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Antrag 48/I/2016 Ehrenamtliche HelferInnen in der Flüchtlingsaufnahme unterstützen

1.04.2016

Der Berliner Senat wird aufgefordert, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeit der ehrenamtlichen HelferInnen in der Flüchtlingsaufnahme besser zu unterstützen, die HelferInnen von den Aufgaben zu entlasten, die originär in die staatliche Zuständigkeit fallen und die Erfahrungen der Ehrenamtlichen wertzuschätzen und zur Verbesserung der Flüchtlingspolitik zu nutzen.

 

Erfahrung der ehrenamtlichen HelferInnen nutzen

  • Um die tägliche, praktische Erfahrung der Ehrenamtlichen zu nutzen, richtet der Senat monatlich einen neuen runden Tisch „Flüchtlingshilfe“ ein, zu dem er alle Initiativen der Flüchtlingshilfe einlädt. Es wird Transparenz über die Ergebnisse und ihre weitere Behandlung geschaffen.
  • Der Senat benennt eine berlinweit zuständige Stelle, die für die Berliner Flüchtlingsinitiativen AnsprechpartnerInnen für alle Vorschläge, Anregungen, Kritikpunkte und Probleme ist. Diese Stelle sollte u.a. auf der Homepage „Flüchtlinge in Berlin“ mit Kontaktdaten veröffentlicht werden.
  • Die Bezirke richten auf Ebene der Flüchtlingsunterkünfte regelmäßige runde Tische ein, um Verwaltung, BetreiberInnen, Initiativen und Ehrenamtliche in einen Austausch zu bringen. Dieser Austausch soll Strategien entwickeln, um Unterbringung, Versorgung und Zusammenarbeit vor Ort zu verbessern.

 

Qualität der Flüchtlingsunterkünfte sicherstellen

  • Die Senatsverwaltung legt die Pflichten der UnterkunftsbetreiberInnen in verbindlichen Verträgen von Anfang an fest. Die Pflichten werden in jeder Unterkunft auf Deutsch, Englisch, Arabisch und ggf. anderen Sprachen sichtbar ausgehängt.
  • Die Senatsverwaltung richtet in einem ersten Schritt ein Meldesystem für Mängel und Missstände in Flüchtlingsunterkünften ein, um HelferInnen und BewohnerInnen die Möglichkeit zu geben, auf Probleme hinzuweisen. Die Nachverfolgung und Behebung der Mängelanzeigen sollte öffentlich einsehbar sein.
  • Die Senatsverwaltung führt in einem zweiten Schritt einen öffentlich einsehbaren Qualitätscheck für Flüchtlingsunterkünfte ein, in dem die wesentlichen Aufgaben des Betreibers bewertet werden (Betten, Privatsphäre, Essensqualität und -ausgabe, Sanitärbereich, Personal, Unterstützung des Ehrenamts etc.).
    Ehrenamtliche dort professionell unterstützen, wo sie an ihre Grenzen kommen
  • Das Land Berlin richtet ein mobiles SozialarbeiterInnen-Team ein, auf die die ehrenamtlichen HelferInnen zurückgreifen können. Zwar müsste laut Personalschlüssel in einer Unterkunft pro ca. 100 BewohnerInnen eine Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter eingestellt werden, allerdings erfolgt dies häufig nicht oder erst sehr spät und reicht auch nicht aus, um schwerwiegende Probleme und Konflikte vor Ort zu lösen. Daher soll das mobile Team bei Bedarf Unterstützung in den Bereichen Übersetzungsdienste, Konfliktmediation und interkulturelle Mediation leisten, und zwar sowohl für die Arbeit mit den Flüchtlingen wie auch für die ehrenamtlichen Initiativen.
  • Der Senat schafft ein kostenloses Weiterbildungsangebot zu interkulturellen Kompetenzen und Angebote einer Supervision für FlüchtlingshelferInnen, die sich regelmäßig engagieren.

