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Antrag 50/II/2024 Bildung für alle, nicht für wenige! Ein Wandel für inklusive Schulen

23.10.2024

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein international verbindliches Menschenrechtsinstrument, das die Rechte von Menschen mit Behinderungen schützt und fördert. Artikel 24 der Konvention legt besonderen Wert auf das Recht auf Bildung und fordert die Vertragsstaaten auf, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten. Trotz der Ratifizierung der UN-BRK durch Deutschland im Jahr 2009 existieren immer noch Förderschulen, die eine Segregation von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur Folge haben. Diese Praxis steht in direktem Widerspruch zu den Grundsätzen der UN-BRK und hat nachteilige Auswirkungen auf die Bildung und soziale Integration von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

 

Inklusion: Ein demokratisch-sozialistischer Wert

Inklusive Bildung ist nicht nur ein Menschenrecht, sondern auch ein soziales Gebot, das im Einklang mit sozialdemokratischen Prinzipien steht. Sie fördert den sozialen Zusammenhalt und bietet allen Schüler*innen gleiche Bildungschancen. Dies ist ein klares Zeichen für soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit.

Förderschulen, die mehr als die Hälfte der Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf besuchen, verstetigen die soziale und akademische Trennung von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Schulen besitzen neben ihrer bildenden auch eine erzieherische Verantwortung, daher muss es Aufgabe der Schulen sein, die bestehende Vielfalt der Gesellschaft abzubilden und den Bildungsauftrag in seiner Gänze gerecht zu werden.

 

Kritik und Herausforderungen

Deutschland versagt dabei, die Grundsätze der Inklusion in die Bildungspolitik umzusetzen. Ein jüngst veröffentlichter UN-Bericht griff Deutschland deswegen scharf an und betonte, dass Förderschulen definitiv nicht mit der UN-Konvention vereinbar sind. Auch der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel hat die Situation kritisiert und betont, dass Deutschland bei der Umsetzung der UN-BRK hinkt. Dies verdeutlicht, dass eine radikale Veränderung im Bildungssystem notwendig ist.

Deutschland hinkt auch im europäischen Vergleich bei der Umsetzung den anderen Staaten hinterher. So liegt die Exklusionsquote im Bezug auf Schüler*Innen hierzulande bei miserablen 4,5 %, während sie im europäischen Mittel den Wert 1,55 % erreicht und in Italien auf 0 % gesunken ist.

In Deutschland wird eine Behinderung nicht als gleichwertiger Teil der gesellschaftlichen Vielfalt betrachtet. Die Exklusion, also der Ausschluss aus der Regelbeschulung, ist eine Folge dieses Missstandes.

 

Unsere Forderungen:

  • Inklusion ist an allen Schulformen gleichwertig umzusetzen. Prinzipiell bekennen wir uns zur Gesamtschule.
  • Um den Anspruch jedes Kindes auf Regelbeschulung zu realisieren, fordern wir den Ausbau der inklusiven Schwerpunktschulen. Sie ermöglichen eine ideale Mischung zwischen besonderer Förderung und inklusiver Beschulung.
  • Alle Förderzentren sollen schnellstmöglich zu inklusiven Schwerpunktschulen weiterentwickelt werden. Des Weiteren sollen alle Förderschwerpunkte in allen regionalen Bereichen gleichmäßig vertreten sein.
  • Die Kultusminister*Innen sollen verpflichtet werden, das inklusive Bildungsprogramm weiterzuentwickeln und für die Umsetzung Sorge zu tragen.
  • Die Struktur des Schulsystems soll so umgestaltet werden, dass sie verschiedene Bildungswege unter einem Dach vereint, ohne dabei Schüler*innen aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Bedürfnisse zu trennen. Ziel ist es, eine flexible Lernumgebung zu schaffen, die allen Kindern gerecht wird.
  • Intensivierung der frühkindlichen Bildung und Erziehung mit einem Fokus auf Inklusion, um allen Kindern, unabhängig von ihren individuellen Entwicklungsbedingungen, einen gleichberechtigten Start in die Bildungslaufbahn zu ermöglichen.
  • Für die Umsetzung der Inklusion an Regelschulen fordern wir den systematischen Ausbau multiprofessioneller Teams (mit Schwerpunkt auf u.a. pädagogische Unterrichtshilfen, Gesundheitsfachkräfte, Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen, Erzieher*innen, Betreuer*innen) an allen Schulen, die Senkung der Klassenfrequenzen an inklusiven Schwerpunktschulen und auch die Stärkung der temporären Kleinklassen.
  • Entwicklung und Implementierung eines Lehrprogramms, das auf alle Schüler*Innen ausgerichtet ist und dadurch auf die Diversität der Lernenden eingehen kann.
  • Eine unabhängige Untersuchung und Evaluierung des aktuellen Bildungssystems, um Schwachstellen und Diskrepanzen zwischen den Idealen der UN-BRK und der tatsächlichen Umsetzung in Deutschland aufzudecken.
  • Einrichtung einer ständigen Kommission, die sich aus Bildungsfachleuten, Vertreter*innen von Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und weiteren Fachkräften zusammensetzt. Diese Kommission soll fortlaufend Empfehlungen zur Weiterentwicklung des inklusiven Bildungssystems geben.
  • Es soll zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellen, um die Umsetzung inklusiver Bildungsprogramme zu unterstützen. Dafür soll es einen „Pakt der Inklusion” zwischen Bund und Ländern unter Federführung des Erstgenannten geben.
  • Anpassung der Schulgebäude und Einrichtungen, um vollständige Barrierefreiheit und eine lernfördernde Umgebung für alle Schüler*innen zu gewährleisten. Dabei sollte der Denkmalschutz nicht den erforderlichen Baumaßnahmen im Weg stehen oder sie unnötig verteuern.
  • In der Ausbildung von Lehrer*innen und pädagogischem Personal sollen diese in inklusiver Pädagogik gebildet werden, um die Inklusion von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu erleichtern.
  • Erstellung eines detaillierten Aktionsplans, der Zeitrahmen, Zuständigkeiten und notwendige Ressourcen für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen festlegt

