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Antrag 162/I/2023 Berlin mit einem effizienten Regenwassermanagement klimarobust machen

27.04.2023

Die Abgeordneten der SPD im Land Berlin und im Bundestag werden aufgefordert, im Zeichen des Klimanotstands verbindliche Eingriffsregelungen für die öffentliche Verwaltung und die Berliner Wasserbetriebe zu schaffen, damit das Regenwasser im Regelfall nicht mehr als Abwasser in die Kanalisation entsorgt wird, sondern als wertvolle Ressource dem Wasserkreislauf vor Ort durch Versickerung, Speicherung und Verdunstung wieder zugeführt wird. Dieses dezentrale Regenwassermanagement ist nach dem Prinzip der Schwammstadt eine der wirkungsvollsten Maßnahmen, um die Stadt an die Folgen des Klimawandels, wie Hitze, Trockenheit und Starkregen anzupassen und damit klimaresilient zu machen.

 

Dafür sind folgende Maßnahmen notwendig:

 

Regenwasser für die Straßenbäume

Die Regenwasserentwässerung von Häusern ist insbesondere dort abzukoppeln, wo die Einleitung in die Mischwasserkanalisation geschieht. Die zuständigen Bezirksämter werden dazu mit Unterstützung der zuständigen Senatsverwaltungen bei der Sanierung und beim Neubau von Fußgängerwegen dafür sorgen, dass die Nutzung von Dachentwässerung zur Bewässerung der Stadtbäume, der Grünstreifen und angrenzender Grünanlagen möglich wird. Dazu werden die gesetzlichen Vorgaben angepasst, so dass ein grundstücksübergreifendes Regenwassermanagement zur Regel wird. Außerdem werden Musterfestsetzungen bzw. Musterleistungsbeschreibungen erarbeitet, die technische Realisierungsmöglichkeiten für die Ableitung des Dachregenwassers konkret beschreiben und dabei verschiedene Lösungen vorgeben (wie Rinnen, Abtrennung von der Kanalisation, Unterpflasterlösungen, Speichermöglichkeiten usw.). Die dafür zuständigen Bezirksämter erhalten dafür eine angemessene, zweckgebunden Ausstattung für Personal- und Sachmittel.

 

Regenwasser für die Grünanlagen

Damit Grünanlagen in Zeiten des Klimawandels insbesondere gegen den Hitzestress gewappnet sind, müssen sie effizient bewässert werden. Da die Grünanlagen höchst unterschiedlich bewässert werden, z.B. mit Trinkwasser, Wasser aus Oberflächengewässer, wie dem Teltowkanal, oder gar nicht, ist ein Bewässerungskonzept für Grünanlagen zu erstellen und innerhalb von drei Jahren stadtweit umzusetzen. Kernaufgabe dieses Konzepts ist ein nachhaltiges Wassermanagement, das vorrangig auf den Einsatz von Regenwasser setzt. Dabei sind die unterschiedlichen Bodenverhältnisse, wie Lage im Urstromtal oder Barnim genauso zu berücksichtigen, wie auch der konkrete und saisonal abhängige Bewässerungsbedarf in Abhängigkeit von der Vegetation, die klimaanpasst gestaltet sein muss. Insbesondere ist sicherzustellen, dass ein grundstücksübergreifendes Regenwassermanagement gewährleistet ist und, dass notwendige technische Infrastruktur, wie Zu- und Ableitungen, Zisternen usw. gebaut werden. Dazu werden die zuständigen bezirklichen Ämter mit den notwendigen Sach- und Personalmittel, die zweckgebunden sind, ausgestattet.

 

Entsiegelung von Straßenland und Freiräumen

Sowohl beim Neubau als auch bei der Sanierung von Straßen und Freiflächen, im öffentlichen als auch privaten Bereich, wie z.B. Parkplätzen sind diese Flächen zu entsiegeln und das Regenwasser nicht mehr in die Kanalisation einzuleiten. Dazu sind die Wettbewerbs- und Ausschreibungsanforderungen entsprechend verbindlich zu formulieren und die Anwendung und Auslegung bzw. Anpassung der zugehörigen technischen Normen und Regelwerke einzufordern.

 

Gründächer für das Regenwasser

Gründächer, auch in Kombination mit begrünten Fassaden sind eine gut erprobte und sehr wirksame Maßnahme im Rahmen des dezentralen Regenwassermanagements.  Da bei Neubauquartieren gemäß der wasserwirtschaftlichen Anordnung „Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin (BReWa-BE)“ kein Regenwasser mehr abgeleitet werden darf, sind grüne Dächer und Fassaden schon Standard – nicht aber bei neuen Einzelgebäuden und bei Bestandsgebäuden. Zwar setzen die bezirklichen Bauämter zunehmend bei Baugenehmigungen Gründächer und z.T. sogar Grünfassaden fest, die Verankerung einer Gründachpflicht in der Berliner Bauordnung (BLN BauO) wäre aber viel wirkungsvoller und verfahrensvereinfachend. Daher wird gefordert, dass in die Bln BauO eine Pflicht zur Dach- und Fassadenbegrünung  bei Neubauvorhaben und bei maßgeblichen Umbauten und Sanierung von Bestandsgebäuden aufgenommen wird. Dabei muss die öffentliche Hand mit ihren Immobilien eine Vorreiterrolle übernehmen. Dazu werden in die entsprechenden Baustandards, die Grundlage für die Bauplanung  sind, die Dach- und Fassadenbegrünung aufgenommen.

