Archive

Antrag 254/II/2019 Innovative Mobilitätskonzepte in ganz Berlin ermöglichen – Rechtssicher und stadtverträglich

22.09.2019

Die Berliner SPD setzt sich dafür ein, das Car- Bike und Elektrofahrzeuge-Sharing in ganz Berlin zu ermöglichen.

 

Hierzu sind insbesondere folgende Maßnahmen umzusetzen

  • Die Verpflichtung der Anbieter ihre Angebote in allen Teilen des Stadtgebiestes von Berlin vorzuhalten
  • Bevorrechtigungen gemäß des Carsharing-Gesetzes (CsgG) für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen und im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken bzw. geordnete Abstellen auf öffentlichen Straßen oder Wegen, gemäß § 3 CsgG, sollen nur für Anbieter gelten, dessen Geschäftsgebiet ganz Berlin zu einheitlichen Konditionen umfasst
  • Schaffung verbindlicher und stadtverträglicher Regelungen für ein geordnetes Abstellen der Mietfahrzeuge ohne Behinderung des Fußverkehrs.
  • Erforderlichenfalls ist eine entsprechende Änderung des CsgG anzustreben.

 

Der Fachausschuss XI wird gleichzeitig beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, das verkehrsmittel- und plattformübergreifende Lösungen ermöglicht und Sharing-Konzepte im Verkehr nachhaltig und sozial gerecht gestaltet.

Antrag 253/II/2019 Parkverbot an Bordsteinabsenkungen besser kennzeichnen

22.09.2019

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich für die Zustimmung durch die oberste Landesbehörde zur Abweichung von der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) im Abschnitt „Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Punkt 2“, einzusetzen und zwar dahingehend, dass im Land Berlin vor baulichen Borsteinabsenkungen wahrnehmbare Orientierungshilfen in Form von Bodenmarkierungen (z. B. Zeichen 299) und/oder Verkehrsbeschilderungen am Straßenrand angebracht werden können, die dem parkplatzsuchenden Autofahrer signalisieren, dass hier das Parken laut StVO § 12, Abs. 3 Nr. 5 unzulässig ist.

Antrag 235/II/2019 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

22.09.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden im Rahmen der Beratungen des Bundesrats aufgefordert/ die Berliner SPD-Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, sich für eine sozial und ökologisch orientierte Änderung des Personenbeförderungsgesetzes einzusetzen.

 

Dies bedeutet im Einzelnen:

  1. Neue Mobilitätslösungen („Mobility as a Service“/„Mobility on demand“) sollen nur in kommunaler Verantwortung in den öffentlichen Personenverkehr eingebunden werden. Die Kommunen sollen dafür die erforderlichen Instrumente zur Lizenzierung dieser Mobilitätsarten erhalten.
  2. Eine marktliberale Öffnung des PBefG für neue Mobilitätsdienstleister ist abzulehnen.
    Ein Wettbewerb zwischen öffentlichem Nahverkehr und neuen Mobilitätsdienstleistern muss ausgeschlossen werden.
  3. Eine Änderung der Rückkehrpflicht für Mietwagen im Rahmen des PBefG ist abzulehnen. Die Grenze zwischen Mietwagenverkehren und Taxis muss auch in Zukunft gewahrt werden. Vielmehr soll in das PBefG eine Nachweispflicht für die Rückkehr der Mietwagen eingeführt werden.
  4. Mietwagen sind zukünftig mit einer Zulassungsnummer eindeutig zu kennzeichnen.
  5. Den Kommunen soll im Rahmen des PBefG die Möglichkeit eingeräumt werden, den Betreibern von Fernbuslinien Haltestellen in ihrem Zuständigkeitsbereich zuzuweisen bzw. beantragte Haltepunkte begründet zu versagen, wenn das öffentliche Interesse beeinträchtigt ist.

 

 

Antrag 212/I/2019 Entgeltfreier ÖPNV

21.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des AGH und des Senats von Berlin werden aufgefordert, Initiativen zu starten, damit der ÖPNV schrittweise entgeltfrei wird.

Antrag 225/I/2018 Umsetzung des Entwicklungskonzeptes i2030 beschleunigen!

