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Antrag 38/II/2018 Mindestlohn-Ausnahmen für Langzeitarbeitslose streichen, neue Ausnahmen verhindern

12.10.2018

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag werden dazu aufgefordert, eine Abschaffung der Mindestlohn-Ausnahmen für Langzeitarbeitslose (§ 22 Abs. 4 Mindestlohngesetz/MiloG) durchzusetzen und neue Ausnahmen jeder Art abzulehnen.

Antrag 143/II/2018 Image- und Aufklärungskampagne für die Freiwillige Feuerwehr

12.10.2018

Etwa 80% der Einsätze der Feuerwehr sind Rettungsdienste. Der Anteil der Rettungsdienste unter allen Einsätzen der Feuerwehr ist in den letzten Jahren massiv angestiegen. Dieser Anstieg ist nicht alleine durch das Wachstum Berlins zu erklären. Der Notruf der Feuerwehr 112 ist zuständig für lebensbedrohliche Situationen, bei denen schnelle Hilfe notwendig ist. Von 454.143 Einsätzen im Jahr 2016 entfallen 374.942 auf den Rettungsdienst. Die durchschnittliche Hilfszeit bei diesen Einsätzen liegt bei 9,54 Minuten. Leider sind unter den über die 112 abgesetzten Notrufen auch Einsätze, bei denen eine Soforthilfe nicht unbedingt notwendig ist, sondern ein Krankentransport oder ärztliche Hilfe zu Hause ausreichend wäre. Hierbei würde ein Anruf beim kassenärztlichen Bereitschaftsdienst, der ebenfalls deutschlandweit einheitlich unter der 116 117 erreichbar ist, den Notruf und die Einsatzkräfte der Feuerwehren entlasten. Ein weiterer Vorteil des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes stellt zudem die finanzielle Entlastung der Krankenkassen dar, die für den Notfalleinsatz ein Vielfaches mehr zahlen, als für einen Krankentransport.

 

In der Gesellschaft genießt die Feuerwehr einen hohen Stellenwert. Dennoch nimmt das Engagement in den Jugendfeuerwehren und Freiwilligen Feuerwehren stetig ab. Des Weiteren werden häufiger tätliche Übergriffe auf Rettungskräfte registriert. Beispiele von auf eine Notärztin geworfene voll gefüllte Glasflasche und eine mutwillige Beschädigung von Rettungswagen und Behinderung der Einsatzkräfte bei einer Re-animation eines Kindes sind hierbei nur die Spitze des Eisbergs. Eine Werbe- und Imagekampagne für das freiwillige Engagement in der Feuerwehr mit dem Hintergrund der Sicherung des städtischen Lebens soll einerseits Respekt und Achtung für die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr in der Gesellschaft schaffen und im Idealfall die Eintrittszahlen in die Freiwilligen Feuerwehren erhöhen.

 

Wir fordern deshalb die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats, die kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen auf

1)      eine Aufklärungskampagne zur Unterscheidung des Notrufs 112 und des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 zu starten und das Thema auch in schulische Lehrinhalte aufzunehmen.

2)      eine Imagekampagne für die Jugendfeuerwehr und Freiwilligen Feuerwehr durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Antrag 141/II/2018 Freiwillige Feuerwehr stärken

12.10.2018

Spätestens seit der Kampagne „Berlin brennt“ stehen die personal- und finanzwirtschaftlichen Mängel der Berliner Feuerwehr im Fokus. Wie aus einer Schriftlichen Anfrage an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hervorgeht, beträgt der Investitionsstau allein beim Fuhrpark der Berliner Feuerwehr 160 Millionen Euro. Die fehlenden Finanzmittel sind vor allem eine Folge der Sparpolitik der letzten Jahre. Die in diesem Jahr angekündigten Investitionen des Berliner Innensenators Andreas Geisel sind zwar ein erster, bitter nötiger Schritt in die richtige Richtung, gehen aber für den zu bewältigenden Aufgabenkatalog der Feuerwehr nicht weit genug.

 

Die Ehrenamtlichen der Freiwilligen Feuerwehr treffen diese Probleme durch die Doppelbelastung von Berufs- und Freiwilligentätigkeit umso schwerer. Dennoch tragen die Ehrenamtlichen einen maßgeblichen Anteil an der zivilen Sicherheit Berlins mit insgesamt 454.143 Einsätzen im Jahr 2016.

