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Antrag 24/II/2019 Trennung von Parteifunktion und Amt/Mandat in der SPD

22.09.2019

Das gleichzeitige Bekleiden von gewählten Parteifunktionen und Mandaten/Wahlämtern soll sich innerhalb der SPD grundsätzlich auf der gleichen Ebene ausschließen (also Ortsverein/Unterbezirk und Kommunalebene, Landesverband und Bundesland sowie Bundespartei und Bundesebene). Parteimitglieder sollen nach Annahme von Mandaten oder Wahlämtern ihre  Parteifunktionen auf dieser Ebene niederlegen und für die Dauer ihres Mandates bzw. Wahlamtes nicht erneut für gewählte Parteifunktionen auf dieser Ebene kandidieren.

 

Darüber hinausgehend soll gelten: Sofern das Statut eine Mitgliedschaft in beratender Funktion bzw. qua Amt für Träger*innen von Mandaten/Wahlämtern in einem Parteigremium vorsieht, sollen diese Mitglieder selbst dann nicht für gewählte Parteifunktionen in  diesem Gremium kandidieren, wenn das Mandat/Wahlamt und das Parteigremium zu unterschiedlichen Ebenen gehören.

 

Die SPD Berlin wird

  1. sich für eine entsprechende Umsetzung auf der Bundesebene schon bei den anstehenden Parteiwahlen im Dezember 2019 einsetzen.
  2. bei den Abteilungen und Kreisen im Landesverband Berlin dafür werben, eine Trennung von Parteifunktion und Amt/Mandat im oben genannten Sinne erstmalig bei den anstehenden Parteiwahlen 2020 im Rahmen einer Selbstverpflichtung umzusetzen.
  3. die Trennung von Parteifunktion und Amt/Mandat  im oben genannten Sinne erstmalig bei den anstehenden Parteiwahlen 2020 auf der Landesebene im Rahmen einer Selbstverpflichtung selbst umsetzen.

 

 

Antrag 124/II/2019 Kindern und Jugendlichen eine Stimme geben: Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments auf Berliner Landesebene

22.09.2019

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird aufgefordert sich für die Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments (KJP) auf Berliner Landesebene einzusetzen. Hierzu kann zum Beispiel auf den Erfahrungen des Charlottenburg-Wilmersdorfer KJP aufgebaut werden.

 

Antrag 130/II/2019 Echte Verbesserungen für die betriebliche Ausbildung durch die BBiG-Novelle erreichen

22.09.2019

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion sind aufgefordert, sich klar hinter die Forderungen des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften für eine deutliche Verbesserung der betrieblichen Ausbildung durch die Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) einzusetzen. Der von der Bundesbildungsministerin Karliczek vorgelegte Entwurf für die geplante BBiG-Novelle ist unzureichend und bietet keine Antworten auf die sich ändernden Erfordernisse in der betrieblichen Ausbildung. Die SPD muss dafür sorgen, dass die BBiG-Novelle die von den DGB-Gewerkschaften eingebrachten Forderungen vollständig umfasst. Insbesondere die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung (MiAV) unter 660 € im ersten Ausbildungsjahr muss ausgeschlossen werden. Eine MiAV von unter 660 € reicht generell nicht zum Leben aus und schränkt junge Menschen in der Wahl des Wohnortes und der Wahl des Ausbildungsberufes stark ein.

 

Nachdem sich das duale Studium in den letzten Jahren bewährt hat, muss die Ausweitung des Geltungsbereiches des BBiG auf das duale Studium endlich umgesetzt werden. Die SPD muss sich klar positionieren und darf keine Kompromisse als Koalitionspartner mit der CDU eingehen, die zu Lasten der Ausbildungsqualität von Auszubildenden und dual Studierenden gehen.

