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Antrag 64/I/2021 Nichtraucher*innenschutz in Berliner Clubs endlich konsequent umsetzen - Für eine rücksichtsvolle und diverse Clubkultur

19.03.2021

Passivrauch besteht aus über 7000 chemischen Stoffen, von denen nachweislich hunderte giftig und mind. 70 krebserregend sind. Besonders gefährlich ist Passivrauch in Innenräumen, da er hier nicht oder nur teilweise abziehen kann und sich stattdessen in der Luft und den Einrichtungsgegenständen anreichert.

 

Die Studienlage zu Passivrauchen zeigt im Allgemeinen auf, dass hierbei ein erhöhtes Krebsrisiko vorhanden ist. Meta-Analysen ergaben, dass im Verhältnis zu Nichtrauchern ohne Aussetzung mit Zigarettenrauch ein 9,25% höheres Risiko, an Diabetes Mellitus Typ 2 zu erkranken, vorhanden ist. Ebenfalls gilt dies für das Schlaganfall-Risiko, bei dem sich das Gesamtrisiko bei Passivrauch um 45 % erhöht. Dies verdeutlicht, dass auch die passive Aufnahme von Zigarettenrauch schädliche und schwerwiegende Folgen haben kann. Laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum führt Passivrauchen zu über 3300 Toten pro Jahr.

 

Diese und viele weitere wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Gefahren und Schäden des Passivrauchens sind seit Jahrzehnten bekannt und dennoch werden sie nach wie vor in erschreckendem Maße von der Politik vernachlässigt und ignoriert. Eine besondere Lage existiert in den Berliner Clubs, bei denen beispielsweise 2012 in Form einer Berliner Clubstudie massive Verstöße gegen das Berliner Nichtraucher*innenschutzgesetz festgestellt wurden. Im Jahr 2019 lag Deutschland in Bezug auf wirksame Tabakkontrollen auf der „Tobacco Control Scale“ noch immer auf dem letzten Rang der
 europäischen Länder.

 

Seit 2012 hat sich an diesem Problem wenig geändert. Die meisten Clubs dulden/fördern weiterhin illegalerweise das Rauchen in ihren Innenräumen, während die Bezirksämter weitestgehend tatenlos zuschauen. Der mangelnde Nichtraucher*innenschutz in den Clubs hat wortwörtlich toxische Zustände zur Folge. Verrauchte Clubs und Bars sind die am stärksten luftverschmutzten öffentlichen Orte in ganz Berlin, da die Feinstaub- und weitere Schadstoffbelastung von Zigarettenrauch um ein Vielfaches höher als die von Autoabgasen liegt. Geltende Feinstaubgrenzwerte für den Außenbereich werden hier um ein Vielfaches überschritten. Jeder Atemzug in dieser giftigen Umgebung schadet dem Körper. Die erheblichen Gesundheitsgefahren des Passivrauchens betreffen dabei nicht nur nichtrauchende Menschen, sondern auch die Raucher*innen selbst, da sie dem toxischen Rauch doppelt (aktiv und passiv) ausgesetzt sind.

 

Das Berliner Nichtraucher*innenschutzgesetz ist in seiner aktuellen Form seit 2009 in Kraft und sieht vor, dass die Tanzflächen generell rauchfrei sein müssen. Das Rauchen ist nur in ausgewiesenen und vollständig abgetrennten Nebenräumen (in denen nicht getanzt werden darf) gestattet. Ein Nichtraucherschutzgesetz, dass den erforderlichen Schutz abbildet gibt es in NRW schon seit 2013, es ist politisches Thema. Ziel des Gesetzes war es, den Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens im kulturell relevanten Bereich der Clubs zu gewährleisten. Dieses Ziel wurde auch nach über 10 Jahren nicht erreicht. Das Gesetz ist in seiner jetzigen Form im Bereich des Nachtlebens gescheitert. Eine Gesetzesvorlage der SPD-geführten Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zur Verschärfung des Nichtraucher*innenschutzgesetzes, die dem Berliner Abgeordnetenhaus bereits 2018 vorlag, wurde bis heute nicht beschlossen. Der Entwurf erkennt zwar teilweise das Gesetzesversagen an, geht jedoch nicht annähernd weit genug, um das Problem für die Zukunft zufriedenstellend zu lösen.

