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Antrag 15/I/2017 Betriebe daran hindern Betriebsräte zu verhindern!

20.04.2017

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sind aufgefordert eine Erweiterung des KschG (Kündigungsschutzgesetz) einzubringen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in ihrem Betrieb, einen Betriebsrat gründen wollen, explizit unter den Schutz des „§ 15 Abs. 3 dieses Gesetzes zu stellen und die Lücken des Kündigungsschutzes zu schließen.

 

Zudem muss es auch kollektivrechtliche Instrumente zum Schutz von Wahlinitiator*innen und Wahlvorständen gegenüber Behinderungen durch die Arbeitgeberseite geben.

 

Daher fordern wir:

  1. Die Mitglieder des Wahlvorstands werden für den Zeitraum bis zur nächsten Betriebsratswahl in die Schutzbestimmungen des § 78 BetrVG aufgenommen.
  2. Der Kündigungsschutz nach § 15 III KSchG wird auf Wahlvorstandsbewerber ab dem Zeitpunkt ihrer Bewerbung erweitert; die Dauer des Kündigungsschutzes in § 15 III KSchG wird auf 24 Monate verlängert. Der Kündigungsschutz nach § 15 III a soll dabei auf alle Beschäftigte, die in der Einladung oder Antragsstellung genannt werden, ausgeweitet werden.
  3. Die Mitglieder des Wahlvorstands und die Beschäftigten, die erstmalig die Wahl eines Betriebsrates einleiten und offiziell eine Absichtserklärung abgeben, werden als zu schützende Personen in den § 119 I Nr. 3 BetrVG aufgenommen.
  4. Die Fraktion soll prüfen, ob bei der Verfolgung von Straftaten nach § 119 BetrVG strukturelle Defizite bestehen und wie diese ggf. behoben werden können. Insbesondere die Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften soll ins Auge gefasst werden.

 

Wir erleben im betrieblichen Alltag, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Betriebsräte in ihren Betrieben scheuen. Um die Einrichtung eines solchen zu verhindern, greifen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dabei gerne zur Abschreckung, zum Mittel der Kündigung. Eine Begründung für die Kündigung haben sie dabei noch immer gefunden. Dies ist ein Grund für die niedrige und zunehmend sinkende Zahl an Betrieben mit Arbeitnehmervertretungen.

 

Um diese Möglichkeit der Unterbindung gewerkschaftlicher Organisation von Kolleginnen und Kollegen durch die Vertreterinnen und Vertreter des Unternehmens zu verhindern, müssen die organisierenden Kolleginnen und Kollegen vor Kündigungen geschützt werden. Dieser Sonderkündigungsschutz braucht dabei die gesetzliche Absicherung im Kündigungsschutzgesetz.

Antrag 17/I/2017 Lohnraub verhindern; unbezahlte Überstunden verbieten

20.04.2017

Besonders junge Arbeitnehmer*innen leiden darunter, dass ihnen in ihren Arbeitsverträgen unfaire Arbeitszeitregelungen aufgezwungen werden. Arbeitnehmer*innen leiden unter lagen Arbeitszeiten, die durch ihre Arbeitgeber*innen nicht kompensiert werden. Konkret befindet sich in vielen Arbeitsverträgen vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen (sinngemäß) folgender Absatz:
„Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden, darüber hinaus sind bis zu 20 Stunden pro  Monat mit dem Gehalt abgegolten.“
Diese Regelungen sind für Arbeitnehmer*innen schlecht da:

  1. Arbeitnehmer*innen kaum eine Möglichkeit haben sich dagegen zu wehren
  2. Arbeitsplätze vernichtet werden
  3. Arbeitnehmer*innen müssen so noch mehr unbezahlte Mehrarbeit leisten. Besonders wenn Arbeitnehmer*innen, für ihren Job häufig Reisen (müssen) kann dies absurde Ausmaße annehmen (um 50 Euro zu sparen werden 3 Stunden Umweg in Kauf genommen).

 

Aus diesem Grund möge die gesetzliche Grundlage Arbeitgeber*innen müssen zur Auszahlung (auch in Form von Freizeitausgleich) jeder Überstunde verpflichtet werden. Grundsätzlich streben wir eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit an.