Antrag 134/II/2019 Attraktivität des öffentlichen Dienstes für junge Menschen steigern

22.09.2019

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat sind aufgefordert, Maßnahmen zur völligen Gleichstellung der Dual Studierenden im öffentlichen Dienst in Berlin mit Azubis durchzuführen.

 

Insbesondere bei den Behörden des Landes Berlin erhalten Dual Studierende nicht die gleichen Leistungen durch die Arbeitgeber_innen wie Azubis. Einer der Gründe für diesen Missstand ist, dass bislang für Dual Studierende nicht die gesamten Regelungen des Tarifvertrages für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gelten. Dadurch sind sie oftmals im Vergleich mit Azubis schlechter gestellt, weil die Behörden mit ihnen keine Ausbildungsverträge abschließen müssen. Diese Situation schadet der Attraktivität des öffentlichen Dienstes für junge Menschen. Wir fordern die sozialdemokratischen Senatsmitglieder auf, sich in ihrer Rolle als Arbeitgebervertreter_innen für die Ausweitung der Geltung aller Regelungen des TVA-L BBiG auf Dual Studierende in Tarifverhandlungen mit der im öffentlichen Dienst zuständigen Gewerkschaft ver.di einzusetzen. Davon unabhängig muss der Senat Maßnahmen zur Aufwertung der Arbeitsverhältnisse von Dual Studierenden im öffentlichen Dienst ergreifen.

Antrag 154/II/2019 Familienpflegegeld: Pflegende Angehörige unterstützen - Partnerschaftlichkeit fördern

22.09.2019

Familie ist überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken. Fürsorge ist ein zentrales Bedürfnis von uns allen: Menschen wollen füreinander da sein und sich um ihre Angehörigen kümmern – sei es für kleine Kinder oder Menschen, die pflegebedürftig sind.

 

Allerdings sind diese Aufgaben und die damit verbundenen Lasten ungleich verteilt. Nach wie vor leisten Frauen den Löwenanteil an Kindererziehung und Pflege. Der „Gender Care Gap“ des zweiten Gleichstellungsberichtes der Bundesregierung führt uns dies deutlich vor Augen. Eine flächendeckende und qualitätsvolle Infrastruktur sorgt für Entlastung und Unterstützung. In der Pflege gehören dazu niedrigschwellige Beratung z.B. in Pflegestützpunkten sowie professionelle Pflege in ambulanten und (teil-)stationären Settings im sozialen Nahraum.

 

Bei der Kindererziehung haben wir neben der Infrastruktur durch ein wachsendes Kita-Angebot auch für finanzielle Unterstützung der Betroffenen gesorgt. Mit dem Elterngeld, dem ElterngeldPlus haben wir so dazu beigetragen, dass immer mehr auch Väter für ihre Kinder da sind – etwas, dass sich sowohl die Väter als auch die Kinder wünschen.

 

Bei der Pflege von Angehörigen sieht es jedoch noch anders aus: Fast immer nehmen erwerbstätige Frauen diese Aufgabe wahr, oftmals direkt im Anschluss an die Erziehung der Kinder. Das bedeutet Stress, berufliche Einbußen, schlechte finanzielle Perspektiven und eine unzureichende Altersabsicherung bis hin zur Altersarmut. Die Instrumente, die bisher zur Unterstützung entwickelt wurden, sind ungenügend. Die Pflege- oder die Familienpflegezeit wird nur von gut 5 % aller Anspruchsberechtigten genutzt. Wir müssen deutlich feststellen: Wir lassen pflegende Angehörige, meist Frauen, im Stich.

 

Das müssen wir dringend ändern! Pflegende Angehörige haben unseren Respekt und unsere Unterstützung verdient. Diese drei Ziele müssen verfolgt werden:

  1. Eine gute Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ermöglichen.
  2. Partnerschaftlichkeit fördern und so zur Geschlechtergerechtigkeit in unserer Gesellschaft beitragen. Allen, die neben ihrer Erwerbsarbeit Pflegeaufgaben übernehmen, dürfen keine wesentlichen finanziellen Einbußen erfahren.
  3. Pflege allen ermöglichen, die diese für ihre Angehörigen übernehmen möchten. Die Absicherung der Zeit für Pflege muss sozial gerecht ausgestaltet sein.