 

Der Grund, warum Nichtraucher*innenschutz von einigen noch immer nicht ernst genommen wird, hat viel mit Falschinformationen zur Gefährlichkeit von Passivrauchen zu tun (die Tabakindustrie verbreitete jahrzehntelang gezielt Zweifel an wissenschaftlichen Erkenntnissen). Außerdem besteht oft ein Missverständnis darüber, um was es beim Nichtraucher*innenschutz im Kern geht. Räumliche Rauchverbote haben nicht zum Ziel, Raucher*innen das Leben schwer zu machen, sondern die Gesundheit ALLER, insbesondere aber von Nichtkonsumierenden, zu schützen. Die Gewährleistung des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit und gesellschaftliche Teilhabe hat weder etwas mit Spießigkeit, noch mit staatlichem Kontrollwahn oder gar Gesundheitsfanatismus zu tun. Es ist schlichtweg wissenschaftlich und ethisch geboten. Es geht nicht um Verbote, sondern um Schutz! Die Wichtigkeit dieses Anliegens zeigt sich in den folgenden Teilaspekten:

 

Nichtraucher*innenschutz bedeutet Gesundheitsschutz

 

Mit dem Wissen, dass Rauchen in geschlossenen Räumen in erheblichem Maße für alle Anwesenden gesundheitsschädlich ist und jeden Tag in Deutschland statistisch gesehen über 9 Menschen durch Passivrauchen sterben, darf die Politik nicht untätig bleiben. Die evidenzbasierte und menschenrechtsorientierte Lösung zur Minderung dieser Fremd- und Eigenschädigung wäre die konsequente Umsetzung von Rauchverboten in den Innenräumen der Clubs, so wie es sich mittlerweile überall auf der Welt und in weiten Teilen Deutschlands durchgesetzt hat. Berlin darf nicht länger ein weißer Fleck auf der Landkarte des Nichtraucher*innenschutzes bleiben und muss seine Pflicht zur Umsetzung des WHO-Tabakrahmenübereinkommens von 2004 (Art. 8) und den Empfehlungen des Rates der EU über rauchfreie Umgebungen (2009/C 296/02) endlich ernst nehmen.

 

Ein Rauchverbot in den Club-Innenräumen bedeutet im Gegenzug auch, dass alternative (sicherere) Orte zum Rauchen geschaffen werden müssen, wie z.B. überdachte und ggf. beheizte Außenflächen. Es kann selbstverständlich weiterhin geraucht werden – nur eben nicht überall. Wenn die örtliche Verlegung des Rauchens (um wenige Meter nach draußen) die Gesundheit und Teilhabe anderer Menschen gewährleistet und schützt, dann ist das eine angemessene und verhältnismäßige Einschränkung der freien Entfaltung von Raucher*innen.

 

Nichtraucher*innenschutz bedeutet Arbeitsschutz

 

Ein besonderes Anliegen der Sozialdemokratie und der Gewerkschaftsbewegung war und ist es, die Arbeitsbedingungen von Arbeiter*innen und Angestellten zu verbessern und körperliche sowie psychische Schäden in diesem Zusammenhang zu verhindern. Vor diesem Hintergrund ist es inakzeptabel, dass Menschen bei der Arbeit permanent hochgradig schadstoffbelastete Luft einatmen müssen. Deshalb sollten Angestellte im Berliner Nachtleben in besonderer Weise vor unfreiwilligem Rauchen geschützt werden.

 

Nichtraucher*innenschutz bedeutet Selbstbestimmung

 

Aufgeklärter und mündiger Drogengebrauch bedeutet in erster Linie körperliche Selbstbestimmung. Der Konsum einer Substanz ist unter freiheitlichen Bedingungen genauso legitim wie der Nicht-Konsum. Im Moment ist die clubkulturelle Erfahrung in Berlin jedoch an einen gezwungenen (passiven) Tabakkonsum gekoppelt. Wer an Clubkultur teilhaben will, muss zwangsläufig Tabak mit-rauchen. Um die derzeitige Situation mit einem Gedankenexperiment greifbar zu machen: Das wäre, als ob man beim Einlass sagen würde, dass du den Club nur dann betreten darfst, wenn du bereit bist, 4 Shots hochprozentigen Alkohol zu trinken. Die Entscheidung für oder gegen den Konsum einer Substanz, einschließlich möglicher Nebenwirkungen und Schäden, muss jedoch eine höchstpersönliche und emanzipierte Entscheidung sein. Dies ist umso wichtiger, je größer das Fremd- und Eigenschädigungspotential einer Substanz ist, was im Fall von Tabak in besonderem Maße zutreffend ist. So gehört Tabak nicht nur zu den suchterzeugendsten Substanzen überhaupt, sondern ist auch eine der tödlichsten. Allein in Deutschland sterben pro Jahr 127.000 Menschen an den Folgen des Rauchens, was ca. 13 Prozent aller Tode entspricht. Gerade auch vor diesem ernsten Hintergrund muss die Entscheidung gegen das (passive) Rauchen akzeptiert und strukturell ermöglicht werden, indem Clubkultur rauchfrei erlebbar wird.

