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Antrag 147/II/2018 Regulieren statt Kriminalisieren: Eine neue Cannabispolitik ist nötig!

13.10.2018

Die SPD-Mandatsträger und -trägerinnen auf Bundesebene werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass

  • national und international die rechtliche Grundlage für eine staatlich kontrollierte Produktion und Abgabe von Cannabisprodukten an Erwachsene und deren legalen Besitz geschaffen werden, die den Anforderungen des Gesundheits-, Verbraucher- und Jugendschutzes in Bezug auf Produktion und Vertrieb Rechnung trägt;
  • in einem Zwischenschritt durch eine sofortige Änderung der entsprechenden bundesrechtlichen Grundlagen unmittelbar den Bundesländern das Recht gegeben wird, auf Landesebene über Durchführung und Zulassung wissenschaftlicher Modellprojekte zur Abgabe von Cannabis an erwachsene Konsumentinnen und Konsumenten in z.B. besonders qualifizierten Fachgeschäften mit Beratung zu ermöglichen bzw. die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Genehmigung eines wissenschaftlichen Forschungsprojektes nach § 3 Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz wesentlich zu vereinfachen, um wissenschaftliche Modellprojekte auf Landesebene in der Regel zu ermöglichen. Dabei sind folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:
    • Innerhalb der Modellprojekte muss eine Besteuerung ähnlich der Alkohol- und Tabaksteuer angestrebt werden, bestehende Werbeverbote bleiben bestehen, der Jugendschutz und die Prävention gestärkt.
    • Auf eine ausreichende finanzielle/personelle Ausstattung von Drogenpräventions- und Interventionsprojekten (insbesondere im Jugendbereich) muss hingewirkt und entsprechende Maßnahmen intensiviert werden.
    • Sobald die Modellprojekte geplant und umgesetzt werden, sollen die Landesregierungen einen Erfahrungsausaustausch der jeweiligen regionalen, nationalen und auch internationalen Projekte bzw. Modellprojekte gewährleisten.

 

Antrag 114/II/2018 Geflüchtete willkommen heißen: Keine weitere Verschärfung der Asylgesetzgebung!

13.10.2018

 

  1. Wir fordern die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag auf, das Konzept der sogenannten Ankerzentren nicht zu unterstützen und sämtliche Bemühungen in Richtung der Umsetzung von Ankerzentren zu verhindern.
  2. Wir fordern, dass jedem zu uns geflüchteten Menschen gleich welcher Bleibeperspektive, eine unabhängige Rechtsberatung zur Verfügung gestellt wird, so wie im Grundgesetz vorgesehen.
  3. Wir rufen zur Einhaltung einer humanen Sprache bei den Themen Migration und Flucht auf. Dazu gehört, auf die Benutzung von Begriffen wie „Überfremdung“ und Aussagen wie „Wir können nicht jeden aufnehmen“, zu verzichten.
  4. Wir fordern eine personelle und vor allem qualitative Aufstockung des BAMF durch Fachkräfte, die sich mit den Hauptherkunftsregionen der Geflüchteten auskennen. Dazu fordern wir einen verstärkten Personalanteil mit Regionalwissenschaftler*innen (damit gemeint sind Afrikanolog*innen, Nahostwissenschaftler*innen und Zentralasienwissenschaftler*innen). Wir fordern, dass das BAMF-Personal regelmäßig von internen und externen Regionalexpert*innen über die aktuelle Lage in den Herkunftsregionen fortgebildet wird.
  5. Wir fordern eine stärkere Schulung des Personals des BAMF zu den Themen Diversity und Interkulturalität.
  6. Es ist zu prüfen, ob ein Großteil der befristeten Stellen im BAMF nicht in unbefristete Stellen umgewandelt werden können. Das Ziel dieser Maßnahmen soll zum einen die Förderung der Attraktivität des BAMF als Arbeitsplatz sein, andererseits soll die inhaltliche Stärkung zu einer Steigerung der Genauigkeit bei Entscheidungen und zur Beschleunigung der Verfahren führen.
  7. Um die Qualität der Asylverfahren und der Entscheidungen nachhaltig zu verbessern, fordern wir ein einheitliches qualifiziertes Einstellungsverfahren für Personal im BAMF (ins. der Entscheider*innen und Übersetzer*innen). Dieses soll die Kompetenzen, Qualifikationen sowie Weltanschauungen und traditionelle, kulturelle Einstellungen der Bewerber*innen im Sinne der erforderlichen Neutralität gründlich abfragen, einschätzen und bewerten. Um ein solches Verfahren erfolgreich umzusetzen, fordern wir die vermehrte Entfristung von Stellen. Damit sollen einerseits die Einstellungsverfahren entlastet und andererseits das gefundene qualifizierte Personal gehalten werden.
  8. Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, kommunale Lösungen für die Unterbringung und Integration von Geflüchteten zu finden. In Anlehnung an das Konzept Gesine Schwans soll ein positives Anreizsystem zur Aufnahme von Geflüchteten geschaffen werden. Kommunen und Städte, die Geflüchtete aufnehmen, sollen grundsätzlich durch den Bundeshaushalt unterstützt werden, so dass ihnen kein Nachteil entsteht.
  9. Es soll ein europaweiter Fonds entstehen, der Gemeinden in ganz Europa bei der Aufnahme von Flüchtlingen unterstützt und diese durch Finanzierungshilfen zusätzlich zu der Erstattung der Auslagen unterstützt (Belohnungsmodell).
  10. Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion auf, der Politik der zunehmenden Aufweichung von Asylgründen ein Ende zu setzen und zu prüfen, inwieweit weitere Gründe für Asyl aufgenommen werden können (wie z.B. die Flucht durch klimatische Auswirkungen oder auch durch die aggressive Politik europäischer Unternehmen außerhalb Europas).