Antrag 49/II/2024 Bildung für alle, nicht für wenige! Ein Wandel für inklusive Schulen

23.10.2024

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats, des Bundestags und der Bundesregierung, sich für  eine vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einzusetzen. Sie sind aufgefordert sich für folgende Punkte einzusetzen:

 

  • Inklusion ist an allen Schulformen gleichwertig umzusetzen.
  • Um den Anspruch jedes Kindes auf Regelbeschulung zu realisieren, fordern wir den Ausbau der inklusiven Schwerpunktschulen. Sie ermöglichen eine ideale Mischung zwischen besonderer Förderung und inklusiver Beschulung.
  • Alle Förderzentren sollen schnellstmöglich zu inklusiven Schwerpunktschulen weiterentwickelt werden. Des Weiteren sollen alle Förderschwerpunkte in allen regionalen Bereichen gleichmäßig vertreten sein.
  • Die Kultusminister*Innen sollen verpflichtet werden, das inklusive Bildungsprogramm weiterzuentwickeln und für die Umsetzung Sorge zu tragen.
  • Die Struktur des Schulsystems soll so umgestaltet werden, dass sie verschiedene Bildungswege unter einem Dach vereint, ohne dabei Schüler*innen aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Bedürfnisse zu segregieren. Ziel ist es, eine flexible Lernumgebung zu schaffen, die allen Kindern gerecht wird.
  • Intensivierung der frühkindlichen Bildung und Erziehung mit einem Fokus auf Inklusion, um allen Kindern, unabhängig von ihren individuellen Entwicklungsbedingungen, einen gleichberechtigten Start in die Bildungslaufbahn zu ermöglichen.
  • Für die Umsetzung der Inklusion an Regelschulen fordern wir durch den systematischen Ausbau multiprofessioneller Teams (mit Schwerpunkt auf u.a. pädagogische Unterrichtshilfen, Gesundheitsfachkräfte, Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen, Erzieher*innen, Betreuer*innen), die Senkung der Klassenfrequenzen an inklusiven Schwerpunktschulen und auch die Stärkung der temporären Kleinklassen.
  • Entwicklung und Implementierung eines Curriculums, das auf alle Schüler*Innen ausgerichtet ist und dadurch auf die Diversität der Lernenden eingehen kann.
  • Eine unabhängige Untersuchung und Evaluierung des aktuellen Bildungssystems, um Schwachstellen und Diskrepanzen zwischen den Idealen der UN-BRK und der tatsächlichen Umsetzung in Deutschland aufzudecken.
  • Einrichtung einer ständigen Kommission, die sich aus Bildungsfachleuten, Vertreter*innen von Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und weiteren Fachkräften zusammensetzt. Diese Kommission soll fortlaufend Empfehlungen zur Weiterentwicklung des inklusiven Bildungssystems geben.
  • Es soll zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellen, um die Umsetzung inklusiver Bildungsprogramme zu unterstützen. Dafür soll es einen „Pakt der Inklusion” zwischen Bund und Ländern unter Federführung des Erstgenannten geben.
  • Anpassung der Schulgebäude und Einrichtungen, um vollständige Barrierefreiheit und eine lernfördernde Umgebung für alle Schüler*innen zu gewährleisten. Dabei sollte der Denkmalschutz nicht den erforderlichen Baumaßnahmen im Weg stehen oder sie unnötig verteuern.
  • In der Ausbildung von Lehrer*innen und pädagogischem Personal sollen diese in inklusiver Pädagogik gebildet werden, um die Inklusion von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu erleichtern.
  • Erstellung eines detaillierten Aktionsplans, der Zeitrahmen, Zuständigkeiten und notwendige Ressourcen für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen festlegt.

 

Antrag 47/II/2024 Situation an Berliner Kitas verbessern - frühkindliche Bildung stärken!