 

Die Berliner Regenwasseragentur

Nach rund fünfjähriger Tätigkeit hat sich die Berliner Regenwasseragentur unter dem Dach der Berliner Wasserbetriebe sehr bewährt und ist über Berlin hinaus eine anerkannte Institution für ein nachhaltiges, städtisches Regenwassermanagement. Es ist daher sicher zu stellen, dass auch in Zukunft die Regenwasseragentur funktionsfähig bleibt und ihr Leistungsspektrum an Beratung, Coaching / Weiterbildung und fachlicher Begleitung von Planungsprozessen sowohl für die öffentliche Hand wie auch für Private ausbauen kann.

Antrag 161/I/2023 Klimaverträgliche Wärmeversorgung durch Nutzung von Abwärme fördern

27.04.2023

Damit Berlin möglichst vor 2045 klimaneutral wird, muss besonders die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung entschlossen und unter Nutzung aller Potenziale vorangetrieben werden. Dazu muss besonders die Abwärmenutzung aus Industrieprozessen, von Rechenzentren und Großwärmepumpen, aus Ab- und Flusswasser und insbesondere auch aus der energetischen Abfallverwertung schnellstmöglich und effizient erfolgen, um so den Umstieg auf eine nachhaltige Wärmeversorgung erzielen zu können.

 

Die Berliner SPD bekennt sich zum Zero-Waste-Ansatz in der Berliner Kreislaufwirtschaft, dessen oberste Maxime die Müllvermeidung ist. Nur die noch nicht vermeidbaren Müllmengen Berlins, die nicht recycelt mehr werden können, sollen einer energetischen Verwertung zugeführt werden.

 

Die gegenwärtige Praxis, dass ca. 300.000 t/a des Berliner Siedlungsabfalls mechanisch-physikalisch behandelt und dann außerhalb Berlins als sogenannter Sekundärbrennstoff energetisch verwertet wird, ist schnellst möglich zu beenden. Dieser Abfall muss in Berlin verwertet und die dabei gewonnene Abwärme direkt in das Berliner Fernwärmenetz eingespeist und fossile Energieträger substituiert werden.

 

Die SPD-Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Berliner Stadtreinigung beauftragt und unterstützt wird, durch verschiedene Maßnahmen ihren Beitrag zur klimafreundlichen Wärmeversorgung noch in dieser Legislaturperiode auszubauen. Dazu muss die BSR mindestens folgende Maßnahmen auf den Weg bringen:

  • Bau einer Recyclinghalle für 120.000 Tonnen Altholz und Sperrmüll zur stofflichen Verwertung und daran anschließend Planung eines Biomasseheizkraftwerkes am Standort Gradestraße in Neukölln zur Erzeugung von Fernwärme.
  • Planung einer Rauchgaskondensationsanlage für das MüllHeizKraftWerk Ruhleben zur Erzeugung CO2-freier Abwärme in Höhe von 300-400 GWh pro Jahr mit dem Ziel der unverzüglichen Realisierung.

 

Die SPD-Mitglieder des Senats werden hiermit aufgefordert, umgehend diesen Transformationsprozess bei der BSR einzuleiten und aus dem Sondervermögen „Klimaschutz, Resilienz und Transformation“ die entsprechend notwenige Finanzierung bereit zu stellen, damit die BSR als landeseigener Betrieb maßgeblich zum Erreichen der Berliner Klimaziele mit einer innovativen und nachhaltigen Stoffstrom- und Anlagenstrategie beitragen kann.

 

Gleichzeitig bekennt sich die Berliner SPD zum Zero-Waste-Ansatz in der Berliner Kreislaufwirtschaft, dessen oberste Maxime die Müllvermeidung ist. Nur die noch nicht vermeidbaren Müllmengen Berlins, die nicht recycelt mehr werden können, sollen einer energetischen Verwertung zugeführt werden.

Antrag 160/I/2023 Erreichen der Klimaziele zwischen 2035 und 2040 ermöglichen

27.04.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats sowie die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um zwischen 2035 und 2040 klimaneutral zu werden. Dafür sind insbesondere die finanziellen Mittel im Haushalt bereitzustellen.

 

Über die Fortschritte ist jährlich den Gremien der SPD Berlin zu berichten.

