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Antrag 214/I/2025 Unterstützung der Kinder- und Jugendpsychiatrie

24.04.2025

Die Berliner SPD fordert die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Abgeordnetenhaus auf, sich für eine kapazitätsorientierte Unterbringung von jungen Psychiatriepatient:innen im Land Berlin einzusetzen, um ihre fachgerechte Versorgung zu beschleunigen.

Für eine geeignete organisatorische Lösung zu Vermittlung freier jugendpsychiatrischer Plätze sind digitale Möglichkeiten bzw. die Einrichtung einer Servicestelle zu prüfen.

 

 

 

Antrag 137/I/2025 I can’t stop this feeling – Integration kunst- und musiktherapeutischer Inhalte in den Rahmen-lehrplan in der Primar- und Sekundarstufe I

24.04.2025

Die SPD Fraktion Berlin, sowie die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat werden aufgefordert, den Rahmenlehrplan der Fächer Kunst und Musik in der Primarstufe sowie der Sekundarstufe I um kunst- und musiktherapeutische Inhalte zu erweitern.

 

Hierzu sollen entsprechende Techniken und Inhalte aus dem therapeutischen Umfeld analysiert, sowie die Umsetzbarkeit im Unterricht geprüft werden. Anschließend soll die Einführung, zuerst an besonders gewaltbelasteten Schulen, erfolgen. Diese Maßnahme soll nach einem Jahr evaluiert werden. Bei positiver Evaluation soll die Übernahme in den Rahmenlehrplan erfolgen und den Lehrer*innen die Techniken und Inhalte durch entsprechende Fortbildungen nähergebracht werden.

Antrag 136/I/2025 Bildungseinrichtungen sollen bundesweit verpflichtet werden, Demokratiebildung, Erinnerungskultur und die Vermittlung des Grundgesetzes verbindlich im Lehrplan zu verankern.

24.04.2025

Die SPD-Mitglieder in den Landesparlamenten und -regierungen sowie in Bundestag und Bundesregierung werden aufgefordert, auf die Lehrpläne dergestalt einzuwirken, dass darin für Bildungseinrichtungen bundesweit Demokratiebildung, Erinnerungskultur und die Vermittlung des Grundgesetzes verbindlich verankert werden.

Dabei sind moderne Herausforderungen wie der Einfluss sozialer Medien und eine sich zunehmend diverser entwickelnde Gesellschaft gezielt zu berücksichtigen, um die freiheitlich-demokratischen Grundwerte der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig zu stärken. Dieser Antrag möchte erreichen, dass das selbst gesetzte Ziel der Kultusministerkonferenz, Kindern und Jugendlichen durch den Schulunterricht die Werte der Grund- und Menschenrechte zu vermitteln, tatsächlich erreicht wird.

Konkrete Mittel hierzu sollen als Bestandteile der geforderten angepassten Lehrpläne sein

  1. Verpflichtenden Epochenunterricht mit Vermittlung des Grundgesetzes, Demokratiebildung und Erinnerungskultur
  2. Aktiver Förderung der Diskussionskultur
  3. Einbindung aktueller Themen aus der Politik
  4. Die Stärkung demokratischer Schulstrukturen wie von Schülerparlamenten und Klassensprecherwahlen
  5. Die konsequente Würdigung der Diversität

Antrag 113/I/2025 Sozial, klimafreundlich, wirtschaftlich - Ein integriertes Stadtwerk für Berlin

24.04.2025

Präambel:

Für die Bürger*innen und Unternehmen da sein ist ein zentrales Anliegen sozialdemokratischer Stadtpolitik. Dazu gehören elementare Leistungen der Daseinsvorsorge, wie zum Beispiel die Trinkwasserversorgung oder die Energieversorgung.

