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Antrag 122/I/2022 gerichtsfeste Dokumentation bei Notfallversorgung von Opfern häuslicher und sexualisierter Gewalt

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses sollen sich dafür einzusetzen, dass bei der Notfallversorgung von Opfern häuslicher und sexualisierter Gewalt in Krankenhäusern eine gerichtsfeste Dokumentation der Verletzungen entsprechend den Leitlinien der WHO unter Verwendung standardisierter Dokumentationsbögen in allen an der Notfallversorgung teilnehmenden Krankenhäusern sichergestellt,

 

  • die sofortige psychosoziale Betreuung der Opfer gewährleistet wird und
  • die Gewaltschutzambulanz der Charité täglich 24h erreichbar ist.

 

 

Antrag 19/I/2022 Stärkung der politischen Partizipation und Repräsentanz von Menschen mit Beeinträchtigungen in und durch die SPD

17.05.2022

Wir Sozialdemokrat*innen wollen aktive Interessensvertreter*innen für eine inklusive, diskriminierungsfreie und partizipative (Stadt-)Gesellschaft sein. Mit einer engagierten Teilhabepolitik fördern wir aktiv die selbstbestimmte Lebensführung und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit Beeinträchtigungen und/oder psychischen und/oder chronischen Erkrankungen in ihrer Vielfalt. Unser Ziel ist die gleiche ungehinderte Teilhabe für alle über den gesamten Lebenslauf in allen Lebensbereichen. Für uns ist eine umfassende Barrierefreiheit ein bedeutsamer Qualitätsstandard einer modernen Politik und Infrastruktur.

 

„Demokratie braucht Inklusion“ (Jürgen Dusel). Wir Sozialdemokrat*innen mit und ohne Beeinträchtigung kämpfen für Selbstbestimmung und politische Partizipation und Repräsentanz von Menschen mit Beeinträchtigungen. Wir stärken ihre Chancen zur tatsächlichen Umsetzung des aktiven und passiven Wahlrechts für alle Mandate, Ämter und Funktionen auf allen föderalen Ebenen. Wir wollen eine Gleichheit stärkende Teilhabepolitik und engagieren uns in der Behindertenbewegung, so wie wir es beispielsweise in der Frauen- und Genderbewegung, in der LSBTTIQ-Bewegung auch tun.

 

Wir fordern den SPD-Landesvorstand auf, spätestens zum ersten Landesparteitag in 2023 einen Bericht nach dem Vorbild des Gleichstellungsberichtes vorzulegen. Dieser muss Auskunft geben u.a.:

 

  • über die tatsächlich erreichten Ziele des vom SPD-Landesparteitag 2017 beschlossenen Antrages 82/I/2017 Inklusionsplan der SPD Berlin 2017-2023 und die zur Zielerreichung entwickelten und zum Einsatz gekommenen Maßnahmen und Ressourcen;
  • über die sich gezielt auch an Menschen mit Beeinträchtigungen Rekrutierungs- und Willkommensmaßnahmen, die deutlich machen, dass wir als SPD eine moderne und vielfältige Partei sind, die für eine gleichberechtigte politische Teilhabe eines jeden Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen kämpft;
  • über Aktionen und gemeinsame Bündnisarbeit mit entsprechenden Vereinen, Trägern und Einrichtungen;
  • über die noch in 2022 zu erfolgenden Abfragen u.a.
  • zur baulichen, digitalen und kommunikativen Barrierefreiheit im KSH und in den Kreisbüros aber auch in den Wahlkreis- bzw. Bürger*innenbüros unserer sozialdemokratischen Mandatsträger*innen auf Bundes- und Landesebene
  • zur Beschäftigtenzahl von Menschen mit Beeinträchtigungen in der SPD und bei unseren Parlamentarier*innen;
  • über die Entwicklungslinien gemäß des (Dis-)Ability Mainstreaming zur Fortschreibung des zweiten Inklusionsplanes 2023-2025, der spätestens auf dem zweiten SPD-Landesparteitag 2023 zu verabschieden ist.

 

Wir fordern die einzelnen sozialdemokratischen Amtsträger*innen auf Landes- und Bezirksebene bis zum ersten LPT bzw. bis zur ersten KDV 2023 auf, dem SPD-Landesparteitag bzw. den Kreisdelegiertenversammlungen jährlich einen Bericht vorzulegen, aus dem mindestens hervorgeht, u.a.

 

  • welche vielfaltsfördernden Maßnahmen sie im Interesse aller bzw. der bezirklichen Berliner*innen mit Beeinträchtigungen erreicht haben;
  • wie nachvollzieh- und messbar erfolgreich sie bei der Umsetzung des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) sind;
  • welche Verbesserungen sie personalpolitisch in ihren Senatsverwaltungen bzw. Geschäftsbereichen hinsichtlich der Anstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen erreicht haben.

