geschäftsordnung wird die Möglichkeit konkretisiert, Zeitkontingente für die einzelnen Tagesordnungspunkte und Aussprachen festzulegen. Zu Beginn des Parteitages wird über die Festlegung abgestimmt. Geschäftsordnungsanträge bleiben möglich.
  3. Gerade in absehbar längeren Debatten hat sich die zufällige Auswahl von Delegierten mit Redewunsch bei Einhaltung der quotierten Redeliste bewährt.
  4. Sollte es nicht gelingen in der vorgegebenen Zeit die Anträge und weiteren Tagesordnungspunkte abzuarbeiten, ist das Präsidium aufgefordert, eine Vertagung oder Beratung der fehlenden Anträge im Landesvorstand vorzuschlagen. Damit soll sichergestellt werden, dass wichtige Anträge zeitnah beraten werden.
  5. Grußworte und Eingangsreden sind auf das notwendige Minimum zu reduzieren, um sicherzustellen, dass ausreichend Zeit für die inhaltliche Beratung bleibt.
  6. Wann immer es statutarisch möglich ist, sind Berichte schriftlich und nicht mündlich vorzulegen. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind möglich, sofern diese mit dem Geschäftsführenden Landesvorstand abgestimmt sind.
  7. Digitale Unterlagen zur Antragsberatung müssen Standard auf den Landesparteitagen werden. Das KSH prüft, wie alle Anträge, einschließlich der Änderungsanträge, auf einer zentralen digitalen Plattform für alle Delegierten bereitgestellt werden können.
  8. Zur Kostenreduktion soll das angebotene Essen nicht subventioniert werden. Getränke dagegen sollen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

 

IV. Zusammensetzung der Antragskommission

 

  1. Die Antragskommission besteht aus 24 stimmberechtigten Mitgliedern, davon 12, die auf dem Landesparteitag zu wählen sind, sowie 12 Mitgliedern, die der Landesvorstand wählt. Die Antragskommission muss wie folgt zusammengesetzt sein:- Jeder Kreis muss mit einer/einem Delegierten in der Antragskommission vertreten sein.- Die Antragskommission muss entsprechend der Geschlechterquote besetzt sein. Dieser Punkt wird im Statut klargestellt.- Jede AG soll in der Antragskommission vertreten sein.
  2. Der Geschäftsführende Landesvorstand und die Kreisvorsitzenden stimmen einen paritätischen Wahlvorschlag aus 12 Personen für die Wahl auf dem Landesparteitag ab. Die Kreise schlagen dazu unverbindlich zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts, mindestens eine Frau, für die Arbeit in der Antragskommission vor.
  3. Die übrigen 12 Personen wählt der Landesvorstand. Der Geschäftsführende Landesvorstand macht dazu einen quotierten Vorschlag.
  4. Nicht stimmberechtigte Mitglieder der Antragskommission sind die Landesgeschäftsführung, je 1 Vertreter*in der nicht mit Stimmrecht in der Antragskommission vertretenen Arbeitsgemeinschaften sowie je 1 Vertreter*in für den Senat, für die Abgeordnetenhausfraktion, für die Bezirksamtsmitglieder, für die Mitglieder des Bundestages und des Europäischen Parlaments und je 1 Vertreter*in für die vom Landesvorstand eingesetzten Kommissionen.
  5. Die Statutenkommission wird gebeten, eine Änderung zu prüfen, die folgende Ergänzung in die Geschäftsordnung aufnimmt: Ergänzung als § 1 Satz 2 (neu): „Die in dieser Geschäftsordnung für Landesparteitage und Kreisdelegiertenversammlungen getroffenen Regelungen gelten auch für die Antragskommission und weitere mit diesen Versammlungen zusammenhängende Kommissionen.“ (Prüfvorbehalt Statutenkommission.)

