Die SPD-Fraktion und die SPD-Senator:innen werden aufgefordert, die Entscheidung des Abgeordnetenhauses vom August 2021 weiter zu unterstützen und voranzutreiben, welche die Auflösung der T&M GmbH und die Integration in die Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin, inklusive aller Dienstleistungen und Mitarbeitenden vorsieht.
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Antrag 24/II/2024 Für einen Entlastungstarifvertrag für Erzieher*innen! - Kein Union Busting aus den eigenen Reihen
23.10.2024Tarifautonomie ist ein hohes Gut. Die Tarifautonomie sieht vor, dass die Beschäftigten und Arbeitgeber selbst entscheiden, wie die Arbeitsbedingungen in den Betrieben sind. Die Politik hat sich hier nicht von selbst einzumischen. Sie kann erst nach Scheitern der Verhandlungen als Schlichterin hinzugezogen werden.
Gute Arbeit kann nur durch die Beschäftigten selbst erstritten werden. Dazu schließen diese sich in Gewerkschaften zusammen, bilden Tarifkommissionen und anschließend Verhandlungskommissionen und treten in den Austausch mit Arbeitgebern. Auch wenn wir von außen oft erst die Streiks mitbekommen, ist der Prozess hinter einem Tarifkonflikt sehr streng strukturiert und basisdemokratisch gestaltet. Streiks sind immer das letzte Mittel und Resultat langer, intensiver Diskussionen unter den Beschäftigten.
Genau in so einer Diskussion befinden sich derzeit die Erzieher*innen und anderen Beschäftigten der KiTa-Eigenbetriebe des Landes Berlins. Sie stehen kurz vor einer Ur- Abstimmung darüber, ob sie in den unbefristeten Streik gehen wollen. Zu streiken bedeutet für Wochen oder sogar Monate auf einen Teil ihres Lohns zu verzichten und auch den Alltag vieler Kinder und Eltern auf den Kopf zu stellen. Nicht zu streiken bedeutet allerdings weiterhin einen KiTa-Alltag zu tolerieren, indem Kinder nicht adäquat betreut werden können, in dem der Bildungsauftrag nicht erfüllt werden kann und in dem viele Erzieher*innen über ihre Belastungsgrenze hinaus gehen müssen.
In dieser Situation kam auch aus Reihen der SPD die Forderung, dass die zuständigen Gewerkschaften Verantwortung übernehmen sollen und die Streiks beenden. Die Eigenbetriebe seien bedroht, da Eltern aus Angst vor Streiks ihre Kinder in andere KiTas geben würden. Die Streiks würden dem Ruf der KiTas schaden und wären gegen das Interesse der Beschäftigten selbst.
Für uns ist klar: Ob Arbeitnehmer*innen streiken, entscheiden die Beschäftigten selbst, nicht ver.di oder die GEW. Etwas anderes zu behaupten, bedeutet Union-Busting-Narrative nachzuplappern. Union Busting bezeichnet die Praxis durch Drohungen, Lügen, Einschüchterungsversuche oder Falschbehauptungen Gewerkschaftsarbeit zu erschweren und Beschäftigte einzuschüchtern. In diesem konkreten Fall schadet das Union Busting nicht nur den Beschäftigten, sondern auch ihrem unterstützenswerten Kampf für bessere frühkindliche Bildung und so den Kindern selbst.
Wir fordern den Berliner Senat, insbesondere die Senatsverwaltung für Finanzen, auf:
- unmittelbar in Verhandlungen über einen Entlastungstarifvertrag für Erzieher*innen der Kita-Eigenbetriebe einzutreten
- hilfsweise, die Forderungen der Streikenden in den Verhandlungen über die Rahmenvereinbarung Tagespflege im kommenden Jahr festzusetzen
Wir fordern daher von allen Mandatsträger*innen und Funktionär*innen der SPD:
- Eine gewerkschaftsfeindliche Kommentierung von aktiven Arbeitskämpfen konsequent zu unterlassen
- Auf die Forderungen der Beschäftigten der KiTa-Eigenbetriebe einzugehen und eine gute frühkindliche Bildung unter fairen Bedingungen für die Erzieher*innen zu ermöglichen
Antrag 25/II/2024 Gesetzlichen Kündigungsschutz bereits nach drei statt sechs Monaten beginnen lassen
23.10.2024Die Probezeit hat ihren Sinn in einem gegenseitigen Austesten der Passung in einem neuen Arbeitsverhältnis. Zu oft wird der fehlende Kündigungsschutz jedoch missbraucht, um betriebliche Kündigungen mit dem Mittel der Probezeitkündigung, für die Arbeitnehmer*innen meist überraschend, mit der nur zweiwöchigen Kündigungsfrist durchzuführen. Für die Betroffenen, die in dieser Zeit ohnehin unter Stress stehen, bedeutet das den Wegfall des Arbeitsplatzes, für den eventuell sogar ein Umzug durchgeführt wurde. Zwei Wochen sind in der Regel keine ausreichende Zeit, um sich einen neuen Job zu suchen und schafft Verunsicherung. Eine beliebter werdende Praxis ist zudem, in den Arbeitsvertrag eine dreimonatige Probezeit zu schreiben und Arbeitnehmer*innen in einer falschen Sicherheit wiegen zu lassen, da der gesetzliche Kündigungsschutz, ungeachtet der vertraglich vereinbarten Probezeit, erst nach dem sechsten Monat der Tätigkeit eintritt.
Daher fordern wir:
- den gesetzlichen Kündigungsschutz laut §1 Abs.1 Kündigungsschutzgesetz bereits nach drei Monaten wirksam werden zu lassen
Antrag 26/II/2024 Arbeitszeitschutz auch für medizinisches Personal
23.10.2024Die SPD Bundestagsfraktion wird aufgefordert sich für die Streichung des Paragraphen 5 Absatz 3 des Arbeitszeitgesetzes einzusetzen.
Antrag 08/II/2024 Mehr Frauen der SPD Berlin in den Bundestag!
23.10.2024Die SPD Berlin wird bei der Landesliste zur nächsten Bundestagswahl 2025 eine Frau auf Platz 1 setzen. Gleichzeitig appelliert die SPD Berlin an die Kreisverbände, in ihren Wahlkreisen Frauen als Direktkandidatinnen aufzustellen.