24.04.2025
Die SPD Berlin begrüßt ausdrücklich das Engagement der Berliner Wohnungsgenossenschaften als verlässliche Partner für eine soziale und ökologische Stadtentwicklung. Die Genossenschaften sichern mit über 200.000 Wohnungen in Berlin bezahlbaren Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten, liegen im Schnitt unter den Mieten der städtischen Wohnungsbaugesellschaften und dies in allen Berliner Bezirken. Genossenschaften stabilisieren durch ihr Engagement ihre Nachbarschaften sozial, sind in vielen Bereichen Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit und Klimaschutz und sorgen mit ihren niedrigen Mieten bzw. Nutzungsentgelten dafür, dass ihre Mitglieder mehr finanziellen Spielraum für ein selbstbestimmtes Leben haben. Gleichzeitig werden staatliche Transfers für Subjektförderungen (wie Kosten der Unterkunft oder Wohngeld) nur in geringem Umfang in Anspruch genommen.
Die SPD Berlin begegnet den Genossenschaften mit Vertrauen, auf Augenhöhe und mit Respekt. Genossenschaften leben täglich Verantwortung und Demokratie; nicht ohne Grund gehört die Genossenschaftsidee seit November 2016 per Beschluss der UNESCO zum Immateriellen Kulturerbe der Menschheit. Uns verbinden gemeinsame Wurzeln und ähnliche Überzeugungen.
Die SPD Berlin erkennt an, dass Wohnungsbaugenossenschaften auf Dauer bezahlbaren Wohnraum für Berlinerinnen und Berliner schaffen und damit einen nachhaltigen Beitrag zu einer sozialen Stadtentwicklung leisten. Ebenso positiv bewertet die SPD Berlin den Beitrag der Genossenschaften durch neue Wohnungsbauprojekte sowie den Erwerb von Vorkaufshäusern. Besonders hervorzuheben ist die Bereitschaft vieler Genossenschaften, durch eine Kultur des Miteinanders langfristige Belegungsrechte bereitzustellen – vor allem in Projekten sogenannter „junger Genossenschaften“ – im Gegenzug für Förderungen oder die Bereitstellung von Grundstücken.
Die SPD Berlin respektiert die Eigenständigkeit der Wohnungsgenossenschaften, die eine hohe wirtschaftliche Verantwortung tragen. Gleichzeitig zählen sie durch ihre internen demokratischen Strukturen – wie gewählte Aufsichtsräte – und externe Prüfungen zu den Unternehmen mit einer extrem niedrigen Insolvenzrate nahe Null.
Ziele der Berliner SPD:
Die SPD Berlin unterstützt vor diesem Hintergrund folgende Maßnahmen und Zielsetzungen:
1. Neue Quartiere nur mit Genossenschaften
Genossenschaftliche Neubauprojekte stabilisieren neue Kieze, wie es aus vielen deutschen und europäischen Metropolen wie München und Wien seit Langem bekannt ist. Daher fordert die SPD Berlin, dass neue Quartiere einen Genossenschaftsanteil von mindesten 25 % an den geplanten Wohnungen erhalten. Öffentliche Grundstücke sollen im Rahmen eines Wettbewerbs nach dem besten Konzept zum Festpreis vergeben werden. Dabei müssen Förderkonzepte und vertragliche Auflagen wie Belegungsbindungen sowie die Zusammenarbeit mit sozialen und kulturellen Trägern und Initiativen festgelegt werden.
2. Maßgeschneiderte Förderprogramme
Die SPD Berlin setzt sich für eine gemischte Stadt ein und sieht in den Genossenschaften einen wichtigen Partner. Um sie gezielt zu unterstützen, werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
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- Vergabe von Grundstücken zum sozialen Ertragswert, der dauerhaft kostengünstige Mieten ermöglicht. Quartierslösungen erlauben erhebliche Synergieeffekte für die ganze Stadt und sind bei Grundstücksvergaben zu bevorzugen.
