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Antrag 61/I/2022 Angleichung der Abschlüsse von Sozialpädagog*innen

17.05.2022

Die SPD – Fraktion im AGH von Berlin und die sozialdemokratischen Senator*innen des Senats von Berlin werden aufgefordert, in Umsetzung der generellen Anerkennungsregelungen umgehend die gesetzlichen und verordnungsmäßigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Personen, die das Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik bzw. Heilpädagogik mit dem Diplom oder Bachelor of Arts bzw. der staatlichen Fachschulprüfung oder die Heilpädagogenzusatzausbildung  oder die Erzieherausbildung in der Bundesrepublik Deutschland oder einem Land der Europäischen Gemeinschaft oder diesen gleichgestellter Länder erfolgreich abgeschlossen haben, auf Antrag die staatliche Anerkennung nach den Vorschriften des Sozialberufe-Anerkennungsgesetzes erhalten, soweit keine Versagungsgründe nach § 5 SozBAG vorliegen.

 

 

Antrag 62/I/2022 Angleichung der Abschlüsse von Sozialpädagog*innen

17.05.2022

Berlin hat einen enormen Mangel an Lehrkräften und Sozialpädagog*innen.  Aufgrund dessen ist es unumgänglich den Wechsel dieser Fachkräfte nach Berlin zu erleichtern. Bisher ist es als Sozialpädagog*in nicht möglich in Berlin automatisch eine staatliche Anerkennung für den in einem anderen Bundesland erworbenen Bachelor-Abschluss zu erhalten. Dies ist jedoch besonders dann wichtig, wenn eine Anstellung im öffentlichen Dienst angestrebt wird. Das Sozialberufe-Anerkennungsgesetz sieht laut Senatsverwaltung eine staatliche Anerkennung nur vor, wenn das Studium der Sozialarbeit oder Sozialpädagogik einschließlich einer Praxisausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule im Land Berlin erfolgreich abgeschlossen wurde.

Bisher kann dieses Problem nur durch ein erneutes Einschreiben in eine Berliner Fachschule gelöst werden.

Wir fordern daher:

Eine Gleichstellung der Anerkennungsvoraussetzungen im Vergleich zu anderen Bundesländern auf der Grundlage eines abgeschlossenen Bachelor-Studiengangs im sozialpädagogischen Bereich.

Neben der Erleichterung der Gleichstellung von Abschlüssen muss entsprechendes Informationsmaterial für Sozialpädag*innen erstellt werden, um diese Personen gezielt anwerben zu können und ihnen ein Wechsel des Bundeslandes zu erleichtern.

 

Antrag 63/I/2022 Politische Bildung als allgemeiner Teil der Lehrkräfteausbildung

17.05.2022

Von den drei fächerübergreifenden Unterrichtsbestandteilen Sprach-, Medien- und politische Bildung hat nur erstere einen festen Platz in der Berliner Lehrkräftebildung. Sich näher mit Sprachbildung zu beschäftigen, ist für angehende Lehrkräfte zweifellos unverzichtbar. Doch wie Schüler*innen ohne entsprechende Sprachkenntnisse einen schweren Stand im Berufsleben haben, so gehört auch die demokratische Bildung zu den Voraussetzungen um sich allgemein in unserer demokratischen Gesellschaft bewegen und behaupten können. Demokratische Bildung ist uns deshalb ein zentrales Anliegen. Wir müssen uns verstärkt damit auseinandersetzen.

 

Politische Bildung ist daher mehr als das Unterrichtsfach. Sie ist wesentlich dafür, dass sich Schüler*innen in unserer Demokratie zu mündigen Bürger*innen entwickeln. Sie muss deshalb in allen Fächern und über den Unterricht hinaus in die schulische Bildung und in das Schulleben einbezogen werden. Das Schulfach “Politische Bildung” verschafft hingegen andere Fachlehrer*innen tendenziell eine Ausrede, sich weniger eingehen darum zu kümmern. Schüler*innen sehen in der politischen Bildung häufig nur ein Schulfach unter vielen – und im Gegensatz zu z.B. Deutsch nicht mal ein Hauptfach. Politische Bildung muss fächerübergreifend im Unterricht systematischer integriert und expliziter adressiert werden. Dafür brauchen die Lehrkräfte die entsprechende Ausbildung.

