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Antrag 52/II/2015 Ursachen der Fluchtbewegung bekämpfen

16.10.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung ihre regelmäßige Prognose über die Anzahl der in Deutschland zu erwartenden Flüchtlinge ergänzt durch einen Bericht über die weltweiten Fluchtbewegungen und deren Ursachen; darin legt sie auch dar, was zur Bekämpfung der Fluchtursachen getan wird und welchen Beitrag die Bundesregierung dazu leistet.

Antrag 51/II/2015 Asylrechtsverschärfungspaket der Bundesregierung stoppen

16.10.2015

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für einen Stopp des von der Bundesregierung durch den Bundesinnenminister vorgelegten und vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzespakets zur Asylrechtsverschärfung („Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes“, BT-Drs. 18/6185) einzusetzen und Maßnahmen im Gesetzgebungsverfahren des Deutschen Bundestages die Zustimmung zu verweigern, insoweit sie zu einer Schlechterstellung der Asylsuchenden im Vergleich zum Status quo führen.

Antrag 50/II/2015 Keine Asylrechtsverschärfung durch die Bundesregierung

16.10.2015

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, die Teile des von der Bundesregierung durch den Bundesinnenminister vorgelegten und vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzespakets („Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes“, BT-Drs. 18/6185) abzulehnen, soweit sie zu einer Schlechterstellung der Asylsuchenden im Vergleich zum Status quo führen.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senates werden gebeten, in diesem Sinne im Bundesrat Änderungen anzustreben.

 

Antrag 49/II/2015 Asylrecht sinnvoll ergänzen

16.10.2015

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und über den Bundesrat die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senates werden aufgefordert, sich für folgende Rechtsänderungen einzusetzen:

  • Zeitnahe Einführung eines Einwanderungsgesetzes, das Menschen ohne realistische Asylperspektive Möglichkeiten der legalen Einwanderung nach Deutschland gibt und als eigenständiges Recht neben dem Asylrecht steht.
  • Beseitigung rechtlicher Hürden, die die schnelle Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten be- oder gar verhindern – Streichung der Vorrangprüfung.
  • Überprüfung und Anpassung der Bundes- und Landesanerkennungsgesetze, um berufliche Qualifikationen geflüchteter Menschen schnell aktivieren zu können sowie Hindernisse und soziale Härten durch die teilweise hohe Kosten der Anerkennungsverfahren zu beseitigen – Einführung eines Darlehensprogramms, angelehnt an das BAföG.
  • Altfallregelung für Asylsuchende, die sich länger als ein Jahr in der Bundesrepublik befinden und über deren Asylantrag nicht entschieden wurde: Sie sollen eine Aufenthaltserlaubnis mit den Rechten für Resettlement-Flüchtlinge nach § 23 Abs. 4 AufenthG erhalten, damit sie in den Genuss des Familiennachzugs und des Arbeitsmarktzugangs kommen.
  • Entlastung des Bundesamts durch die Anerkennung eines Aufenthaltsstatus für Syrer, Iraker, Eritreer, Somalier und Minderheiten aus Afghanistan durch die Prüfung nach Gruppenverfolgung.
  • Zusammenführung der Anhörung und Entscheidung beim Bundesamt in der Hand einer Person mit verbindlichen Fristen zur Entscheidung über den Asylantrag.
  • Abschaffung des Regelwiderufsverfahren.

 

Antrag 48/II/2015 Asylrecht sinnvoll ergänzen

16.10.2015

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und über den Bundesrat die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senates werden aufgefordert, sich für folgende Rechtsänderungen einzusetzen:

 

  • Zeitnahe Einführung eines Einwanderungsgesetzes, das Menschen ohne realistische Asylperspektive Möglichkeiten der legalen Einwanderung nach Deutschland gibt und als eigenständiges Gesetz neben dem Asylrecht steht
  • Beseitigung rechtlicher Hürden, die die schnelle Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten be- oder gar verhindern – Streichung der Vorrangprüfung.
  • Überprüfung und Anpassung der Bundes- und Landesanerkennungsgesetze, um berufliche Qualifikationen geflüchteter Menschen schnell aktivieren zu können sowie Hindernisse und soziale Härten durch die teilweise hohen Kosten der Anerkennungsverfahren zu beseitigen – Einführung eines Darlehensprogramms, angelehnt an das BAföG.
  • Entlastung des Bundesamts durch die Anerkennung eines Aufenthaltsstatus für Syrer, Iraker, Eritreer, Somalier und Minderheiten aus Afghanistan durch die Prüfung nach Gruppenverfolgung.
  • Zusammenführung der Anhörung und Entscheidung beim Bundesamt in der Hand einer Person mit verbindlichen Fristen zur Entscheidung über den Asylantrag
  • Abschaffung des Regelwiderrufsverfahren.
  • Bereitstellung der notwendigen personellen Ressourcen, damit über Asylanträge in der Regel innerhalb von drei Monaten entschieden werden kann.