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Antrag 203/II/2018 Neues Erwerbsminderungsrentenrecht für alle

12.10.2018

Erwerbsminderungsrenten unterliegen heute einem hohen Armutsrisiko. Die Erwerbsminderungsrente liegt heute bei durchschnittlich 790 Euro monatlich. Für uns ist es ein sozialstaatliches Gebot, Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, eine Rente in Würde, also oberhalb der Armutsgrenze, zu ermöglichen.  Wir fordern, dass die Zurechnungszeit für alle erwerbsgeminderten Rentner von 62 Jahren und drei Monaten schrittweise auf 65 Jahre und acht Monate angehoben wird. Wir fordern daher die Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten abzuschaffen.

Antrag 146/II/2018 Polizeiarbeit bei Demonstrationen

12.10.2018

Das Demonstrationsrecht gilt für alle Meinungen, die im Rahmen unserer Verfassung liegen. Das gilt für eine geprüfte und angemeldete Hauptdemonstration, aber auch für spontane Gegendemonstrationen.

 

Dazu gehört:

  • Nicht-aggressive oder -militante Formen zivilen Ungehorsams müssen verhältnismäßig behandelt werden. Strategisch ist eine Deeskalation statt gewalttätiger und unverhältnismäßiger Räumungsaktionen anzustreben.
  • Demonstrationen in Hör- und Sichtweite sind zuzulassen.

 

Zur weiteren Umsetzung fordern wir:

  • Hohe Auflagen für den Veranstaltungsort sowie administrative Potentiale für ein Verbot der Marschroute.
  • Auflagen für Demonstrationsteilnehmer*innen konsequent durchsetzen: Verbot von Uniformierung mit konsequenter Einhaltung, keine Banner mit Referenzen, Symbolen und Parolen der Nationalsozialist*innen, auch nicht, wenn sie erst im Kontext der Demonstration deutbar werden. Beispielsweise wurde die Bekleidung der Demonstrationsteilnehmer*innen am „Heß-Marsch“ erst vor Ort als Uniformierung erkennbar.
  • Unbedingter Schutz von Journalist*innen, um eine objektive Berichterstattung zu ermöglichen.

 

Wir unterstützen einen polizeiunabhängigen Polizeibeauftragten, damit all die Forderungen auch Wirkung zeigen. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Nicht-Einhalten der Auflagen auch Konsequenzen hat. Der polizeiunabhängige Polizeibeauftragte soll auch unabhängige Demonstrationsbeobachter*innen einsetzen können, die an Demonstrationen teilnehmen und Rechtsverstöße von Demonstrant*innen, Polizeikräften oder nicht demonstrierenden Personen dokumentieren und darüber sowohl Behörden als auch die Öffentlichkeit informieren.

Antrag 202/II/2018 Höchstnachhaltigkeitsrücklage neu definieren

12.10.2018

Nach aktuellem Recht werden die Beiträge zur Rentenversicherung neu berechnet, wenn die Nachhaltigkeitsrücklage unter 20% der durchschnittlichen Monatsausgaben sinkt oder 150% übersteigt. Aufgrund dieser Deckelung ist es nicht möglich, für bereits bekannte zukünftige Rentenansprüche Rücklagen zu bilden. Dies hat zur Folge, dass voraussichtlich im Jahr 2023 der Beitragssatz von 18,8% auf 19,9% springt und in den Folgejahren weiter ansteigt.

 

Daher fordern wir die Nachhaltigkeitsrücklage zu einer Demografiereserve umbauen und entsprechend zukünftiger Rentenansprüche nach oben auszudehnen, besser abzuschaffen, und dabei die demografische Entwicklung in der Rentenversicherung zu berücksichtigen. Um zukünftige Beitragssteigerungen abzuflachen fordern wir außerdem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bereits ab dem Jahr 2019 in kleinen Schritten anzupassen.

 

Antrag 167/II/2018 Privatsphäre auch online sichern! Schutz des Online-Briefgeheimnisses. E-Privacy-Verordnung endlich annehmen!

