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Antrag 196/II/2022 Stärkung des Verbrauchsprinzips bei Heizkosten in Berlin und im Bund - Anreize fürs Energiesparen schaffen, mehr Gerechtigkeit herstellen

9.10.2022

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wird aufgefordert, bei den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften (degewo, GESOBAU, Gewobag, HOWOGE, Stadt und Land, WBM) die Heizkosten – ausgenommen Gebäude mit Einrohrheizung – ausschließlich nach dem Umlageschlüssel 70:30 abzurechnen.

 

Darüber hinaus werden die SPD-Mitglieder im Senat aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zu starten, die Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung – HeizkostenV) dahingehend zu ändern, dass zur Stärkung des Verbrauchsprinzips die 50:50- und 60:40-Umlagemöglichkeiten gestrichten werden. Ferner soll geprüft werden, ob ein Umlageschlüssel von 80:20 sinnvoll wäre.

 

Um eine konkrete Wirkung zu erreichen, sollen die Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet werden, die Mieterinnen und Mieter konkret auf die Änderung des Umlageschlüssels und der sich daraus ergebenen Konsequenzen hinzuweisen.

Antrag 216/II/2022 Hitzehilfe jetzt! Nicht nur im Winter benötigen obdachlose Menschen niedrigschwellige Hilfe

9.10.2022

Wir fordern die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, Folgendes umzusetzen:

 

  • Einrichtung von dauerhaften „Kälteräumen“ (am Beispiel des Modellprojekts des IB in der Kurmärkischen Straße 1-3 in Berlin-Schöneberg), die im Winter Teil der Berliner Kältehilfe werden (als Wärmestuben oder Notübernachtungen)
  • Ausbau der Kälte- und Wärmebusse auch über die Sommermonate ab einer Temperatur von 25°C zur Versorgung obdachloser und hilfsbedürftiger Menschen mit Getränken und Sonnenschutz
  • Zentrale Telefonnummer zur Koordination des Einsatzes der Kälte- und Wärmebusse (ähnlich der Hotline der Berliner Kältehilfe)
  • Finanzierung der Projekte aus Landesmitteln
  • Verbesserter Zugang zu Trinkwasser durch Infokampagne, App (ähnlich dem Wegweiser der Berliner Kältehilfe) und Beschilderungen zu Trinkbrunnen und teilnehmenden Refill-Stationen

 

Antrag 205/II/2022 Berlin braucht eine neue Waldbaurichtlinie – für einen klimafesten Wald

9.10.2022

Der Berliner Wald leistet einen wichtigen Beitrag als Schutz- und Erholungswald. Er ist für die Lebensqualität der Berlinerinnen und Berliner von essentieller Bedeutung. Aber auch seine Bedeutung in seiner Funktion als nachwachsender Rohstoff Holz ist von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit für Berlin. Ein gut strukturierter Mischwald leistet einen natürlichen Beitrag als CO2 – Senke.

 

Daher ist es wichtig, die bestehenden Waldflächen zu schützen und resistent gegen den Klimawandel zu machen.

 

Die Berliner Waldbaurichtlinie aus dem Jahr 1992 (aktualisiert 2011) wird diesen Herausforderungen nicht mehr gerecht. Dass die unreflektierte Umsetzung dieser Richtlinie eine nicht zukunftsfähige Waldpolitik bedeutet, zeigt sich beispielhaft und besonders zugespitzt am Beispiel des Frohnauer Waldes. Hier soll in einem gesunden Wald, der nachweislich keines Umbaus bedarf, mit großen, schweren Holzernte-Maschinen (sog. Harvestern) umfangreich Holz geschlagen werden. Das kann für den Frohnauer Wald langfristige Schäden bedeuten bzw. ihn weniger widerstandsfähig gegen den Klimawandel machen. So müssen für den Einsatz der Harvester breite Ost-West-Schneisen in den Wald geschlagen werden, die bestehen bleiben und damit eine stärkere Durchlüftung und so auch Austrocknung des Waldes zur Folge haben können. Außerdem wird dadurch der Schutzschirm großflächig zerstört und das Bestandsinnenklima wird negativ verändert

 

Deshalb fordern wir:

  1. Die aktuelle Holzeinschlag-Strategie des Landesforstamtes Berlin durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr und Klima ist zu überprüfen.
  2. Bis zur Evaluation dieser Strategie ist der Einsatz von Großmaschinen/Harvestern auf strukturierten Mischwaldflächen in allen Berliner Wäldern mit sofortiger Wirkung auszusetzen. Die schematische Erschließung durch Rückegassen, sowie deren dauerhafte farbliche Markierung haben im Erholungswald zu unterbleiben.
  3. Das Abgeordnetenhaus soll ein neues Berliner Waldgesetz entwickeln und beschließen, das den Anforderungen an den modernen Waldumbau unter besonderer Berücksichtigung des Klimawandels gerecht wird.
  4. Eine neue Waldbaurichtlinie, die die derzeitigen klimatischen Veränderungen berücksichtigt, muss für Berlin erarbeitet werden. Dies sollte in einem Gremium im politischen Rahmen mit Waldexperten erfolgen.
  5. Die Baumartenvielfalt ist zu erhöhen. Klimastabile Gastbaumarten wie Roteiche, Esskastanie, Robinie, europäische Lärche, Douglasie etc. müssen einzeln bis gruppenweise eingemischt werden. Das zur Zeit noch bestehende, völlig unsinnige Verbot dieser als „Fremdländer oder Ausländer“ bezeichneten Baumarten ist aufzuheben, da gerade diese Baumarten besonders klimastabil sind. Berlin steht hier völlig isoliert im Vergleich zu allen anderen Bundesländern, die bereits alle aktiv ihre Wälder klimaresistent mit Einmischungen der oben genannten Baumarten umbauen.
  6. Der Berliner Wald ist als natürliche CO2- Senke zu optimieren. Dies wird erreicht durch einen hohen nachhaltigen Zuwachs an Holz. Im Holz gebundener Kohlenstoff soll langfristig als Baustoff/Bauholz fixiert werden. So kann ein Beitrag geleistet werden, andere klimaschädliche Baustoffe zu ersetzen.

 

Antrag 220/II/2022 Bundesinitiative für Kommunales Wahlrecht für Nicht-Eu-Bürger*innen, “Alle Stimmen Hören”

9.10.2022

Wir fordern die sozialdemokratische Bundestagsfraktion dazu auf, sich dafür einzusetzen, den Gesetzentwurfs zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 28 Absatz 1, Kommunales Ausländerwahlrecht), welcher 2010 durch die SPD Bundestagsfraktion vorgelegt wurde erneut in den Bundestag einzubringen.

Antrag 195/II/2022 Energiepreisdeckelung auch für Heizenergie

9.10.2022

Die Abgeordneten der SPD auf Bezirks-, Landes- Bundes- und EU-Ebene werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in Anlehnung an die ersten Überlegungen zur Preisdeckelung eines Grundbedarfs für Strom (vgl. Ankündigungen für das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung) prioritär eine Preisdeckelung für eine Grundbedarf an Heizenergie beschlossen wird.

 

Dabei ist es unerheblich, aus welchem Energieträger die Heizenergie stammt. Wichtig ist hingegen, das Energiesparer*innen durch progressive Preise oberhalb des Deckels belohnt werden.