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Antrag WV247/I/2018 Wahlrechtsreform

22.04.2018

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich konstruktiv an einer Wahlrechtsreform mitzuwirken, die die Zahl der Mitglieder des Bundestags reduziert.

Antrag /I/2018 Kostenfreie Nutzung des öffentlichen Personalverkehrs bis 16 Jahre

22.04.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktion und des Senats werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Berliner Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr kostenfrei den öffentlichen Personenverkehr in Berlin nutzen können.

 

Antrag WV53/I/2018 Gerechte Wohnungsvergabe beim einkommensorientierten Fördermodell sicherstellen

22.04.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktion und des Senats werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass eine gerechte Vergabe der sozial gebundenen Wohnungen nach dem einkommensorientierten Fördermodell unter allen Bezugsberechtigen sichergestellt wird.

 

 

Antrag /I/2018 Perspektiven aus der Perspektivlosigkeit – Teilhabe an der Gesellschaft durch Arbeit und Ausbildung

22.04.2018

Um Menschen eine Perspektive in Deutschland zu geben und Ungleichbehandlung abzubauen, fordern wir die Mandatsträger*innen der SPD dazu auf, sich um folgende Punkte einzusetzen:

 

  • die Hürden zum Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld (für Menschen mit Behinderung) müssen deutlich abgesenkt werden. Wer eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland hat, muss sofort antragsberechtigt sein, nicht erst nach 15 Monaten.
  • Geduldete sollen bereits nach 12 Monaten Anspruch auf den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld haben, nicht erst nach sechs Jahren.
  • Das Arbeitsverbot für Geduldete aus sog. „Sicheren Herkunftsstaaten“ muss aufgehoben werden.
  • Die Neuregelungen für den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld sollen auch gelten, für Geduldete aus sog. „Sicheren Herkunftsstaaten“.
  • Bereits eingeleitete Maßnahmen zur Ausweisung sollen durch den Beginn einer Ausbildung nichtig werden. Voraussetzung hierfür soll sein, dass keine schweren Straftaten mit rechtskräftiger Verurteilung die Abschiebung begründen.
  • das Verbot zur selbständigen Arbeit für Geduldete muss aufgehoben werden.

 

Antrag 238/I/2018 eSport den Status der Gemeinnützigkeit zusprechen

22.04.2018

Videospiele sind heute in der Mitte unserer Gesellschaft als wichtiges neues Kulturgut hinzugekommen. Zu dieser Entwicklung gehört auch der eSport, der sich in den letzten Jahren als wichtiger gesellschaftlicher Faktor gerade in der jüngeren Generation etabliert hat und ein breites Publikum begeistert. Dabei werden von den Athlet*innen im Bereich des eSport wie im klassischen Sport auch Werte wie Fairplay, Koordination, Respekt sowie viele weitere soziale Kompetenzen vorgelebt und erfüllen damit eine Vorbildfunktion für Fans. eSport verbindet dadurch tagtäglich Menschen, genau wie das beim Sport auch passiert.

 

Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass diese gesellschaftlich relevante und stetige Bewegung die gleichen Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt bekommen wie der klassische Sport auch. Dies würde zu weitrechenden Verbesserungen sowohl für Athlet*innen wie auch für Fans führen. Die Abhängigkeit von Entwicklern und Sponsoren und deren Interessen, die zurzeit den eSport dominieren, könnte eingedämmt werden und der Weg für die Gründung von Vereinen und Verbänden freigemacht werden. Damit kann eine demokratische und gemeinnützige Ausrichtung garantiert werden, die nicht den Marketingzwecken von Entwicklern und Sponsoren, sondern der nachhaltigen gesellschaftlichen Entwicklung des eSports dient. Durch die Internationalität der eSports-Branche sollten Entwickler*innen über die deutsche Rechtslage und Wettbewerbsbedingungen informiert werden und von denen auch durch Kontrollen eingehalten werden.

 

Wir fordern, dass die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages sich dafür einsetzen, dass der eSport dem klassischen Sport gleichgestellt wird und somit ebenfalls den Status der Gemeinnützigkeit von § 52 Abs. 2 Nr. 21 der Abgabenordnung (AO)  zugesprochen bekommt. Die Anerkennung des Status der Gemeinnützigkeit soll dabei unabhängig vom Inhalt des Spiels geschehen, solange das Spiel das Kriterium erfüllt, einen kompetitiven Charakter zu haben, der den Wettbewerb zwischen professionellen Athlet*innen fördert und den Regelungen des Jugendschutzes entsprechen.