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Antrag 174/I/2020 Realität der Mehrstaatigkeit jetzt endlich anerkennen!

1.10.2020

Die Mitglieder der SPD-Bundestagfraktion werden aufgefordert noch in der derzeitigen Legislaturperiode mit den Koalitionspartnern das Staatsangehörigkeitsrecht dahingehend zu ändern, dass das Prinzip der Vermeidung mehrfacher Staatsangehörigkeiten aufgegeben wird.

 

Die Mitglieder der SPD-Bundestagfraktion werden weiterhin aufgefordert sich dafür einzusetzen, die im Gesetz vorgeschriebene Voraufenthaltszeit von acht Jahren unter Anrechnung von etwaigen Duldungszeiten abzusenken, um weitere Einbürgerungshürden abzubauen. Weiterhin soll sich die Fraktion für eine Verbesserung der Situation für Personen einsetzen, die besondere Integrationsleistungen erbracht haben (§ 10, Abs. 3 StAG) einsetzen. Außerdem ist die rechtliche Situation von Lebenspartner*innen Eingebürgerter (§ 9, Abs. 1 StAG) dringend zu verbessern, um auch hier Einbürgerungshürden abzubauen.

Antrag 160/I/2020 Für ein progressives Partizipations- und Migrationsgesetz (PartMigG)

1.10.2020

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin auf, ein Partizipationsgesetz voranzubringen, das Folgendes beinhaltet:

 

  1. Im Sinne der vereinbarten Ziele und Grundsätze des Partizipations- und Migrationsgesetzes (PartMigG) sollen Personen mit Migrationsgeschichte und mit Migrationshintergrund sowie Personen, die rassistisch diskriminiert werden und Personen, denen nach eigenen Angaben ein Migrationshintergrund zugeschrieben wird, gefördert werden.
  2. Für offene Stellen und Ausbildungsplätze in der Berliner Verwaltung, in landesunmittelbar öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sowie an juristischen Personen oder Personengesellschaften, an denen das Land Berlin unmittelbar oder mittelbar Mehrheitsbeteiligungen hat, gilt: Wenn Personen mit Migrationshintergrund unterrepräsentiert sind, müssen parallel zu den Regelungen in § 7 und § 8 des Landesgleichstellungsgesetzes offene Stellen und Ausbildungsplätze unter Wahrung der Einzelfallgerechtigkeit mindestens zu einem Anteil an Personen mit Migrationshintergrund vergeben werden, der ihrem Anteil an der Bevölkerung Berlins entspricht, sofern sie die geforderte Qualifikation für die Stelle besitzen und Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund in ausreichender Zahl vorliegen.
  3. Der Erwerb von und die Weiterbildung in Diversity-Kompetenz sind für alle Beschäftigten durch Fortbildungsangebote und Qualifizierungsmaßnahmen sicherzustellen. Die Diversity-Kompetenz soll bei der Beurteilung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung im Rahmen von Einstellungen und Aufstiegen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst grundsätzlich berücksichtigt werden.
  4. Es wird ein Landesbeirat für Partizipation in der Migrationsgesellschaft gebildet, der den Berliner Senat in allen Fragen der Partizipation und Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte berät und aktiv beteiligt. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe ist der Landesbeirat bei Vorhaben, Maßnahmen und Programmen des Senats frühzeitig zu beteiligen.
  5. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen soll die interkulturelle Öffnung von Unternehmen als Kriterium für eine Vergabe berücksichtigt werden. Migrationsbeiräte in den Bezirken sollen vor der Einstellung von Integrationsbeauftragten und anderen bezirklichen Beauftragten verpflichtend angehört und aktiv beteiligt werden. Das Personalvertretungsgesetz soll so verändert werden, dass ein*e Diversitybeauftragte*r bei Personalentscheidungen mitentscheidet und im Sinne dieses Gesetzes agiert. Diese*r Beauftragte*r soll entsprechend der Frauenvertreterin im Landesgleichstellungsgesetz weitgehende Akteneinsichtsrechte und Befugnisse haben und die Einhaltung der unter 2. beschriebenen Quotenregelung einem Monitoring unterziehen.
  6. Das Partizipationsgesetz soll alle zwei Jahre evaluiert und die Ergebnisse der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Partizipation und Integration für alle Berliner*innen, muss als fortwährender Prozess begriffen werden. Als solcher muss er im Wahlprogramm der SPD Berlin eine zentrale Stellung erhalten.
  7. Mit der Reform wollen wir die strukturelle Förderung der Migratenorganisationen verbindlich regeln.
  8. Migrationsbeiräte in den Bezirken sollen parallel zu den Kommunalwahlen gewählt werden.