 

Nichtraucher*innenschutz bedeutet Awareness

 

Awareness-Konzepte sollen dazu führen, dass sich alle Menschen im Club wohl, frei und sicher fühlen können. Der derzeitige Mangel an Nichtraucher*innenschutz hat zur Folge, dass eben genau das nicht der Fall ist. Menschen fühlen sich berechtigterweise durch das unfreiwillige Passivrauchen unwohl und in ihrer Lebensqualität eingeschränkt. Legitime Gesundheits- und Selbstbestimmungsinteressen werden unter der bisherigen ‚Laissez-faire-Praxis‘ grob missachtet. Außerdem führt das Rauchen auf den Tanzflächen regelmäßig zu Verbrennungen an Haut und Kleidung. Auch diese Form der Belästigung/Schädigung wäre durch die Umsetzung eines Rauchverbots vermeidbar. Am Ende geht es um ein rücksichtsvolles, respektvolles und aufmerksames Miteinander im Club, was auch für den Tabakkonsum gelten muss.

 

Nichtraucher*innenschutz bedeutet Gleichstellung, Inklusion und Diversität

 

Die Berliner Clubs sind mehr als bloße Vergnügungsstätten. Sie sind Orte der sozialen Begegnung, des kulturellen Schaffens/Erlebens und nicht zuletzt auch ein Zufluchtsort/Safer Space für Personengruppen, die in der Mehrheitsgesellschaft mit Problemen zu kämpfen haben. Mangelnder Nichtraucher*innenschutz ist gesundheitsschädigend und ausgrenzend. Für manche Personengruppen (chronisch kranke Menschen wie Asthmatiker*innen, Allergiker*innen, Schwangere, Stillende, Menschen mit Krankheitsvorgeschichte, Ex-Raucher*innen oder einfach gesundheitsbewusste Menschen) stellt ein verrauchter Raum unter Umständen eine harte Barriere dar. Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie, müssen wir davon ausgehen, dass viele Menschen Langzeitschäden (Long Covid), insbesondere auch die Lunge betreffend, davontragen werden. Für all diese Menschen besteht bisher kein oder nur eingeschränkter Zugang zur Clubkultur. Auch Menschen, die auf Safer Spaces angewiesen sind, werden auf diese Weise potenziell ausgegrenzt. Ziel sollte es sein, Barrieren wie diese zu erkennen und abzubauen. Davon auszugehen, dass jeder Mensch fähig ist, verraucht-toxische Luft zu atmen, ist ableistisch. Die Berliner Clubs dürfen keine exklusiven Orte für Raucher*innen sein, sondern sollten allen Menschen prinzipiell offen stehen, unabhängig von körperlichen Einschränkungen oder der bewussten Entscheidung gegen Tabakkonsum.

 

Immer wieder werden Argumente vorgebracht, wonach ein konsequenter Nichtraucher*innenschutz angeblich zu einer hohen finanziellen Belastung der Clubs und so zu einer Schwächung der Clubkultur führen würde. Diese – vor allem von der Tabakindustrie produzierten Zweifel – wurden bereits in zahlreichen unabhängigen Studien widerlegt. Auch das Deutsche Krebsforschungszentrum hat diese Behauptung mit einer eigenen Studie widerlegt. Unabhängig davon dürfen Gesundheitsinteressen nicht durch ökonomische oder finanzielle Argumente ausgespielt werden.

 

Fast überall auf der Welt sind Clubs mittlerweile rauchfrei. Nur in Berlin soll das nicht möglich sein? Nichtraucher*innenschutz war und ist ein zutiefst progressives Anliegen, bei dem Menschenrechte, insbesondere Selbstbestimmungs- und Gleichstellungsüberlegungen, im Vordergrund stehen.

 

Berlin ist völlig zurecht für seine wertvolle und diverse Clubkultur bekannt und beliebt. Sie steht in einer wohl einmaligen Art und Weise für Freiheit und Hedonismus. Aber auch hier muss das Prinzip der Rücksichtnahme gelebt und die Grenzen anderer Menschen respektiert werden. Freiheit darf niemals zur Einbahnstraße werden. Deshalb sollte es uns ein dringliches und wichtiges Anliegen sein, die Berliner Clubkultur mithilfe eines konsequenten Nichtraucher*innenschutzes sicherer, rücksichtsvoller und gerechter zu gestalten!