 

Antrag 128/II/2018 Berlins Verwaltung muss vielfältiger werden!

13.10.2018

Eine Gesellschaft ist so offen, wie ihre Institutionen es sind. Gerade öffentliche Einrichtungen in einer vielfältigen Gesellschaft haben die besondere Verantwortung, die Breite der Einwanderungsgesellschaft in Deutschland widerzuspiegeln. Die berufliche Zukunft beim Land Berlin ist immer weniger eine Frage der Herkunft. Dies zeigen die Ergebnisse der aktuellen Befragung: 27,2 %[1] aller neueingestellten Auszubildenden im Öffentlichen Dienst und in den Berliner Unternehmen mit Landesbeteiligung haben einen Migrationshintergrund. Das ist erneut ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr.

 

Ein genauer Blick auf die Zahlen macht jedoch deutlich, wie das Land als Arbeitgeber weiter hinter seinem eigenen Anspruch bleibt, eine diverse, vielfältige Stadt zu sein: mehr als ein Drittel der neuen Auszubildenden im Öffentlichen Dienst wurden bei der Polizei Berlin eingestellt. Ohne die Polizei läge der Anteil für Berlin insgesamt nur bei 16,5 %.

 

Noch alarmierender ist das Ergebnis einer Pilotstudie von Citizen of Europe[2], die den Anteil von Vielfalt in der Berliner Verwaltung analysiert hat: 92% der Führungspersonen in der Berliner Verwaltung sind weiß[3].

Die rot-rot-grüne Landesregierung in Berlin nimmt sich der Herausforderungen, die weiterhin gerade für Jugendliche mit Migrationshintergrund und sozialer Benachteiligung im Zugang zu Arbeitspositionen in der Verwaltung besteht, an. Zurzeit entwickelt sie ein Landesantidiskriminierungsgesetz (kurz LADG). Es ist das erste seiner Art in Deutschland. Das geplante Gesetz soll das bereits auf Bundesebene bestehende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ergänzen und verbessern. Vor allem die Berliner Verwaltung soll dabei für Diskriminierungserfahrungen sensibilisiert werden. Oberste Priorität muss es sein, Chancengleichheit herzustellen und durchzusetzen.

 

In diesem Rahmen soll ein Landesprogramm „Diversity“ auf den Weg gebracht werden, was im Antidiskriminierungsgesetz verankert ist. Dort sollen Instrumente geschaffen werden, z.B. zu Personalgewinnung oder Personalentwicklung, die es ermöglichen, dass die Verwaltung in Zukunft eine breite Vielfalt unserer Gesellschaft widerspiegelt.

 

Doch um zu überprüfen, ob diese verschiedensten Instrumente greifen, brauchen wir Evidenz in Form von erhobenen Zahlen zu der Repräsentanz von Vielfalt auf allen Positionsebenen der Berliner Verwaltung. Die Studie „Diversität in öffentlichen Einrichtungen“ zeigt, es ist möglich, alle Dimensionen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu erheben. Die Studie zeigt zudem, dass es bei einer Erhebung nicht nur um die Erfassung von Menschen mit Migrationshintergrund gehen darf. Vielmehr muss der Anteil von Menschen, der sich rassistischer Diskriminierung ausgesetzt sieht und dabei nicht zwangsläufig einen Migrationsanteil haben muss, offen dargelegt werden. Es in diesem Zusammenhang wichtig, zur Erhebung von rassistischer Diskriminierung Personen nach Selbst- und Fremdzuschreibung, nach der Häufigkeit von Diskriminierungserfahrungen und den vermuteten Gründen bzw. Bezugspunkten der Diskriminierung zu fragen.

