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Antrag 190/I/2019 Für ein faires europäisches Leistungsschutzrecht!

23.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, bei der Neuregelung eines europaweiten Urheber- und Leistungsschutzrechts auf einen fairen Ausgleich zwischen den Kreativen, Nutzer*innen sowie Online-Plattformen hinzuwirken.

 

Dazu gehört:

  1. Faire Vergütung: Die Online-Verwertung von urheberrechtlich geschütztem Eigentum muss angemessen vergütet werden.
  2. Mehr Transparenz: Urheber*innen sowie ausübende Künstlerinnen und Künstler sollen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) umfassend Informationen über die Verwertung ihrer Werke und Darbietungen erhalten. Nur durch diese Kenntnis ist gewährleistet, dass sie ihre Rechte geltend machen können.
  3. Klauseln zur Vertragsanpassung: Wenn die ursprünglich vereinbarte Vergütung im Vergleich zu den späteren Einnahmen und Gewinnen aus der Verwertung der Werke unverhältnismäßig niedrig ist, besteht ein Anspruch auf eine zusätzliche angemessene und faire Vergütung.
  4. Mechanismen zur Streitbeilegung: Künstler*innen sollen über ihre Vertretungsorganisationen Unstimmigkeiten mit den Online-Plattformen bei Transparenz und Vertragsanpassung beilegen.
  5. Widerrufsrecht zum Vorteil von Kreativen: Urheber*innen und ausübende Künstler*innen erhalten das Recht einen bestehenden Verwertungsvertrag zu widerrufen, wenn das Werk nicht verwertet oder gegen die Transparenzpflichten verstoßen wird.
  6. Offenlegung gleicher Konditionen: Die zwischen Urheber*innen und Online-Plattformen geschlossenen Vereinbarungen müssen für andere offengelegt werden, um über diese Transparenz einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.
  7. Öffentlicher Auftrag: Einrichtungen der Bildung, Forschung und Kultur, die einen öffentlichen Auftrag verfolgen, sollten von den Regelungen ausgenommen werden, da diese kein Verwertungsinteresse haben.
  8. Private Nutzung: Nutzer*innen soll es möglich sein, knappe und verhältnismäßige Zitate oder Auszüge aus einem geschützten Werk normal zu nutzen. Die legitimen Interessen der Urheber*innen dürfen dabei nicht unbillig verletzt werden.
  9. Überschriften und Verlinkungen: Überschriften 1. Grades dürfen weiterhin bei einer Verlinkung angegeben werden.
  10. Kleine und mittelständische Unternehmen: Die Regelungen müssen die Anliegen kleiner und mittelständischer Unternehmen in Bezug auf die Marktmacht einzelner Online-Plattformen besonders berücksichtigen.
  11. Die in einer EU-Richtlinie verwendeten Definitionen, Abgrenzungen und Ausnahmen müssen klar und allgemeingültig sein.

 

Die im Rahmen der aktuellen EU-Urheberrechtsnovelle ausverhandelten Artikel 11 und 13 werden diesem Anspruch nicht gerecht. Wir unterstützen deshalb Katarina Barley in ihrem Bemühen, diese Artikel im Dissens zu lassen und separat neu zu verhandeln.“

 

Antrag 104/I/2019 Spielgeräteinitiative an Grundschulen

23.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen für eine Mittelaufstockung mit dem Ziel der Reparatur und Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf Schulfreiflächen einzusetzen. Zu erreichen ist eine zusätzliche zweckgebundene Mittelzuweisung in Höhe von 10 Mill. Euro jährlich, also von durchschnittlich 800.000 Euro für jeden Bezirk.

Antrag 186/I/2019 Upload-Filter stoppen!

23.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, eine europaweite Regelung des Urheberrechts zu unterstützen, da die Verbreitung von Inhalten auf Plattformen im Internet keine nationalen Grenzen kennt. Ziel muss dabei ein fairer Ausgleich zwischen den Kreativen, Nutzer*innen sowie Online-Plattformen sein.

 

Wir lehnen Maßnahmen zu Verhinderung und Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ab, die zu Folge hätten, dass Inhalte vorab überprüft und damit nicht oder nur zeitverzögert veröffentlicht werden. Die Verpflichtung zur Einrichtung von Inhaltsfiltern darf nicht Teil von europäischen Regeln sein.

Antrag / Aufwertung und Verbesserung der Bezahlung von Erzieher*innen in Berlin durch eine Höhergruppierung der Berufsgruppe

23.02.2019

Wir fordern den Regierenden Bürgermeister von Berlin, die sozialdemokratischen Senatsmitglieder, insbesondere den Vorsitzenden der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und Berliner Finanzsenator, und die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus auf, sich dafür einzusetzen, dass staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher in Berlin höher eingruppiert werden und als Grundlage die S-Tabelle übernommen wird. Die Rahmenvereinbarung über die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen (RV-TAG) muss entsprechend angepasst werden, um zu gewährleisten, dass die höheren Personalkosten nicht zu Einsparungen in anderen Bereichen der Betreuungseinrichtungen führen.

Antrag 94/I/2019 Sprachförderung in Berlin konsequent durchsetzen

23.02.2019

Die sozialdemokratischen Senatsmitglieder und die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die Bezirke in ihrer Aufgabe zu unterstützen, das Sprachförderungsgesetz umzusetzen und die verschärfende Maßnahme eines erhöhten Bußgeldverfahrens für Eltern, die eine Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung ihrer Kinder verweigern, zentral für Berlin zu steuern und durchzusetzen. Die Bußgelder sollen berlinweit für alle Bezirke gleichermaßen gelten und auch schon für diejenigen Eltern angesetzt werden, die bereits die Einladung zur Sprachstandsfeststellung missachten.

 

Darüber hinaus müssen weitere Maßnahmen geprüft werden, Kinder mit Sprachförderbedarf besonders zu fördern. In Zeiten von mangelnden Kita-Plätzen müssen Kinder mit festgestellten erheblichen Sprachmängeln berlinweit vorrangig behandelt werden.