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Antrag 260/I/2024 Sharing is Caring

21.04.2024

CarSharing ist in den letzten Jahren als Bestandteil des modernen Mobilitätssystem Berlins, aber auch anderer Großstädte in seiner Bedeutung stark gestiegen. Vor allem in Großstädten wie Berlin können viele Menschen in weiten Teilen auf ein eigenes Auto verzichten. Für Menschen, die trotzdem ab und zu ein Auto nutzen möchten oder müssen, ist Carsharing eine gute Alternative zu den eigenen vier Rädern.

 

Aktuell gibt es deutschlandweit ca. 34.000 Carsharing-Fahrzeuge sowie ca. 4,5 Mio. Fahrberechtigte. Die Zahlen sind in den letzten 10 Jahre um ein Vielfaches gestiegen.

Rund 7700 Carsharing-Autos sind in Berlin unterwegs. Das geht aus einer Antwort der Senatsverkehrsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt auf eine FDP-Anfrage hervor. Die Zahlen geben den Stand von Juni 2021 wieder. Die genaue Anzahl der Autos wollte der Senat wegen Vereinbarungen mit den Firmen nicht nennen.

 

Gleichzeitig stieg die Zahl der zugelassenen Pkw (Personenkraftwagen) in Berlin auf 1.233.625 (Stand 3. März 2022). Das antwortete die Senatsverwaltung auf eine Anfrage der Linken. 2017 waren es noch rund 1.192.000 Pkw.

 

Vorteile von Carsharing in Berlin

  • Flexibilität: Carsharing-Fahrzeuge können rund um die Uhr an jedem Ort innerhalb des Geschäftsgebiets genutzt werden.
  • Kostenersparnis: Carsharing ist in vielen Fällen günstiger als die Anschaffung und Nutzung eines eigenen Autos.
  • Umweltschutz: Carsharing trägt dazu bei, den Verkehr zu reduzieren und die Umwelt zu schonen.
  • Situationsangepasst: Je nach Zweck und Personenanzahl kann zwischen verschiedenen Automodellen gewählt werden.
  • Verbesserung des Stadtklimas: Carsharing ermöglicht die Entsiegelung von Parkplätzen, da weniger private Pkw gebraucht werden und die Carsharing-Fahrzeuge einen deutlich größeren Anteil des Tages in Verwendung sind als private.

 

In Berlin haben wir aktuell verschiedene Anbieter, welche zu unterschiedlichen Konditionen CarSharing anbieten.

Aktuell sehen wir insbesondere im sogenannten Free-floating CarSharing für Berlin ein großes Potenzial, um private Pkw überflüssig zu machen.

 

Allerdings muss auch festgestellt werden, dass Fahrten, insbesondere für geringe Einkommen, teilweise noch zu teuer sind. Zudem sind vor allem die Randgebiete noch in einem solchen Maße vom CarSharing-Angebot ausgeschlossen, als dass ein Umstieg hier nicht vollumfänglich möglich ist.

 

Als guter Ansatz kann die Jelbi App von der BVG angesehen werden. Hier können Berlins Öffentliche Verkehrsmittel und Sharing-Angebote in nur einer App und mit nur einem Account genutzt werden. Dies reicht aber bei weitem nicht aus.

 

Aus diesem Grund fordern wir:

  • Ein öffentliches CarSharing-Modell. Hierfür soll schnellstmöglich, jedoch allerspätestens bis 2030 ein landeseigenes Unternehmen gegründet werden, um das Angebot aufzubauen und langfristig sicherzustellen.
  • Es muss allgemeinwohlorientiert und somit höchstens kostendeckend arbeiten, sodass alle Menschen die Möglichkeit der flexiblen Mobilität, auch mit einem Auto erhalten. Hierfür kommt zum Beispiel ein Abo-Modell in Frage, als Ergänzung zum BVG-Monatsticket
  • Das gesamte Berliner Stadtgebiet soll als sogenanntes Geschäftsgebiet ausgewiesen werden, sodass die Fahrzeuge überall in der Stadt abgestellt werden können.
    Zum späteren Zeitpunkt soll auch das Berliner Umland mit eingeschlossen werden.
  • Die Fahrzeuge sollen von Beginn an ausschließlich batterieelektrisch betrieben werden. Dazu muss insbesondere als Vorleistung zeitnah ein angemessene Lade-Infrastruktur bereitgestellt werden, da manche Bezirke in diesem Bereich noch erhebliche Defizite aufweisen.
  • Die Ausrichtung und Handlungen dieses landeseigenen Unternehmens dürfen den Bestrebungen, den ÖPNV als Rückgrat der Mobilitätswende auszubauen und Straßen und Quartiere fuß- und radverkehrsfreundlich umzubauen nicht im Wege stehen und müssen diesen Interessen untergeordnet werden.
  • Carsharing und die damit verbundene Infrastruktur, wie z.B. Ladestationen, soll für mobilitätseingeschränkte Nutzer*innen und/ oder Passagiere besser zugänglich gemacht werden. Es sollten Familien- und Freundeskreise unterstützt werden, in denen Angehörige mit mobilen Einschränkungen und/oder Mehrfachbehinderung leben, die sich kein eigenes Fahrzeug oder keinen entsprechenden Umbau leisten können und/oder den ÖPNV deshalb nicht nutzen können. Behindertengerechte Fahrzeuge zur Nutzung durch diese Zielgruppe sollten beschaffen und in den Fuhrpark aufgenommen werden, sodass niemand aus dem Umstieg auf Carsharing ausgeschlossen wird.
  • Das landeseigene Unternehmen soll mit Arbeitgeber*innen zusammenarbeiten, um Carsharing vermehrt für berufliche und geschäftliche Fahrten zu nutzen.
  • In Anbetracht der zu erwartenden zeitlichen Planungs- und Umsetzungsdauer fordern wir, dass kurzfristig für die Übergangszeit alle möglichen Maßnahmen zur Ausweitung der bereits bekannten Carsharing-Modelle ergriffen werden. Den Betreibern ist die Erweiterung ihrer Angebote größtmöglich zu erleichtern, wobei beispielsweise ein Vorrecht auf bereits bestehende Parkmöglichkeiten oder bezirkliche Zusammenarbeit in der Planung in Betracht gezogen werden könnte.
  • Es ist sicherzustellen, dass das Carsharing weder im Modal Split, noch bei den Flächenverhältnissen auf der Straße auf Kosten des Umweltverbunds geht.