 

Antrag 40/I/2020 Krise als Chance – jetzt den lokalen Einzelhandel bei der Digitalisierung unterstützen

1.10.2020

Nicht erst seit der Corona-Pandemie haben es die Einzelhändler der Innenstädte und in den Kiezen schwer, sich gegen große Online-Plattformen zu behaupten. Während in manchen Orten die Innenstädte veröden, verwandeln sie sich andernorts weg von der Nahversorgung hin zu touristischen Hotspots mit entsprechenden auf Touristen zugeschnittenen Angeboten. Die mit der Corona-Pandemie einhergehenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens haben diese Situation noch verschärft und teilweise zu einem verzerrten Wettbewerb zwischen stationärem Handel und Online-Handel geführt. Während letzterer von den Folgen der Pandemie weitestgehend verschont blieb, wurde der stationäre Einzelhandel massiv beeinträchtigt. Auch mit schrittweisen Lockerungen wird es für eine längere Zeit zu einem deutlich verminderten Kaufverhalten in den Ladengeschäften kommen. Es ist darüber hinaus auch davon auszugehen, dass ein Teil der Umsätze dauerhaft an den Online-Handel abgegeben und damit für den stationären Handel verloren sind. Der stationäre Einzelhandel war bereits vor der Corona-Krise im Wandlungsprozess begriffen. Diese Prozesse beschleunigen sich nun massiv und sind für viele Unternehmen nicht mehr zu bewältigen. Es drohen Unternehmensschließungen und Standortaufgaben.

 

Dabei hat der stationäre Einzelhandel neben der Grundfunktion der Nahversorung für alle Bevölkerungsteile auch eine soziale sowie eine touristische Funktion. Drastisch formuliert: „Stirbt der Handel, stirbt die Stadt“ (HDE Standortmonitor).

 

Ein starker lokaler Einzelhandel ist zudem nicht nur analog, sondern auch digital im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Ort wichtig. Neben der sozialen Funktion des Vor-Ort-Einkaufens profitieren Anwohnerinnen und Anwohnern von emissionsärmerem Lieferverkehr, der im Vergleich zu großen Plattformen deutlichen besseren Möglichkeiten, Beratung und Servicedienstleistungen wie Reparaturen mit dem bequemeren Onlineeinkauf zu verbinden sowie den sich aus der Nähe ergebenden Vorteilen in Bezug auf Schnelligkeit und Planbarkeit der Lieferungen.

 

Die Berliner SPD möchten der allgemeinen strukturellen Entwicklung der Nahversorgung durch Einzelhändler, die sich durch die Corona-Pandemie stark verschärft, etwas entgegensetzen und schlagen Maßnahmen zu dessen Unterstützung vor:

 

1. Unterstützt mit Fördermitteln des Senats, bspw. durch Förderprogramme der IBB und einer Machbarkeitsstudie sollen lokale Marktplätze (Online-Plattformen) entstehen, auf denen sich der lokale Einzelhandel präsentieren und seine Produkte anbieten kann.

 

Die Ziele einer Berliner Plattform bzw. „digitaler Einkaufsstraßen“ sind:

  • Alle Einzelhändler der Region können die Infrastruktur dieser Plattformen für ihr jeweiliges Einzugsgebiet nutzen und ihre Waren zusätzlich online anbieten.
  • Die Lieferung erfolgt durch einen gemeinsam von allen Händlern getragenen Lieferservice, der bevorzugt mittels (Lasten-)Fahrrad ausliefert und dessen Mitarbeiter*innen in guter Arbeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

 

2. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsverwaltung, mit dem Handelsverband und der IHK die Coaching-, Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote für ArbeitnehmerInnen des Einzelhandels auszubauen und konsequent auf die Anforderungen des geänderten, digitalen Handels auszurichten.

 

  • Hierbei soll auch geprüft werden, wie sich im Handel Ausbildungsverbünde schaffen und stärken lassen, welche mittelfristig den Nachwuchs an qualifizierten Fachkräften sichern. Das Fachkenntnis und Warenkunde sowie die Qualität der Beratung im stationären Einzelhandel hierbei von herausragender Bedeutung sind, muss sich auch in der Ausbildung und in Qualifizierungsmaßnahmen niederschlagen.

 

3. Die Angebote und Unternehmenspräsentationen der lokalen Online-Marktplätze werden mit den Maßnahmen der Tourismusförderung und des Stadtmarketings verzahnt.

