30.04.2018
Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf zur Einführung der Gemeinnützigkeit des genossenschaftlichen Wohnungswesen zu erarbeiten und in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Durch steuerliche Entlastung sollen die Wohnungsgenossenschaften zum Bau neuer Wohnungen angeregt werden. Zugleich soll die Gründung neuer Wohnungsgenossenschaften angeregt werden. Zusätzlich soll ein Förderprogramm für Wohnungsneubau an die Gemeinnützigkeit gebunden werden. Der genossenschaftliche Wohnungssektor ist besonders wertvoll, da die Mieterinnen und Mieter hier selbst EigentümerInnen der Wohnungen sind, eigenständig entscheiden können, und nicht fremden Renditeinteressen ausgeliefert sind. Ziel ist die prekäre Situation mit drastischem Wohnraummangel und immer schneller steigenden Mieten zu beheben. Der Gesetzesentwurf kann sich dabei an der bis 1989 in der Bundesrepublik geltenden Rechtslage für die Wohnungsgemeinnützigkeit orientieren.
Die Mitbestimmungsrechte der Genossinnen und Genossen sind zu stärken.
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30.04.2018
Die Berliner SPD setzt sich für eine weitere Stärkung der kommunalen Musikschulen Berlins ein.
Sie fordert für die 12 bezirklichen Musikschulen ein gemeinsames Servicezentrum, das Dienstleistungen bündelt und die Musikschulen bei ihrer Aufgabenwahrnehmung von zentralen und grundsätzlichen Aufgaben unterstützt.
Die sozialdemokratischen Abgeordneten und Vertreter der SPD im Senat werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass für dieses Servicezentrum die institutionellen und personellen Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Das bezirksübergreifende Servicezentrum der Musikschulen soll hauptsächlich auf folgenden Gebieten tätig werden:
Öffentlichkeitsarbeit
- Servicepoint mit Front-Office-Präsenz
- Erstkontakt durch eine zentrale Service-Nummer mit Beratung und Vermittlung der potentiellen Musikschüler*innen an die Musikschulen entsprechend der Interessen und Musikschulkapazitäten
- Entwicklung eines einheitlichen Marketingkonzeptes inklusive des Corporate Designs (einheitliches Erscheinungsbild der 12 Berliner Musikschulen für die Bürger*innen)
Administration
- Rechtsberatung der Musikschulen unter Einbeziehung der Senatsverwaltung und des Hauptpersonalrates
- Sicherstellung einheitlicher Schüler- und Lehrerverträge
- Etablierung des E-Governmentprozesses
- Gemeinsame Nutzung von digitalen Angeboten wie z.B. einer digitalen Musikbibliothek
- Zentrale Ausschreibungen von Dienstleistungen, z.B. von IT- und Bürotechnik
- Entwicklung von einheitlichen Anforderungsprofilen für Musikschullehrer*innen und Verwaltungspersonal in Musikschulen (Masterprofile)
- Zentrale Bearbeitung von Fördermittelanträgen
- Unterstützung bei Beschaffungen von Ausstattungen, Instrumentenkauf
Musikpädagogische Aufgaben
- Koordination einer musikschulübergreifenden Ensemble- und Orchesterarbeit
- Koordination einer musikschulübergreifenden Studienvorbereitung einschließlich der Durchführung von Aufnahmeprüfungen und Stufenprüfungen
- Unterstützung bei der Fortbildung von Lehrkräften
- Zentrale Musikinstrumentenausleihe
Kooperationen
- Koordinierung der Kooperation mit allgemeinbildenden Schulen und Kitas
- Unterstützung bei der Etablierung von Modellkooperationen mit innovativem Charakter
- Zusammenarbeit mit Institutionen und Verbänden (z.B. Verband der Musikschulen, Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung, Chorverband, Landesmusikakademie)
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30.04.2018
Der Landesvorstand wird beauftragt, dass der Dienstagsbrief für die Genossinnen und Genossen mit Beeinträchtigungen umgebaut und in einer barrierefreien Version zur Verfügung gestellt wird. Dies betrifft sowohl die Barrierefreiheit für blinde und stark sehbehinderte Genossinnen und Genossen als auch die Benutzung einer leicht verständlichen Sprache.
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30.04.2018
Der Mindestlohn ist da. Er sorgte zur Einführung bei hunderttausenden Arbeitnehmer*innen für höhere Löhne. Zu Beginn des Jahres wurde er erstmals auf nunmehr 8,84 Euro pro Stunde angehoben und schaffte so für alle Mindestlohnempfänger*innen eine Gehaltserhöhung um 4 Prozent.
Die Zuschüsse der Jobcenter für Eingliederungsmaßnahmen am Arbeitsmarkt werden allerdings nicht an diese gestiegenen Lohnkosten angepasst. Das bedeutet, dass zwischen dem gestiegenen Lohn und dem gleichbleibenden Zuschuss eine unvorhersehbare Lücke entstanden ist, die vom Arbeitgeber spontan finanziert werden muss. Hiervon sind insbesondere soziale Träger betroffen, in deren Belegschaften zu einem überdurchschnittlich hohen Anteil Mindestlohnempfänger arbeiten, die durch Eingliederungszuschüsse finanziert werden. Allein die aktuelle Mindestlohnerhöhung um 34 Cent sorgt hier für jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 800 Euro pro 40h-Arbeitnehmer*in.
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung werden daher aufgefordert, den hierfür ursächlichen §91 (2) des SGB III dahingehend zu ändern, dass Mindestlohnerhöhungen während einer laufenden Eingliederungsmaßnahme genauso wie auch jetzt schon die Lohnkürzungen berücksichtigt werden.
Die bisher entstandenen Mehraufwendungen der Arbeitgeber, welche durch die nunmehr nicht mehr kostendeckenden Eingliederungszuschüsse entstanden sind, müssen rückwirkend zum Inkrafttreten der Erhöhung des Mindestlohnes von dem Leistungsträger erstattet werden.
Anlage:
§ 91 SGB III Zu berücksichtigendes Arbeitsentgelt und Auszahlung des Zuschusses
(2) Der Eingliederungszuschuss wird zu Beginn der Maßnahme in monatlichen Festbeträgen für die Förderdauer festgelegt. Die monatlichen Festbeträge werden vermindert, wenn sich das zu berücksichtigende Arbeitsentgelt verringert.
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30.04.2018
Für die Delegiertenversammlungen der Kreise und Arbeitsgemeinschaften sowie den Landesparteitag werden Antragsunterlagen elektronisch zur Verfügung gestellt. Delegierte, Ersatzdelegierte und Teilnehmer*innen erhalten gedruckte Antragsunterlagen, wenn sie dies wünschen. Hierfür erfolgt vor der ersten Sitzung der jeweiligen Wahlperiode eine Abfrage. Für kurzfristig eingesetzte Ersatzdelegierte werden in begrenzter Stückzahl gedruckte Antragsunterlagen bereit gehalten.
Hiervon sind kurzfristig eingereichte Initiativanträge, Änderungsanträge sowie von Antragskommissionen vorgeschlagene Fassungen eines Antrages ausgenommen, insbesondere wenn diese erst während der Delegiertenkonferenz bzw. des Parteitages publiziert werden.
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