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Antrag 106/I/2017 Flexibilität von Sprachkursen

20.04.2017

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages dazu auf, darauf hinzuwirken, dass der Sprachkurs Teil des Integrationskurses wird. Teilnehmende sollen vor Antritt der Prüfung zwischen der Dauer (300 bis 900 Stunden) auswählen können. Dies geschieht in Absprache mit dem Lehrkörper. Grundsätzlich soll die Dauer der Sprachkurse 600 Stunden betragen.

 

In Absprache mit dem Lehrkörper soll der Sprachkurs aber individuell mit Rücksicht auf die unterschiedlichen Vorkenntnisse und Lerntempo an die Teilnehmenden angepasst werden.

Antrag 107/I/2017 Rechtsanspruch für sogenannte Integrationskurse ausweiten

20.04.2017

Wir fordern die Ausweitung des gesetzlichen Anspruchs auf sogenannte Integrationskurse für alle Menschen, die sich bereits dauerhaft in Deutschland aufhalten oder Asylbewerber*innen, die einen dauerhaften Aufenthalt erstreben. Weiterhin braucht der Anspruch auf Teilnahme am sogenannten Integrationskurs bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die eine schulische Ausbildung aufnehmen oder ihre bisherige Schullaufbahn in der Bundesrepublik Deutschland fortsetzen nicht zu bestehen.

 

Außerdem fordern wir eine bessere Betreuung und Beratung bei der Anmeldung für den sogenannten Integrationskurs. Die Wartezeiten zum Antritt des Kursbeginns dürfen nach Anmeldung 6 Wochen nicht überschreiten, damit so schnell wie möglich die gewünschte Sprachvermittlung erfolgen kann. Zusätzlich sollen alle Kurslehrkräfte in Berlin gleich bezahlt werden – unabhängig vom Träger und dem Status der Teilnehmer*innen.

 

Wer hat Anspruch?

Ob ein gesetzlicher Anspruch auf einen sogenannten Integrationskurs besteht, hängt von vielen Faktoren ab, beispielsweise vom Zeitpunkt der Einreise und dem Aufenthaltsstatus.

 

Ein gesetzlicher Anspruch auf Teilnahme an einem sogenannten Integrationskurs besteht für Ausländer*innen, die ihren ersten Aufenthaltstitel ab dem 1. Januar 2005 erhalten haben und sich dauerhaft in Deutschland aufhalten. Dazu gehören anerkannte Asylberechtigte.

 

Ausländer*in, die bereits vor dem 1. Januar 2005 einen Aufenthaltstitel in Deutschland erhalten haben, deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann Sie aber zum sogenannten Integrationskurs zulassen, wenn Sie noch nicht ausreichend Deutsch sprechen, besonders integrationsbedürftig sind und es freie Kursplätze gibt. Seit November 2015 erhalten Asylbewerber*innen und Geduldete mit jeweils guter Bleibeperspektive einen Zugang zu den sogenannten Integrationskursen. Jedoch gilt hier dieser Rechtsanspruch nicht.

 

Warum ist eine Ausweitung des gesetzlichen Anspruches wichtig?

Ohne Kenntnisse der deutschen Sprache sind die Chancen für neuzugewanderte und geflüchtete Menschen auf Arbeit bzw. einen Ausbildungsplatz relativ gering. Die sogenannten Integrationskurse sollen helfen, die Sprache sowie rechtliche, historische und kulturelle Dinge über Deutschland zu lernen. Diesen Ansatz unterstützen wir, nur leider bestehen derzeit noch große Probleme bei der Umsetzung dieses Konzeptes. Da die Kapazitäten begrenzt sind, kommt es zu langen Wartezeiten. Mit einem für alle Menschen geltenden Rechtsanspruch wollen wir erreichen, das alle, auch bald Asylsuchende und Geduldete,  spätestes 6 Wochen nach Anmeldung einen Platz in einem sogenannten Integrationskurs bekommen. Außerdem sollen auch Menschen, die vor 2005 einen Aufenthaltsstatus bekommen haben, die Chance haben ihre Sprachkenntnisse zu verbessern.