 

4. Der Senat ergänzt seine Konzepte zum Wirtschaftsverkehr (City-Logistik) um nachhaltige, emissionsfreie Ansätze

    • zur Schaffung/Ausbau von Pick-up-Strukturen (Punkt- statt Flächenzustellungen, Haltezonen, usw.)
    • zur Steuerung der Zunahme bei KEP-Diensten/Einzelzustellungen und
    • zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in den Einkaufsquartieren. Das vorhandene Instrument der BIG (auch sogenannte Business Improvement Districts) soll dahingehend erweitert werden, dass die kapitalträchtige Errichtung von BIGs auch von kleinen, finanzschwachen Händlergemeinschaften möglich wird. Hierzu sind entsprechende Förderinstrumente zu schaffen.

 

KEP-Dienste sollen gezielt bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern sowie beim Umstieg auf eine CO2-neutrale Flotte unterstützt werden. Der Einsatz von emissionsverursachenden Lieferfahrzeugen soll stufenweise sanktioniert und in der Zukunft dann gänzlich untersagt werden.

 

5. Die derzeitigen Förderprogramme der IBB werden dahingehend evaluiert, ob sie derzeit auf die Anforderungen des sich digitalisierenden Einzelhandels passend sind. So sollen nicht nur Produktinnovationen sondern auch Serviceinnovationen und die Umstellung auf digitale Werkzeuge gefördert werden. Zusammenschlüsse von HändlerInnen zu Arbeitsgemeinschaften (sogenannte „Einkaufsstraßen-Arbeitsgemeinschaften“) als lose Kooperationsformen sowie Genossenschaften sollen für Förderanträge antragsberechtigt sein.
Es sollen ferner höhere Fördermöglichkeiten für Projekte vorgesehen werden, die gemeinnützig sind bzw. ihre Arbeitsergebnisse unter freien Lizenzen (z.B. OpenSource) zur Verfügung stellen.

Antrag 80/I/2020 Freiwilligenjahr stärken und attraktiver machen!

1.10.2020

Das Freiwilligenjahr leistet einen hervorragenden Beitrag zur Stärkung des Gemeinwohls und ist zugleich eine sehr wertvolle Erfahrung für diejenigen, die es wahrnehmen. Deshalb möchten wir das Freiwilligenjahr für alle noch attraktiver machen.

 

Wir fordern,

  1. dass alle in Deutschland lebenden Schülerinnen und Schüler nach Beendigung der schulischen Ausbildung die Möglichkeit haben müssen, ein Bundesfreiwilligendienst (BuFDi), das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) zu absolvieren;
  2. dass alle Schülerinnen und Schüler spätestens 20 Wochen vor Beendigung der schulischen Ausbildung gefragt werden, ob Sie ein Freiwilligenjahr leisten wollen;
  3. dass alle Teilnehmenden während des Freiwilligenjahres kostenlos den öffentlichen Personennah- und Fernverkehr in ganz Deutschland nutzen können;
  4. dass alle Projekte mit sozialen, karitativen, ökologischen und gemeinnützigen Tätigkeiten Projekte für ein Freiwilligenjahr darstellen, wenn die Qualifizierungsvoraussetzungen nachgewiesen werden können;
  5. dass alle Projekte nachweisen müssen, dass sie die Teilnehmenden nicht als Ersatzarbeitskräfte, sondern als zusätzliche Arbeitskräfte einsetzen und diese angelehnt an den BAföG Höchstsatz (861,-Euro) bezahlen.
  6. dass alle Projekte die Freiwilligen auf ihre Aufgaben ausreichend vorbereiten, während ihrer Tätigkeit unterstützen und die Persönlichkeitsentwicklung der Freiwilligen unterstützen müssen;
  7. dass alle Teilnehmenden nach Abschluss des Freiwilligenjahres ein Nachweis über ihre Tätigkeiten erhalten.

 

 

Antrag 118/I/2020 Blutrot – menschenwürdige Menstruation für alle, insbesondere für Frauen ohne Obdach!

1.10.2020

Wir fordern die Sozialdemokrat*innen in den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen, im Berliner Abgeordnetenhaus sowie im Berliner Senat auf, für menstruierende Menschen (insbesondere Frauen ohne Obdach, Transmänner sowie intersex, genderfluid und nonbinary Personen) in Notsituationen den Zugang zu Menstruationsartikeln zu verbessern. Dazu sollen Projekte wie Social Period e.V. finanziell oder durch Genehmigung geeigneter Orte unterstützt werden.

 

Auch sollen in den öffentlichen Einrichtungen des Landes und der Bezirke, zum Beispiel beginnend mit den Rathäusern, die Toilettenräume mit Menstruationsprodukten ausgestattet werden können.