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Antrag 159/II/2025 Mittel des Sonderfonds des Bundes auch für die ökologische Daseinsvorsorge in Berlin und die umfangreiche Kürzung im Umweltbereich korrigiert

9.10.2025

Seitens des Berliner Senats ist der Entwurf für den Doppelhaushalt 2026 / 27 dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorgelegt worden. Neben sehr umfangreichen Kürzungen – überproportional im Einzelplan 07 bezüglich der Umwelt-Titel von 38 Prozent – muss festgestellt werden, dass keinerlei Mittel für die ökologische Infrastruktur aus dem Sondervermögen für die nächsten Jahre vorgesehen sind. Diese sind aber unabdingbar, damit Investitionen in Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen finanzier- und damit realisierbar werden, um Berlin klimaneutral zu machen.

 

Gemeint sind hier konkret Maßnahmen für

  • die Ertüchtigung der Versorgungsnetze für Fernwärme und Wasser, inklusive Steigerung von Innovations- und Effizienzgrad z.B. durch umfassende Abwärmenutzung von Gewerbe, Müllverbrennung und aus Abwasser,
  • die Stärkung der Berliner Stadtwerke, damit sie mit der Solaroffensive auf öffentlichen Gebäuden die erneuerbare Energieerzeugung voranbringen,
  • die Wärmesanierung der öffentlichen Gebäude und des landeseigenen Wohnungsbestandes,
  • die Umsetzung der Schwammstadt, wie Entsiegelung, Retentionsanlagen für Regenwasser, Zisternen für die Bewässerung vom Stadtgrün,
  • Infrastrukturen zum Anreichern des Grundwassers und zum Erhalt von Klein- und Kleinstgewässern,
  • Gebäudebegrünung,
  • Neupflanzungen für einen klimaangepassten Stadtbaumbestand.

 

Sowohl der SPD-Landesvorstand als auch die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses und dort insbesondere die SPD-Mitglieder des Hauptausschusses werden aufgefordert, bei den jetzt anstehenden Haushaltsberatungen dafür Sorge zu tragen, dass zur ökologischen Daseinsvorsorge sowohl für Maßnahmen des Klimaschutzes als auch zur Klimaanpassung, die zum Auf- bzw. Ausbau der dazu notwendigen städtischen Öko-Infrastruktur dienen, ein Etat von mind. 100  Mio. €  pro Jahr im Sondervermögen in den zukünftigen Haushaltsjahren verbindlich festzulegen ist. Außerdem ist dafür Sorge zu tragen, dass die überproportionalen Kürzungen im Umweltbereich zum Großteil wieder rückgängig gemacht werden.

Antrag 47/II/2025 Regelung des Wassertourismus auf den Berliner Gewässern

9.10.2025

Antrag an die Abgeordneten der SPD im Abgeordnetenhaus und im Bundestag, sowie an den Vorstand der Partei in Berlin

 

Der Berliner Senat hat im November 2024 die Vorlage zu einem Wassertourismuskonzept für die Berliner Gewässer beschlossen. Hierin sind Verbesserungen in der Ausstattung der touristischen Angebote in und an den Gewässern vorgesehen. Dem Natur- und Umweltschutz soll mehr Aufmerksamkeit zukommen und die Ziele des Klimaschutzes sollen erreicht werden.

 

Seitens der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wird aktuell ein Umsetzungskonzept erarbeitet. Nach eingehender Diskussion mit der Senatsverwaltung, den Berliner Naturschutzverbänden und dem FA Wirtschaft fordern wir sowohl die SPD-Mitglieder des Senats, des Abgeordnetenhauses und des Bundestages auf, bei der Umsetzungskonzeption zum Berliner Wassertourismus folgende Aspekte einzufordern:

 