- Kredite mit sozialer Orientierung, im Einzelfall bei Bedarf auch als Nachrangdarlehen oder abgesichert durch Bürgschaften, um den Erwerb von Häusern, die Sanierung und den Neubau zu fördern. Diese Kredite sollen sich an der sozial zu erzielenden Miete orientieren. Im Gegenzug wird ein verbindliches Belegungskonzept vereinbart. Eine Nutzung von Zuschüssen des Bundes (u.a. für Zinsverbilligungen) wird angestrebt.
- Berücksichtigung der bilanzrechtlichen Besonderheiten von Genossenschaften, die stille Reserven oder Wertentwicklungen von Grundstücken in ihren Bilanzen oft nicht abbilden können.
- Besondere Unterstützung einkommensschwächerer Mitglieder durch Nachrangdarlehen, um den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zu ermöglichen und damit langfristig niedrige Mieten gerade für diese Zielgruppe sicherzustellen.
- Mittelbare Belegungsbindungen stärker nutzen, z. B. indem Belegungsrechte für Bestandswohnungen akzeptiert werden, um ein flexibles Umzugsmanagement innerhalb der Genossenschaften zu ermöglichen (z. B. zwischen größeren und kleineren Wohnungen).
- Zielgerichtete Unterstützung von Genossenschaften, die Wohnraum für Studierende, Auszubildende und Räume für Künstlerinnen und Künstler anbieten.
3. Förderung innovativer Energie- und Sharing-Konzepte
Genossenschaften setzen innovative Konzepte für eine Energieversorgung mit erneuerbaren Energien vor Ort und Sharing-Modelle für Mobilität um. Diese Initiativen werden von der SPD Berlin ausdrücklich unterstützt.
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24.04.2025
Wir fordern eine Stadtplanung, die Nachhaltigkeit, soziale Gerechtigkeit und Umweltgerechtigkeit in den Mittelpunkt stellt. Eine integrierte Planung muss die Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen – jung, alt, mobil und mobilitätseingeschränkter – berücksichtigen.
Stadt- und Verkehrsplanung nehmen großen Einfluss auf die Arten der Nutzbarkeit und Gestaltung unserer Städte. Gleichzeitig sind diese Berufsfelder bis heute stark männlich dominiert. Dieser Bias kann – wenn er unreflektiert bleibt und nicht mit entsprechenden Instrumenten aktiv adressiert wird – die Nutzbarkeit der Stadt für viele Bevölkerungsgruppen erschweren und unsicher machen. Um in Verkehrs- und Stadtplanungen für morgen nicht die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen, fordern wir die Umsetzung folgender Maßnahmen:
- Investitionen in den ÖPNV, nachhaltige Mobilitätskonzepte und eine effektive Parkraumbewirtschaftung, um den dominanten Individualverkehr zu reduzieren.
- bei allen Stadtentwicklungsprojekten ist Gender‑Mainstreaming verpflichtend zu integrieren. Das heißt konkret: Regelmäßige Bürgerbeteiligungen in Form von Workshops, in denen Frauen, Migrant:innen und sozial benachteiligte Gruppen aktiv mitwirken, werden eingeführt. Mindestens 20 % der Investitionsmittel sollen für integrative, gendergerechte Maßnahmen reserviert und deren Erfolg durch unabhängige Evaluationen überprüft werden.
- bei der Um- und Neugestaltung von öffentlichen Plätzen sollen vor Umsetzung der Planung Fokusgruppen genutzt werden, um die berechtigten Interessen von Frauen zu berücksichtigen
- Das Berliner Lichtkonzept ist Teil einer sicheren Stadt. Vor allem die Beleuchtung von Haltestellen ist sicherzustellen.
- In Nachtbussen und -bahnen werden Sicherheitsinformationen auf den Bildschirmen des Fahrgast-Informationssystems eingespielt.
- Es wird geprüft, wie das Konzept des Heimwegtelefons über das Berliner Bürgertelefon an den Wochenend-Abenden nutzbar gemacht werden kann.