22.04.2018

Mehr und besseren SPNV für die Erreichbarkeit von Zentrum und Umland

 

Der Fachausschuss Mobilität der SPD Berlin befürwortet die Ziele der von den Ländern Berlin und Brandenburg mit der DB AG geschlossenen „Rahmenvereinbarung über das Entwicklungskonzept für die Infrastruktur des Schienenverkehrs in Berlin und Brandenburg – i2030“ vom Oktober 2017. Er sieht darin einen Meilenstein zur Umsetzung des gemeinsamen Beschlusses „Schienenverkehr zwischen Berlin und Brandenburg“ mit dem AK Verkehr der SPD Brandenburg vom 25.01.2017 zur Verbesserung der SPNV-Anbindung in der Hauptstadtregion.
Für alle acht untersuchten Projekte sind der schnelle Auf- und Ausbau der Schieneninfrastruktur und die Ausweitung des Zugangebots erforderlich.

 

Vor diesem Hintergrund ist in den Untersuchungen vor allem zügig das „Wie und Wann“ festzulegen, nicht erneut über das „Ob“ bzw. ein „Entweder/Oder“ zu streiten. Die Berliner Umlandgemeinden benötigen rasch verbindliche Zusagen für die Verbesserung der Schienenanbindung mit Berlin. Dazu gehört eine klare Umsetzungsstrategie mit nachvollziehbaren Zeitabläufen und Perspektiven für die einzelnen Strecken. Der Mehrverkehr auf der Schiene braucht auch langfristig genug Kapazitäten durch ausreichende Infrastruktur. Schnelle und langsamere Verkehre sind zu entflechten, um eine hohe Betriebsqualität und Fahrplanstabilität zu erreichen.

 

In diesem Sinne sollen die schneller realisierbaren Projekte oder Verbesserungen zügig umge setzt und beworben werden. Eine Planung mit einer Vielzahl von Prüfvarianten ist zu vermeiden. Stattdessen müssen die Projekte schnellstmöglich entscheidungs- und bewilligungsreif sein. Das bedeutet kurze Planungsvorläufe, die Einleitung von Genehmigungsverfahren mit zeitnaher Bürger*innenbeteiligung, sowie die Erstellung von Nutzen-Kosten-Berechnungen, auch um die vom Bund in Kürze bereitgestellten zusätzlichen GVFG-Mittel erhalten zu können.

 

Durch eine frühzeitige Abstimmung und Koordinierung ist zudem sicherzustellen, dass die Umsetzung vor allem in der ersten Hälfte des nächsten Jahrzehnts erfolgt und alle Projekte bis spätestens zum Jahr 2030 abgeschlossen sind. Das kann auch bedeuten, dass die Realisierung machbarer Zwischenabschnitte einem optimalen Endausbauzustand vorzuziehen ist, sofern dieser zu einem um Jahre verschobenen Baubeginn führen könnte.

 

Diese Angebots- und Netzerweiterungen sowie die Zielsetzung beim Klima- und Umweltschutz erfordern, dass die vom Bund bereitgestellten Regionalisierungsmittel durch beide Bundesländer nur noch für den SPNV eingesetzt werden. Beide Bundesländer sollen darüber hinaus „reine“ Landeshaushaltsmittel zur Bestellung von SPNV-Leistungen zur Verfügung stellen und sich gegenüber der Bundesregierung für eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel einsetzen.

 

Zur gemeinsamen und abgestimmten Finanzierung von Investitionen in die Schieneninfrastruktur (einschließlich der Vorplanungen) und der Bestellung von Zugleistungen müssen Berlin und Brandenburg frühzeitig verbindliche Vereinbarungen treffen, mit denen auch vom eingeübten, aber nicht immer zweckmäßigen Territorialprinzip abgewichen werden kann. Dadurch soll erreicht werden, dass bei Vorliegen der Planungsreife auch schon die Bestellung und Finanzierung der länderübergreifenden Fahrleistungen des SPNV geklärt sind und es zu keinen weiteren Verzögerungen einzelner Projekte und Strecken kommt.