 

Darum fordern wir Politische Bildung neben den derzeit bestehenden Fortbildungsangeboten auch verpflichtend in die Lehrkräftebildung zu integrieren. Wir appellieren an die SPD, dass die Konzeption der politischen Bildung im allgemeinen Bachelor of Education Berücksichtigung findet.

 

Antrag 64/I/2022 Wir stehen zu unserem Wort - Berlin braucht eine Schulbauoffensive, die ihren Namen wert ist

17.05.2022

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat sowie die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, das seit 2016 aufrechterhaltene Versprechen einer umfassenden Schulbauoffensive entsprechend dem aktuellen Koalitionsvertrag auch in dieser Legislatur aufrechtzuerhalten und der Verlangsamung der Offensive entgegenzuwirken.

 

Insbesondere wird die SPD-Fraktion aufgefordert, die Fehler des Senats in der aktuellen Haushaltsaufstellung zu korrigieren. Sowohl das Bauvolumen für die mobilen Ergänzungsbauten (MEBs), das im aktuellen Entwurf um ca. 30% gekürzt wurde, als auch die für den Schulneubau eingeplanten Mittel, die um ca. 25% gekürzt wurden, müssen auf das Niveau der Haushaltsaufstellung von vor der Wahl heraufgesetzt werden. Nur so werden wir unserem Versprechen, dass investiv nicht gespart wird, gerecht.

 

Zudem wird der Senat aufgefordert, bei den aktuellen Monitoring-Verhandlung die Schülerzahlprognose von vor Corona zu verwenden bis die neue Bevölkerungsprognose vorliegt. Nur so wird die Schulplatzentwicklung der Geburten- und Zuzugsrate gerecht.

 

Auch die Einbeziehung realistischer Wohnungsbauquoten gemäß der WoFIS-Daten (Wohnbauflächen-Informationssystem) ist entscheidend, damit wir nicht die Infrastruktur für morgen auf der Basis von Zahlen von gestern schaffen. Nur dann erreichen wir den Gleichschritt zwischen Wohnungsbau und Schaffung von sozialer Infrastruktur.

Antrag 65/I/2022 PostDocs jetzt entfristen! – Unsere Anforderungen an § 110 des Berliner Hochschulgesetzes

17.05.2022

Wir fordern von den sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats, sowie die Mitglieder der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses,

 

  • dass das Schutzniveau des § 110 BerlHG für PostDocs nicht durch kommende Gesetzesanpassungen gemindert wird: Das wissenschaftliche Personal soll eine verlässliche gesetzliche Grundlage zur Entfristung haben, Übergangsfristen sollen nicht verlängert und eine Aushöhlung des Schutzes durch Ausnahmeregelungen soll verhindert werden.
  • Die Finanzierung von PostDoc-Stellen, die durch die Umstellung gefährdet sind, ist durch das Land Berlin kurzfristig sicherzustellen, sodass Forschende sich um eine Verlängerung oder eine neue Stelle kümmern können.
  • Damit Berlin als Wissenschaftsstandort attraktiv bleiben kann, ist darüber hinaus eine langfristige Finanzierung entfristeter Stellen anzustreben, die über das Plus von 3,5 Prozent in den Hochschulhaushalten hinausgeht.
  • Die Hochschulen sind bei den durch das BerlHG auf sie zukommenden strukturellen Veränderungen insbesondere auch organisatorisch zu unterstützen.
  • Die Förderung nachhaltiger Personalstrukturen sollte im Vordergrund des zukünftigen Handelns stehen.