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Antrag 09/II/2023 Trennung Amt-Mandat - Kooptierung LV

21.08.2023

1.) Die Trennung von Amt und Mandat ist im Landesvorstand mit sofortiger Wirkung für die restliche Wahlperiode 2022/24 umzusetzen. 

 

2.) Mitglieder des Senats sind im Landesvorstand mit Rederecht zu kooptieren.

 

3.) Der Landesvorstand wird beauftragt, zum nächsten Landesparteitag die notwendigen Beschlussentwürfe (Richtlinien/ Statut) vorzulegen, so dass die Trennung von Amt und Mandat zu den ordentlichen Parteiwahlen 2024 wirksam werden kann.

Antrag 97/II/2023 Die Leistung von Bürgerdeputierten durch angemessenere Entschädigung würdigen

21.08.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder im AH werden aufgefordert, das Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen dahingehend zu ändern, dass Bürgerdeputierte auch Sitzungsgeld für die Teilnahme an den Fraktionssitzungen erhalten und dieses für die BD in einem angemessen Rahmen erhöht wird.

Antrag 88/II/2023 Beratungsstellen für Betroffene transfeindlicher Gewalt

21.08.2023

Die Sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert

 

  • gemeinsam mit freien Trägern eine Beratungs-, Betreuungs- und Anlaufstelle für Personen zu entwickeln, die von trans*feindlicher Gewalt und Anfeindungen betroffen sind;
  • die Programme aus dem Landeshaushalt zu finanzieren;
  • im Haushaltsplan Mittel einzustellen, auf die freie Träger zurückgreifen können um aktuelle Informationen über bereits vorhandene Beratungsangebote bereitzustellen;
  • auf den Plattformen des Landes Berlin in niedrigschwelliger Weise auf die Angebote hinzuweisen.

 

Antrag 32/II/2023 Öffentliche Förderung von Beratungsleistungen vor Ort für private Hausbesitzer zu Klimaschutzmaßnahmen

21.08.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass aus dem geplanten Sondervermögen „Klimaschutz, Resilienz und Transformation“ des Berliner Senats Mittel ein Förderprogramm aufgesetzt wird, die energetische Gebäudesanierung insbesondere von  Eigenheimen beratend zu begleiten. Dieses soll sich aus zwei Fördersäulen zusammensetzen:

 

1. Erste Säule: Einen Anspruch auf Kostenerstattung bei Inanspruchnahme von Energieberatungsangeboten.

 

2. Zweite Säule: Die stadtweite Einrichtung, Förderung und Finanzierung von niedrigschwelligen Energieberatungsangeboten

  • durch die Finanzierung einer aufsuchenden mobilen Energieberatung in Gebieten, die sich durch eine Eigentumsstruktur auszeichnen;
  • durch Pilotprojekte für eine kostenlose und interessenfreie Erstberatung für private Hausbesitzer in einem Beratungsbüro vor Ort.

 

3. In beiden unter Nr. 2 benannten Fällen, soll die Finanzierung insbesondere die Folgenden Leistungen umfassen:

  • Kostenlose Vor-Ort-Beratung des Immobilienbesitzers mit dem Ergebnis einer „IST-Zustandsanalyse“ der einzelnen Wohnimmobilie;
  • Vermittlung von Sachverständigen für die Erstellung einer Umsetzungsplanung mit einer Kostenprojektion, die finanzielle Förderungen berücksichtigt.

 

4. Über das Förderprogramm soll auf einer Webseite des Landes informiert werden. Die Webseite soll eine Kontaktliste zu allen aus den Programm nach Nr. 2 finanzierten Angeboten vorhalten.

Antrag 05/II/2023 Beschlüsse des Landesparteitages respektieren

21.08.2023

Der Landesparteitag bittet die antragsberechtigten Gliederungen, dass Anträge, die auf dem Landesparteitag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten haben, erst nach Vorliegen einer neuen Sachlage erneut eingebracht werden.

 

Der Landesvorstand wird gebeten, diesen Beschluss den Vorständen der antragsberechtigten Gliederungen gesondert zur Kenntnis zu geben.