 

 Unsere Forderungen lauten daher wie folgt:

  • Die wissenschaftlichen Evidenzen zum Passivrauchen müssen von der Berliner Politik endlich ernst genommen werden und effektive Schritte zum Schutz vor den erheblichen Gesundheitsgefahren unternommen werden. Leitlinien für den politischen Umgang mit der Passivrauchproblematik sollten die Forschungsergebnisse und Empfehlungen des Deutschen Krebsforschungszentrum sein. Tabakpolitik muss sich an der Wissenschaft und den Menschenrechten ausrichten ohne politische Einflussnahme der Tabakindustrie.
  • Die Berliner Senatsverwaltung muss sich explizit zu ihren Verpflichtungen im Rahmen der WHO-Tabakrahmenkonvention und den Empfehlungen des Rats der Europäischen Union über rauchfreie Umgebungen (2009/C 296/02) bekennen.
  • Die Berliner Clubs müssen vollständig als kulturelle Einrichtungen anerkannt werden und dementsprechend dann auch im Nichtraucher*innenschutzgesetz behandelt werden.
  • Das Berliner Nichtraucher*innenschutzgesetz muss dringend in folgenden Punkten novelliert werden:
  • Abschaffung der Ausnahmen für den Gastronomiesektor (Nebenraum- und Einraumregelung) in Bezug auf Clubs, denn diese sind ein Hauptgrund für das Vollzugschaos und die Wettbewerbsverzerrungen
  • Deutliche Anhebung des Strafmaßes, um das massive Vollzugsproblem in den Griff zu bekommen. Die in der derzeitigen Vorlage vorgesehenen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro sind nach wie vor deutlich zu gering angesetzt, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. Darüber hinaus müsste auch die gesetzliche Möglichkeit vorgesehen sein, einen Betrieb bei andauernder bzw. systematischer Missachtung des Nichtraucher*innenschutzgesetzes kurzweilig oder permanent zu schließen. Sinnvoll wäre hier eine Stufenregelung, die noch moderate Bußgelder beim ersten Verstoß vorsieht, jedoch bei allen weiteren Verstößen wesentlich empfindlichere Bußgelder/Strafen (bis zum Entzug der Betriebserlaubnis) festsetzt. Der Verstoß gegen das Nichtraucher*innenschutzgesetz ist kein Bagatelldelikt und muss dementsprechend auch behandelt werden.
  • Gut sichtbare und unmissverständliche gesetzliche Kennzeichnungspflicht zum Rauchverbot in allen Innenräumen und den Außeneingängen, sodass Besucher*innen aufgeklärt werden und die Clubbetreiber*innen sich ihrer Verantwortung nicht mehr entziehen können.
  • Verpflichtung jedes Clubs zur Vorlage eines effektiven Nichtraucher*innenschutz- Konzepts, das mit der Berliner Clubkommission gemeinsam erarbeitet wird.
  • Niedrigschwellige Präventionsprojekte wie die Nachtbürgermeister*innen, insbesondere für jene Bezirke mit besonders viel Nachtleben. Generell muss es für Betroffene viel einfacher sein, sich gegen Verstöße gegen das Nichtraucher*innenschutzgesetz zur Wehr zu setzen. Deshalb sollte für jeden Bezirk eine zuständige Person für Nichtraucher*innenschutz ausgewiesen und kontaktiertbar sein.
  • Es müssen nachdrückliche Gespräche zu diesem Thema mit den Clubbetreibenden (insbesondere mit der Clubcommission Berlin als zentraler Interessenvertretung) geführt werden, die auf eine eigenverantwortliche Umsetzung des Nichtraucher*innenschutzgesetzes abzielen (sodass im besten Fall gar nicht erst groß kontrolliert werden muss). Es geht darum Akzeptanz zu schaffen und einen Mentalitätswandel beim Nichtraucher*innenschutz anzustoßen.
  • Eine breitangelegte Aufklärungskampagne zu den Gefahren des Passivrauchens, die sich auch gezielt an die Berliner Party-Szene und die Clubkommission richtet. Von Berlin geförderte drogenbezogene Projekte wie ‚Sonar Berlin‘ könnten hier sinnvoll eingebunden werden.

Antrag 66/I/2021 Politische Konsequenzen aus “The children of Pornhub” ziehen!

19.03.2021

Pornoseiten gehören zu den täglich am häufigsten besuchten Websites der Welt. Während der ersten Corona Welle in Italien macht Pornhub Werbung damit, dass man jetzt ein kostenloses Premium Abo abschließen könne und auch in den Vereinigen Staaten von Amerika, die sexualisierte Inhalte im öffentlichen Raum sonst strengstens regulieren, macht Pornhub Werbung auf Werbetafeln am Time Square in New York. Ein ganzheitlicher Anspruch und Sex-Positivität, das ist der Anstrich, den Mindgeek (eine der größten Betreiberfirmen für Pornoseiten) seinem “Frontrunner”, seiner “Cash Cow“, also seiner besten Einnahmequelle, verpassen will. Kostenlose Pornos für alle und von allen, für die kalten einsamen Stunden in der Corona-Isolation.

