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Antrag 43/I/2025 Erstellung eines Merkblattes für das Verfassen von Anträgen

24.04.2025

Der Landesvorstand der SPD Berlin wird aufgefordert

  • Ein Merkblatt für alle Gliederungen für die professionelle und zielführende Verfassung von Anträgen auszuarbeiten
  • Dieses wird allen Gliederungen im Anschluss proaktiv und auf direktem Wege über deren Vorstände zur Verfügung gestellt.
  • Es sollte bis spätestens Dezember 2025 zur Verfügung stehen
  • Das Merkblatt sollte seinerseits kurz, prägnant und gut lesbar gehalten sein und nur wenige Seiten umfassen, damit es auch zur Kenntnis genommen wird. Ggf. reicht auch eine Seite.

 

Antrag 44/I/2025 Für mehr Transparenz und Verbindlichkeit: Nachverfolgung der Umsetzung von beschlossenen Landesparteitags-Anträgen im Reporting-Tool

24.04.2025

Im Landesverband der SPD Berlin soll das bisher schon durchgeführte Reporting von Landesparteitags-Anträgen erweitert werden. Der Landesvorstand versieht beschlossene Anträge jeweils mit einer Kontaktperson aus dem Landesvorstand, der AGH-Fraktion oder des Senats. Diese wird dann zusammen mit der/den Kontaktperson(en) aus Reihen der Antragsteller*innen für eine Umsetzung in den Austausch treten. Alle entsprechenden Kontaktpersonen werden im Reporting-Tool des Landesverbandes genannt. Die Kontaktperson aus dem Landesvorstand, der AGH-Fraktion oder des Senats berichtet entweder alleine oder gemeinsam mit den Antragsteller*innen in regelmäßigen Abständen über den Stand der Umsetzung sowie deren erfolgreichen Abschluss bzw. über die Nichtmöglichkeit der Umsetzung in das Reporting-Tool. Die beschlossenen Anträge sollen halbjährig zu ihrem Stand geupdated werden und sollen wie bisher mitgliederöffentlich abrufbar sein. Die Regelung soll auch rückwirkend für die beschlossenen Anträge von den Landesparteitagen in 2024 gelten.

Antrag 340/I/2025 Länderausstiegsklausel innerhalb der Sportbootführerscheinverordnung ermöglichen

24.04.2025

Innerhalb der Sportbootführerscheinverordnung (§ 5 Besondere Regelungen) wird den Bundesländern eine Ausstiegsklausel eingeräumt, sodass sie auch auf Bundeswasserstraßen die Höchstgrenze für das Führen eines motorisierten Sportbootes ohne Fahrerlaubnis von 15 PS (11,03 Kilowatt) wieder auf die zuvor gültigen 5 PS (3,68 Kilowatt) senken können.

Antrag 332/I/2025 Verbandsklagerecht für anerkannte Fachverbände der Wohnungslosenhilfe für obdachlose Menschen

24.04.2025

Da obdachlose Menschen aufgrund ihrer Lebensumstände kaum eine realistische Chance haben, ihre Rechte individuell einzuklagen, bleibt ihnen der Zugang zu notwendigen Hilfen oft verwehrt. Um sicherzustellen, dass Betroffene ihre Ansprüche tatsächlich durchsetzen und Zugang zu den ihnen zustehenden Hilfen erhalten, muss ein Verbandsklagerecht eingeführt werden. Sozialverbände müssen befugt sein, im Namen der Betroffenen für eine angemessene Hilfestellung juristisch einzutreten. Daher fordern wir die SPD-Abgeordneten des Senat auf, folgende Maßnahmen umzusetzen:

 

Anerkannte Fachverbände der Wohnungslosenhilfe erhalten das Recht, juristisch gegen strukturelle Hürden vorzugehen, die obdachlose Menschen daran hindern, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gemäß §§ 67 ff. SGB XII in Anspruch zu nehmen. Dazu zählt auch die Befugnis, im Namen der Betroffenen entsprechende Verfahren einzuleiten, wenn sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder anderer Belastungen nicht selbst in der Lage sind, Anträge zu stellen oder Behördengänge zu bewältigen. Diese Regelung wird im Berliner Ausführungsgesetz zum SGB XII (AG SGB XII Berlin) oder in einem neuen eigenständigen Landesgesetz zur Einführung eines Verbandsklagerechts in der Wohnungslosenhilfe festgeschrieben.