12.10.2018

Spätestens der Datenskandal um Cambridge Analytica und Facebook hat uns vor Augen geführt, wie persönlichen Daten und das Online-Verhalten von Internetnutzern für kommerzielle und politische Zwecke missbraucht werden und wie selbst das Wahlverhalten beeinflusst werden kann. Jedes Surfverhalten wird minuziös analysiert und jeder Schritt im Internet wird verfolgt. Multinationale Unternehmen sammeln innerhalb von wenigen Sekunden eine Menge an Nutzerdaten ohne, dass es irgendjemand bemerkt. Die Privatsphäre muss in der digitalen Welt endlich Vorrang haben: EU-Bürger*innen müssen wissen, welche Daten wie und von wem benutzt werden. Vor allem soll eins gelten: die Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation. Darauf haben wir uns auch im Koalitionsvertrag geeinigt.

 

Deshalb fordern wir die Bundesregierung und das verantwortliche Bundesministerium auf, sich im Rat für ein Ende der Blockade einzusetzen, damit wir das Dossier „ePrivacy“ vor den Europawahlen abschließen. Nur so sorgen wir für die Einhaltung von Bürgerrechten im 21. Jahrhundert.

Antrag 92/II/2018 Digitaler Wandel auch in den Schulen – Verbesserung der Medienkompetenz von Schüler*innen in der Sekundarstufe I

12.10.2018

Die sozialdemokratische Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Informatik landesweit für alle Schüler*innen für zwei Jahre in der Sekundarstufe I verpflichtend angeboten wird. Informatik muss als ein Teil der Allgemeinbildung angesehen werden. Daher sollten allen Schüler*innen im Rahmen des obligatorischen Informatikunterrichts Grundlagen im Umgang mit Standardsoftware (Textverarbeitung, Präsentation, Tabellenkalkulation, E-Mail, Bildbearbeitung etc.) vermittelt werden.

 

Außerdem fordern wir die sozialdemokratische Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats auf, sich dafür einzusetzen, dass relevante Aspekte der Medienerziehung, welche in den Rahmenlehrplänen aller geeigneten Schulfächer integriert wurden, auch im Unterricht endlich umgesetzt werden. Dabei sollen adäquate Methoden der Beschaffung und Nutzung valider Information und des Umgangs mit Quellen vermittelt werden. Schüler*innen sind für Aspekte wie Persönlichkeitsrechte, Urheberrechtsverletzungen und eine kritische Auseinandersetzung mit Falschmeldungen zu sensibilisieren. Ziel muss es sein, sie zu einer anforderungsgerechten und rechtskonformen Arbeitsweise zu befähigen. Auch die Gefahren des Cybermobbings und die Bedeutung des Datenschutzes sollten an geeigneter Stelle thematisiert werden. Der Schutz vor Internetkriminalität, Trojanern und Viren ist zu behandeln.

 

Zusätzlich muss an allen Schulen im Rahmen von Informatikkursen beispielsweise im Wahlpflichtunterricht über Grundlagen der Anwendung von Standardsoftware hinaus die Möglichkeit bestehen, Grundkenntnisse der Programmierung zu erlernen. Darüber hinaus können die Schulen hierzu weitere Angebote etwa im Rahmen schuleigener Arbeitsgemeinschaften schaffen.

 

Für den Unterricht ist der Einsatz freier Software besonders sinnvoll, da diese ohne Lizenzkosten von Schulen und Schüler*innen genutzt werden kann.

 

Um die geforderte Verbesserung der Medienkompetenz von Schüler*innen zu realisieren, müssen das Abgeordnetenhaus und der Berliner Senat die Voraussetzungen für eine entsprechende Befähigung der Lehrkräfte schaffen. Ferner sind den Bezirken die Mittel für die erforderliche Digitalisierung aller Schulen sowie für die notwendige technische Ausstattung der Unterrichtsräume zur Verfügung zu stellen.