 

Mitte Dezember 2020 verschwindet dann auf einmal mehr als 80 Prozent des Inhalts von Pornhub. Die Betreiberfirma Mindgeek hat entschieden, alle Videos von nicht verifizierten Uploader*innen zu löschen. Dem vorausgegangen war eine Recherche der New York Times – “The children of Pornhub”. Darin sind die Aspekte von Pornhub beschrieben, die so weit weg von Ganzheitlichkeit und Sex-Positivität entfernt sind wie man sich nur vorstellen kann. Videos von Minderjährigen und Vergewaltigungen können von allen hoch- und heruntergeladen, tausendfach vervielfältigt und weiterverbreitet werden – und dabei die Leben der Opfer komplett ruinieren. Ein einfacher Schulwechsel hilft nichts, wenn man einem Video entkommen will, das täglich von mehreren tausenden Personen weltweit und völlig legal abgerufen wird.

 

Die Details dieser Recherche sind im Analyseteil dieses Antrags fehl am Platz, aber mit den Schlussfolgerungen und Konsequenzen sollten wir uns beschäftigen. Nachdem Pornhub und Mindgeek die darin beschriebenen Vorgänge erstmal als unbegründet von sich wiesen, beschlossen sie auf Druck von Mastercard und Visa, die (genauso wie PayPal schon vor mehr als einem Jahr) die Zahlungsabwicklung für Mindgeek einstellten, ein radikales Umdenken. Uploads von nicht verifizierten Accounts wurden verboten, die Downloadfunktion für Videos wurde gesperrt, die Suchfunktion angepasst: So liefert jetzt z.B. nicht mehr nur ‘rape’ sondern auch ‘r*pe’ keine Suchergebnisse mehr. Mindgeek versprach, das Moderationsteam der Website erheblich auszubauen um Beschwerden schnell bearbeiten zu können und illegales Material schnellstmöglich zu löschen.

 

Dass diese Schritte erst eingeleitet wurden, als es ums Geld ging, zeigt, dass diese Maßnahmen nicht aus Gründen des Opferschutzes ergriffen wurden. Und Pornhub ist nicht die einzige Pornowebsite, Mindgeek nicht die einzige steuervermeidende, internationale Firma, die in diesem Milliardengeschäft mitspielt.

 

Weil wir uns nicht auf das Wohlwollen des Marktes verlassen können, müssen politische Konsequenzen folgen. Es reicht eben nicht, wenn Pornhub die Sache selbst (vermeintlich) regelt. Der Staat muss seine Bürger*innen schützen. Videos werden immer ihren Weg ins Internet finden, aber die Verbreitung und Monetarisierung von Videos mit illegalen Inhalten auf massenhaft aufgerufenen Plattformen sollte vom Staat reguliert werden.

 

Wir fordern:

 

  • Website-Betreiber*innen, die pornographische Inhalten in Deutschland verbreiten, gesetzlich zu verpflichten, dass:
    • Uploads nur von verifizierten Accounts erfolgen dürfen
    • Beim Upload ein ‘Proof of consent’, eine Bestätigung der Darsteller*innen, dass alle im Video gezeigten Handlungen einvernehmlich geschehen sind und der Verbreitung des Videos zugestimmt wird, mitgeliefert wird
    • sie keine Funktionalität bereitstellen, die darauf abzielt, eine lokale, persistente, also auf Dauer angelegte Kopie dieser Videos zu erstellen
    • Moderationsteams in Deutschland aufgebaut und deren Erreichbarkeit für alle Nutzer*innen klar erkennbar auf den Websites dargestellt wird. Dabei müssen die Moderator*innen der psychisch belastenden Tätigkeit angemessen bezahlt werden und eine Infrastruktur zur psychologischen Betreuung der Moderator*innen muss gewährleistet sein
    • Eine empfangsberechtigte Ansprechperson in Deutschland benennen
    • Gemeldete Inhalte innerhalb von 24h zu löschen sind und deren Wiederupload wirksam durch geeignete technische Mittel zu verhindern ist.
  • Der Zugriff auf Angebote, die nicht diesen Regularien entsprechen, aus Deutschland soll erschwert werden. Suchmaschinen sollen verpflichtet werden, entsprechende Websiten nicht mehr in ihren Suchergebnissen zu listen
  • Die Haftung für die auf den Websites verbreiteten Inhalte muss zumindest in Teilen bei den Betreiberfirmen liegen, vor allem, wenn sie nicht alles Mögliche unternehmen, um die Verbreitung illegaler Inhalte zu verhindern
  • Gemeinsam mit Künstler*innen sollen Regelungen entsprechend der Bedürfnisse und Möglichkeiten alleine oder in kleinen Kollektiven arbeitenden, freier erotischer Künstler*innen erarbeitet werden. So wird sichergestellt, dass die Einrichtung dieser notwendigen Schutzmaßnahmen nicht zu einer Konsolidierung erotischer Kunst bei großen Webseiten-Betreiber*innen führt und freie Künstler*innen von diesen Plattformen unabhängig bleiben können, sofern sie dies wünschen. Dies beugt auch der Kommerzialisierung von Kunst vor
  • Auf europäischer Ebene müssen ebenfalls entsprechende Regularien beschlossen werden.