Antrag 18/I/2017 Widerrufsrecht im Arbeitsverhältnis - Überrumpelungen in Arbeitsverhältnissen verhindern

20.04.2017

In das Bundeswahlprogramm wird aufgenommen:

 

Die SPD tritt für die Einführung eines Rechts von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein, eigene Erklärungen im Arbeitsverhältnis und über dessen Beendigung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.

 

 

Antrag 19/I/2017 Das Erfolgsmodell Sozialpartnerschaft stärken!

20.04.2017

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihre Vorteile aufklären! Gründung von Betriebsräten erleichtern!

 

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion und Fraktion im Abgeordnetenhaus, sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sind aufgefordert eine gesetzliche Verpflichtung für Betriebe und Berufsschulen zu schaffen, die Vertreterinnen und Vertretern von Gewerkschaften, regelmäßig die Möglichkeit gibt, die Belegschaft, bzw. die Berufsschülerinnen und Berufsschüler, über ihre Arbeit, die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und die Vorteile gewerkschaftlichen Engagements aufzuklären.

 

Daher fordern wir:

  1. Der Arbeitgeber wird verpflichtet, sofern in seinem Betrieb die Voraussetzungen für die Wahl eines Betriebsrates erfüllt sind, dieser aber noch nicht besteht, einmal im Kalenderjahr eine Mitarbeiterversammlung durchzuführen, auf der er über die Rechte und Pflichten nach dem Betriebsverfassungsgesetz informiert und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Gelegenheit zur Aussprache gegeben wird. Nach der Mitarbeiterversammlung ist eine geheime Wahl in Abwesenheit des Arbeitgebers zur Anberaumung einer Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes durchzuführen. Für die Auszählung ist ein Versammlungsleiter unter den Anwesenden zu wählen. Vertreterinnen oder Vertreter einer im Betrieb vertretenden Gewerkschaft können an dieser Mitarbeiterversammlung teilnehmen und die Versammlungsleitung übernehmen.
  2. Das vereinfachte Wahlverfahren wird bei der Erstwahl eines Betriebsrates auch für Betriebe mit bis zu 100 Wahlberechtigten ohne Zustimmung des Arbeitgebers analog zum vereinfachten Wahlverfahren für Kleinbetriebe ermöglicht. Die Option auf vereinfachtes Wahlverfahren in Betrieben ab 200 MA soll es ebenfalls geben.

 

Immer weniger Betriebe ermöglichen es Arbeitnehmer*innen ihre Interessenvertretung gegenüber Arbeitgeber*innen wahrzunehmen, das liegt auch an systematischen Methoden auf Seite der Arbeitgeber*innen, die Gründung von Betriebsräten zu verhindern. Wir Sozialdemokrat*innen wissen um die allseitigen Vorteile einer starken Sozialpartnerschaft, aber auch um die Wichtigkeit dieser für den Schutz abhängig Beschäftigter.

 

Um das zu erreichen, wollen wir analog § 17 Abs. 3 Satz 1 Personalvertretungsgesetz eine jährliche Informationsveranstaltung für Betriebe ohne Betriebsräte verpflichtend machen. Oft scheitert es bereits am Wissen der Beschäftigten um ihre Rechte und an der Kenntnis der rechtlichen Grundlagen für eine Betriebsratsgründung.

 

Um die Gründung von Betriebsräten zu erleichtern, ist es sinnvoll, das vereinfachte und verkürzte Wahlverfahren aus der Betriebsverfassung auch für mittelgroße Betriebe zu ermöglichen.

 

Sinkende Mitgliederzahlen in Gewerkschaften (mit Ausnahme der IG Metall) sind betrüblich, nicht nur für die Gewerkschaften selbst oder für uns Sozialist*innen, sondern auch für die Stärke von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland insgesamt.

 

Klar ist, je stärker eine Gewerkschaft und je organisierter die Belegschaft, desto einfacher sind beispielsweise Tarifverhandlungen und desto arbeitnehmerfreundlicher der Betrieb in dem die Kolleginnen und Kollegen organisiert sind. Dabei liegt mangelnde Organisation häufig nicht am Unwillen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, oder an der Schwäche der Gewerkschaft insgesamt, häufig liegt fehlende Organisation an mangelnden Informationen der Belegschaft über gewerkschaftliche Arbeit und deren Vorteile.