 

Mehr Demokratie in Flüchtlingsunterkünften wagen

  • Nichts ist frustrierender, als in einer Unterkunft monatelang zum Nichtstun verdammt zu sein. Deshalb startet das Land Berlin eine Kampagne zur Demokratisierung der Flüchtlingsunterkünfte. Ziel ist es, die BewohnerInnen aktiv in die Gestaltung und Organisation der Unterkünfte einzubinden: durch aktive Tätigkeiten wie Essensausgabe, Instandsetzung, Übersetzung und soziale Aktivitäten und durch die Einrichtung von demokratischen Selbstverwaltungsorgangen, die den BewohnerInnen eine Stimme geben. Das hilft auch den Initiativen, die so viele neue Möglichkeiten bekommen, mit den Flüchtlingen vor Ort zu arbeiten. Dies darf nicht dazu führen, dass der Betreiber Aufgaben, für die er bezahlt wird, strukturell an Flüchtlinge oder Freiwillige auslagert. Dazu entwickelt der Senat Leitlinien und Handreichungen für Unterkunftsbetreiber und Initiativen. Jede „Demokratisierung“ soll von einem professionellen Team aus SozialarbeiterInnen und Sozialarbeitern des Landes Berlin begleitet werden.
  • Die neuen demokratischen Vertretungen der Flüchtlinge werden verpflichtend bei runden Tischen zwischen Betreibern, Helfern und Bezirken eingebunden.
  • Zudem schafft der Senat eine Möglichkeit des Austauschs zwischen den VertreterInnen der Flüchtlinge in den unterschiedlichen Unterkünften. Dazu könnte in Zusammenarbeit mit den Flüchtlingsinitiativen ein Barcamp oder ähnliches stattfinden.

 

Die Nachhaltigkeit ehrenamtlicher Initiativen sichern

  • Senatsverwaltung und Bezirke bemühen sich, die von ihnen bereitgestellten Räumlichkeiten für Flüchtlingsinitiativen langfristig zu sichern. Sollten bereits genutzte Räume für andere Zweck genutzt werden müssen, so werden Alternativen gesucht.
  • Ehrenamt braucht Hauptamt! Um Ehrenamt nachhaltig zu ermöglichen, müssen die Initiativen bei der Finanzierung von hauptamtlichen Stellen unterstützt werden. Auch hier muss auf die besonderen Voraussetzungen geachtet werden. Der Senat entwirft daher ein Programm, das Stellen finanziert und diese zur Unterstützung an die Initiativen weitergibt, auch wenn diese keine Vereine sind. Der Bundesfreiwilligendienst passt derzeit nicht zu den Bedürfnissen der Initiativen, da diese häufig nicht als Verein eingetragen sind. Der Senat prüft, ob eine Andockung der Bundesfreiwilligen an einer Landeseinrichtung oder einen gemeinnützigen Träger möglich ist, um diese als Unterstützung für Initiativen zu entleihen.
  • Der Senat prüft die Einrichtung einer zentralen Kleiderkammer, in dem er analog zum Hamburger Modell bei der Suche nach einer großen Räumlichkeit sowie eines Trägers unterstützt. So könnten die ehrenamtlichen Initiativen vor Ort entlastet werden und sich der eigentlichen Aufgabe zuwenden: weg von der Nothilfe hin zur nachhaltigen Integration.

 

Antrag 49/I/2016 Kein Mensch ist illegal – Berliner Landesaufnahmeprogramm für Geflüchtete langfristig verlängern

1.04.2016

Wir fordern eine langfristige Verlängerung des Landesaufnahmeprogrammes für Geflüchtete. Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus sowie den Regierenden Bürgermeister Michael Müller auf, mit allen ihnen zu Verfügung stehenden Mitteln darauf hinzuwirken, dass diese legale Einreisemöglichkeit weiterhin und über den 31.12.2016 hinaus bestehen bleibt. Weiterhin halten wir daran fest, alle Hürden für Schutzsuchende und Geflüchtete abzubauen.

 

(Zur Weiterleitung an die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin)

 

Antrag 47/I/2016 Es ist uns keine Ehre! – Ehrenamtliches Engagement darf nicht für Sozialstaatsabbau herhalten!