23.10.2024

Wir fordern die SPD Berlin dazu auf:

  • ein Koalitionsspitzentreffen zu diesem Thema einzuberufen und bei der CDU Lösungsvorschläge einzufordern, verbindliche, mit konkretem Zeitplan und Ressourcen untersetzte Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen in den Kitas vorzulegen,
  • sich dafür einzusetzen, dass das Land Berlin die Arbeitsbedingungen in den städtischen Kitas und den Kitas der freien Träger verbessert,
  • Maßnahmen aufzuzeigen, um den Personalschlüssel in den Kitas zu verbessern. Auf dem Papier liest sich eine theoretische 1:4-Betreuung im Krippenbereich vielleicht gut. In der Realität ist sie weit davon entfernt. Möglich wäre die Berechnung nach Köpfen (nicht Stunden), Nicht-Anrechnung von Azubis, multiprofessionelle Teams, Einberechnung von Abwesenheiten wie Urlaub/Fortbildung/Dokumentationen, Abbau von Dokumentationspflichten),
  • die Beteiligung von Gewerkschaften bei künftigen Verhandlungen zu Rahmenverträgen voranzutreiben,
  • ein duales Ausbildungssystem zu prüfen und Leiharbeit in den Eigenbetrieb-Kitas zu verhindern
  • eine Bundesratsinitiative für ein Sondervermögen Kitas zu prüfen

 

Antrag 48/II/2024 Situation an Berliner Kitas verbessern - frühkindliche Bildung stärken!

23.10.2024

Wir fordern die SPD Berlin dazu auf:

  1. einen Koalitionsausschuss zu diesem Thema einzuberufen und bei der CDU Lösungsvorschläge einzufordern, verbindliche, mit konkretem Zeitplan und Ressourcen untersetzte Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen in den Kitas vorzulegen.
  2. sich dafür einzusetzen, dass das Land Berlin die Arbeitsbedingungen seiner Angestellten in den städtischen Kitas verbessert.
  3. Maßnahmen aufzuzeigen, um den Personalschlüssel in den Kitas zu verbessern. Auf dem Papier liest sich eine theoretische 1:4-Betreuung im Krippenbereich vielleicht gut. In der Realität ist sie weit davon entfernt. Möglich wäre die Berechnung nach Köpfen (nicht Stunden), Nicht-Anrechnung von Azubis, multiprofessionelle Teams, Einberechnung von Abwesenheiten wie Urlaub/Fortbildung/Dokumentationen, Abbau von Dokumentationspflichten.
  4. die Beteiligung von Gewerkschaften bei künftigen Verhandlungen zu Rahmenverträgen voranzutreiben
  5. ein duales Ausbildungssystem zu prüfen und Leiharbeit in den Eigenbetrieb-Kitas zu verhindern
  6. eine Bundesratsinitiative für ein Sondervermögen Kitas zu prüfen

Antrag 45/II/2024 Fraktionsbeschlüsse ernst nehmen: Autobahndeckelung ermöglichen

23.10.2024

Die SPD-Mitglieder im Berliner Senat und in der Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der einstimmig von allen demokratischen Parteien gefasste Beschluss zur Deckelung der Stadtautobahn A 100 vom 2.9.20211 umgesetzt wird. In diesem Beschluss wird u.a. die Deckelung im Bereich der Knobelsdorffbrücke gefordert.

Weiter wird die Entlastung der autobahnnahen Wohngebiete u.a. dem Klausenerplatzkiez und entlang der Königin-Elisabeth-Straße gefordert. Das wird mit einer Verlegung der Autobahn-Anschlussstelle „AS Kaiserdamm“ an die Kaiserdammbrücke erreicht.

 

Der Senat und Abgeordnetenhaus wird deshalb aufgefordert, schnellstmöglich mit der Autobahn GmbH des Bundes (hier vertreten durch die DEGES GmbH) Verhandlungen über die Deckelung der entsprechenden Autobahnabschnitte aufzunehmen. Die Datengrundlage liegt dem Senat mit der – seit 2021 unveröffentlichten – Machbarkeitsstudie der Deges zur Deckelung der A 100 vor. Der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf und dem Kreisverband der SPD Charlottenburg-Wilmersdorf ist bis Ende Mai 2025 von den Verhandlungsergebnissen zu berichten.

 

Ein ausreichendes Zeitfenster für Verhandlungen zur Deckelung der Stadtautobahn mit der DEGES bzw. dem BMVI ist vorhanden. Beim Erörterungstermin zum Autobahn-Dreieck Funkturm wurden der Deges von der Genehmigungsbehörde weitere Unterla­gen abverlangt, die voraussichtlich erst Anfang 2025 vorgelegt und dann erneut erörtert werden müssen. Ein Planfeststellungsbeschluss (Baugenehmigung) zum Umbau des Autobahndrei­ecks Funkturm und der davon betroffenen Autobahnabschnitte ist deshalb nicht vor Ende 2025 zu erwarten.

AGH-Beschluss Nr. 2021/83/44: Umbau des Autobahndreiecks Funkturm stadtverträglich gestalten!