 

Antrag 275/I/2024 Gegen Einschnitte aus der Senatsverwaltung für Justiz - Für eine unabhängige Tierschutzbeauftragte in Berlin

21.04.2024

Vom Bäuer*innenhof in Lübars, der Hauskatze in der Mietwohnung an der Leipziger Straße oder möglichen Löwen im Süden von Berlin: In Berlin, einer oft lauten und engen Metropole mit einer Vielzahl von Lebensräumen für Tiere, ist der Schutz von Wildtieren, Haustieren und sogenannten Nutztieren von großer Bedeutung. Die Berliner Tierheime sind stark überlastet, Schlagzeilen zur Tierquälerei in der Öffentlichkeit tauchen auf und ausgerechnet jetzt hält die von der CDU unterstützte Justizsenatorin es für einen geeigneten Zeitpunkt, um die Tierschutzbeauftragte in ihrer Arbeit einzuschränken.

 

Die von der CDU berufene Justizsenatorin Badenberg möchte die Kompetenzen und die bisher praktizierte Unabhängigkeit der Tierschutzbeauftragten des Landes Berlin einschränken. Laut Badenberg habe sich die Beauftragte in die Behördenlogik einzuordnen und somit keine Sonderrechte in Bezug auf Unabhängigkeit, etwa in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Diese Abkehr von der bisherigen Praxis lehnen wir ab. Für uns ist klar, dass solche Vorhaben nicht hinnehmbar sind und Berlin eine starke und möglichst unabhängige Tierschutzbeauftragte braucht!

 

Die Tierschutzbeauftragte muss ihre Aufgaben unabhängig und autonom ausführen können. Durch eine Eingliederung in die Behördenlogik verliert die Beauftragte die Funktion der kritischen Berichterstatterin. Bisher hat die Tierschutzbeauftragte als unabhängige Stabsstelle außerhalb der Ministerialhierarchie fungiert, mit eigenverantwortlich bewirtschafteten Haushaltsmitteln und eigenständiger Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Für eine gute Tierschutzpolitik muss dies beibehalten werden!

 

Wir fordern daher:

  • die Beibehaltung der Unabhängigkeit der Tierschutzbeauftragten des Landes Berlin
  • eine klare Positionierung der sozialdemokratischen Mandatsträger*innen in Senat und Fraktion gegen das Vorhaben, die Unabhängigkeit der Tierschutzbeauftragten einzuschränken
  • Maßnahmen um den Tier- und Artenschutz in Berlin zu sichern

 

Antrag 178/I/2024 Unterstützung des offenen Briefes “Menschenrechte schützen – Biometrische Fernidentifizierung verbieten”

21.04.2024

Wir schließen uns dem offenen Brief an die Bundesregierung “Menschenrechte schützen – Biometrische Fernidentifizierung verbieten” des Vereins D64 und verschiedener zivilgesellschaftlicher digitalpolitischer Organisationen an und fordern die Bundesregierung auf, die nationale Verschärfung des europäischen AI Act so zu nutzen, dass jegliche Form der biometrischen Fernidentifizierung in Deutschland verboten wird. Damit bekräftigen wir die Umsetzung des im Koalitionsvertrag festgehaltenen Verbots der biometrischen Erkennung im öffentlichen Raum sowie des Verbots eines Einsatzes von biometrischer Erfassung zu Überwachungszwecken.

Antrag 254/I/2024 Treppensteigen durch Lieferengpässe? Instandsetzungspflicht von Aufzügenbei den Servicepartner*innen unserer Landesunternehmen

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass landeseigene Wohnungsunternehmen und die BVG im Rahmen ihrer Verträge mit ihrer Servicepartner*innen klare Vereinbarungen treffen, um defekte Aufzüge innerhalb einer angemessenen Zeit, in der Regel jedoch nicht länger als drei Tage, wieder instand zu setzen.

 

Weitere Landesbetriebe und Gebäude der Berliner Verwaltung (bspw. Bildungseinrichtung) sollen hierbei ebenfalls berücksichtig werden.

Antrag 255/I/2024 Bahnreisen ohne Durst - Trinkbrunnen für wichtige Berliner Bahnhöfe

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bezirksämter, des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich für die Installation von Trinkbrunnen an geeigneten Stellen vor Berlins Bahnhöfen einzusetzen. Prioritär soll mit den Bahnhöfen Hauptbahnhof, Südkreuz, Ostbahnhof und Gesundbrunnen begonnen werden. Die Trinkbrunnen sollen so gestaltet sein, dass sie zum Auffüllen von handelsüblichen Trinkflaschen geeignet sind.