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Antrag 180/I/2025 Reformansätze für eine zukunftsorientierte Internationale Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung

24.04.2025

Die SPD Bundestagsfraktion möge beschließen:

 

Für uns Sozialdemokrat*innen ist klar: Die großen Herausforderungen unserer Zeit – von der Klimakrise über globale Ungleichheit bis hin zu Fragen von menschlicher Sicherheit – können wir nur gemeinsam lösen. Ein starker Multilateralismus ist unerlässlich. Internationale Zusammenarbeit ist für uns keine Frage des Ob, sondern des Wie. Wir stehen für eine regelbasierte Ordnung, in der alle Länder gemeinsam Verantwortung übernehmen und in der der Globale Südens angemessen repräsentiert ist. Nationale Alleingänge führen in die Sackgasse. Wir setzen auf starke Partnerschaften und darauf, dass wir gemeinsam eine gerechtere und friedlichere Welt gestalten können.

 

Wir fordern von der nächsten Bundesregierung und den Mitgliedern der SPD-Bundestagsfraktion:

  • Die Sicherung einer regelbasierten internationalen Ordnung muss vorderstes Ziel und Richtschnur der deutschen internationalen Zusammenarbeit sein. Nur in einer Ordnung des Rechts können wir in Deutschland unseren Wohlstand erhalten und in Sicherheit leben.
  • Demokratie im Inneren stärken: Die Bundesrepublik kann nur mit der nötigen gesellschaftlichen Unterstützung eine starke und verlässliche internationale Partnerin sein. Sozialer Zusammenhalt sollte durch Abwehr anti-demokratischer und spaltender Einflussversuche von außen geschützt werden. In der Begründung der Notwenigkeit und Machbarkeit eines positiven globalen Wandels kann Deutschland die eigene historische Erfahrung mit tiefgreifenden Transformationsprozessen (insb. im Zuge der deutschen Wiedervereinigung, aber bspw. auch in der Energiewende), in die innenpolitische sowie internationale Debatte einbringen.
  • Vorreiterrolle bei der politischen und finanziellen Unterstützung der Vereinten Nationen und des multilateralen Systems einnehmen:
    Die internationalen Organisationen sind die Grundpfeiler einer regelbasierten Ordnung. Die aktuellen Kürzungen mehrerer wichtiger Geberstaaten in der internationalen Zusammenarbeit untergraben den inklusiven und wirksamen Multilateralismus. Die Bundesregierung sollte dem mit gleichgesinnten Partnerländern entgegentreten und mit einer Erhöhung der freiwilligen Beiträge vorangehen. Davon sollten mindestens die Hälfte ohne Zweckbindung sein, um eine Verteilung nach Bedarfen und Reaktion auf dynamische Krisen zu ermöglichen. Bestrebungen nach Reformen der UN-Finanzierung sollten aktiv unterstützt werden. Nach dem Rückzug der USA als bisher größte Finanziererin der UN, kann Deutschland zum führenden Unterstützer der UN werden.
  • Für Reformen der multilateralen Institutionen eintreten:
    Für eine starke regelbasierte Ordnung braucht es eine faire Repräsentation der Staaten des globalen Südens in den internationalen Organisationen. Als Vermittlerin des Zukunftspaktes der UN und Präsidentin der UN-Generalversammlung 2025/26 kann Deutschland hier eine entscheidende Rolle spielen. Die Reform der Weltbank, von Deutschland mitinitiiert, zeigt, dass es geht. Die nächste Bundesregierung sollte die europäische Koordinierung in der Weltbank stärken und sich für die Mobilisierung zusätzlicher Gelder stark machen.

 

Die Strukturen der deutschen Internationalen Zusammenarbeit müssen für eine neue Realität zukunftsfest gestaltet werden.

In einer zunehmend multipolaren Welt muss die deutsche Entwicklungspolitik als strategisches Instrument zur Gestaltung internationaler Beziehungen gestärkt werden. Das Portfolio der deutschen IZ ist kleinteilig, zu wenig wirksam und nicht strategisch genug.