 

Die Aussagen sollen erkennen lassen, mit welchen Finanzen die einzelnen Teilhabe-Maßnahmen gegenwärtig als auch künftig hinterlegt sind.

 

Wir fordern die einzelnen Parlamentarier*innen (Abgeordnete und Verordnete) – zumindest im Rahmen eines gemeinsamen Beschlusses ihrer jeweiligen Fraktion oder Landesgruppe – bis zum ersten LPT bzw. der ersten KDV 2023 auf, dem SPD-Landesparteitag bzw. den Kreisdelegiertenversammlungen jährlich einen Bericht vorzulegen, aus dem hervorgeht, u.a.

 

  • welche Anstrengungen unternommen bzw. welche Erfolge erreicht wurden, um die parlamentarischen Strukturen (u.a. durch
  • Geschäftsordnungsänderungen) so zu verbessern, dass gewährleistet wird, dass ein Mensch mit Beeinträchtigung in der Ausübung eines politischen Mandats nicht behindert wird,
  • wie z.B. der Landesbehindertenbeirat oder die bezirklichen Beiräte für die Belange der Menschen mit Behinderungen in unseren sozialdemokratisch verantworteten Strukturen einen direkten Zugang zu parlamentarischen Entscheidungsprozessen haben und wie viele Treffen mit der* Bundes-, Landes- oder Bezirksbeauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung stattgefunden hat.

 

In allen Berichten sollen Leuchtturmprojekte benannt werden, die eine diskriminierungsfreie Gleichstellungsarbeit der SPD im Interesse von Menschen mit Behinderungen deutlich herausstellen.

 

Nichts über uns ohne uns

 

Sozialdemokratische Politik ist nach innen und außen dem menschenrechtsbasierten Ansatz der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet. Eine inklusive Gesellschaft, eine inklusive SPD werden wir nur unter partizipativer Einbeziehung sachkundiger und/oder selbstbetroffener Genoss*innen und ggf. zivilgesellschaftlicher Selbstvertretungs- und Engagementorganisationen erreichen können.

 

Um tatsächliche Erfolge für eine gleichwertige Teilhabe für alle Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen in absehbarer Zeit zu erzielen, braucht es personelle und finanzielle Ressourcen:

 

  • Wir benötigen mehr SPD-Maßnahmen und Bildungsangebote zur Stärkung unserer Bewusstseinsförderung, generellen Sensibilisierung und zum Empowerment für Genoss*innen mit und ohne Beeinträchtigungen, um unsere Wahrnehmung für gegebene Be-Hinderungen und Diskriminierungen bei allen Parteimitgliedern zu schärfen.
  • Wir benötigen mindestens auf der SPD-Landesebene einen ausreichend ausgestatteten Fonds zur unbürokratischen Zurverfügungstellung von Hilfen zur Herstellung einer umfassenden Barrierefreiheit für alle Gliederungen der SPD Berlin.
  • Notwendig ist auch der Aufbau von noch mehr Kompetenz im KSH im Rahmen einer Personalstelle „Inklusionsmanager*in“.

 

Wir brauchen diese Ressourcen, um gesamtgesellschaftlich, insbesondere aber auch in der Teilhabebewegung als kraftvolle Akteurin zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und politischer Teilhabe von über 600.000 Berliner*innen wahrgenommen zu werden.

Antrag 135/I/2022 Keine Barrieren mehr für niemanden

17.05.2022

Menschen mit Beeinträchtigungen wollen auch mit Assistenz oder Unterstützung berlinweit selbstbestimmt leben können. Barrierefreiheit ist die Grundvoraussetzung für Selbstbestimmung und Selbstversorgung, für soziale und diskriminierungsfreie Teilhabe für alle.

 

Schon seit Jahren wird seitens des bzw. der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen auf die in allen Bezirken bestehende Unterversorgung von barrierefreiem/barrierearmem Wohnraum hingewiesen – so im 11. Verstößebericht (2013/2016), im 12. Verstößebericht (2017/2019) und auch im 13. Verstößebericht (2019/2021). Diese dramatische Unterversorgung steigt laut „Wohnraumbedarfsbericht 2019“ bereits bis 2025 auf mindestens 116.000 barrierefreie Wohnungen an.

 

Angesichts dieser schon jetzt bestehenden Unterversorgung werden die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat, im Berliner Abgeordnetenhaus und in den Bezirksämtern aufgefordert, die Umsetzung der vollumfänglichen Barrierefreiheit zu einem zentralen und zügigst umzusetzenden Qualitätsstandard bei der anstehenden Novellierung der Berliner Bauordnung zu machen.