 

Dass in diesem Feld seit mehreren Jahren bereits Bewegung ist, zeigen unter anderem der erfolgreiche Volksentscheid 2011 zur Rekommunalisierung der Wasserbetriebe, der 2013 knapp gescheiterte “Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung”, die 2014 gegründeten Berliner Stadtwerke als kommunaler Elektrizitätsversorger, die Arbeit der Enquete-Kommission “Neue Energie für Berlin – Zukunft der energiewirtschaftlichen Strukturen“ des Abgeordnetenhauses in den Jahren 2014 und 2015, sowie die Rekommunalisierung des Stromnetzes im Jahr 2021 und des Fernwärmenetzes im Jahr 2024. Daher begrüßen wir ausdrücklich, den Weg der Rekommunalisierung weiter zu verfolgen, um faire und stabile Preise für Grundgüter, Versorgungssicherheit, Bedarfsorientierung und damit eine sozial gerechte Wende zur Klimaneutralität zu gewährleisten.

 

Allerdings bedarf es nicht nur weiterer Rekommunalisierungen, sondern vor allem auch einer Neustrukturierung der bereits in öffentlicher Hand befindlichen Bereiche der städtischen Versorgung. Wie der Beteilungsbericht 2023 der Senatsverwaltung für Finanzen zeigt, sind die Landes- beteiligungen im Bereich der Energie- und Wasserversorgung teilweise in Parallelstrukturen auf Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen mit entsprechenden Effizienzverlusten verteilt: So sind etwa die Berliner Wasserbetriebe eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die BEW Berliner Energie und Wärme ist eine Aktiengesellschaft und die Berliner Stadtwerke alsTochtergesellschaft der Berliner Wasserbetriebe sind eine GmbH.

 

Die Zusammenführung von Bereichen der städtischen Versorgung innerhalb einer gemeinsamen Struktur ist nicht nur, aber insbesondere in Bezug auf die Transformation der Energie- und Wärmeversorgung von enormer Wichtigkeit, denn die Herausforderungen in diesem Bereich, insbesondere die Erreichung der Klimaneutralität, machen eine enge Zusammenarbeit aller Akteur*innen notwendig und “Reibungsverluste” durch hinderliche Strukturen sind ein vermeidbares Hindernis.

 

Der Landesparteitag möge daher beschließen:

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, die Gesamtstrategie der Daseinsvorsorge hinsichtlich der Schaffung eines integrierten Stadtwerkes zu prüfen und sich damit für die Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge in Berlin einzusetzen. Dies umfasst konkret:

 

  1. die Entwicklung langfristiger Unternehmensziele für ein Berliner Stadtwerk als Holding über verschiedene Tochterunternehmen, die gemäß dem gesetzlichen Erfordernis des „Unbundling“ rechtlich getrennt nach den Bereichen Netz, Erzeugung und Vertrieb agieren. Die Tochterunternehmen unterliegen einer fachlichen Aufsicht im Aufsichtsrat.
  2. den Ausbau der Fernwärme und der Auf- und Ausbau von Nahwärmenetzen inkl. kalter Nahwärmenetze sowie von Wärmespeichern in Berlin, um das Solidarprinzip in der Wärmewende durchzusetzen.
  3. den gemeinsamen Umbau der Wärmeerzeugung mit innovativen Mittelständlern, Energiegenossenschaften und anderen kommunalen Unternehmen. Die Netzinfrastruktur soll hingegen allein in der Hand von Wärme Berlin und ggf. anderen kommunalen Partnern liegen, der Schwerpunkt ist auf Großwärmepumpen und die Nutzung unvermeidbarer Abwärme zu legen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sind stromgeführt zu fahren. Dies geschieht auf der Basis der kommunalen Wärmeplanung, die als Energieleitplanung auch die Strom- und Gasnetzinfrastruktur mit in den Blick nehmen sollte. Auflage eines speziellen Wärmefonds durch die Stadt, der als Mantel für die gezielte Infrastrukturinvestition dienen soll. Darin wird ein kommunaler Grundstock von landeseigenen Bankinstituten gehebelt. Dieser Fonds erlaubt sowohl Eigenkapital wie Fremdkapital Investitionen in die Wärme Berlin.
  4. die konzeptionelle Entwicklung einer Unternehmensstruktur für ein Berliner Stadtwerk in Form einer Holding, die mindestens die Bereiche Energienetze (Strom, Fernwärme) und Energieerzeugung umfasst und durch einen Aufsichtsrat überwiegend politisch, nicht unternehmerisch gesteuert wird. Dabei sollen die Bestandsunternehmen einheitlich nach Geschäftsfeldern strukturiert als Töchter unter die Holding ziehen, die diese dann geschäftsfeldbezogen steuert.
  5. die Prüfung, welche weiteren bereits in öffentlicher Hand befindlichen Bereiche der Daseinsvorsorge in dieser Struktur überführt werden können.