1.04.2016

Ehrenamtlich engagierten Menschen gebührt unser Dank. In vielen Bereichen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens erleben wir aber unter dem Deckmantel der Stärkung des Ehrenamtes Tendenzen der schleichenden Deprofessionalisierung, die Aushöhlung von arbeits- und tarifrechtlichen Regulierungen, eine Ausweitung des Niedriglohnsektors und eine immer stärkere Inanspruchnahme der Arbeitskraft von Ehrenamtlichen zur Bewältigung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben und genuin staatlich zu organisierender und zu erbringender Leistungen. Von anti-emanzipatorischen Formen karitativer Maßnahmen geht vermehrt die Gefahr aus, dass sie jene sozialen Verhältnisse verfestigen, aus denen die Erforderlichkeit ihrer Existenz erst entstanden ist. Besonders deutlich wird dies in unserer Stadt derzeit zum Beispiel bei der Arbeit mit und für Geflüchtete. Ehrenamtliche Helfer*innen müssen entlastet werden und die Empfänger*innen ihrer Leistungen haben Anspruch auf qualifizierte Hilfe.

 

Freiwilliges, ehrenamtliches Engagement darf nicht für Sozialstaatsabbau herhalten!

Deshalb fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf:

 

Durch dafür geeignete Maßnahmen kurzfristig sicherzustellen, dass ehrenamtliche Helfer*innen aufgrund ihres Engagements zeitlich, finanziell oder gesundheitlich nicht derart in Anspruch genommen werden, dass sie ihr Ehrenamt niederlegen müssen – eine weitere Verschlechterung der Situation der Geflüchteten wäre die Folge.

 

Endlich dafür zu sorgen, dass der Staat strukturell über ausreichend finanzielle, materielle und personelle Ressourcen verfügt, um die entsprechenden Aufgaben und Leistungen erfüllen bzw. erbringen zu können.

 

Sich dafür einzusetzen, möglichst kurzfristig die Arbeit mit und für Geflüchtete, die derzeit ehrenamtlichen Helfer*innen wahrnehmen, durch die Arbeit von für die zu leistenden Aufgaben qualifiziertes Fachpersonal zu ersetzen.

 

Sich dafür einzusetzen, dass die hierfür und für eine erfolgreiche Integration der Geflüchteten notwendigen finanziellen Mittel kurzfristig vom Bund bereitgestellt werden. Die schwarze Null ist für uns kein Selbstzweck!

 

Wir möchten uns zukünftig mit dem Begriff des Ehrenamtes grundlegend befassen und eine Beschlusslage dazu erreichen, welche gesellschaftliche Rolle es ausfüllen kann bzw. darf. Dabei soll beantwortet werden, wo für uns die Grenze zur Erwerbsarbeit erreicht ist bzw. welche Aufgaben fest in Staatshand gehören und wie wir die Ehrenamtlichen vor Selbstausbeutung schützen können.

Antrag 46/I/2016 Der Integration eine echte Chance geben: Gesetz zur erleichterten Ausweisung entschärfen

1.04.2016

Wir fordern die SPD Bundestagsabgeordneten dazu auf, sich gegen Verschärfungen im Aufenthaltsgesetz einzusetzen. Gleichzeitig lehnen wir die von den Bundestagsfraktionen CDU/CSU und SPD auf den Weg gebrachten Maßnahmen entschieden ab!

 

Das von der Bundesregierung – unter federführender Leitung der SPD – beschlossene „Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern“ in seiner vorliegenden Form kann so nicht akzeptiert werden. Wir sind überzeugt, dass durch dieses Gesetz nicht nur das individuelle Grundrecht auf Asyl weiter eingeengt bzw. weiter ausgehöhlt, sondern zudem rechtspopulistischen Forderungen nachgekommen wird. Vor allem aber bedient diese reaktionäre Politik rassistische Parolen und hetzerische Forderungen im Stile „Abschiebung krimineller Ausländer“ und macht sich schlussendlich zum Sprachrohr rechtspopulistischen Gedankengutes. Die Bundesregierung geht mit der Verschärfung des Gesetzes auf Stimmenfang am rechten Rand und betreibt populistische Symbolpolitik auf dem Rücken Schutzsuchender. So etwas können und wollen wir nicht akzeptieren!

 

Nein zur Doppelbestrafung! 