  • Die vorhandenen und weitere touristische Angebote, wie Bootsverleih und Anlegeplätze, sind auf ihre Verträglichkeit im Gesamtzusammenhang mit allen Wassernutzern zu bewerten.
  • Die Erfüllung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die bis spätestens 2027 zu erfolgen hat, muss Vorrang vor weitergehenden Nutzungen der Gewässer haben.
  • Eine gewässerverträgliche Steg- und Bootsmenge ist durch die Erarbeitung einer berlinweiten Uferschutzkonzeption zu gewährleisten; darauf aufbauend ist eine Steganlagenkonzeption inklusive Datenerfassung zu erarbeiten.
  • Die Umstellung der Bootsmotoren auf Elektroantrieb, insbesondere bei der Fahrgastschifffahrt, ist vorrangig einzuplanen und entsprechend zu fördern.
  • Für die notwendige Ladeinfrastruktur inklusive Leitsystem ist zu sorgen.
  • Für die Vermietung von motorbetriebenen Booten ist künftig eine Konzession erforderlich, die den verkehrs- und umweltgerechten (Schifffahrtsordnung, Lärmschutz, Gewässer- und Röhrichtschutz) Betrieb der einzelnen Fahrzeuge durch den Mieter festlegt und sicherstellt.
  • Eine Zertifizierung für Verleiher von motorbetriebenen Booten/Wasserfahrzeugen soll erarbeitet / einführt werden. Eine Konzession für Verleiher setzt entsprechende Kenntnisse voraus. Die Zertifizierung muss zudem eine praxisbezogene Einweisung für Mieter garantieren, die ebenso Umwelt- und Naturschutz berücksichtigt.
  • Der Verleih von motorisierten Sportbooten/Booten/Wasserfahrzeugen mit über 5 PS Motorkraft setzt den Besitz eines Sportführerscheins Binnen für den Mietenden voraus.

 

Antrag 160/II/2025 Verwenden statt Verschwenden von Lebensmitteln – Abgabe für Supermärkte beim Wegwerfen

9.10.2025

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus soll sich für die Einführung eines Bußgeldes für Lebensmittelgeschäfte einsetzen, wenn diese Lebensmittel ungenießbar machen oder noch genießbare Lebensmittel (wie beispielsweise Backwaren oder Gemüse) wegwerfen. Dies soll in Anlehnung an die noch umzusetzende Beschlusslage des Bundeskongresses der Jusos aus 2016 (Antrag U3) und an die Empfehlung „Verpflichtende Weitergabe von genießbaren Lebensmitteln durch den Lebensmitteleinzelhandel“ des Bürgerrates „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ (Drucksache 20/10300) geschehen. Das Bußgeld soll für alle Supermärkte und andere Lebensmittelgeschäfte ab einer Größe von 400 Quadratmetern gelten und 10% des Verkaufswerts der entsorgten Lebensmittel betragen. Hierfür sollen Kontrollen durchgeführt werden.

 

Die fünf größten Lebensmittelkonzerne haben in Deutschland einen Marktanteil von 75%, ihre Nettogewinne stiegen insbesondere während der Pandemie gewaltig und die Besitzer*innen gehören zu den Top-Milliardär*innen in Deutschland. Das Verschwenden von Lebensmitteln dient einzig der Gewinnmaximierung, auch wenn die Konzerne sich einen anderen Umgang mit Lebensmittelabfall leisten könnten.

 

Das Bußgeld soll als Anreiz für Lebensmittelgeschäfte dienen, nicht regulär verkaufbare Lebensmittel unentgeltlich an gemeinnützige Organisationen (Berliner Tafel, Stadtmission etc.) abzugeben und damit die gesellschaftliche Nutzung der Ressource sicherzustellen. Die Regelung soll die Versorgung von Tafeln und ähnlichen Einrichtungen mit Lebensmitteln fördern, um diesen zu ermöglichen, die Versorgung der ärmeren Bevölkerung mit Lebensmitteln effektiver und besser zu bewältigen. Dazu muss die Regelung so formuliert sein, dass sie alle Akteur*innen, vor allem allerdings die gemeinnützigen Organisationen, nicht durch zu viel Bürokratie oder Anforderungen überfordert.