 

Dieser Antrag ist in keinem Fall ein Antrag gegen Pornowebsites und Pornographie im Allgemeinen. Um es mit den Worten des NY Times Journalisten zu sagen: “Es sollte möglich sein, Sex-positiv und PornHub-negativ zu sein.”

Antrag 70/I/2021 Antiziganismus und antiziganistisch motivierte Diskriminierung strukturell bekämpfen!

19.03.2021

Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja ist in unserer Gesellschaft tief verankert! Ein Beispiel: Am 6. Februar 2021 legten zwei Polizeibeamten einem Elfjährigen Handschellen an, verweigerten ihm den telefonischen Kontakt zu seiner Familie, drohten ihm und beleidigten ihn antiziganistisch. Der Rassismus gegenüber Sinti*zze und Rom*nja und Menschen, die dafür gehalten werden, wird in Deutschland nach wie vor offen ausgelebt.

 

Betroffene erleben täglich Anfeindungen und Diskriminierung in der Öffentlichkeit, in den Verwaltungs- und Sicherheitsbehörden, in Schulen, bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Gütern. Betroffene haben mit Stigmatisierungen und strukturellen Nachteilen zu kämpfen und erleben ständige Benachteiligungen und Ausgrenzung. Circa die Hälfte der Deutschen teilt antiziganistische Einstellungen.

 

Es bedarf nach wie vor der Aufklärung und Sensibilisierung zum antiziganistischen Rassismus. Daher fordern wir:

  • Aufklärung über (die Geschichte) von Sinti*zze und Rom*nja und Antiziganismus in Schulcurricula stärker anbinden, insbesondere der Porajmos, also der Völkermord und die Verfolgung von Sinti*zze und Rom*nja in Zeiten des Nationalsozialismus
  • Zusätzlich sollen Bildungs- und Begegnungsprojekte für Jugendliche sowie Projekte in der Erwachsenenbildung zur Geschichte und Kultur von Sinti*zze und Rom*nja verstärkt gefördert werden
  • Regelmäßige Sensibilisierungsmaßnahmen und Workshops in Bundes- und Landesbehörden, u.a. zur Entstehung, Erscheinungsformen, Auswirkungen sowie zur Bekämpfung von Antiziganismus
  • Zusätzliche Maßnahmen zur Unterbindung von Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja in Form von racial profiling (Anlasslose Polizeikontrollen anhand rassistischer Zuschreibungen) bei den Sicherheits- und Polizeibehörden
  • Zivilgesellschaftliche Interessensvertretungen von Betroffenen und gegen Antiziganismus benötigen strukturelle und finanzielle Unterstützung in der sozialen Arbeit, Empowerment, Präventions- und Bildungsarbeit
  • Politik „mit“ statt „über“ Betroffene: Einrichtung von Sinti*zze und Rom*nja-Beiräte auf Bundes- und Landesebene zur Beratung und Unterstützung von politischen Entscheidungen zur Teilhabe und Partizipation von Sinti*zze und Rom*nja. Berlin hat in der Novellierung des Partizipations- und Integrationsgesetzes (PartIntG) einen guten Vorschlag gemacht.

Antrag 27/I/2021 Schüler*innenvertretungen im Land und Bezirk den Rücken stärken

18.03.2021

Auf Bezirks- und Landesebene sind Schüler*innen in ihrem demokratischen Engagement oft auf sich allein gestellt. Nur in wenigen Bezirken gibt es beispielsweise Kinder- und Jugendbüros, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, auch schulisches Engagement im Bezirk zu unterstützen. Oft folgt das Engagement dem Motto, hier habt ihre eure Gremien, hier habt ihr eure Partizipation. An nur zu wenigen Schulen wird die Rolle der Gremien erklärt und werden Schüler*innen zum Engagement empowert. Zudem fehlt es an Stellen im Bezirk, an die an die sich Schüler*innengremien in Konfliktfällen wenden können. Eine Vertrauensperson zum Beispiel in einem Kinder- und Jugendbüro kann hier helfen. Sie unterstützt die Bezirksschüler*innenausschüssen bei ihrer organisatorischen Arbeit und vermittelt bei Konflikten.

