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Antrag 202/II/2019 Demokratiearbeit und Extremismusprävention dauerhaft absichern: Für ein Demokratiefördergesetz!

22.09.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestags dazu auf, sich im Parlament für ein Demokratiefördergesetz einzusetzen und einen entsprechenden Vorschlag einzubringen. Dabei soll eine dauerhafte Förderung des Engagements für Demokratie, Vielfalt und gegen Extremismus gesetzlich abgesichert werden. Die Unterstützung dieser Arbeit kann nicht fortlaufend durch Modellprojektmittel gewährleistet werden, sondern ist eine Daueraufgabe für die Bundesrepublik.

Antrag 105/II/2019 Bildungsangebote in Schulen zum Thema ‚Häusliche Gewalt‘ erweitern

22.09.2019

Die Bildungsangebote in Schulen zum Thema „Häusliche Gewalt“ müssen erweitert werden, um die Ziele der Istanbul Konvention in Berlin umzusetzen. Dafür sind die finanziellen Mittel aufzustocken. Gleichzeitig sind die Vergütungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf Tarifniveau anzuheben.

 

 

 

 

Antrag 169/II/2019 Ersatzlose Streichung des „Werbeverbots” für Schwangerschaftsabbrüche!

22.09.2019

Die SPD fordert die ersatzlose Streichung des § 219 a StGB und die Aufhebung des Fraktionszwanges bei der entsprechenden Abstimmung im Bundestag.

Antrag 64/II/2019 Altglassammlung

22.09.2019

Die Abgeordneten der SPD auf Bezirks- und Landesebene werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die bewährte haushaltsnahe Altglassammlung in Berlin erhalten bleibt.

 

Die Altglassammlung ist nicht nur ein Baustein der im Koalitionsvertrag vereinbarten „ZeroWaste“-Strategie Berlins und dem Ressourcenschutz. Vor allem ist sie allem ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Beim Wiedereinsatz von einer Tonne Altglas können gegenüber Glas aus neuen Rohstoffen fast 500 kg CO2 eingespart werden. Das ist mehr als dreimal so viel, wie pro Tonne getrennt gesammeltem Bioabfall erreicht werden.

 

Die Systembetreiber der Verpackungssammlung (Duales System und andere) ziehen sich zur Zeit weiter aus der haushaltsnahen Altglassammlung mit Hoftonnen zurück. Die zuständige Senatsverwaltung hat mit den Systembetreibern 2018 vereinbart (Abstimmungerklärung), rund 30.000 Altglastonnen von den Berliner Höfen – auf freiwilliger Basis – einziehen zu lassen und durch neue Depotcontainer zu ersetzen.

 

In einem mit der zuständigen Senatsverwaltung abgestimmten Anschreiben an tausende Berliner Hauseigentümer und Hausverwaltungen wird der Abzug der Hoftonnen zum Ende diesen Jahres angekündigt ohne auf die Freiwilligkeit dieser Maßnahme hinzuweisen. Nach 1 einem in 2014 vorangegangenen „Pilotversuch“ zum Abzug von Hoftonnen in MarzahnHellersdorf, Lichtenberg und Treptow-Köpenick ging die dort gesammelte Altglasmenge um mehr als 20% zurück.

 

Falls sich die getrennt erfassten Altglasmengen in Berlin im Zuge der Behälterumstellung ab 2020 weiter verringern, ist zu prüfen, ob das Land Berlin parallel zu den Systembetreibern der Verpackungssammlung eine eigene kommunale Altglassammlung anbieten kann.

 

Die Genehmigung von neuen Standorten für Altglascontainer im öffentlichen Straßenland, auf die sich die Systembetreiber der Verpackungssammlung für die zukünftige Altglassammlung vor allem aus Kostengründen zurückziehen wollen, soll von den zuständigen Bezirksämtern sehr kritisch geprüft werden.

Antrag 63/II/2019 Barrierefreiheit auf Berliner Straßen

22.09.2019

Die Abgeordneten der SPD auf Bezirks- und Landesebene werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass im Teil Fußverkehr ein Recht auf Barrierefreiheit auf Berliner Straßen insbesondere für Gehbehinderte und Senior*inn*en verankert wird. Die Barrierefreiheit gilt insbesondere für Grünphasen an Hauptverkehrsstraßen, wo auch Gehbehinderte mit deutlich verlangsamter Geschwindigkeit (z.B. Rollatorfahrer*innen durchschnittlich 2 km/h) die Fahrbahnen während der Grünphase weitgehend (mindestens zu dreivierteln) während einer Grünphase überqueren können müssen. Diese Forderung ist auf Anforderung ist von den zuständigen Stellen in Berlin an gemeldeten Ampelkreuzungen innerhalb von sechs Monaten zu realisieren.

 

Darüber hinaus muss im Gesetz, aber vor allem in der Umsetzung mit Blick auf den demographischen Wandel sichergestellt werden, dass gehbehinderte zu Fuß Gehende an Hauptverkehrsstraßen mit beidseitiger Wohnbebauung und/oder Versorgungsinfrastruktur (Einkaufsläden, Apotheken, Cafe´s, Kinos, Arztpraxen etc.) mindestens alle 250m ein Möglichkeit vorfinden, wo sie gesichert und mit abgesenkten Bordsteinen die Fahrbahn(en) überqueren können (Zebrastreifen/FGÜ oder Bedarfsampel). Auch hier muss bei Ampelschaltungen der Geschwindigkeit Gehbehinderter entsprochen werden.

 

In Wohn- und Nebenstraßen sind – insbesondere, wenn Querparken erlaubt ist – mindestens alle 150m Durchgänge über die Fahrbahn einzurichten, die auch mit Rollstühlen, Rollatoren oder Kinderwägen zu benutzen sind (abgesenkte Bordsteine). Interessenverbänden von Senioren und Behinderten soll im Mobilitätsgesetz ein Recht zugewiesen werden, die Einrichtungen zur sicheren barrierefreien Straßenüberquerung beantragen zu können und deren Realisierung innerhalb von einem Jahr ab Beantragung einzufordern.