 

Außerdem muss die Regelung sicherstellen, dass alle Haftungsfragen lückenlos geklärt sind und dass der Weitergabeprozess von Lebensmitteln weder für Lebensmittelhändler*innen noch für gemeinnützige Organisationen mit Risiken oder hohen Kosten verbunden ist. Dabei soll sichergestellt werden, dass voraussichtliche und tatsächliche Kosten nicht an die Konsument*innen ausgelagert werden.

 

Antrag 161/II/2025 Wegwerfflyer außerhalb von Wurfsendungen verbieten oder Abgabe für den Einsatz erheben

9.10.2025

Die SPD-Fraktion im deutschen Bundestag und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung sowie subsidiär, soweit betroffen, die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die Mitglieder der Landesregierung des Landes Berlin werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass (laminierte oder beschichtete) Wegwerfflyer, wie beispielsweise für den Autokauf, außerhalb von Postwurfsendungen einheitlich verboten werden oder mindestens eine entsprechende Abgabe für den Einsatz dieser Flyer erhoben wird.

 

Dies umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

  • hinwirken auf bundeseinheitliche Regelungen zum Einsatz von Flyern außerhalb von Wurfsendungen,
  • konsequente Einleitung von Bußgeld-/ Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verteilungen,
  • im Rahmen der „Zero-Waste-Strategie“ Schaffung von Bußgeldrahmen bis zu 25.000 EUR für den/die auftraggebenden Werbenden.

 

Antrag 162/II/2025 Verlässlicher Rückenwind statt Antragstsunami: Großbatteriespeicher wirtschaftlich, effizient und netzdienlich ausbauen

9.10.2025

Der Landesparteitag der Berliner SPD und die SPD-Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Bundestages mögen beschließen bzw. umsetzen:

 

Großbatteriespeicher bzw. Batterie-Energiespeichersysteme (BESS) können mehrere MWh überschüssigen Strom aus z.B. Wind- und PV-Anlagen speichern und mehrere Stunden lang mehrere Megawatt Leistung ins Netz einspeisen, wenn die Erzeugung nicht für den Bedarf ausreicht, z.B. abends. Sie spielen eine entscheidende Rolle beim Ausbau Erneuerbarer Energien und sind in überragendem öffentlichen Interesse. Mit ihnen ist perspektivisch der teure und klimaschädliche Bau und Betrieb zusätzlicher Gaskraftwerke verzichtbar, und der Ausbau teurer Hochspannungsleitungen kann reduziert werden. Durch netzneutrale oder -dienliche Fahrweise können Speicher die Netze entlasten. Dies wirkt perspektivisch senkend auf die Strompreise.

 

Ein marktgetriebener, entbürokratisierter Zubau großer BESS verbessert zudem die Wirtschaftlichkeit der Erneuerbaren Energien (EE) und reduziert potentiell deren Förderbedarf um mehrere Mrd. € pro Jahr. Er eröffnet weitere Möglichkeiten des Energy Sharing. Größere Unabhängigkeit von Gasimporten und Robustheit des Sromnetzes leisten einen Beitrag zur nationalen Sicherheit in Krisenzeiten.

 

Allerdings sind Antragsverfahren bislang wenig effizient, und es sind hauptsächlich große Investoren und Konzerne aktiv. Dabei bieten die Speicher eine Gelegenheit auch für landeseigene und kommunale Akteure, wie z.B. Stadtwerke, aber auch für Bürger:innen z.B. in Genossenschaften eine Gelegenheit, sich mit nachhaltigen lokalen Investitionen an der Energiewende zu beteiligen.

 

Notwendig ist hierbei ein Kompromiss zwischen Netzdienlichkeit und Wirtschaftlichkeit. Sogenannte Co-Lokation mit bereits vorhandenen EE-Erzeugungsanlagen erleichtert z.B. Netzdienlichkeit und benötigt kaum zusätzliche Ressourcen. Batterieprojekte, die diesem Kompromiss folgen, sind administrativ und wirtschaftlich zu erleichtern.