 

Viele Ideen, Veranstaltungen und Aufklärungskampagnen benötigen Geld. Dieses fehlt den bezirklichen und schulischen Gremien häufig. Daher unterstützen wir das vom Landesschüler*innenausschuss vorgeschlagene Berechnungsmodells für ein Gremienbudget. Die Vertrauensperson unterstützt die Gremien bei einer effizienten und sparsamen Mittelverwendung.

 

Besonders auch im Bezug auf Wahlen existieren viele Unterschiede, die sich nachteilig auf die Selbst- und Mitbestimmung der Schüler*innen auswirken. Lediglich für die Wahlen der Klassensprecher*innen gibt es eine gesetzliche Wahlpflicht. Zwischen den schulischen, bezirklichen und landesweiten Gremien kommt es damit häufig zu versetzen Legislaturperioden. Damit verlieren viele Vertreter*innen einfach über die Zeit einen Anschluss an die höhere Ebene. Zudem variiert das Wahlverfahren an vielen Schulen. Die Ernsthaftigkeit wird dadurch teilweise gefährdet. Eine Schulwahlverordnung kann hier Abhilfe schaffen.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und Senat werden daher
 aufgefordert:

  1. Sich für die Einstellung einer Vertrauensperson im bezirklichen Kinder- und Jugendbüro einzusetzen, welche die Arbeit des Bezirks- bzw. Landesschüler*innenausschusses und hilfesuchender Gesamtschüler*innenvertretungen unterstützt. Die Unterstützung bezieht sich neben der organisatorischen Arbeit auch auf eine Konfliktvermittlung. Die Vertrauensperson soll mit bestehenden Unterstützungsformaten (Geschäftsstelle der bezirklichen Gremien, Kinder- und Jugendbeauftrage oder Beteiligungsbüros) personell und organisatorisch zusammengelegt werden, um Synergieeffekte bei der Demokratieförderung zu erreichen.
  2. Die Schüler*innenvertretungen, Bezirksschüler*innenausschüsse und der Landesschüler*innenausschuss sollen jeweils ein Budget von 0,10 € pro Schüler*in im Bezirk bzw. Land erhalten. Das entspricht dem vorgeschlagenen Berechnungsmodell des LSA.
  3. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sind aufgefordert von der in § 117 Abs. 7 BSchulG enthaltenen Verordnungsermächtigung Gebrauch zu machen und eine Schulwahlverordnung zu erlassen. Diese soll insbesondere abgestimmte Letztwahltermine für die schulischen, bezirklichen und landesweiten Gremien erlassen; das Verfahren zur Wahl der Klassen- Stufen und Schulsprecher*innen und eine Aufklärungspflicht über die Rechte und Pflichten vor den Wahlen regeln. Wahlen sollen frühestens eine Woche nach Schuljahresbeginn stattfinden.

Antrag 76/I/2021 Für ein echtes Transparenzgesetz

18.03.2021

Eine funktionierende demokratische Gesellschaft ist abhängig von der aktiven Mitgestaltung der Gesellschaft durch die Bürger:innen. Grundvoraussetzung für die Teilhabe ist die Öffentlichkeit des staatlichen Handelns. Nur wer weiß, was Verwaltung und Politik tun, kann mitreden und aktiv werden. Eine bürger*innennahe Verwaltung handelt offen und nachvollziehbar – sie handelt transparent.

 

Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erlaubt den Berliner*innen seit 1999 auf Zugriff auf behördliche Informationen und Dokumente – allerdings nur auf Anfrage, verbunden mit Gebühren, langen Wartezeiten und weitgefassten Ausnahmen.

Die Initiative Volksentscheid Transparenz Berlin hat daher 2019 einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt, um das IFG zu einem Transparenzgesetz fortzuentwickeln. Das Transparenzgesetz soll öffentliche Stellen verpflichten, alle wichtigen Informationen aktiv, zeitnah und gebührenfrei auf einem zentralen Transparenzportal des Landes zu veröffentlichen. Berlin würde damit dem Beispiel Hamburgs folgen, das 2012 ein solchen Transparenzportal eingeführt hat.

 

Nach einer erfolgreichen Unterschriftensammlung in der 1. Phase des Volksbegehrens nimmt der Senat nun seit 14 Monaten die „rechtliche Prüfung des Entwurfs“ vor. Am 02. März 2021 hat der Senat einen eigenen Gesetzesentwurf für ein Berliner Transparenzgesetz beschlossen. Dieser bleibt deutlich hinter den Forderungen der Initiative zurück. Insbesondere folgende Punkte betrachten wir als kritikwürdig:

 

  •  Weitgehende Ausnahmen:

Die Grundidee eines Transparenzgesetzes ist, dass alle Information und Dokumente, die nicht eines besonderen Schutzes bedürfen, öffentlich zugänglich sein sollen. Der Entwurf des Senats sieht dagegen weitgehende Ausnahmen von der Transparenzpflicht vor. So sind Hochschulen und Bildungseinrichtungen komplett ausgenommen, ebenso der Verfassungsschutz und fast der komplette Arbeitsbereich der Berliner Polizei. Schutzbedürftige Dokumente dürften auch mit dem Gesetzesentwurf der Initiative unter Verschluss bleiben. Sicherheitsbehörden von vornherein von den Transparenzpflichten auszunehmen ist nicht notwendig und schwächt das Vertrauen der Zivilgesellschaft in diese.