 

Veränderung des Beauftragungsprozesses der Durchführungsorganisationen:

Bilaterale Projekte der Durchführungsorganisationen (DOs) sollten nicht kleinteilig vergeben werden. Stattdessen sollten BMZ und AA einen gemeinsamen „Globalauftrag“ and die Landesbüros der GIZ und KfW vergeben. Die Ziele dieses Globalauftrages werden basierend auf einer Länderstrategie festgelegt. Hierzu muss der bestehende Prozess der Entwicklung der Länderstrategie angepasst werden. Die Länderstrategie muss Kernelement der bilateralen Regierungsverhandlungen werden.

  1. Auswirkungen auf BMZ: Länderreferate steuern das Portfolio weniger kleinteilig und haben dadurch mehr Zeit das Portfolio strategisch auszurichten.
  2. Auswirkungen auf DOs: DOs verschlanken den Prozess der Projektbeauftragung und -Berichterstattung. Gleichzeitig sind Mittel nicht mehr Projektgebunden, und können damit flexibler und Kompetenzgeleiteter und an aktuelle Gegebenheiten angepasst umgesetzt werden. Auftragsverantwortlich sind dadurch die Landesdirektionen. Dadurch wird der Fokus der Landesdirektion auf Wirkung gelegt und nicht auf kurzfristige Geschäftsopportunitäten.
  3. Auswirkungen auf AA: Das AA nimmt eine stärkere Rolle in der Steuerung des Landesportfolios der IZ ein.

 

Zusammenarbeit mit und im Rahmen der EU:

Referent*innen des BMZ und des AA sind dazu angehalten gemeinsame Regierungsverhandlungen und integrierte Länderstrategien mit der EU Kommission und den wichtigsten EU Mitgliedsstaaten in den jeweiligen Partnerländern umzusetzen.

 

Veränderung der Entwicklung der Landesstrategien und der Steuerung des Sektorportfolios

Die Ressorts außerhalb des BMZ und AA sowie die Sektorreferate des BMZ müssen besser in den Prozess der Entwicklung der Länderstrategien einbezogen werden. Es ist Aufgabe der Sektorreferate andere Ressorts auf Einzelfallbasis einzubeziehen. Das BMZ muss seine Sektorreferate mit fachlich spezialisiertem Personal besetzen. Die Logik der Sektorreferate ist zur Zeit nicht stringent umgesetzt, da diesen Referaten die Fachlichkeit fehlt. Zusätzlich muss es Kernaufgabe dieser Sektorreferate sein sich besser mit ihren jeweiligen „Spiegelressorts“ abzustimmen. Sektorale Ressort-übergreifende Strategien der Bundesregierung müssen mehr in den Wert gesetzt werden. Sektor-spezifische Projekte, welche zusätzlich zu den „Globalaufträgen“ auf Länderbasis in Auftrag gegeben werden, sollten in Abstimmung mit den „Spiegelressorts“ umgesetzt werden.

 

Wirtschaftskooperation neu und strategischer ausrichten:

Statt Partnerschaften mit deutschen/europäischen Unternehmen für Einzelprojekte zu schließen, sollte ein umfassender Ansatz zur Schaffung von Märkten verfolgt werden – gute Beispiele sind die Umsetzung des Lieferkettengesetzes, die Integration des digitalen Marktes oder die Förderung gerechten Rohstoffmanagements. Die deutsche IZ muss hierbei enger mit dem Bundeswirtschaftsministerium zusammenarbeiten. Die deutsche IZ sollte sich in ihrer Gesamtheit auf den Schutz globaler öffentlicher Güter und das Management von grenzüberschreitenden negativen Externalitäten fokussieren.