 

Daher fordern wir die sozialdemokratischen Senatsmitglieder und SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus auf, sich dafür einzusetzen, dass

  1. regelmäßig eine repräsentative Erhebung erfolgen muss, die die Vielfalt in der Verwaltung misst. Dies muss gesetzlich verankert sein.
  2. Daten zu rassistischer Diskriminierung nicht nur in der Berliner Verwaltung, sondern z.B. auch im Hochschulbereich, in den Schulen, in den Kitas, dem Abgeordnetenhaus, etc. erfasst werden müssen.
  3. dieses Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdatenmonitoring sowohl innerhalb der Verwaltung als auch von externen Akteur*innen erfolgt. Dieses Monitoring muss in das Landesantidiskriminierungsgesetz oder Partizipations- und Integrationsgesetz mit aufgenommen werden.

 

[1] Seit 2006 erhebt BQN Berlin, das Berufliche Qualifizierungsnetzwerk für Migrantinnen und Migranten in Berlin, jährlich den Anteil der neu eingestellten Auszubildenden mit Migrationshintergrund im Öffentlichen Dienst, und seit 2010 auch bei den Betrieben mit Landesbeteiligung.
Die Statistik basiert auf einer Datenerhebung, die im Rahmen von Berlin braucht dich! durchgeführt wird.

[2] Aikins, Joshua Kwesi; Bartsch, Samera; Gyamerah, Daniel; Wagner, Lucienne (2018): „Diversität in öffentlichen Einrichtungen. Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten in der Praxis – Ergebnisse einer Piloterhebung unter Führungskräften der Berliner Verwaltung und landeseigenen Unternehmen” Vielfalt entscheidet – Diversity in Leadership, Citizens For Europe (Hrsg.), Berlin.

[3] Weiß ist bewusst kursiv geschrieben, um deutlich zu machen, dass es sich um eine politische Beschreibung und nicht um eine Farbbezeichnung handelt.

Antrag 174/II/2018 Für ein gerechtes und progressives Einwanderungsgesetz

13.10.2018

Forderungen:

Wir fordern die SPD auf, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Regierung, weiterhin für ein gerechtes und progressives Einwanderungsgesetz zu kämpfen. Dieses muss, um vollständig und seiner Wichtigkeit angemessen zu sein, Folgendes beinhalten:

  • Die Vorschläge, die im Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion schon enthalten sind, nämlich das Punktesystem nach kanadischen Vorbild mit einer Berücksichtigung auch für Nicht-Akademiker*innen, die Erlaubnis, die Kernfamilie mitzubringen und die Maßnahmen gegen Lohndumping, sind wichtig und sollen weiterhin erkämpft werden.
  • Außerdem muss sichergestellt werden, dass Aufenthaltstiteln nicht an bestimmten Arbeitsverträge geknüpft werden, denn das führt zu einer Situation, in der Arbeitnehmer*innen durch ihre prekäre Situation durch Arbeitgeber*innen erpressbar werden.
  • Erforderlich ist auch eine Verbesserung der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen und eine breitere Berücksichtigung von informell erworbenen Kenntnisse.
  • Ein Einwanderungsgesetz muss sich auch mit der globalen Ungerechtigkeit befassen, die, jenseits von Fluchtgründen, die größte Ursache für Migrationswünsche sind. Es ist die humanitäre Verantwortung von den reichsten Staaten wie Deutschland ihr entgegenzuwirken: durch mehr Entwicklungszusammenarbeit, internationale Friedenspolitik und einer gerechten Handelspolitik.
  • Migration hat auch gravierende Folgen für Entwicklungsländer, die dabei ihre schon nicht ausreichenden ausgebildeten Fachkräfte verlieren. Durch Partnerschaften mit Hauptherkunftsländern muss dafür gesorgt werden, dass die Konsequenzen dieses sogenannten Braindrains kompensiert werden. Die Möglichkeit der Rückwanderung muss auch immer bestehen, und einmal erworbene Aufenthaltstitel dürfen dafür nicht einfach verloren gehen, wenn Einwander*innen für eine Zeit lang in ihre Heimat zurückkehren. Wichtig ist auch, dass eine Portabilität der erworbenen Renten- und Sozialversicherungsansprüche möglich sein muss.
  • Von nicht weniger großer Bedeutung ist die global verbreitete Ungleichheit zwischen Männern und Frauen. Der ungleiche Zugang zu Bildung wird dazu führen, dass mehr Männer als Frauen die Kriterien des Punktesystems erfüllen werden. Maßnahmen gegen dieses Ungleichgewicht müssen auch unbedingt Teil eines Einwanderungsgesetzes sein.
  • Um ein diskriminierungsfreien, gerechten und seiner Zeit entsprechendem Einwanderungssystem zu gestalten, muss ein Einwanderungsgesetz auch Zuwanderungschancen für Menschen, die nicht die Kriterien des Punktesystems erfüllen, ermöglichen. Ein Weg dorthin ist, nicht nur die Arbeitszuwanderung, sondern auch die Bildungs- und Qualifizierungszuwanderung besser zu gestalten.
  • Dazu fordern wir ein einheitliches Online-Bewerbungssystem für das Auslandsstudium in Deutschland, eine Vereinfachung und Verbesserung der Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen und Hochschulzugangsberechtigungen, regulären Anspruch für Einwander*innen auf staatliche Leistungen wie BAföG oder Grundsicherung und einen Rechtsanspruch auf freiwillige Integrations- und Sprachkurse.
  • Für alle Einwander*innen ist es wichtig, dass Ihnen Informationskanäle und Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, die in einfacher Form aus den Herkunftsländern zugänglich sein sollen.
  • Wichtiger Teil des kanadischen Modells ist die intensive Integrationsarbeit und auch hier in Deutschland müssen Programmen und Maßnahmen die Möglichkeiten zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe erweitern. Dazu gehört auch eine Revision des Wahl- und Staatsangehörigkeitsrechts.
  • Um die notwendigen Kosten der Implementierung aller Maßnahmen, die mit einem solchen Einwanderungsgesetz verbunden sind, mindestens teilweise zu decken, werden deutschen Unternehmen, die von der Zuwanderung profitieren werden, auch ihren Beitrag leisten müssen.
  • Wir fordern einen Spurwechsel gut integrierter Personen aus dem Asylverfahren in das Einwanderungsgesetz.
  • Und als Letztes: Ein Einwanderungsgesetz muss auch Einwanderungsgesetz heißen. Im heutigen Zustand unserer Demokratie muss die Politik auch zeigen, dass sie die Antworten auf die wichtigen Fragen der Zeit hat, und so ein umfangreiches Gesetz wäre ein wichtiges Zeichen dafür.

 

Antrag 126/II/2018 Berliner Unterstützungsmodell für Betroffene von Häuslicher Gewalt

13.10.2018

Der Senat und die Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, eine Strategie für ein Berliner Unterstützungsmodell für Betroffene von Häuslicher Gewalt aufzusetzen, das folgendes berücksichtigt:

  • Mehr Beratungsstellen für Betroffene von Häuslicher Gewalt: Die Betroffenen sollten durch die Vermittlung einer Beratungsstelle psychische und psychologische Beratung, Sozialberatung auf dem Weg in die Trennung vom Partner, Hilfe bei der Bearbeitung von Anträgen für Sozialamt oder Jugendhilfe erhalten. Die Beratungsstellen sollen für die Betroffenen von Häuslicher Gewalt den Schutz des eigenen Lebensraums gewährleisten. Sie sollen unterstützen beim Finden einer sicheren Unterkunft, Rechtsbeistand leisten, Informationen und soziale Unterstützungsangebote zur Verfügung stellen.
  • Qualität der Beratungsstellen erhöhen: Ferner ist zu überprüfen, ob die Qualifikation der Beratenden und die finanzielle Ausstattung der Hilfeeinrichtungen ausreichen, um allen Hilfe suchenden zu unterstützen. So müssen in den Beratungsstellen auch Informationen und Beratungsangebote für Migrantinnen* in den unterschiedlichen Landessprachen angeboten werden, so dass Sprachbarrieren nicht dazu führen, dass die Frauen keine umfassende Aufklärung über ihre Rechte und Möglichkeiten der Unterstützung erhalten.
  • Mehr Frauenhäuser anbieten: Betroffenen von häuslicher Gewalt gemäß GewSchG Par. 2 (2), denen auf Antrag beim Familiengericht ein befristetes Recht zur alleinigen Nutzung der Wohnung eingeräumt wurde, die zuvor gemeinsam mit der gewalttätigen Person genutzt wurde, muss auch nach Ablauf der Nutzungsbefristung der Wohnung ein adäquater Ersatzraum (in Frauenhäusern, Zufluchtswohnungen für Frauen) zur Verfügung gestellt werden, das ihnen einen Schutz nach dem GewSchG gewährleistet. Die Anzahl der Frauenhäuser in Berlin sollte erhöht werden, um dem Bedarf gerecht zu werden.