Antrag 75/I/2025 Saisonarbeiter*innen schützen!

24.04.2025

Niedrige Löhne, überteuerte Unterkünfte und prekäre Arbeitsbedingungen prägen für viele Saisonarbeiter*innen in Deutschland den Arbeitsalltag. Oft erhalten sie eine Bezahlung, die kaum zum Leben reicht, in vielen Fällen wird der Mindestlohn systematisch umgangen. Gleichzeitig sind sie gezwungen, in überteuerten und oft unzumutbaren Unterkünften zu wohnen, die ihnen von ihren Arbeitgeber*innen vermittelt werden. Ihre Arbeitsverhältnisse sind geprägt von Unsicherheit, langen Arbeitszeiten und mangelndem Schutz vor Ausbeutung. Da ihr Aufenthaltsstatus an den Arbeitsvertrag gekoppelt ist, befinden sie sich in einer besonders abhängigen Position, in der sie sich kaum gegen schlechte Bedingungen wehren können. Diese strukturellen Missstände müssen angegangen werden.

 

Der Aufenthaltsstatus von Saisonarbeiter*innen darf nicht mehr an das Arbeitsverhältnis gebunden sein, denn die Kopplung des Aufenthaltsstatus an den Arbeitsvertrag macht Saisonarbeiter*innen zu einer besonders vulnerablen Gruppe. Arbeitgeber*innen können sie damit erpressen und, auch an Gesetzen wie dem Mindestlohn vorbei, zu menschenunwürdigen Bedingungen arbeiten lassen. Daher fordern wir die Entkopplung des Aufenthaltstitel von Arbeitsverträgen. In Vergangenheit kam es immer wieder zu Berichten, dass Arbeitgeber*innen die Pässe von Arbeiter*innen eingezogen haben, so dass diese keinen Zugang zu ihren Dokumenten hatten. Dieses Vorgehen gehört verboten und sollte rechtlich bestraft werden.

 

Die Unterbringung von Saisonarbeitenden ist vielerorts katastrophal, Mindeststandards für Hygiene oder Privatsphäre werden oft missachtet. Trotz der schlechten Bedingungen werden oft regelrechte Abzockmieten verlangt, mitunter bis zu 40 Euro pro Quadratmeter. Das ist deutlich mehr als in den teuersten Stadtteilen deutscher Großstädte. Dieses Vorgehen dient der Umgehung des Mindestlohns. So kann auf dem Papier der Mindestlohn gezahlt werden, während jedoch ein großer Teil des Gehalts durch die Unterbringungskosten wieder entzogen wird. Daher fordern wir eine grundsätzliche kostenlose Bereitstellung von Unterkünften für die Saisonarbeiter*innen, wobei die Mindeststandards für Hygiene und Privatsphäre zwingend eingehalten und vom Zoll wirksam kontrolliert sowie bei Verstößen geahndet werden sollen. Mieten müssen gedeckelt werden. Die Unterkünfte müssen den grundlegenden Standards für Hygiene, Sicherheit und Privatsphäre entsprechen.

