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Antrag WV15/I/2018 Die SPD digitalisieren – Organisationsstrukturen neu denken

30.04.2018

Im Rahmen des Prozesses #SPDErneuern, fordern wir die Einführung digitaler Beteiligungsstrukturen, in Ergänzung zu den bisherigen, bewährten Gliederungen der Partei. Wir sind der Meinung das einige, von der Partei losgelöste Themenforen, nicht ausreichend zu einer partizipativeren SPD beitragen können. Der Parteivorstand wird daher mit der Umsetzung folgendes Konzeptes beauftragt:

 

Jedes Mitglied erhält Zugang zu einer parteiinternen Online-Plattform, welche die interne Vernetzung und Arbeit erleichtert. Insbesondere werden folgende Funktionen angeboten:

 

1. Digitale Strukturen

Jede Struktur der Partei erhält eine, durch den jeweiligen Vorstand verwaltete, Seite. Dort werden neben Informationen, wie beispielsweise die aktuelle Besetzung des Vorstandes, Dokumente wie Sitzungseinladungen und Beschlüsse hinterlegt. Der Beitritt zu Arbeitsgemeinschaften kann auf der jeweiligen Seite erklärt werden, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Aktivitäten und neue Inhalte werden automatisch per E-Mail an Mitglieder versendet. Dabei kann jedes Mitglied individuell einstellen, welche Informationen es erhalten möchte.

 

2. Vernetzung und Diskussionen

Jedem Mitglied wird die Möglichkeit gegeben, eine Seite vergleichbar mit einem Social-Media-Profil zu erstellen, die sie nach eigenem Ermessen nutzen können. Vertreter*innen in der Partei erhalten automatisch ein solches Profil, um eine niederschwellige Erreichbarkeit innerhalb der Partei zu gewährleisten. Es besteht die Möglichkeit Nachrichten, über eine anonymisierte E-Mail-Adresse, an andere Mitglieder zu versenden. Angemessene Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz der Privatsphäre sind gegeben.

 

Jede Gliederung erhält auf ihrer Seite ein Diskussionsforum. Alle Mitglieder der jeweiligen Gliederung haben dort Lese- und Schreibrecht. Diskutierte Themen (Threads/Topics) sind grundsätzlich parteiöffentlich, der Zugriff kann in Ausnahmefällen eingeschränkt werden. Zusätzlich kann der Parteivorstand gliederungsunabhängige Themenforen einrichten, denen jedes Parteimitglied beitreten kann.

 

Der Gliederungsvorstand beauftragt mindestens ein Mitglied mit der Moderation der gliederungszugehörigen Foren, sofern keine Moderator*innen durch die Wahlversammlung nominiert wurden.

 

3. Anträge und Abstimmungen

Anträge können von berechtigten Mitgliedern fristwahrend auf der Seite einer Gliederung gestellt werden, um auf der nächsten Sitzung behandelt zu werden. Anschließend vermerkt der Gliederungsvorstand Änderungsanträge, Abstimmungsergebnisse und eventuelle Streitpunkte. Beschlossene Anträge die sich an eine höhere Gliederung richten werden automatisch an diese weitergeleitet. Abstimmungsergebnisse höherer Ebenen werden vermerkt, ebenso Voten der Antragskommission.

 

Alle Anträge können gliederungsübergreifend durchsucht werden. So entsteht mittelfristig ein strukturiertes Archiv von Beschlusslagen.

 

Dringliche, nicht satzungsändernde Anträge mit Initiativcharakter können auch über die Plattform zur Abstimmung gestellt werden, sofern keine Möglichkeit bestanden hat, über sie in ordentlichen Versammlungen abzustimmen. Mitglieder geben bei der ersten Nutzung der Plattform an, ob sie sich an Online-Abstimmungen beteiligen möchten. Diese Einstellung kann jederzeit geändert werden.

 

Ferner erfüllt die Plattform folgende nichtfunktionale Anforderungen:

  • Die Benutzeroberfläche ist soweit wie möglich barrierefrei gestaltet.
  • Die Plattform wird nach dem aktuellen Stand der Technik entwickelt. Aspekte des Datenschutzes finden besondere Berücksichtigung. Bei der Entwicklung wird soweit wie möglich auf die Integration von quelloffener Software gesetzt. Entdeckte Verwundbarkeiten werden unverzüglich behoben und transparent an alle Parteimitglieder kommuniziert. Der Datensicherheit wird eine höhere Priorität gegenüber der Verfügbarkeit eingeräumt.