 

Anerkannte Sozialverbände erhalten das Recht, Verstöße gegen die Unterbringungspflicht nach § 17 ASOG rechtlich geltend zu machen. Das umfasst insbesondere Fälle, in denen obdachlose Menschen ohne zumutbare Alternative aus Unterkünften entlassen oder in Wohnverhältnissen untergebracht werden, die den Anforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung nicht entsprechen. Dazu zählt auch die Befugnis, in Vertretung der Betroffenen entsprechende Verfahren einzuleiten, wenn sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder anderer Belastungen nicht selbst in der Lage sind, Anträge zu stellen oder Behördengänge zu bewältigen. Diese Regelung soll durch eine Ergänzung von § 17 ASOG Berlin um einen neuen Absatz festgeschrieben werden, der ein Verbandsklagerecht ausdrücklich vorsieht. Alternativ wird das Recht in einem neuen eigenständigen Landesgesetz zur Einführung eines Verbandsklagerechts in der Wohnungslosenhilfe festgeschrieben.

 

Anerkannte Sozialverbände erhalten das Recht, gegen systematische Verzögerungen, Versäumnisse oder strukturelle Mängel in der Wohnraumvermittlung juristisch vorzugehen, um die Einhaltung gesetzlicher Fristen und Verpflichtungen durchzusetzen. Dazu zählt auch die Befugnis, in Vertretung der Betroffenen entsprechende Verfahren einzuleiten, wenn sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder anderer Belastungen nicht selbst in der Lage sind, Anträge zu stellen oder Behördengänge zu bewältigen. Diese Regelung wird entweder in einem neuen eigenständigen Landesgesetz zur Einführung eines Verbandsklagerechts in der Wohnungslosenhilfe oder im Rahmen spezifischer Regelungen zur Wohnraumversorgung festgeschrieben.

 

Die Beweislast für die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen zur Wohnraumvermittlung und Unterbringung liegt bei den zuständigen Behörden. Sie müssen darlegen, welche konkreten Maßnahmen sie ergriffen haben und aus welchen Gründen eine Vermittlung im Einzelfall nicht möglich war. Diese Regelung wird in einem neuen Landesgesetz zum Verbandsklagerecht oder als ergänzende Vorschrift in § 17 ASOG und im AG SGB XII Berlin aufgenommen.

Antrag 319/I/2025 Auch Tauben haben ein Recht auf besseres Leben

24.04.2025

Der Umgang mit Stadttauben ist seit Jahren ein ungelöstes Problem in Berlin. Die Stadt setzt vor allem auf Vergrämungsmaßnahmen wie Stacheln, Netze oder Fütterungsverbote. Doch diese Methoden sind nicht nur tierschutzwidrig, sondern auch ineffektiv. Sie vertreiben die Tiere lediglich von einem Ort zum anderen, ohne die Taubenpopulation langfristig zu reduzieren. Gleichzeitig führt das Fehlen eines nachhaltigen Konzepts dazu, dass sich Tauben an ungeeigneten Orten wie Balkonen, Lüftungsschächten oder Bahnhöfen niederlassen, was zu hygienischen und baulichen Problemen führt.

 

Andere Städte zeigen, dass es auch anders geht. Ein bewährtes Konzept ist der Einsatz betreuter Taubenschläge mit kontrolliertem Ei-Austausch. Dieses Verfahren sorgt dafür, dass die Population auf humane Weise schrumpft, während sich gleichzeitig die Kotverschmutzung verringert. Statt weiterhin auf Maßnahmen zu setzen, die nichts bewirken, sollte Berlin endlich eine nachhaltige Lösung etablieren.