- Weitere Parkbänke für Jung und Alt sollen errichtet werden
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24.04.2025
Mit dem Ziel sozial ausgewogene Wohnquartierentwicklung verstärkt umzusetzen, wird die SPD-Vertretung im Senat aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Ausweitung des Vorkaufsrechts für Kommunen für Grundstücke einzusetzen.
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24.04.2025
Wir fordern eine Stadtplanung, die Nachhaltigkeit, soziale Gerechtigkeit und Umweltgerechtigkeit in den Mittelpunkt stellt. Eine integrierte Planung muss die Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen – jung, alt, mobil und mobilitätseingeschränkter – berücksichtigen.
Stadt- und Verkehrsplanung nehmen großen Einfluss auf die Arten der Nutzbarkeit und Gestaltung unserer Städte. Gleichzeitig sind diese Berufsfelder bis heute stark männlich dominiert. Dieser Bias kann – wenn er unreflektiert bleibt und nicht mit entsprechenden Instrumenten aktiv adressiert wird – die Nutzbarkeit der Stadt für viele Bevölkerungsgruppen erschweren und unsicher machen. Um in Verkehrs- und Stadtplanungen für morgen nicht die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen, fordern wir die Umsetzung folgender Maßnahmen wo möglich ohne Machbarkeitsstudien:
- Investitionen in den ÖPNV, nachhaltige Mobilitätskonzepte und eine effektive Parkraumbewirtschaftung auch außerhalb des S-Bahnrings, um den dominanten Individualverkehr zu reduzieren.
- bei allen Stadtentwicklungsprojekten ist Gender‑Mainstreaming verpflichtend zu integrieren. Das heißt konkret: Regelmäßige Bürgerbeteiligungen in Form von Workshops, in denen Frauen, Alleinerziehende, Migrant*innen und sozial benachteiligte Gruppen aktiv mitwirken, werden eingeführt. Mindestens 20 % der Investitionsmittel sollen für integrative, gendergerechte Maßnahmen reserviert und deren Erfolg durch unabhängige Evaluationen überprüft werden.
- bei der Um- und Neugestaltung von öffentlichen Plätzen sollen vor Umsetzung der Planung Fokusgruppen genutzt werden, um die berechtigten Interessen von Frauen zu berücksichtigen
- Es darf keine Angsträume mehr geben.
- Das Berliner Lichtkonzept ist Teil einer sicheren Stadt. Vor allem die Beleuchtung von Haltestellen ist sicherzustellen.
- In Nachtbussen und -bahnen werden Sicherheitsinformationen über Fahrgast-Informationssysteme eingespielt.
Es wird geprüft, wie das Konzept des Heimwegtelefons über das Berliner Bürgertelefon an den Wochenend-Abenden nutzbar gemacht werden kann.
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24.04.2025
Präambel:
Für die Bürger*innen und Unternehmen da sein ist ein zentrales Anliegen sozialdemokratischer Stadtpolitik. Dazu gehören elementare Leistungen der Daseinsvorsorge, wie zum Beispiel die Trinkwasserversorgung oder die Energieversorgung.
Dass in diesem Feld seit mehreren Jahren bereits Bewegung ist, zeigen unter anderem der erfolgreiche Volksentscheid 2011 zur Rekommunalisierung der Wasserbetriebe, der 2013 knapp gescheiterte “Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung”, die 2014 gegründeten Berliner Stadtwerke als kommunaler Elektrizitätsversorger, die Arbeit der Enquete-Kommission “Neue Energie für Berlin – Zukunft der energiewirtschaftlichen Strukturen“ des Abgeordnetenhauses in den Jahren 2014 und 2015, sowie die Rekommunalisierung des Stromnetzes im Jahr 2021 und des Fernwärmenetzes im Jahr 2024. Daher begrüßen wir ausdrücklich, den Weg der Rekommunalisierung weiter zu verfolgen, um faire und stabile Preise für Grundgüter, Versorgungssicherheit, Bedarfsorientierung und damit eine sozial gerechte Wende zur Klimaneutralität zu gewährleisten.