 

Antrag 144/I/2018 Gendergerechte Sprache im Schriftverkehr der Berliner Banken ermöglichen und durchsetzen

30.04.2018

Die SPD soll darauf hinwirken, dass die Berliner Banken den gesamten Schriftverkehr, einschließlich Formularen, in gendergerechter Sprache abwickeln. Insbesondere soll sie sich dafür einsetzen, dass die Berliner Banken ihre IT-Systeme so umstellen, dass die Verarbeitung von gendergerechtem Schriftverkehr möglich ist.

Antrag 189/I/2018 Ein Ende Repressionen gegen Kurden

30.04.2018

Bijî azadî! Es lebe die Freiheit!

Die türkische Armee rückt derzeit unter massivem Truppenaufgebot und bewaffnet unter anderem mit deutschen Panzern auf kurdische Städte, Dörfer und Stellungen in Irak und Syrien vor. Kurdische Einheiten, allen voran die YPG und YPJ, halten seit Jahren die Stellung gegen die Truppen des IS. Das weltweite Schweigen zu den türkischen Angriffen ist himmelschreiend. Dass die kurdischen Truppen sich dabei mit deutschen Panzerabwehrwaffen gegen die mit deutschen Panzern ausgerüstete türkische Armee wehren, zeigt die ganze Heuchelei der deutschen Waffenexportpolitik.

 

Während die Türkei in Nordsyrien einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen Kurd*innen führt, halten die Repressionen gegen Kurd*innen in Deutschland an. Seit März 2017 sind in Deutschland insgesamt 33 Symbole, die entweder direkt im Zusammenhang mit der kurdischen Arbeiter*innenpartei PKK oder einer ihrer Unterorganisationen stehen verboten – darunter Fahnen mit dem Konterfei des in der Türkei inhaftierten PKK-Anführers Abdullah Öcalan, aber auch die Fahnen der YPG und YPJ. Dieses Verbot dient einer unverhältnismäßigen Repression gegen Kurd*innen und führte beispielsweise zum Abbruch einer Demonstration gegen die Angriffe auf Afrin in Köln. Jüngst wurde die zentrale Feier des kurdischen Neujahrs „Newroz“ in Deutschland abgesagt. Der bundesweite kurdische Dachverband Nav-Dem zog seine Anmeldung für den 17. März in Hannover zurück, nachdem die dortige Polizei ein Verbot der Versammlung angekündigt hatte. Damit spielen deutsche Behörden der türkischen Regierung in die Hände.

 

  • Wir verurteilen die Angriffe der türkischen Armee aufs Schärfste.
  • Wir fordern die Einstellung sämtlicher deutschen Waffenexporte in die Türkei.
  • Wir fordern ein Ende der Repressionen gegen Kurd*innen in Deutschland.
  • Wir erklären unsere Solidarität mit den von den Angriffen betroffenen Kurd*innen und unterstützen alle fortschrittlichen Projekte in den autonomen kurdischen Gebieten.

Antrag 127/I/2018 § 219a jetzt abschaffen – für Informationsfreiheit und sexuelle Selbstbestimmung

30.04.2018

Im November 2017 wurde die Ärztin Kristina Hänel zu Geldstrafe von 6000€ verurteilt, weil sie auf ihrer Internetseite über Schwangerschaftsabbrüche informiert hat.

 

Es kann und darf nicht sein, dass medizinische Informationen für Frauen*, Ärzt*innen kriminalisieren. Nach § 219a StGB kann die Informationen über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen als Werbung verstanden werden und zu einer Verurteilung führen.

 

Die SPD Bundestagsfraktion hat am 11.12.2017 einen Gesetzesentwurf zur Streichung des § 219a StGB beschlossen aber leider noch nicht in den Bundestag eingebracht. Wir akzeptieren nicht, dass medizinische Informationen und Frauenrechte dem Frieden in der Koalition geopfert werden.

 

Für uns Sozialdemokrat*innen ist klar, dass sexuelle Selbstbestimmung aller Menschen ein Grundrecht ist. Sexuelle Selbstbestimmung kann nur dann gelebt werden, wenn alle Menschen freien Zugang zu Informationen über medizinische Behandlungen haben. Der angebliche „Lebensschutz“ der CDU/CSU darf nicht dafür sorgen, dass Frauen* in einer solch sensiblen Situation wie einer frühen Schwangerschaft die Informationen über ihre Möglichkeiten vorenthalten werden.