 

1. Transparente Bekanntgabe von Netzanschlusskapazitäten und effizientere Begehrverfahren

Die Netzbetreiber, ggfs. mit Hilfe der BNetzA, sollen ab Januar 2026 mindestens vierteljährlich verfügbare Netzkapazitäten in MW mit Koordinaten online verfügbar machen.

 

2. Standardisiertes Anschlussverfahren mit Priorität für wirtschaftliche Netzdienlichkeit einführen

Die Netzbetreiber sollen, ggfs. mit Hilfe der BNetzA, ein bundesweit einheitliches Verfahren mit verbindlichen Fristen für Anschlussbegehren von Batteriespeicherprojekten einrichten. Bisherige Verfahren mit Ja/Nein-Bescheiden sind zu ersetzen durch gezielte, effektive Anschlussbegehrverfahren und Ausschreibungen basierend auf den Netzkapazitäten. Diese Verfahren haben zunächst nur den technischen Netzanschluss zu berücksichtigen. Bis zur Inbetriebnahme der BESS sind Zusagen jedoch vorläufig zu erteilen, und nach angemessenen Fristen nur aufrecht zu erhalten, wenn Baugenehmigungen und Finanzierungen vorliegen.

 

BESS in Co-Lokation mit vorhandenen EE-Anlagen, die den bestehenden Anschluss ohne Erweiterung ggfs. in sog. Überbauung mitbenutzen, können das Netz stützen. Optional kann mit dem NB unter Wahrung angemessener Wirtschaftlichkeit zusätzlich eine Zahl jährlicher Betriebsstunden (max. 1000) externer Abregelung mit jew. Vorankündigung mit hinreichendem Vorlauf vereinbart werden. NA-Antragsverfahren zu solchen Anlagen sind signifikant zu beschleunigen, z.B. auf 3 Monate.

 

Zwischen NB und Industrie ist ein bundesweit einheitlicher Kompromiss zur Definition netzneutraler  bzw.-dienlicher Fahrweise für BESS ohne Co-Lokation, inkl. eines vom NM zu zahlenden Dienstleistungsentgelts,  zu erarbeiten, und entspr. NA-Verfahren sind ebenfalls zu beschleunigen. So ist privates Kapital zum netzdienlichen BESS-Ausbau aktivierbar.

 

3. Einstufung von Batterien nicht als Endverbraucher im EnWG

Speicher sind als eigenständige Kategorie im EnWG zu verankern, nicht als reine Endverbraucher. Bzgl. Netzentgelte und Stromsteuer sind sie Wind- und PV-Anlagen gleichzustellen. Insbesondere ist bei Co-Lokation, Netzneutralität bzw. Netzdienlichkeit der Baukostenzuschuss zum Netzanschluss auf z.B. 50% bzw. 0 zu reduzieren. Wird die netzneutrale oder -dienliche Fahrweise nach Anschluss des Projektes durch den Betreiber gestoppt, kann ein höherer BKZ nachträglich erhoben werden.

 

4. Bundesweit einheitliche Definition im Planungsrecht; einfacher Anschluss bei Co-Lokation mit Wind- und PV-Anlagen

Batteriespeicher sind wie Windkraft- und PV-Anlagen als privilegierte Infrastruktur zu betrachten. Bei Co-Lokation mit EE-Anlagen soll 2 Monate nach Begehren eine Genehmigungsfiktion greifen, wenn keine Anschlusserweiterung beantragt wurde, und das bereits durch die EE-Anlage genutzte Grundstück genutzt wird.

 

5. Entfristung der Netzentgeltbefreiung

Zwecks Planungssicherheit für Projektierer:innen und Investor:innen und Netzbetreiber ist die derzeit geltende Netzentgeltbefreiung gem. § 118 Abs. 6 EnWG zu entfristen oder zumindest zu verlängern.