 

Gerade in vielen Dienstleistungsunternehmen aber auch und vor allem in der sich schnell entwickelnden Start-Up Szene ist dies ein Problem und resultiert in geringen oder nicht vorhandenen Organisationsgraden in den Betrieben. Wenn wir für Auszubildende an den Berufsschulen und für die gesamte Belegschaft in den Betrieben, eine kollektive Informationsveranstaltung schaffen, in der Gewerkschaften ihre Arbeit, aber auch die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern deutlich machen kann, wird die Mitgliederzahlen der Gewerkschaften aber auch die Organisation in einer Vielzahl von Betrieben sich spürbar positiv entwickeln.

Antrag 20/I/2017 Stärkung der Industriekultur fortsetzen und verstetigen!

20.04.2017

Die Stärkung der Potenziale der Berliner Industriekultur, die in den letzten Jahren mit ersten Schritten begonnen wurde, soll in der Legislaturperiode 2016-2021 fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Leitgedanke dabei muss es sein, Industriekultur als Motor für die aktuelle Wirtschaftsentwicklung zu nutzen und bei den Berlinerinnen und Berlinern das Bewusstsein für die Bedeutung der Industrie weiter zu verbessern. Die Stärkung der Potenziale der Berliner Industriekultur trägt dazu bei, die Offenheit für zukünftige wirtschaftliche Chancen und Entwicklungen weiter zu erhöhen.

 

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Senats werden gebeten, die Potenziale der Industriekultur in Berlin weiter zu stärken und dabei unter Einbeziehung der Bezirke sowie des Landes Brandenburg insbesondere folgende Ziele und Maßnahmen zu berücksichtigen:

 

Wirtschafts- und Stadtentwicklung durch Industriekultur voranbringen

  • Verbesserung des Bewusstseins für die Bedeutung von Industrie, in Zusammenarbeit mit Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes sowie der Industrie- und Handelskammer
  • Nach- und Umnutzung von Industriequartieren und -flächen zur Aufwertung von Stadtvierteln, u. a. für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, und zur Stärkung der Kreativwirtschaft
  • Berücksichtigung der Industriekultur bei der Weiterentwicklung des Masterplanes Industriestadt Berlin
  • weitere Erschließung der touristischen Potentiale der Industriekultur durch vi-sit.berlin und stärkere Aufnahme der Industriekultur in das überregionale Tourismusmarketing (zum Beispiel durch eine Radroute der Berliner Industriekultur)

 

Kulturelle und denkmalpflegerische Potenziale der Industriekultur nutzen

  • Nutzung des europäischen Jahr des kulturellen Erbes 2018 und des Netzwerkes „Europäische Route der Industriekultur“ für die Präsentation von Industriedenkmalen und der Industriegeschichte Berlins
  • Verbesserung der Kulturellen Bildung im Bereich Industriekultur und Wirtschaftsgeschichte
  • Intensivierung und Ausbau der Kooperation mit regionalen und internationalen Netzwerken der Industriekultur

 

Stärkung der Akteure der Industriekultur

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements im Bereich Industriekultur
  • Verstetigung und Ausbau der Förderung des – von der Stiftung Deutsches Technikmuseum und der Hochschule für Technik und Wirtschaft getragenen -Berliner Zentrums Industriekultur
  • Einbeziehung des Berlin-Brandenburgischen Wirtschaftsarchivs in die Stärkung der Potenziale der Industriekultur

 

Nutzung von Bundes- und EU-Mitteln

  • Prüfung einer verstärkten Nutzung vorhandener Bund-Länder-Mitteln aus den Bereichen Denkmalschutz, Städtebauförderung und Wirtschaftsförderung (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) für investive Fördermaßnahmen im Bereich Industriekultur durch das Land Berlin;
  • Initiative in Richtung des Bundes durch Fachministerkonferenzen und Bundesrat für eine stärkere Bundesförderung im Bereich Industriekultur
  • Verankerung der Industriekultur im operationellen Programm des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung in der laufenden EU-Förderperiode (Programmänderung) sowie der 2021 beginnenden neuen EU-Förderperiode