Ein freier Zugang zu medizinischen Informationen ist Teil eines selbstbestimmten Lebens und für uns Sozialdemokrat*innen nicht verhandelbares Grundrecht.

 

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, den Gesetzentwurf auf Abschaffung des § 219a StGB einzubringen und für sexuelle Selbstbestimmungsrechte einzustehen!

 

Langfristig muss in der SPD und ihren Arbeitsgemeinschaften eine Debatte über die Abschaffung der Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruches geführt werden. Die Fristenlösung, die faktisch keine Rechtssicherheit für Ärzt*innen und Patient*innen bedeutet, ist nicht akzeptabel. Wir müssen die Debatte über den § 218 StGB in der Gesellschaft führen und verstehen die SPD hier als progressive Kraft, die eine Veränderung der bestehenden Verhältnisse vorantreiben muss. Repressive Gesetze, die Frauen* und Ärtz*innen unterdrücken, lehnen wir ab!

Antrag 89/I/2018 Mehr Demokratie wagen – auch in Schulen!

30.04.2018

Das Berliner Schulgesetz schreibt vor, dass an jeder Schule der Sekundarstufen I und II Gesamtschülervertretungen (GSV) gebildet werden. Aus dieser Versammlung heraus werden weitere Vertreter*innen unter anderem für Fachkonferenzen sowie die Schulkonferenz gewählt. Das Schulgesetz regelt jedoch nicht, wie dieses und weitere Gremien der Schulen für sich oder miteinander arbeiten sollen. Es gibt weder eine Geschäftsordnung noch ist festgelegt, wie oft die GSV im Jahr tagen muss. Sie werden in vielen Fällen kaum einberufen und dann handelt es sich um einseitige Informationsveranstaltungen, in welchen die Schulsprecher*innen die GSV über Entwicklungen aufklären, an denen sie weder beteiligt war geschweige denn, dass sie nun noch etwas daran ändern könnte. Denn, wenn die GSV nur selten tagt, liegen auch Entscheidungen, von denen berichtet wird, schon viele Wochen zurück. Dies wird der im Schulgesetz formulierten Forderung nach aktiver Eigenverantwortlichkeit der Schüler*innen nicht gerecht.

 

Die gewählten Vertreter*innen für andere Konferenzen haben nur eine beratende Funktion und sind damit ohne Stimmrecht. In der Praxis werden sie oft jedoch nicht einmal zu den Konferenzen eingeladen und erfahren erst im Nachhinein, dass diese stattfanden. Selbst um ihre beratende Funktion auszuüben, sind sie völlig von der Bereitschaft der Lehrkräfte oder Erziehungsberechtigten, sie anzuhören, abhängig. Ist dieser nicht da, können sie ihre beratende Funktion nicht ausüben. Ihr Amt und damit ihre Wahl ist folglich in vielen Fällen sinnlos.

 

De facto ist die direkte schülerische Mitbestimmung an Schulen lediglich dem Schulsprecher oder der Schulsprecherin sowie den vier Mitgliedern der Schulkonferenz also fünf Personen vorbehalten. Die Gesamtschülervertretung ist dagegen eine recht machtlose Institution, in welcher auch kaum Debatten geführt werden. Sie wird auch von Schüler*innen als ein vollkommen sinnloses Organ wahrgenommen. Wen sie in diese Versammlung entsenden, erscheint ihnen daher oft unwichtig. Allgemein entsteht bei vielen Schüler*innen der Eindruck einer Scheinmitbestimmung, welche nur auf dem Papier besteht.

 

Daher fordern wir, dass eine Evaluation in Auftrag gegeben wird, die alle bestehenden und aktiven Gesamtschülervertretungen an Berliner Schulen auflistet und aufklärt, inwiefern bzw. wie viele Mitglieder aus der GSV an den Schulprozessen (in Fachkonferenzen, Schulkonferenzen) eingebunden werden und dass die Möglichkeiten der Schüler*innen, ihre Schule mitzugestalten verbessert werden. Insbesondere den Mitglieder der GSV muss die Mitwirkung erleichtert werden. Zunächst muss diese folglich den Charakter einer einseitigen Informationsveranstaltung verlieren und zu einem debattierenden und beschließenden Gremium werden. Ziel ist es, möglichst viele Schüler*innen in Debatten einzubringen und konstruktive Diskussionen anzuregen. Dies können wir durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen der GSV gezielt bewirken. Ein erster Schritt dazu sind mehr GSVen in kürzeren Abständen. Die Kommunikation von GSV und Schulsprecher*innen wird so verbessert. Die Mitglieder der GSV können sich des Weiteren einfacher über aktuelle Probleme und Entwicklungen austauschen sowie auf diese reagieren anstatt sie bloß zur Kenntnis zu nehmen.