Antrag 159/I/2023 Bürgerenergiegesellschaften rechtlich entfesseln

27.04.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert,

  • sich innerhalb der Koalition für eine sachgerechtere Ausgestaltung der im Erneuerbare-Energien-Gesetz des Bundes benannten „Bürgerenergiegesellschaften” entsprechend der EU-Richtlinie 2018/2001 vom 11. Dezember 2018 einzusetzen. Orientiert werden sollte sich dabei an dem 2021 im österreichischen Nationalrat beschlossenen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzpaket, das die Bildung von Energiegemeinschaften erlaubt, die „über Grundstücksgrenzen hinaus Energie produzieren, speichern, verbrauchen und verkaufen können”[1].
  • in einem zum Zwecke dieses Vorhabens erarbeiteten Gesetzentwurf für den Bundestag „Energy Sharing”, also das „Recht der Gemeinschaft, den erzeugten Strom auch gemeinschaftlich zu verbrauchen”[2], zu erlauben. Mithin ist es nötig, die Wirtschaftlichkeit der beschriebenen Praktik zu fördern, indem Stromnebenkosten reduziert und/oder Prämien gewährt werden.
  • sich weiter dafür einzusetzen, dass der Zweck der Energiegemeinschaften in erster Linie nicht das Streben nach finanziellem Gewinn ist und dies in den Statuten der jeweiligen Gemeinschaft verankert wird oder sich aus der Ausgestaltung der Bürgerenergiegesellschaften durch den Gesetzgeber ergeben.

 

Antrag 158/I/2023 Konkrete Maßnahmen zum Ausbau dezentraler Erneuerbarer Energien

27.04.2023

Trotzdem das “Osterpaket” wichtige und überfällige Erleichterungen für den dezentralen Ausbau Erneuerbarer Energien enthält, verbleiben zahlreiche weitere Hemmnisse in verschiedenen Gesetzen und für verschiedene, für urbane Räume relevante Anlagenklassen. Die SPD-Bundestagsabgeordneten mögen sich für folgende Vorhaben einsetzen:

 

Maßnahme 1: bundesweite Vereinheitlichung der Anmeldung von EE-Anlagen bei Netzbetreibern

Die bundesweite Vereinheitlichung der Anmeldung von Erneuerbare-Energie (EE)-Anlagen bei den Netzbetreibern in allen Kapazitätssegmenten ist vorzuschreiben. Z.B. in §8 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und § 14e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind unter Koordination der Bundesnetzagentur erarbeitete Standardprozesse inkl. Anmeldung beim Marktstammdatenregister vorzusehen. Ferner sind Netzbetreiber zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Installateurverzeichnissen in § 13 Abs. 2 Niederspannungs- Anschlussverordnung (NAV) zu verpflichten.

 

Maßnahme 2: Anlagenzertifikats Typ B erst ab 500 kWp

Bei mittelgroßen Anlagen, etwa auf großen Dächern, ist die Kapazitätsschwelle von derzeit 135 kWp für die Notwendigkeit des Anlagenzertifikats Typ B (welche die Verträglichkeit mit dem Stromnetz sicherstellt) in der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung im EnWG auf 500 kWp anzuheben (ehemals 1 MWp). Alternativ kann festgelegt werden, dass der Einsatz spezifischer Leistungselektronikkomponenten besagte Zertifizierung unnötig macht. Dieses Segment betrifft auch Anlagen auf Schulen, Verwaltungsgebäuden und Supermärkten.

 

Maßnahme 3: Balkon-PV-Anlagen bis 800 W für Schuko-Steckdosen erlauben

Balkonanlagen sind aus der rechtlichen Grauzone zu holen und deren Betrieb zu erleichtern. Balkon-PV-Anlagen sind als „Kleinstanlagen” mit max. 800W zu definieren (in Anlehnung an § 29 Abs. 2 Nr. 2 Messstellenbetriebsgesetz), die bei Vorhandensein eines Netz- und Anlagen (NA)-Schutzes und Erfüllung der Anforderungen eines geeigneten Sicherheitsstandards (z.B. der Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie, DGS) in normale Schuko-Steckdosen eingesteckt werden dürfen. Im EEG sind die Kleinstanlagen von sämtlichen Steuerungspflichten und Anforderungen für größere Anlagen auszunehmen; es erfolgt entweder keine EEG-Vergütung oder bei optionalem Einsatz eines Zweirichtungszählers eine Vergütung analog zu sonstigen PV-Anlagen. Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister hat online und stark vereinfacht (laiengerecht) zu erfolgen. In § 554 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch ist festzulegen, dass Vermieter die Anbringung einer Kleinstanlage gestatten müssen, falls keine gravierenden Gründe dagegen sprechen.

 

Maßnahme 4: Floating PV-Anlagen auf künstlichen Seen ermöglichen

Schwimmende “Floating PV”-Anlagen auf künstlichen, in den letzten 10 Jahren angelegten Seen sind von den 2022 im “Osterpaket” eingeführten Beschränkungen (Mindestuferabstand 50 m und max. 15% Bedeckung) auszunehmen.