 

V. Strukturierung von Anträgen

 

  1. Die Antragsfrist für den Landesparteitag wird im Statut moderat von fünf auf sechs Wochen verlängert. Dadurch soll insbesondere das Hauptamt entlastet und eine bessere Einbeziehung der Stellungnahmen der Fachgremien ermöglicht werden.
  2. Die Antragskommission schlägt dem Geschäftsführenden Landesvorstand aus den vorliegenden Anträgen drei bis fünf Anträge vor, die prioritär auf dem Landesparteitag zu behandeln sind. Diese müssen nicht in den Konsens gebracht werden, sollen aber die entscheidenden Fragen abstimmungsfähig darbieten. Leitanträge des Landesvorstandes sind immer prioritär zu behandeln. Diese Prioritätenliste ist den Delegierten im Vorfeld des Landesparteitages mitzuteilen. Diese Anträge prägen die Außenwahrnehmung und Agendasetzung des Landesparteitages.
  3. Es ist von den Gliederungen vor Antragstellung zu prüfen, ob eine Beschlusslage der Partei vorliegt, um die Zahl von Anträgen zu verringern. Die antragstellenden Gliederungen werden erneut auf das Antragsnachverfolgungsportal des Landesparteitages hingewiesen (abrufbar unter https://parteitag.spd.berlin/antragsverfolgung/), um Dopplungen in der Beschlusslage zu vermeiden. Das KSH bemüht sich um weitere technische Verbesserung des Portals einschließlich Nutzung von KI zur Antragsnachverfolgung.
  4. Das KSH fordert die Fachausschüsse, Foren, Arbeitskreise und Arbeitsgemeinschaften nach Antragschluss und vor Beratung der Antragskommission rechtzeitig dazu auf, ein Votum zu den ihr jeweiliges Thema betreffenden Anträgen zu geben. Die Gremien sollen der Antragskommission mitteilen, ob der Antrag aus ihrer Sicht fachlich unbedenklich ist oder ob begründete Bedenken vorliegen. Sie können Änderungsvorschläge machen. Wenn diese Gremien von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, behandelt die Antragskommission die Anträge ohne dieses Votum.
  5. Das KSH prüft wie bisher, welche Anträge „durch Beschlusslage erledigt“ sind. Als aktuelle Beschlusslage gelten Beschlüsse der vergangenen zwei Jahre. Eine erneute Beratung innerhalb dieses Zeitraums soll nur dann erfolgen, wenn sich die Umstände, unter denen der Beschluss gefasst wurde, wesentlich verändert haben.
  6. Anträge die die gewisse Mindestanforderungen nicht erfüllen, können fortan von der Antragskommission zurückgewiesen werden, wenn
    – der Antrag offensichtlich der Beschlusslage entspricht,- formale Mindestvorgaben nicht eingehalten sind (bspw. keine Erkennbarkeit der Adressat*innen des Antrages),
    – der Antrag keine fassbare Forderung enthält,
    – das Thema ausschließlich Zuständigkeiten eines Bezirks betrifft und kein Handeln auf Landesebene nach sich zieht,- wenn der Antrag nicht in geschlechtergerechter Sprache verfasst ist.Resolutionen sind von diesen Kriterien nicht betroffen. Die Möglichkeit der Zurückweisung wird in der Geschäftsordnung des Landesparteitages verankert. Das KSH veröffentlicht dazu Hinweise und Formatvorlagen für die Antragsformalia.
  7. Die Gliederungen sind aufgerufen, die Adressierung des Bundesparteitages aufgrund der langen Vorlauffristen (in der Regel ein Bundesparteitag je Wahlperiode) genauestens zu überprüfen und ggf. zu ändern. Überweisungen an den Bundesparteitag werden künftig wie folgt vorgenommen: Anträge, die den Bundesparteitag als Adressaten führen, werden in einer Liste gesammelt. Auf dem Landesparteitag vor dem Bundesparteitag wird diese Liste von der Antragskommission in Rücksprache mit den Antragsteller*innen auf Aktualität geprüft und gesammelt den Landesparteitag zur Abstimmung gestellt. Dadurch wird – auch auf Wunsch des Parteivorstands – sichergestellt, dass keine widersprüchlichen oder erledigten Anträge an den Bundesparteitag überwiesen werden.
  8. Die Antragskommission weist Initiativanträge ohne Initiativcharakter zurück. Der Initiativcharakter ist nur dann gegeben, wenn der oder die Antragstellende in der schriftlichen Begründung des Antrages darlegen kann, warum die Problemstellung und die sich daraus ergebende(n) Forderung(en) erst nach Antragsfrist bekannt wurden. Hierfür wird die Geschäftsordnung des Landesparteitages ergänzt.
  9. Die Frist zur Einreichung von Initiativanträgen ist gleichzeitig die Frist zur Möglichkeit für die Herausnahme von Anträgen aus dem Konsens („Druckschluss“). Darauf weist das Präsidium hin.
  10. Der Landesverband stellt einen Leitfaden zum “guten” Antragschreiben auf dem Infoportal der SPD Berlin bereit.