 

Weiterhin muss die Arbeitsweise der GSV sowie ihr Zusammenwirken mit anderen Institutionen der Schule festgelegt und für die Schüler*innen nachvollziehbar gemacht werden. Schüler*innen, die als Gäste an der Sitzung der GSV teilnehmen, haben Rederecht. Dazu benötigt die Versammlung eine Geschäftsordnung. Die Senatsverwaltung für Bildung wird eine vorläufige Geschäftsordnung herausgeben, die gilt, sofern sich eine GSV nicht nach ihrer Konstituierung eine andere Geschäftsordnung gibt. Jede Geschäftsordnung einer GSV muss jedoch Angaben über bestimmte Punkte beinhalten (siehe unten):

 

Auch die Vertreter*innen der GSV in anderen Gremien müssen immer eine echte Funktion ausüben können. Dass ihre Möglichkeit zur Partizipation vom guten Willen anderer abhängt ist nicht hinnehmbar. Das Problem, dass die Vertreter*innen oftmals nicht eingeladen werden, ist dadurch zu beheben, dass auch in anderen Gremien der Schule, an denen Schüler*innen beteiligt sein sollen, eine Woche vor der Sitzung eine Einladung mit Tagesordnung an alle Beteiligten ergehen muss. Da Schüler*innen in der Realität oft einfach nicht eingeladen werden, muss die GSV Beschlüsse anderer Gremien beanstanden können.

 

Zuletzt muss auch die gesamte Schülerschaft über den Beteiligungsprozess informiert werden. Dies kann durch eigens dafür konzipierte Veranstaltungen geschehen. In jedem Fall sollten jedoch die Zuständigkeiten der einzelnen Institutionen und ihr Zusammenwirken für jede*n auf einem verständlichen Schaubild sichtbar gemacht werden. Dieses kann in Form von Handzetteln an jede*n Schüler*in verteilt werden oder an einem zentralen Ort in großem Format und gut sichtbar ausgehängt werden. Für eine bessere Transparenz bei Wahlen fordern wir Wahlprotokolle für alle offiziellen Wahlen.

 

Wir empfehlen, folgende Regelungen ins Schulgesetz aufzunehmen:

 

  • Termine der Schulkonferenz, Gesamtkonferenz und der Gesamtschülervertretung sollen von Schülersprecher*innen, Elternsprecher*innen und der Schulleitung gemeinsam koordiniert werden, um eine bessere Zusammenarbeit miteinander zu ermöglichen.
  • An allgemein bildende Schulen soll die Gesamtschülervertretung mindestens viermal im Schuljahr zusammenkommen.
  • Der Arbeit in den Gremien soll eine Geschäftsordnung zugrunde liegen. Die zuständige Senatsverwaltung soll verpflichtet werden, eine allgemeine Geschäftsordnung herauszugeben. Gremien sollen sich davon abweichende eigene Geschäftsordnungen geben dürfen, solange diese mindestens Angaben über die Strukturierung des Gremiums, das Verfahren der Entscheidungsfindung, die Grundlagen der Debattenführung, die Protokollierung und das Verfahren zum Einsatz von den dem Gremium zur Verfügung gestellten Mitteln enthalten.
  • Beratende Mitglieder in Gremien sollen vor Entscheidungen angehört und Stellungnahmen ins Protokoll aufgenommen werden.
  • Für die Durchführung von Veranstaltungen, die Demokratie und politische Partizipation fördern, soll der Schülervertretung ein finanzielles Budget zur Verfügung gestellt werden.
  • Um die demokratischen Standards durchzusetzen, sollen Gesamtkonferenz, Gesamtschülervertretung und Gesamtelternvertretung berechtigt sein, Beschlüsse zu beanstanden. Daraufhin soll die zuständige Senatsverwaltung eine Rechtsprüfung des Sachverhalts durchführen und ggf. die demokratischen Standards wiederherstellen. Auf Wunsch soll dem beanstandenden Gremium das Ergebnis der Rechtsprüfung bescheinigt werden.
  • Die Arbeitsweise der entscheidungstragenden Gremien soll für Schüler*innen transparent gemacht werden und sie sollen über ihre Partizipationsmöglichkeiten aufgeklärt werden.