Schon die Grundintention des Gesetzes zeigt die ganze Ungerechtigkeit auf: nämlich, dass wenn Migrant*innen rechtskräftig zu einer Freiheits-oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurden, ab sofort ein „besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ gelten soll – unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist oder nicht. Ein „besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ bezieht sich in dem von Justizminister Heiko Maas und Innenminister Thomas de Maiziére vorgelegten Gesetz ausdrücklich auf Migrant*innen, ergo fallen unter diese Kategorie auch langjährig hier lebende Menschen. Eine Bewährungsstrafe würde künftig die Ausweisung aus Deutschland bedeuten. So kann, wer mehrere Diebstähle begangen habe oder sich gegen seine Verhaftung wehre, mit sofortiger Wirkung seinen Anspruch auf ein Leben in Deutschland verlieren. Dass jemand straffällig wird, ist aber kein Beweis dafür, dass die Integration nicht erfolgreich war. Die zusätzliche Ausweisung stellt somit eine Art „zweite Bestrafung“ für Migrant*innen dar. Eine verschärfte, auf Grundlage der Herkunft einer Person vollzogene Bestrafung darf es nicht geben! Eine diskriminierende und rassistische Doppelbestrafung ist weder sozial, noch gerecht oder demokratisch vertretbar!

 

Keine Stärkung rechtspopulistischer Ressentiments gegenüber Geflüchteten und Asylsuchenden

Die Diskussion um „straffällige Ausländer“ bzw. deren „kriminelle Einstellung“ konstruiert ein bestimmt pauschalisierendes Bild von Geflüchteten, die bei uns Schutz vor Verfolgung, Krieg und Tod suchen. Durch die Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes wird nicht zuletzt suggeriert, dass mitunter eine Vielzahl von Asylsuchenden potentiell kriminell bzw. gefährlich seien. Dass dabei lediglich Vorurteile und Ressentiments bedient werden zeugt von einer Symbolpolitik, die in ihrem Kern nicht an strafrechtlicher Aufklärung, sondern Abschreckung interessiert zu sein scheint. Dieser politische Aktionismus dient nur dem Schein zur Wiederherstellung der „öffentlichen Sicherheit“ zu Lasten der Leidtragenden, nämlich der Schutzbedürftigen. Hier müssen wir uns entschieden dagegenstellen! Es darf kein Extrarecht in Abhängigkeit der Herkunft einer Person geben! Gleiches Recht für alle Menschen!

 

Keine Überreaktion der Politik

Durch die geplanten Änderungen wird sich die Zahl aufenthaltsbeendender Maßnahmen immens erhöhen. Gleichzeitig stellt für viele Menschen die Abschiebung aus Deutschland eine immens lebensbedrohliche Situation dar, werden sie genau in die Länder zurückgeschickt, die aus Furcht vor Terror, Krieg, Verfolgung und Tod verlassen hatten. Die Bundesregierung hat aber grundlegend eine Pflicht, für die Unversehrtheit der körperlichen Integrität der hier lebenden Menschen zu sorgen und dies zu garantieren. Das Menschenrecht liegt nicht im Ermessen der Herkunft eines Menschen, sondern gilt stellvertretend für alle Menschen. Wir müssen verhindern, dass es zu erneuten Verschärfungen des Ausweisungsrechtes kommt und die Menschen gegeneinander ausgespielt werden!

Antrag 45/I/2016 Das Asylpaket II sofort zurücknehmen!

1.04.2016

 

Wir fordern die Bundestagsfraktion der SPD und die SPD-Führungsspitze dazu auf, das Asylpaket II umgehend wieder aufzuheben und Bestrebungen in ähnliche Richtungen, sowie die Fürsprache für diese unverantwortliche Politik einzustellen!

 

Dazu gehören unter anderem die Rücknahme der bereits geschehenen und die Unterlassung weiterer Ausweitungen der sicheren Herkunftsstaaten, die Schnellverfahren bei der Abschiebung von Geflüchteten, die verschärfte Residenzpflicht, die Einschränkung des Familiennachzugs, die Kooperation mit der Türkei in Flüchtlingsfragen und die Abschiebungen nach Afghanistan. Diese sind umgehend umzusetzen.