 

VI. Kreise

 

  1. Neben den Argumenten für eine veränderte Zusammensetzung des Landesparteitages kommt bei den KDVen hinzu, dass es immer wieder zu Mobilisierungsproblemen der Delegierten (insbesondere bei großen Kreisen) kommt und preisgünstige Räumlichkeiten für über 100 Menschen schwer zu finden sind. Das spricht für eine Reduzierung der Anzahl der Kreisdelegierten der großen Kreise. Die Organisationspolitische Kommission unterstützt daher die von der Statutenkommission vorgeschlagene Reduzierung der  Größe der KDVen, die eine Obergrenze von 100 Delegierten einführt.
  2. Die Änderungen des LPT zu seiner Häufigkeit und seiner Zusammensetzung werden für die Parallelvorschriften der Kreisdelegiertenversammlungen entsprechend übernommen. Künftig werden die Kreise nur noch zur Durchführung von mindestens drei Versammlungen in einer Wahlperiode (statt bisher vier) verpflichtet.
  3. Für eine geordnete Antragsdebatte und zur Entlastung der hauptamtlichen Mitarbeiter*innen wird die Antragsfrist für die KDV auf drei Wochen verlängert. Sie beträgt damit die Hälfte der Antragsfrist für den LPT.
  4. Zur Effizienzsteigerung wird angeregt, den gewählten Kreisbeisitzer*innen in den Kreisvorständen klare Aufgabenprofile oder Themenfeldern zuzuordnen.
  5. Kreise mit weniger als 800 Mitglieder erhalten für die Aufstellung ihrer Wahlkreiskandidat*innen die Möglichkeit anstelle einer kostenintensiven Mitgliederbeteiligung die Möglichkeit, auf Antrag beim Landesvorstand eine Wahlkreisvollversammlung durchzuführen.
  6. Wir regen an, dass die Kreise – basierend auf den Reformvorschlägen des LPT – weitere Reformen ihrer KDVen anstoßen. Das können sein (Liste nicht abschließend):
  • Proaktives Angebot zur Kinderbetreuung: Eine Kinderbetreuung auf der KDVen sollte von den Kreisen immer proaktiv für die Delegierten angeboten werden und nicht erst auf Nachfrage erfolgen, um die Vereinbarkeit von Ehrenamt und Care-Arbeit zu verbessern.
  • In den Landesparteitagsdelegationen größerer Kreise (ab 12 Mitglieder) sollten jede Abteilung mit einer/einem Delegierten vertreten sein.
  • Prüfung der Bereitstellung digitaler Anwendungen für Abstimmungen, insbesondere für die Kreise (z. B. Open Slides)

 

VII. Weitere Bestimmungen

 

  1. Die Statutenkommission wird beauftragt, die im Landesverband Berlin nichtexistierenden Richtlinien zu Mitgliederbegehren, -voten und -entscheiden auszuarbeiten und dem Landesvorstand zur Beschlussfassung vorzulegen.
  2. Alle Regelungen in diesem Antrag werden spätestens zum Ende der Wahlperiode 2026-2028 vom Landesvorstand evaluiert.