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Antrag 75/II/2018 Wohnungsgenossenschaften fördern – für mehr preiswerte Mietwohnungen

13.10.2018

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im AGH und im Berliner Senat auf, ein Konzept zur Unterstützung und Förderung von Wohnungsgenossenschaften in Berlin zu entwickeln.

 

Zu diesem Konzept gehört, dass die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie für Finanzen proaktiv auf die Genossenschaften zugehen, um sich einen genauen Überblick über die finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten der Berliner Wohnungsgenossenschaften verschaffen, um diese gleichberechtigt neben den städtischen Wohnungsbaugesellschaften in die Planung der Schaffung von Mietwohnraum in Berlin einzubeziehen.

 

Dies gilt sowohl für die Planung bzw. den Neubau von Wohnungen, als auch für die Übernahme von bereits bestehenden Wohnungen in Berlin.

Zu diesem Konzept gehört auch, dass die Bezirksämter proaktiv auf die Genossenschaften zugehen, wenn es um Milieuschutzgebiete und die Nutzung des Vorkaufsrechts der Bezirke geht.

Die Genossenschaften sollen hier – sofern sie finanziell und organisatorisch dazu in der Lage sind – neben den städtischen Gesellschaften mindestens gleichberechtigt berücksichtigt werden.

Antrag 176/II/2018 Strukturelle Migration in einer globalisierten Welt braucht Struktur

13.10.2018

Wir fordern die Mitglieder der SPD im Berliner Senat, im Abgeordnetenhaus und im Deutschen Bundestag dazu auf, sich für Folgendes einzusetzen:

  • Geregelte Migration wird über Arbeitsvisa auf Basis einer im Herkunftsland stattfindenden Anerkennung beruflicher und sprachlicher Qualifikation ermöglicht
  • Die Prüfung und Anerkennung der Qualifikation der AntragsstellerInnen müssen beschleunigt werden. Für die Verbesserung der beruflichen und sprachlichen Ausbildung in den Herkunftsländern werden die zuständigen Stellen in den deutschen Auslandsvertretungen sowie in der Entwicklungszusammenarbeit in Kooperation mit den Berufskammern geschaffen bzw. gestärkt.
  • Die Vergabe eines Arbeitsvisums wird nicht an Einkommensschwellen geknüpft. Die arbeitsmarktpolitische und integrationspolitische Steuerung der Arbeitsmigration wird über eine Negativliste vorgenommen

 

Antrag 68/II/2018 Solidarität mit Mieter*innen, Wohnfrage entschieden sozialdemokratisch beantworten

13.10.2018

In Neukölln, Berlin und vielen anderen Städten der Bundesrepublik stellt sich die Wohnfrage als eine der entscheidenden sozialen Fragen unserer Zeit.

Wir erklären uns daher solidarisch mit allen, die in Sorge sind, es sich bald nicht mehr leisten zu können, angemessenen Wohnraum zu finden, von Verdrängung bedroht sind und insbesondere denjenigen, die aktuell schon vom Wohnungsmarkt ausgeschlossen werden. Wir unterstützen jede Initiative innerhalb und außerhalb der SPD, die sich diesem Thema in gebührender Weise widmet.

Das gesamte Spektrum gesellschaftlicher Diskriminierung spiegelt sich in der Verteilung des Zugangs zu angemessenem Wohnraum wider. So hat Mensch beispielsweise ohne hohes Einkommen und einen festen, unbefristeten Arbeitsplatz am privatisierten und von Profitinteressen dominierten Wohnungsmarkt schlechte Karten. Im Hamburger Grundsatzprogramm der SPD heißt es „Wohnraum darf nicht zum Spekulationsobjekt werden“. Leider ist es uns als SPD nicht gelungen, das zu verhindern.
Hinzu kommt, dass sich bspw. unter den 250.000 im Jahr 2014 fertiggestellten Wohnungen nur knapp 50.000 Mietwohnungen befanden, von denen wiederum lediglich 12.500 Wohnungen im Rahmen von Förderprogrammen zu günstigeren Mietpreisen angeboten wurden. Das sind gerade einmal fünf Prozent des gesamten Neubauvolumens und damit viel zu wenige. Deswegen ist es jetzt unsere Verantwortung, entschieden gegenzusteuern und Wohnen als öffentliche Daseinsvorsorge, gemeinwohlorientiert voranzutreiben. Einfach mehr zu bauen genügt nicht, es muss auch das Richtige gebaut werden und die Profitlogik zurückgedrängt werden.