 

Forderungen

Um die Arbeit der Feuerwehr und die Tätigkeit der Ehrenamtlichen zu erleichtern fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats, insbesondere die Senatoren für Inneres und für Finanzen, sowie die Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktion auf:

1)      Eine Beschaffung von mindestens 50 Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeugen, sowie die Prüfung zur Anmietung von Einsatzfahrzeugen zur Überbrückung bis zum Eintreffen der beschafften Fahrzeuge

2)      Eine Bezuschussung der Fördervereine der freiwilligen Feuerwehren Berlins mit mindestens 5€ pro Monat pro Freiwilliger*m aus öffentlicher Hand

3)      Die Erhöhung des SIWANA-IV-Investitionsrahmens für die bauliche Sanierung von Feuerwehrgebäuden mit Fokus auf Umkleide- und Sanitärbereiche

Antrag 186/II/2018 Fahrscheinlos für Wohnungs- und Obdachlose

12.10.2018

Alle Menschen brauchen Schlaf, Essen und die Möglichkeit zur Hygiene. Obdach- und wohnungslose Menschen können diese Bedürfnisse nicht innerhalb ihrer „eigenen“ vier Wände stillen, sondern müssen Orte besuchen, an denen sie eben jenen Grundbedürfnissen nachgehen können. Diese Orte sind für die betroffenen Personen nur mit dem ÖPNV erreichbar. Deshalb muss dieser für sie kostenlos sein.

Dafür gibt es in Berlin verschiedene Anlaufstellen, meist Hilfseinrichtungen und ehrenamtliche soziale Projekte. Selten aber können diese Einrichtungen ein gesamtheitliches Angebot bereitstellen, mit dem die Besucher*innen alle Bedürfnisse zugleich stillen können. Manche Hilfseinrichtungen können aus finanziellen Gründen beispielsweise nur einmal in der Woche die Möglichkeit zur hygienischen Versorgung bereitstellen. Deshalb ist es teilweise erforderlich, am selben Tag verschiedene Einrichtungen aufzusuchen, die sich nicht zwangsläufig in unmittelbarer Nähe zueinander befinden.

Für die Möglichkeiten zu essen, zu schlafen, auf Toilette zu gehen oder zu duschen, müssen obdach- und wohnungslose Menschen also oft zahlreiche verschiedene Einrichtungen aufsuchen. Dies gilt ebenso im Falle, dass ein obdach- oder wohnungsloser Mensch medizinischer Hilfe bedarf und daher eine der wenigen ehrenamtlich geführten Ambulanzen für Obdachlose aufsuchen muss. Die Mobilität innerhalb der Stadt ist daher zwingend erforderlich.

Das Hilfsnetzwerk ist in Berlin stark zentralisiert und ballt sich vor allem in den Stadtteilen Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg. Dadurch haben Menschen, die sich vor allem in äußeren Bezirken aufhalten und über ungenügende Möglichkeiten zur Mobilität verfügen, einen besonders erschwerten Zugang zu dem Hilfsangebot. Zudem müssen sich Menschen in den zentralen Stadtteilen zu verschiedenen Tageszeiten und Witterungsbedingungen nicht nur selbst, sondern zumeist auch ihr mitgeführtes Hab und Gut, fortbewegen können.

Dazu sind wohnungs- und obdachlose Menschen auf den ÖPNV angewiesen, den sie aber aufgrund ihrer finanziellen Notlage nicht nutzen können. Tun sie es dennoch und fahren ohne den Erwerb eines Tickets, begehen sie damit, laut derzeit gültiger Rechtsordnung, eine Straftat. Diese kann unter Umständen sogar mit einer Ersatzfreiheitsstrafe belangt werden. Damit werden Menschen kriminalisiert, die sich aufgrund ihrer persönlichen Notlage gezwungen sehen den ÖPNV zu nutzen, um sich selbst bzw. ihre Grundbedürfnisse zu versorgen. Wohnungs- und obdachlosen Menschen soll in Berlin die Mobilität innerhalb der Stadt und dadurch auch der Zugang zur Versorgung und zum Hilfsangebot erleichtert werden.

Wir fordern deshalb die Abgeordnetenhausfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf:

 

  • einen fahrscheinlosen ÖPNV für wohnungs- und obdachlose Menschen.
  • Dazu sollen Betroffene einen Anspruch auf eine Bescheinigung über die Freistellung vom Entgelt für den ÖPNV haben, der zu kostenloser Nutzung des ÖPNV in Berlin berechtigt.
  • Die Ausgabe jener Bescheinigung soll unbürokratisch und niedrigschwellig sein. Deswegen sollen die Berliner Hilfseinrichtungen der Obdach- und Wohnungslosenhilfe dazu beauftragt und zugleich berechtigt sein, denjenigen Menschen, die ihre Hilfe in Anspruch nehmen, eine solche Bescheinigung auszuhändigen.
  • Aufgrund der Schwierigkeiten, die eigene Obdach- oder Wohnungslosigkeit zu beweisen, soll auf den offiziellen Nachweis verzichtet werden. Die Ausstellung jener Bescheinigung soll auf Erfahrungswerten der Mitarbeiter*innen entsprechend berechtigter Einrichtungen basieren.

 

Die Diskussion über einen vollständig kostenlosen ÖPNV für alle, sowie die Entkriminalisierung von “Schwarzfahren” soll fortgeführt werden.

Antrag 98/II/2018 Ausreichend umfassende Kommunikation über die Europäische Union

12.10.2018

Die Legislative- und Exekutive auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene fördern die Kommunikation bzw. Berichterstattung über die Wirkung der Europäischen Union auf den Alltag der Bürger*innen.