In § 11 Abs. 3 der BauNVO (Baunutzungsverordnung) soll die Zahl „1200“ drei Mal durch die Zahl „1600“ ersetzt werden.
In § 11 Abs. 3 der BauNVO (Baunutzungsverordnung) soll die Zahl „1200“ drei Mal durch die Zahl „1600“ ersetzt werden.
Der Erwerb von Wohneigentum durch die bisherigen Mieter/innen zur weiteren Selbstnutzung wird staatlich gefördert. Fördergrundbetrag, Kinderzulage und Einkommensgrenzen orientieren sich an der Eigenheimzulage (Stand 2004).
Zur Erkundung der politischen Meinung der Parteimitglieder zu wichtigen aktuellen Themen und zur Beförderung der Willensbildung der Partei von unten nach oben (§ 8 Organisationsstatut) werden vom Landesverband regelmäßig, mindestens einmal jährlich Mitgliederbefragungen durchgeführt. Diese Befragungen dienen als politische Orientierung für die politischen Gremien der Partei. Die Ergebnisse werden veröffentlicht. Der Landesvorstand gibt jeweils spätestens sechs Monate nach der Befragung einen Bericht dazu ab, wie deren Ergebnisse in die politische Arbeit des Landesverbandes eingeflossen sind oder was diesbezüglich noch beabsichtigt ist.
Bei der Befragung wird den Mitgliedern bei den einzelnen Fragen neben der Entscheidung für „Ja“ oder „Nein“ auch die Möglichkeit eingeräumt, kurze inhaltliche Bemerkungen oder Begründungen abzugeben.
Die Verlängerung der Wahlperioden des Bundestages von vier auf fünf Jahre wird abgelehnt.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich konstruktiv an einer Wahlrechtsreform mitzuwirken, die die Zahl der Mitglieder des Bundestags reduziert.