Allerdings bedarf es nicht nur weiterer Rekommunalisierungen, sondern vor allem auch einer Neustrukturierung der bereits in öffentlicher Hand befindlichen Bereiche der städtischen Versorgung. Wie der Beteilungsbericht 2023 der Senatsverwaltung für Finanzen zeigt, sind die Landes- beteiligungen im Bereich der Energie- und Wasserversorgung teilweise in Parallelstrukturen auf Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen mit entsprechenden Effizienzverlusten verteilt: So sind etwa die Berliner Wasserbetriebe eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die BEW Berliner Energie und Wärme ist eine Aktiengesellschaft und die Berliner Stadtwerke alsTochtergesellschaft der Berliner Wasserbetriebe sind eine GmbH.
Die Zusammenführung von Bereichen der städtischen Versorgung innerhalb einer gemeinsamen Struktur ist nicht nur, aber insbesondere in Bezug auf die Transformation der Energie- und Wärmeversorgung von enormer Wichtigkeit, denn die Herausforderungen in diesem Bereich, insbesondere die Erreichung der Klimaneutralität, machen eine enge Zusammenarbeit aller Akteur*innen notwendig und “Reibungsverluste” durch hinderliche Strukturen sind ein vermeidbares Hindernis.
Der Landesparteitag möge daher beschließen:
Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, die Gesamtstrategie der Daseinsvorsorge hinsichtlich der Schaffung eines integrierten Stadtwerkes zu prüfen und sich damit für die Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge in Berlin einzusetzen. Dies umfasst konkret:
- die Entwicklung langfristiger Unternehmensziele für ein Berliner Stadtwerk als Holding über verschiedene Tochterunternehmen, die gemäß dem gesetzlichen Erfordernis des „Unbundling“ rechtlich getrennt nach den Bereichen Netz, Erzeugung und Vertrieb agieren. Die Tochterunternehmen unterliegen einer fachlichen Aufsicht im Aufsichtsrat.
- den Ausbau der Fernwärme und der Auf- und Ausbau von Nahwärmenetzen inkl. kalter Nahwärmenetze sowie von Wärmespeichern in Berlin, um das Solidarprinzip in der Wärmewende durchzusetzen.
- den gemeinsamen Umbau der Wärmeerzeugung mit innovativen Mittelständlern, Energiegenossenschaften und anderen kommunalen Unternehmen. Die Netzinfrastruktur soll hingegen allein in der Hand von Wärme Berlin und ggf. anderen kommunalen Partnern liegen, der Schwerpunkt ist auf Großwärmepumpen und die Nutzung unvermeidbarer Abwärme zu legen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sind stromgeführt zu fahren. Dies geschieht auf der Basis der kommunalen Wärmeplanung, die als Energieleitplanung auch die Strom- und Gasnetzinfrastruktur mit in den Blick nehmen sollte. Auflage eines speziellen Wärmefonds durch die Stadt, der als Mantel für die gezielte Infrastrukturinvestition dienen soll. Darin wird ein kommunaler Grundstock von landeseigenen Bankinstituten gehebelt. Dieser Fonds erlaubt sowohl Eigenkapital wie Fremdkapital Investitionen in die Wärme Berlin.
- die konzeptionelle Entwicklung einer Unternehmensstruktur für ein Berliner Stadtwerk in Form einer Holding, die mindestens die Bereiche Energienetze (Strom, Fernwärme) und Energieerzeugung umfasst und durch einen Aufsichtsrat überwiegend politisch, nicht unternehmerisch gesteuert wird. Dabei sollen die Bestandsunternehmen einheitlich nach Geschäftsfeldern strukturiert als Töchter unter die Holding ziehen, die diese dann geschäftsfeldbezogen steuert.
- die Prüfung, welche weiteren bereits in öffentlicher Hand befindlichen Bereiche der Daseinsvorsorge in dieser Struktur überführt werden können.
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