 

Antrag 179/I/2025 Trans*, inter und nichtbinäre Menschen schützen und Reisefreiheit gewährleisten

24.04.2025

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, sich gegenüber der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika dafür einzusetzen, dass trans*, inter und nichtbinäre (TIN*-) Personen nicht aufgrund ihres Geschlechtseintrags bei der Einreise in die USA, bei der Visavergabe und während ihres Aufenthalts dort diskriminiert werden. Ebenfalls sollen die deutschen Auslandsvertretungen für die Problematik sensibilisiert werden und adäquate Hilfestellungen angeboten werden, z.B. durch eine laufend aktualisierte Internetseite mit den geltenden Regelungen für TIN*-Reisende sowie dauerhaft besetzte Kontaktmöglichkeiten per E-Mail und Telefon für TIN*-Staatsbürger*innen, die bei der Einreise oder während des Aufenthalts in Schwierigkeiten geraten. Mit den Auslandsvertretungen der anderen EU-Staaten soll hier eng kooperiert werden. Ebenfalls soll ein Konzept entwickelt werden für den Fall, dass Doppelstaatler*innen gezwungen sind, ihren Geschlechtseintrag in ihren US-Pässen zu ändern, sodass ihr Geschlechtseintrag trotz dieser Divergenz in den deutschen Pässen erhalten bleibt. Insgesamt soll sich die deutsche Bundesregierung und der Deutsche Bundestag entgegen der US-Partner*innen klar zu den Rechten von TIN*-Personen bekennen und diese regelmäßig zum Thema bei Konsultationen machen.

Antrag 178/I/2025 Trans*, inter und nichtbinäre Menschen schützen und Reisefreiheit gewährleisten

24.04.2025

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion m Deutschen Bundestag werden aufgefordert sich gegenüber der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika dafür einzusetzen, dass trans*, inter und nichtbinäre (TIN*-) Personen nicht aufgrund ihres Geschlechtseintrags bei der Einreise in die USA, bei der Visavergabe und während ihres Aufenthalts dort diskriminiert werden. Ebenfalls sollen die deutschen Auslandsvertretungen für die Problematik sensibilisiert werden und adäquate Hilfestellungen angeboten werden, z.B. durch eine laufend aktualisierte Internetseite mit den geltenden Regelungen für TIN*-Reisende, sowie dauerhaft besetzte Kontaktmöglichkeiten per E-Mail und Telefon für TIN*-Staatsbürger*innen, die bei der Einreise oder während des Aufenthalts in Schwierigkeiten geraten. Mit den Auslandsvertretungen der anderen EU-Staaten soll hier eng kooperiert werden. Ebenfalls soll ein Konzept entwickelt werden für den Fall, dass Doppelstaatler*innen gezwungen sind, ihren Geschlechtseintrag in ihren US-Pässen zu ändern, sodass ihr Geschlechtseintrag trotz dieser Divergenz in den deutschen Pässen erhalten bleibt. Insgesamt soll sich die deutsche Bundesregierung und der Deutsche Bundestag entgegen der US-Partner*innen klar zu den Rechten von TIN*-Personen bekennen, insbesondere gegenüber Staaten, die diese Rechte nicht akzeptieren.

Antrag 177/I/2025 Gegen den Druck von Antifeminist*innen - Intersektionales Erinnern an sog. Trostfrauen!

24.04.2025

TW: Sexualisierte Gewalt

Sogenannte “Trostfrauen” bezeichnen bis zu 200 Tausend Mädchen und Frauen aus dem gesamten Asien-Pazifik-Raum, die während des Zweiten Weltkrieges durch das japanische Militär verschleppt, missbraucht und sexuell versklavt wurden. Sie wurden in sogenannten „Militärbordellen“ oder „Troststationen“ massenhaft vergewaltigt und oftmals unter falschen Versprechungen angeworben, gewaltsam entführt oder durch Zwangsrekrutierungen in das System integriert. Die Geschichte der sog. Trostfrauen wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs lange verschwiegen und Akten, Unterlagen und Beweise gezielt vernichtet. Die wenigen Opfer, die es zurückschafften, schwiegen aus Angst vor sozialer Ächtung über die traumatischen Erfahrungen. Erst in den späten 1980er Jahren begann eine öffentliche Diskussion über das Thema, nach dem betroffene Frauen ihre Geschichten erzählten. Reaktionäre Gruppen in Japan und Südkorea leugnen diese Tatsachen und fordern den Abbau der Statuen, die an verschiedenen Orten auf der Welt an die Opfer erinnern.