 

Planen und Bauen für eine inklusive Stadtgesellschaft

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat, im Berliner Abgeordnetenhaus und in den Bezirksämtern sowie den Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert auf Landes- und Bezirksebene zwingend und zügigst unter anderem nachfolgende Instrumente für eine vollumfängliche Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu implementieren:

  • Sachverständige für Barrierefreiheit sind auf Landes- und Bezirksebene unverzüglich in den Ressorts Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einzustellen. Sie sind bei der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben zwingend und frühzeitig zu beteiligen. Nur Sachverständige für Barrierefreiheit können die fachgerechte Einhaltung von Vorschriften für barrierefreies Bauen sicherstellen. Mit ihnen kann auch auf bezirklicher Ebene dem Informationsdefizit in vielen Planungsbüros u.a. im Hinblick auf Schutz- und Gewährleistungspflichten in Bezug auf vollumfängliche Barrierefreiheit entgegengewirkt werden. Mit ihnen wird dem Wegfall verpflichtender bauaufsichtlicher Kontrollen aktiv entgegengesteuert. Die bezirklichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung sind von entsprechenden Anfragen zu entlasten.
  • Der Mieter*innenschutz in Bezug auf den Rückbau barrierearmer/freier Wohnungen ist zu verbessern. Dies gilt sowohl für den Umbau als auch für einen möglicherweise von Vermietenden geforderten Rückbau. Sowohl für öffentlichen, gemeinnützigen oder privaten Wohnraum muss gelten: Insbesondere die durch geförderte Maßnahmen im Wohnraumbestand erzielte Barrierefreiheit muss dem Berliner Wohnungsmarkt erhalten bleiben.
  • Sowohl auf Landes- als auch auf Bezirksebene sind rechtliche Klärungen in Bezug auf Aufzüge in Milieuschutzgebieten vorzunehmen. Ein regelhaftes Versagen des Einbaus von Aufzügen in einem Milieuschutzgebiet ist auch angesichts einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung nicht länger vertretbar.

 

Derzeitige Beurteilungskriterien sind zu überarbeiten, damit das mit dem Milieuschutz erklärte Ziel des Erhalts von preiswertem Mietwohnraum und die Bedarfe von Berliner*innen mit Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen hinsichtlich des Einbaus von Aufzügen in Einklang gebracht werden. Ggf. sind hierzu Änderungen auch hinsichtlich der Modernisierungsumlage (§ 559 BGB) und bei den wohnwerterhöhenden Merkmalen (§ 558 BGB) erforderlich.

  • Das Koalitionsvorhaben für ein rechtssicheres, effektives und digital umgesetztes Mietkataster für Wohnen und Gewerbe muss vollumfängliche Barrierefreiheit als Qualitätsstandard miterfassen.

 

Insbesondere für einen Rollstuhl nutzende Menschen braucht es eine Vermittlungsstelle für barrierefreie und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen nach der DIN-Norm 18040-2. Wohnraumsuchende als auch die Vermittlungsstelle selbst würden durch zügig zu erstellende – bezirkliche – Kataster für barrierefreie Wohnungen unterstützt.

 

Für alle beschriebenen Maßnahmen, die im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegen, werden die sozialdemokratischen Mitglieder von Bundestag und Bundesregierung aufgefordert, die notwendigen Gesetzesänderungen einzuleiten und im Sinne der Barrierefreiheit für die Menschen mit Behinderungen tätig zu werden.

Antrag 177/I/2022 Energieknappheit in Berlin frühzeitig begegnen

17.05.2022

In Anbetracht des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine und in dessen Folge möglicherweise eintretender Importstopps von Öl und Gas oder der Aufkündigung der Lieferung seitens Russlands fordern wir die SPD Mitglieder des Berliner Senats sowie die SPD Fraktion des Abgeordnetenhauses dazu auf, umgehend Maßnahmen einzuleiten, um im Land Berlin sowie den Berliner Bezirken den Energieverbrauch im Wohnsektor zu reduzieren und die Kapazitäten erneuerbarer Energien zu erhöhen.

 

Zu den Maßnahmen für eine Reduzierung des Energie- und Erdgasbedarfs in Berlin zählen:

  • Einrichtung eines Sofortprogramms oder einer Task Force durch den Berliner Senat, das/die zum Inhalt hat, unter Aktivierung von Freiwilligenpotenzialen die Bürger*innen aufzusuchen und über bspw. folgende Aspekte zu informieren/ Tätigkeiten durchzuführen:
    • die Bürger*innen auf Einsparpotenziale hinzuweisen,
    • idealerweise mit Wärmebildkameras nach kalten Stellen in der Wohnung/im Haus suchen,
    • bei der korrekten Einstellung von Heizsystemen unterstützen (Entlüftung der Heizung, Einstellung der Vorlauftemperaturen),
    • die Bürger:innen zu möglichen Förderprogrammen zu energetischen Einsparpotenzialen beraten,
    • bei Bedarf einfache Materialien für die Isolierung bereitstellen. 
  • Priorisierung und Beschleunigung der Umsetzung der im Koalitionsvertrag verankerten Solar-Kampagne, ebenso der Ausbau von Solarthermie und Wärmepumpen. 
  • Es soll zudem geprüft werden, ob die Einrichtung von Wärmeräumen nötig ist, in denen sich Personen aufhalten können, deren Wohnungen im Falle eines Öl- oder Gasengpasses nicht genügend heizbar sind.
  • Darüber hinaus sollen private Hausverwaltungen auf Energiesparpotentiale hingewiesen werden sowie städtische Wohnungsbaugesellschaften verpflichtet werden, entsprechende Maßnahmen umzusetzen.

 

Antrag 178/I/2022 Kein Geld für umweltschädliche Technologien! Erdgas und Atom gehören nicht in die EU-Taxonomie!

17.05.2022

Zur Bekämpfung des menschengemachten Klimawandels und zur Einhaltung der Paris-Ziele ist eine erfolgreiche Energiewende in ganz Europa innerhalb von zwei Jahrzehnten unabdingbar. Es handelt sich dabei um die schnellste Transformation des Energiesektors, die es auf unserem Kontinent je gegeben hat. Sie kann nur durch ein deutlich erhöhtes Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren gelingen.

 

Erdgas kann keine Brückentechnologie mehr sein, dafür wurde zu spät gehandelt. Es ist richtig, dass die CO2-Emissionen im Vergleich zur Kohleverstromung deutlich geringer sind. Das Ziel der EU-Kommission ist aber keine bloße Reduktion der Emissionen mehr, sondern eine vollständige Emissionsfreiheit in ganz Europa bis spätestens 2050. Ein Ausbau von Gaskraftwerken steht diesem Ziel im Wege.

 

Atomenergie aus Kernspaltung ist ebenfalls nicht nachhaltig. Es stimmt, dass bei der Verstromung selbst kein CO2 produziert wird. In dieser simplen Betrachtung werden aber vollständig die ökologischen Folgen des aufwändigen Baus und des jahrzehntelangen Abbaus eines AKW unterschlagen. Auch die Folgen von Abbau, Verarbeitung und Transport des radioaktiven Materials werden ignoriert. Dazu kommt die nach wie vor ungelöste Problematik der Endlagerung des Atommülls.

 

Der Krieg in der Ukraine hat uns vor Augen geführt, welche Folgen eine Abhängigkeit von diesen beiden Energieträgern hat. Durch die Abhängigkeit von russischem Erdgas finanziert Europa jeden Tag Putins Krieg mit. Die angestrengten Versuche, Erdgas aus anderen autoritären Staaten zu beziehen, eröffnen nur neue Abhängigkeiten. Auch das Sicherheitsproblem von Atomkraftwerken wurde durch den russischen Angriff auf das AKW Saporischschja erneut deutlich. Neben direkter militärischer Bedrohung macht auch die Gefahr von Cyberangriffen Atomkraftwerke zu kritischen Punkten der Infrastruktur.

 

Die EU-Taxonomie-Verordnung ist eine Klassifikation der Nachhaltigkeit verschiedener Wirtschaftsformen. Durch sie soll EU-weit einheitlich geregelt werden, welche Aktivitäten als nachhaltig gelten. Das soll Investor*innen als Orientierung dienen und Investitionen in die gewünschte Richtung lenken. Nun sollen laut Plänen der EU-Kommission Erdgas und Atomkraft im Rahmen dieser Taxonomie als nachhaltig eingestuft werden. Das Hauptproblem daran ist, dass dadurch die dringend benötigten Investitionen in den Ausbau der Erneuerbaren an anderer Stelle getätigt werden und damit dort fehlen, wo sie gebraucht werden. Ohne diesen massiven Ausbau wird die Energiewende in Europa und damit auch der Kampf für die Ziele des Pariser Abkommens scheitern. Gleichzeitig können Unternehmen ihr klimaschädliches Handeln als nachhaltig verkaufen – offiziell von der EU zertifiziert.

 

Ein Greenwashing umwelt- und klimaschädlicher Technologien ist nicht hinzunehmen. Deshalb fordern wir die deutsche Bundesregierung und alle sozialdemokratischen Mitglieder des europäischen Parlaments dazu auf, sich entschieden gegen die Einstufung von Erdgas und Atomkraft als nachhaltig im Rahmen der EU-Taxonomie einzusetzen. Insbesondere die Unterstützung der deutschen Bundesregierung zur nachhaltigen Einstufung von Erdgas muss revidiert werden.