 

Nicht selten müssen Saisonarbeiter*innen an staatlich festgelegten Standards vorbei arbeiten. Sie werden dabei nicht angemeldet beschäftigt, sodass sie an Mindestlohn und Sozialversicherung vorbei arbeiten müssen. Diese ausbeuterischen Verhältnisse müssen durch Kontrollen aufgedeckt und bekämpft werden. Daher fordern wir, dass die Kontrollen durch Zoll und andere relevante Behörden besser ausfinanziert werden.

 

Saisonarbeit ist ein kapitalistisches System: Saisonarbeiter*innen werden unzumutbaren Arbeitsbedingungen ausgesetzt, während Supermärkte von ihrer Arbeit profitieren. Viele Supermärkte arbeiten mit Unternehmen zusammen, die faire Standards nicht einhalten. Zudem verursachen Supermarkt-Konzerne selbst einen hohen Preisdruck, da sie die Erzeugnisse nur zu Dumping-Preisen abnehmen. Fehlende Transparenz über die Herkunft der Produkte und die Bedingungen, unter denen sie produziert werden, begünstigt Ausbeutung. Daher fordern wir, dass Abnahmepreise gesetzlich festgelegt werden, die faire Löhne bei den Erzeugern ermöglichen. Wie bereits beschlossen, fordern wir weiterhin, dass Supermärkte mittelfristig vergesellschaftet werden, um so faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen gewährleisten zu können. Bis dahin müssen Supermärkte zur Transparenz über Arbeitsbedingungen und Einhaltung festgelegter fairer Standards verpflichtet werden und Kooperationen mit ausbeuterischen Unternehmen ausgeschlossen werden. Hierbei sollen die Möglichkeiten des aktuellen deutschen Lieferkettengesetzes genutzt werden, so dass auch Supermärkte für ihre Lieferketten und Zulieferer in die Pflicht genommen werden.

 

Saisonarbeiter*innen sehen sich Verstößen gegen ihre Rechte oft allein und mit wenig Rechtsbeistand ausgesetzt. Das macht eine Bekämpfung der systematischen Probleme schwer. Daher fordern wir die Einführung eines Verbandsklagerechts für systematische Fälle. Dies ermöglicht es Gewerkschaften und anderen Interessenvertretungen, kollektiv gegen Missstände vorzugehen und die Rechte von Saisonarbeiter*innen durchzusetzen. Zusätzlich müssen Beratungsstellen und Unterstützungsangebote für Saisonarbeiter*innen längerfristig in Bundes- und Landeshaushalten gesichert und ausgebaut werden. Diese bieten durch ihre Beratung auf Muttersprache ein niedrigschwelliges Angebot zur Aufklärung von arbeitsrechtlichen Fragen. Den Stellen muss Zugang zu Arbeitsplätzen von Saisonarbeiter*innen gewährt werden, so dass diese direkt am Arbeitsplatz erreicht werden können. Zudem sollten Gewerkschaften prüfen, ob temporäre Mitgliedschaften mit Vorbild der IG BAU rechtliche Beratung für Saisonarbeiter*innen sein kann. Gewerkschaften könnten mit Beratungsstellen eng zusammenarbeiten und Kräfte bündeln, um die Situation von Saisonarbeiter*innen zu verbessern. Vorbild kann der Streik der LKW-Fahrenden in Gräfenhausen sein.

 

Die Anwerbung von Saisonarbeiter*innen läuft meist privat ab. Diese Praxis führt zu Ausbeutung und falschen Versprechen. Daher fordern wir offizielle Ausschreibungen statt privater Anwerbung. Die Rekrutierung von Saisonarbeiter*innen soll ausschließlich über offizielle Ausschreibungen erfolgen, die von zuständigen Behörden und Gewerkschaften begleitet werden. Private Anwerbeagenturen, die unregulierte Arbeitsverhältnisse schaffen, müssen unterbunden werden. Langfristig streben wir ein Verbot von Saisonarbeit in ihrer derzeitigen Form an, solange sie strukturell ausbeuterisch ist und grundlegenden menschenrechtlichen sowie moralischen Standards widerspricht.