 

Unwirksame Vergrämungsmaßnahmen ersetzen

Die bisherige Strategie zur Taubenregulierung setzt auf Abschreckung. Doch Netze und Stacheln lösen das Problem nicht, sie verlagern es nur. Tauben sind standorttreue Tiere. Werden sie an einem Ort vertrieben, suchen sie sich in unmittelbarer Umgebung neue Brutplätze.

Ein Netz von betreuten Taubenschlägen wäre eine nachhaltige Alternative. Die Tiere würden gezielt angelockt und dort versorgt. In den Schlägen könnten ihre Eier regelmäßig gegen Attrappen ausgetauscht werden, sodass langfristig weniger Jungtiere schlüpfen. Durch dieses Konzept kann die Population tierschutzgerecht kontrolliert werden, ohne dass Tauben leiden oder getötet werden.

Ein weiterer Vorteil ist die Gesundheitskontrolle. Viele Stadttauben sind krank oder unterernährt. In betreuten Taubenschlägen könnten sie medizinisch versorgt werden. Dadurch sinkt das Risiko von Krankheitsübertragungen, sowohl unter den Tauben als auch in der Stadtbevölkerung.

 

Andere Städte machen es vor

In vielen Städten sind Taubenschläge längst etabliert. Ihre Erfolge zeigen, dass das Konzept funktioniert.

 

In Augsburg gibt es seit über 20 Jahren betreute Taubenschläge, wodurch die Population deutlich gesenkt wurde. Frankfurt am Main hat ein Netzwerk von Taubenschlägen aufgebaut, das nachweislich für weniger Tauben in der Innenstadt gesorgt hat. Zürich kombiniert betreute Schläge mit Aufklärungsarbeit und konnte dadurch Vergrämungsmaßnahmen fast vollständig abschaffen.

 

Berlin sollte diesen Beispielen folgen. Die Einrichtung von Taubenschlägen in allen Bezirken ist ein notwendiger Schritt, um das Problem endlich sinnvoll anzugehen.

 

Taubenschläge finanziell absichern

Ein großes Problem ist, dass viele Kommunen zwar Taubenschläge ermöglichen, deren Finanzierung aber nicht langfristig sichern. Oft sind sie auf ehrenamtliche Arbeit angewiesen und können nicht in allen Stadtteilen ausreichend betreut werden. Damit Taubenschläge wirklich eine Alternative zu Vergrämungsmaßnahmen sein können, braucht es eine verlässliche Finanzierung durch die Stadt Berlin.

 

Wir fordern deshalb, dass die Errichtung von Taubenschlägen durch die Stadt Berlin finanziell gefördert wird. Die Bezirke sollen Mittel erhalten, um Schläge einzurichten und dauerhaft zu betreiben. Gleichzeitig muss es eine enge Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen geben, die über langjährige Erfahrung im Umgang mit Stadttauben verfügen.

 

Zusammenfassend fordern wir daher:

 

  • dass die Stadt Berlin tierschutzgerechte Maßnahmen als Standard verankert und ein flächendeckendes Netz von Taubenschlägen in allen Bezirken einrichtet und betreibt
  • dass die Schläge in Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen professionell betreut werden
  • dass die Finanzierung der Taubenschläge langfristig gesichert wird, um Ehrenamtliche zu entlasten
  • dass auch weitere artengerechte Methoden der Populationsregulierung erprobt und evaluiert werden
  • dass tierschutzwidrige Vergrämungsmaßnahmen wie Stacheln zurückgefahren und durch nachhaltige Konzepte ersetzt werden. Hierzu sollen bisherige Fütterungsverbote aufgehoben werden, wenn das Futter artgerecht ist. Zudem soll von staatlicher Seite die Zufütterung ausgeweitet werden.

 

Berlin kann sich nicht länger darauf verlassen, das Problem zu verdrängen. Ein nachhaltiger und Tierschutz-konformer Umgang mit Stadttauben ist möglich – er muss nur gewollt sein.