 

Wie entstehen die langen Wartezeiten? Und warum ist eine bessere Beratung und Betreuung wichtig?

Um an einem sogenannten Integrationskurs teilnehmen zu können, wird ein „Berechtigungsschein“  vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) benötigt. Dieses Verfahren kann sich einige Wochen, wenn nicht Monate hinziehen. Dann ist der geflüchtete Mensch sich selbst überlassen und muss sich bei einer der vielen Träger selbst anmelden. Wenn dann die Anmeldung für den sogenannten Integrationskurs  erfolgte, muss dann eine Anmeldebestätigung ans Jobcenter geschickt werde, sonst erfolgt eine Kürzung des Geldes. Leider scheitert es hier häufig an der Kommunikation zwischen Behörden und dem potenziellen Teilnehmer des sogenannten Integrationskurses, da es einen Mangel an Stellen in den Behörden gibt und die Behörden demnach stark überlastet sind. Danach gestalten sich Wartezeiten, bis ein Platz im Integrationskurs frei wird, unterschiedlich. Generell ist ein größeres Problem in ländlichen Regionen zu beobachten, da hier die Nachfrage das Angebot stark übersteigt. Fehlende Lehrkräfte für die sogenannten Integrationskurse sind auch durch die schlechte Bezahlung zu erklären.

Antrag 108/I/2017 Teilnahme an Integrationskursen

20.04.2017

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung dazu auf, darauf hinzuwirken, dass Asylbewerber*innen und andere Personengruppen mit einem ungeklärten Status Zugang zu Integrationskursen über das BAMF erhalten.

Antrag 109/I/2017 Die gelebte Städtepartner*innenschaft zwischen Berlin und Tel Aviv muss endlich offiziell werden!

20.04.2017

Berlin und Tel Aviv trennt und eint viel. Berlin ist die Hauptstadt des Landes, von der die Shoah ausging. Tel Aviv ist eine Stadt in einem Land, das den Überlebenden und Nachkommen der Shoah Zuflucht und Sicherheit bietet. Berlin ist Treffpunkt der Kreativen, Mutigen, Progressiven und Non-Konfirmativen, genauso wie Tel Aviv. Jugendliche beider Städte reisen in die jeweils andere Stadt um zu studieren, zu arbeiten, zu leben.

 

Sie schließen Freundschaften, besuchen sich und lernen auf diese persönliche Weise die Kultur des oder der Anderen kennen. Beide Städte verbinden Weltoffenheit, eine metropolitische Attitüde, die Diversität der Menschen, die sie ihr Zuhause nennen und die Internationalität ihrer Bewohner*innen. Beide Städte ziehen aufgrund dieser Vielfalt und Kreativität Startups an und sind die Zentren der Digitalisierung ihrer Länder.

 

Die Geschichte beider Städte ist auf eine sehr komplexe und bittere Weise miteinander verbunden. Wenn man an Berlin und Tel Aviv denkt, denkt man unweigerlich auch an den unbeschreiblichen Terror und die Vernichtung des jüdischen Volkes. Die heutige Situation und die Vergangenheit sind untrennbar voneinander zu betrachten, zu analysieren und zu bewerten. Gerade das macht die Beziehung beider Städte zu einer Besonderheit. Diese Besonderheit gilt es zu beachten, wenn man über die Vertiefung der Beziehungen beider Städte zueinander nachdenkt, beispielsweise durch eine Städtepartner*innenschaft. Berlin hat zurzeit insgesamt 17 Partnerstädte, verteilt auf der ganzen Welt. Es wird Zeit, dass die bereits heute gelebte Städtepartnerschaft zwischen Berlin und Tel Aviv endlich auch offiziell anerkannt wird. Nach der gemeinsamen Vergangenheit und im Licht der Gegenwart ist Tel Aviv die natürliche Partnerstadt Berlins.