 

Für uns Sozialdemokrat*innen stehen Fürsorge und Erwerbsarbeit nicht im Widerspruch zueinander. Im Gegenteil: Jeder Mensch muss und will Fürsorge und Arbeit verbinden – ganz unabhängig, ob es um Familie mit Kindern und/oder pflegebedürftigen Menschen, oder die Achtsamkeit für sich selbst geht.

Auf dem Weg zu einer sozialdemokratischen Familien- und Arbeitszeitpolitik haben wir schon einiges erreicht:

  • Elterngeld und Elterngeld Plus mit dem Ziel weiterer paritätischer Aufteilung
  • Ausbau der Kindertagesbetreuung mit dem Rechtsanspruch ab dem ersten Lebensjahr sowie der (kommende) Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule.

 

Doch wir wollen weitergehen, einige Ideen liegen bereits vor, insbesondere:

  • Familienarbeitszeit mit Familiengeld
  • Reduzierung der „Normalarbeitszeit“ nach skandinavischem Vorbild.

 

Die „Pflegezeit Plus“ für pflegende Angehörige mit einem „Familienpflegegeld“ schließt hier an, entwickelt die bestehende (Familien)Pflegezeit weiter und will die Inanspruchnahme attraktiver für alle Geschlechter machen. Im Kern beinhaltet unser Modell:

  • Der Anspruch auf Familienpflegegeld wird pro Pflegebedürftigem gewährt, der/die mindestens Pflegegrad 2 aufweist. Parallel dazu muss es für pflegende Angehörige einen Rechtsanspruch auf Freistellung geben. Dieser ist nicht an eine Betriebsgröße gebunden und beinhaltet ein Rückkehrrecht in den Betrieb.
  • Eine Freistellung von der Erwerbsarbeit erfolgt für maximal 36 Monate pro pflegebedürftiger Person und kann flexibel von mehreren Personen in Anspruch genommen werden.
  • Die Inanspruchnahme ist nicht auf Verwandte beschränkt, sondern schließt auch Lebenspartner*innen, Freund*innen sowie Nachbar*innen ein: Ein größerer Kreis von Anspruchsberechtigten erhöht die Chance auf paritätische Verteilung auf die Geschlechter.
  • Um die Pflegeaufgaben nicht nur auf eine Schulter zu verteilen, sondern Partnerschaftlichkeit zu unterstützen, wird der Anspruch auf Freistellung aufgeteilt: Einer pflegenden Person stehen bis zu 12 Monaten zu. Weitere Monate der Freistellung gibt es nur dann, wenn sich mindestens eine weitere Person daran beteiligt, und zwar zu gleichen Teilen. Die Freistellung kann auf maximal 36 Monate ausgedehnt werden (z.B. 12 Monate eine Person, weitere 24 Monate werden dann zu jeweils 12 Monaten auf die gleiche und eine weitere Person aufgeteilt). Je mehr Menschen sich an Fürsorgeaufgaben beteiligen, desto größer ist die gleichstellungspolitische Wirkung.
  • Das Familienpflegegeld wird analog Elterngeld gestaltet und beträgt i.d.R. 64 % des Netto-Gehalts. Es wird nach oben gedeckelt und für untere Einkommensgruppen mit einer höheren Lohnersatzrate gewährt.
  • Das Familienpflegegeld wird über den Bundeshaushalt finanziert.

 

Pflege geht uns alle an und so ist es dringend an der Zeit, dass die Sozialdemokratie pflegende Angehörige nicht länger im Stich lässt. Lasst uns den Mut haben für eine zeitgemäße und bedarfsorientierte Absicherung bei der Pflege von Angehörigen!