 

Im Jahr 2012 wurde ein Antrag für eine Resolution zu den sog. “Trostfrauen” im Deutschen Bundestag mit dem Titel “Anerkennung und Wiedergutmachung des Leids der „Trostfrauen“ (Drucksache 17/8789) behandelt, dieser wurde durch die damals regierende schwarz-gelbe Koalition jedoch abgelehnt. Die SPD-Bundestagsfraktion war wesentlich an diesem Antrag beteiligt. Das Europäische Parlament hat bereits im Jahr 2007 eine Resolution mit dem Titel “Gerechtigkeit für die Trostfrauen” verabschiedet, die von Aktivist*innen, die zu dem Thema arbeiten, gelobt wird.

 

Das Erinnern an sexualisierte Gewalt in Konflikten darf nicht durch Konservative und Liberale blockiert werden. Es wird höchste Zeit, dass sich nach dem Europäischen Parlament auch der Deutsche Bundestag endlich offiziell in dieser Sache positioniert. In der besonderen historischen und erinnerungspolitischen Verantwortung an die Gräueltaten des Zweiten Weltkrieges kommt hier der deutschen Gesellschaft eine besondere Verantwortung des Gedenkens zu.

 

  • Daher fordern wir einen Antrag auf eine Resolution des Deutschen Bundestags zur Bekundung seiner Solidarität mit denjenigen, die während des Zweiten Weltkriegs Opfer des Systems der so genannten Trostfrauen waren.

 

Für Aktivist*innen, die sich für das Gedenken an die sog. Trostfrauen einsetzen, würde eine solche Resolution eine bessere Grundlage schaffen, um sich gegen Angriffe zu wehren. So stehen auf der ganzen Welt „Friedensstatuen“, die an die sog. Trostfrauen erinnern. Sie sind Symbol für eine transnationale, feministische, antirassistische und dekoloniale Erinnerungspolitik. An vielen Orten wird dieses Erinnern durch Politik und Verwaltung verhindert oder erschwert. So wurde eine Friedensstatue in Kassel abgebaut und die Friedensstatue in Berlin-Moabit steht seit Jahren unter Druck, da die zuständige Bezirksbürgermeisterin von den Grünen nach intensivem Druck der japanischen Regierung auf höchster Ebene, verkündet hat, die Statue abbauen lassen zu wollen. Wenn antifeministische und geschichtsrevisionistische Ansichten und Bewegungen weltweit zunehmen, müssen wir uns klar positionieren und solidarisieren: Niemals dürfen wir als Feminist*innen und Antifaschist*innen dem Druck der Täter nachgeben. Es ist unsere Pflicht, zu erinnern und zu mahnen.

 

Daher fordern wir:

  • den Erhalt aller Friedensstatuen
  • eine auskömmliche Förderung der Projekte, die anhand der Geschichte der sog. Trostfrauen über sexualisierte Gewalt aufklären und an diese erinnern
  • Solidarität mit den Aktivist*innen, die sich für das Gedenken an die sog. Trostfrauen einsetzen
  • dass sich auf internationaler Ebene und in diplomatischen Gesprächen mit der japanischen Regierung für eine nachhaltige Anerkennung der Verbrechen und ein würdiges Erinnern an die sog. Trostfrauen eingesetzt wird.
  • Eine Unterstützung der Aufarbeitung und der Erinnerung an sexualisierte Gewalt

Antrag 176/I/2025 Für eine universelle feministische Solidarität: Sexualisierte Gewalt in bewaffneten Konflikten konsequenter bekämpfen und Überlebende effektiver schützen

24.04.2025

Zur Umsetzung einer feministischen Außen- und Entwicklungspolitik fordern wir:

 

  1. Ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zur umfassenden Untersuchung, Aufklärung und ggf. strafrechtlichen Verfolgung aller Berichte über sexualisierte Gewalt in allen Konflikten („conflict-related sexual violence“, CRSV) weltweit. Dies setzt aufgrund der Schwierigkeit der Beweissicherung sowie des großen Risikos einer Re-Traumatisierung ein hohes Maß an Erfahrung und Sensibilität seitens der Ermittler*innen voraus. Aus diesem Grund sollte sich Deutschland für die Aufstellung von Expert*innenteams für die Ermittlung in allen Verdachtsfällen einsetzen und diplomatisch auf uneingeschränkten Zugang zu allen relevanten Schauplätzen und Beweisen einwirken. In internationalen Friedensmissionen sollen die Protection- und Ombudsstellen zu CRSV systematisch ausgebaut werden.
  2. Ausbau und Umsetzung sozialer/psychologischer Begleitprojekte für Überlebende von CRSV sowohl vor Ort als auch in Deutschland, um eine Bewältigung zu ermöglichen und eine Re-Traumatisierung durch die zahlreichen Berichte und Bilder aus aktuellen Konflikten vorzubeugen. Hierbei müssen sprachliche,  sozio-kulturelle  und religiöse Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden.
  3. Die Bundesregierung sollte Untersuchungsmissionen zu Fällen von CRSV auch in medial wenig präsenten Krisenregionen wie Sudan, Kongo und Tigray die notwendige finanzielle und politische Unterstützung zukommen lassen, auf welche diese angewiesen sind. Eine Stärkung des VN-Systems sowie des Mandats des IKRK in diesem Bereich ist zu begrüßen.
  4. Einsatz für verpflichtende Ausbildungsmodule zur Sensibilisierung/Prävention für VN-Friedenstruppen in allen Truppenstellernationen, in Deutschland diesbzgl. Stärkung des Zentrums für internationale Friedenseinsätze, sowie striktere Selbstverpflichtungsmaßgaben an alle Entsenderstaaten bzgl. der rigorosen Strafverfolgung von Verdachtsfällen durch nationale Gerichte.
  5. (Internationale) strafrechtliche Verfolgung und Ahndung erleichtern: jüngste Fälle von Freisprüchen in CRSV-Verdachtsfällen haben gezeigt, dass die Beweislast und Attribuierungspflicht im Vergleich zu anderen Kriegsverbrechen disproportional hoch ist. Die Bundesregierung sollte deshalb proaktiv für eine völkerrechtliche Anpassung eintreten, welche diese Disproportionalität überkommt.
  6. Aktuelle Planungen zur Haushaltskürzung in den Bereichen Humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit sehen wir vor dem Hintergrund der o.g. Forderung äußerst kritisch. Die Bundesregierung sollte die Mittel in diesen Bereichen ausweiten, anstatt sie zu kürzen.
  7. Eine stärkere Sensibilisierung der deutschen Öffentlichkeit für Verantwortlichkeiten, Zielsetzungen und Arbeitsweise multilateraler Institutionen wie VN-Agenturen, um Versuchen der unaufrichtigen Politisierung zur Untergrabung des multilateralen Systems – insb. seitens Akteuren der rechten “Anti Rights”-Bewegung – vorzugreifen und die Bedeutung des deutschen Engagements zur Aufrechterhaltung, Gestaltung und Stärkung des Systems sichtbar zu machen.
  8. Vorausschauende Planung: mit dem absehbaren politischen Rechtsruck wichtiger Geberländer und der damit einhergehenden Gefahr einer abermaligen Mittelkürzung im Bereich reproduktiver Gesundheit, insb. mit Antritt der zweiten Trump-Administration, sollte die Bundesregierung zeitnah multilaterale politische Allianzen schmieden, um weitere Mittelkürzungen in diesem Bereich umgehend zu kompensieren und als international verlässlicher Partner diese Lücke zu füllen.