 

Wir fordern daher u.a. die an der tatsächlichen Zusammensetzung der Bevölkerung orientierte Festsetzung der Sozialwohnungsquote und die Korrektur der 1994 durch die damalige Bundesregierung abgeschaffte Wohngemeinnützigkeit durch die Einführung einer Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit (NWG). Ziel ist die dauerhafte Sicherung und stetig Zunahme von gemeinwohlorientierten Wohnungen. Der Status der Wohnungsgemeinnützigkeit soll dabei grundsätzlich allen Akteur*innen der Wohnungswirtschaft offenstehen, wenn sie sich verpflichten, die folgenden fünf Prinzipien dauerhaft zu erfüllen:

 

  1. Gewinnbeschränkung auf maximal vier Prozent pro Jahr.
  2. Vorrangige und dauerhafte Vermietung an Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen und an besondere Bedarfsgruppen, denen der Zugang zum Wohnungsmarkt verwehrt ist.
  3. Dauerhafte Mietpreis- und Belegungsbindung auf der Basis von unternehmensbezogenen Aufwandserträgen und einkommensabhängigen Miethöhen.
  4. Zweckbindung der erwirtschafteten Überschüsse an die Ziele der Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit.
  5. Erweiterung von Mitbestimmungsmöglichkeiten für Mieter*innen und die Einrichtung von Mieter*innenräten
  6. Akteure, die sich den o.g. Zielen verpflichten, werden durch Steuererleichterungen (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Grunderwerbssteuer, reduzierte Umsatzsteuer etc.) und durch Stärkung des Eigenkapitals, Vorteile bei der Kreditvergabe, Zuschüsse zum Wohnungsneubau, Wohnungsgebäudeerwerb und der Bestandsverbesserung sowie Grundstücksvergabe begünstigt.

 

Antrag 03/II/2018 Änderung des Organisationsstatus der SPD zur besseren Durchsetzung der Geschlechterquote

13.10.2018

Wir fordern den Bundesparteitag der SPD auf, den §23 des SPD Organisationsstatus zur Zusammensetzung des Parteivorstands in Absatz f, Satz 1 wie folgt zu ändern:

 

„Die Zahl der Mitglieder des Parteivorstandes darf insgesamt nicht mehr als 25 betragen. Unter den in Einzelwahl zu wählenden Mitgliedern sowie unter den Mitgliedern des Parteivorstandes insgesamt müssen Männer und Frauen mindestens zu 40 % vertreten sein. Die Geschlechterquote soll auch bei der Wahl der Stellvertreter / -innen Berücksichtigung finden.“

 

Antrag 194/II/2018 Obdachlosigkeit wirksam bekämpfen!

13.10.2018

Obdachlosigkeit von Frauen wirksam verhindern!

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, die besondere Problematik obdachloser Frauen in Berlin so schnell wie möglich aktiv anzugehen.

Konkret sollen die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Senat zur Verhinderung von Obdachlosigkeit bei Frauen folgende Maßnahmen ergreifen:

  1. Aus den für das Land Berlin in der kommenden EU-Förderperiode 2021-2027 vorgesehenen EU-Strukturfondsmittel soll ein Programm aufgelegt werden, um gezielt Obdachlosigkeit bei Frauen (Prävention) zu verhindern und barrierefreie Unterkünfte speziell für obdachlose Frauen mit und ohne Kinder mit verbindlichen Qualitätsstandards auszubauen.
  2. Um wirksame und bedarfsgerechte Angebote zu entwickeln, müssen die zuständigen Bezirksämter (Wohnhilfen u.a.) belastbare Daten über obdachlose Frauen nach einheitlichen Vorgaben erheben. Dabei sollte u.a. erhoben werden: wie viele Frauen werden von Unterkünften abgewiesen und warum? Wie viele Frauen weisen ihrerseits den Einzug in eine Unterkunft zurück und warum? Wie lange dauert der Aufenthalt und was schließt sich an? Wie werden Frauen über existierende Unterbringungsmöglichkeiten informiert und durch wen?
  3. Auf Senatsebene sind die Daten auszuwerten und zum Zweck der gesamtstädtischen und bezirklichen Steuerung (Bedarfsplanung, Platzangebot erweitern, Projekte initiieren etc.) sowie zur Unterlegung der Einzelmaßnahmen im Operationellen Programm (EU-Förderperiode 2021-2027) nutzbar zu machen. Obdachlose Frauen müssen sichtbar werden!
  4. Frauen in Notsituationen müssen informiert werden, dass es Unterkünfte nur für Frauen gibt und wo diese sind. Die Information muss den Frauen pro-aktiv durch die Bezirksämter und das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten niedrigschwellig und sofort zur Verfügung gestellt werden. Für geflüchtete Frauen muss das Land die Möglichkeit schaffen, getrennt von Männern untergebracht zu werden.
  5. Die Wohnhilfen in den Bezirksämtern sind personell bedarfsgerecht auszustatten.
  6. Die Wohnungslosen-Forschung unter Berücksichtigung geschlechter-differenzierter Merkmale ist gezielt zu fördern.