 

  •  Hohe Gebühren und lange Fristen:

Ein Kritikpunkt am aktuellen IFG ist, dass häufig Gebühren fällig werden. Dies ist auch dem Alter des Gesetzes geschuldet, 1999 war die Zustellung von digitalen Dokumenten per E-Mail noch nicht verbreitet. Auf politische Information muss jedoch die Allgemeinheit Zugriff haben könne – unabhängig von der Größe des eigenen Geldbeutels. Im Sinne der sozialen Gerechtigkeit muss auf die Erhebung von Gebühren verzichtet werden.

 

Zudem haben Behörden mit dem Senatsentwurf ein Vierteljahr Zeit, um Anfragen zu beantworten. Gerade für tagespolitische Themen ist diese Frist viel zu lang, um eine schnelle Meinungsbildung und zivilgesellschaftliche Kontrolle durch die Öffentlichkeit sicherzustellen.

 

  •  Zwang zur Identifikation:

Antragsteller*innen die Zugang zu Informationen begehren, können künftig gezwungen werden, eine Kopie eines Ausweisdokuments beizufügen. Wir sehen dies kritisch. Anfragen werden häufig Journalist:innen oder Bürgerrechtler:innen, gestellt, die oftmals eines besonderen Schutzes bedürfen. Es darf keine Möglichkeiten geben, zu überwachen, wer wie oft Informationen anfragt. Zudem stellt der Zwang zur Identifizierung eine unnötige Hürde dar. Wenn ein Antrag auf Einsicht in Dokumente positiv beschieden wird, so sollten sie ohnehin für die Allgemeinheit zu Verfügung gestellt werden, unabhängig davon, wer den Antrag ursprünglich gestellt hat.

 

  •  Missbrauchsklausel:

Der Entwurf des Senats enthält eine sog. Missbrauchsklausel, nach der Informationen nicht herausgegeben werden müssen, wenn ein Antrag missbräuchlich gestellt werden würde. Das Argument der „missbräuchlichen Anfrage“ wurde in der Vergangenheit von einigen Behörden gebraucht, um berechtigte Informationsbegehren anzulehnen. Langwierige Gerichtsverfahren waren die Folge, in der in aller Regel die Antragssteller:innen am Ende recht bekamen.

Behörden dürfen die Beantwortung berechtigter Anfragen nicht durch Beruf auf „missbräuchliche Verwendung“ verzögern oder ablehnen. Sind Bürger:innen besonders häufig an Auskünften zu bestimmten Themen interessiert, so sollte dies für die Behörde ein Indikator sein, dass man der eigenen Pflicht zur aktiven Schaffung von Transparenz nicht zu Genüge nachgekommen ist.

 

  •  Keine Stärkung der Informationsfreiheit

Der Entwurf der Initiative sieht weitgehende Maßnahmen zur Stärkung der Informationsfreiheit vor. So soll z. B. die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes umfangreiche Kontrollfunktionen erhalten. Solche Maßnahmen fehlen im Entwurf des Senats komplett.

 

 Wir fordern daher:

  • Der Gesetzentwurf muss, gemeinsam im Dialog mit der Initiative Volksentscheid Transparenz, im parlamentarischen Verfahren so abgeändert wird, dass tatsächliche Transparenz geschaffen wird, insbesondere indem folgende Änderungen vorgenommen werden:
    •  Im Gesetz dürfen keine pauschalen Auschlüsse vom Auskunftsanspruch enthalten sein.
    •  Für Anfragen sollen generell keine Gebühren erhoben werden dürfen.
    •  Die Pflicht von Antragssteller*innen zur Identifikation darf nur im Zusammenhang mit der Herausgabe von personenbezogenen Daten bestehen.
    •  Die Frist in der Behörden einen Antrag entscheiden müssen soll auf maximal wenige Wochen begrenzt werden. Entsprechendes Stellen müssen geschaffen werden.
    •  Streichung von Klauseln die auf die Sanktion „missbräuchlicher Verwendung“ abzielen.
    •  Das Amt der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit muss gestärkt werden und als Aufsichtsbehörde für die Transparenzpflicht etabliert werden.
  • Der Senat die rechtliche Prüfung des Volksbegehrens umgehend abschließt.