 

Auch im Hinblick auf die momentan immer stärker werdenden antisemitischen Tendenzen in unserer Gesellschaft und weltweit benötigen wir ein klares Signal, um klarzumachen, dass wir mit Israel solidarisch sind. Israel sieht sich verstärkt Anfeindungen ausgesetzt, die nicht die Politik der israelischen Regierung als Ziel haben, sondern Israel und seine Bewohner*innen als solche. In Berlin wird der klar als antisemitisch einzustufende Nakba-Tag und Al-Kuds-Tag gefeiert. Auch um den Antisemit*innen in unserer Gesellschaft zu zeigen, dass sich die Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner nicht von antisemitischer Propaganda blenden lässt, ist es an der Zeit, dass Tel Aviv Partnerstadt Berlins wird. Aufgrund also der komplexen historischen Verknüpfungen beider Städte, der derzeit durch die Bewohner*innen beider Städte aktiv gelebten Freundschaft und als klares Signal der Solidarität ist es an der Zeit, die Städtepartner*innenschaft offiziell werden zu lassen.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, sich innerhalb der Berliner Koalition und auf allen anderen dafür notwendigen Ebenen dafür einzusetzen, dass Tel Aviv und Berlin innerhalb der aktuellen Legislatur eine Städtepartner*innenschaft eingehen.

Antrag 110/I/2017 Wiederbelebung und Reform der Sozialen Künstlerförderung des Landes Berlin

20.04.2017

Berlin besitzt eine landeseigene Kunstsammlung, die Artothek der Sozialen Künstlerförderung. Aus ihr können sich Behörden, Unternehmen, Kanzleien oder Privatleute gegen eine geringe Miete Werke der bildenden Kunst ausleihen.
Die Artothek ist aus dem Programm der Sozialen Künstlerförderung hervorgegangen. Dieses stellte über viele Jahre eine wichtige Einnahmemöglichkeit für Berliner Kunstschaffende dar. Im Gegenzug verpflichteten sich die jeweiligen Künstler*innen dazu, der Stadt Berlin ein oder mehrere Werke zu überlassen oder im Rahmen eines Bildungsprojekt, beispielsweise in einer Schule, mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten. Durch dieses Programm  konnte eine umfangreiche Sammlung von 14.800 Kunstwerken aufgebaut werden. Diese ist ein wertvoller Schatz für die Kulturstadt Berlin. Die Soziale Künstlerförderung wurde 53 Jahre nach ihrer Einführung im Jahr 2003 aufgrund der Sparmaßnahmen des Senats eingestellt.

 

  1. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats sowie die Mitglieder des Landesvorstands der SPD Berlin auf, sich für die Wiederbelebung der Sozialen Künstlerförderung einzusetzen. So sollen Kunstwerke von in Berlin lebenden Künstller*innen direkt angekauft und die landeseigene Artothek weiter ausgebaut werden.
  2. Das Konzept der Sozialen Künstlerförderung soll dabei auf Basis der ursprünglichen Version reformiert werden – in Form einer deutlichen Abkehr vom paternalistischen Duktus. Der hohe Wert der Kunst steht im Vordergrung.
  3. Die Artothek des Landes Berlin soll infrastrukturell und personell professionalisiert werden. Dazu gehören die kunsthistorische Erfassung und digitale Aufarbeitung des Bestandes sowie eine gute Zugänglichkeit und Vermittlung durch landeseigene Museen oder kommunale Galerien. Weiterhin sollen ein kleines Schaulager eingerichtet werden.  Der Bestand der Artothek soll öffentlich wirksam präsentiert werden können, d. h. er soll online abrufbar und in  Ausstellungen für ein breites Publikum sichtbar werden.