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Antrag 75/II/2024 Aufklärung und Gedenken an den Genozid in Srebrenica

23.10.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der 11. Juli in Berlin zum Gedenktag an den Genozid an über 8.000 ermordete (muslimische) Bosniakinnen und Bosniaken in der damaligen UN-Schutzzone Srebrenica erklärt wird. Insbesondere am 30. Jahrestag des Genozids, also am 11. Juli 2025, soll öffentlichkeitswirksam der Opfer gedacht werden, z.B. durch entsprechende Beflaggung und Beleuchtung des Brandenburger Tores mit der Flagge von Bosnien und Herzegowina.

 

Des Weiteren sollen die Kriege im ehemaligen Jugoslawien und somit auch der Genozid in Srebrenica verpflichtend in die Lehrpläne von Berliner Schulen aufgenommen werden.

Antrag 70/II/2024 Grenzenlose Beteiligung! Für transnationale betriebliche Mitbestimmung in der EU

23.10.2024

Stell dir vor, du arbeitest in Berlin und musst mit einem*einer Chef*in in Madrid verhandeln, der*die neue Regeln für das gesamte Unternehmen durchsetzen will. Du kämpfst für bessere Arbeitsbedingungen, aber ständig hörst du: „Keine Extrawurst für euch!“ Am Ende kommt oft nur der kleinste gemeinsame Nenner heraus – weit entfernt von echten Verbesserungen. Dieses Verhandlungschaos erschwert nicht nur die Verbesserung der Arbeitsbedingungen vor Ort, sondern auch die demokratische Beteiligung aller Kolleg*innen. Egal ob mit oder ohne eigene Vertretung, der aktuelle Zustand bremst die Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innen in der gesamten EU.

Arbeitnehmer*innenvertretungen müssen immer häufiger nach jeweiligem, örtlich geltendem Recht mit Geschäftsführer*innen verhandeln, die in einem anderen Mitgliedstaat sitzen und Vereinbarungen anstreben, die grenzüberschreitende Normen im gesamten Unternehmen setzen würden.

Arbeit verändert, digitalisiert und europäisiert sich. In vielen Branchen ist die Arbeit nicht mehr zwingend ortsgebunden und Unternehmen organisieren sich zunehmend über Staatsgrenzen hinaus. Transnational arbeitende Teams sowie Fern- und Telearbeit gehörten auch vor der COVID-19-Pandemie für viele schon zur Arbeitsnorm, haben sich seitdem aber immer weiter verbreitet.

Es gehört nach Jahren der europäischen Wirtschaftsintegration längst zum Arbeitsalltag, dass Unternehmen mehrere selbstständige oder voneinander abhängige Betriebe in mehreren EU-Mitgliedstaaten unterhalten.

Die betriebliche Mitbestimmung in unserem zunehmend transnational organisierten und europäisch ausgerichteten Arbeitsalltag steckt voller Herausforderungen. Die EU steht hier auf dem Prüfstand und zeigt deutliche Schwächen und Lücken. Während die Wirtschaftsintegration voranschreitet und die institutionellen Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Integration von Unternehmen kontinuierlich ausgebaut werden, hinkt die EU bei sozialen Fragen hinterher. Es fehlen dringend notwendige, grenzüberschreitende Mitbestimmungsregeln, um die Demokratie auch im europäischen Arbeitsalltag zu verankern.

Die aktuelle Form der Arbeitnehmer*innenvertretung im europäischen Kontext ist der Europäische Betriebsrat (EBR), welcher  ein Gremium zur Unterrichtung und Anhörung in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und jeweils mindestens 150 Arbeitnehmer*innen in mindestens zwei Mitgliedstaaten darstellt. Ein EBR ist allerdings kein Betriebsrat im Sinne der deutschen Betriebsverfassung und hat keine Mitbestimmungsrechte. Ein Betriebsrat hat hingegen als gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer*innen in einem Betrieb Mitbestimmungsrechte, einige deren erzwingbar, in verschiedenen Bereichen wie Arbeitszeit- und Lohngestaltung, Personalmaßnahmen und sozialen Angelegenheiten. In diesem Kontext erschweren die extrem hohen Hürden für die Gründung eines EBRs sowie die begrenzten Rechte des Gremiums die betriebspolitische Praxis für Arbeitnehmer*innenvertretungen, die grenzüberschreitend zusammenarbeiten und somit ihre Projekte voranbringen möchten.

Der EBR wurde durch die europäische Betriebsratsrichtlinie vom 22. September 1994 ins Leben gerufen, die am 6. Mai 2009 novelliert wurde. Die Arbeitswelt in vielen Sektoren sieht allerdings längst nicht mehr wie in den 90er und 00er Jahren aus. Das Europäische Parlament stimmte im Februar 2023 für einen legislativen Initiativbericht, um die Europäische Kommission aufzufordern, die aktuellste Richtlinie zu überarbeiten, um unter anderem Informationsrechte und Durchsetzungsmöglichkeiten der EBRs zu stärken. Echte Mitbestimmung ist für europäische Betriebsräte in transnationalen Konzernen aber nicht vorgesehen.

Die europäische Politik verschläft seit Jahren die Chance, die transnationale Mitbestimmung an die Realität des transnationalen Arbeitens und Unternehmens im heutigen Europa anzupassen und das Recht auf grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Vertretungsorgane auch für Mitarbeiter*innen kleiner und mittelständischer Unternehmen zu erweitern. Mitbestimmung zu stärken hilft dabei, politischer Apathie entgegenzuwirken, das politische Interesse der Beschäftigten zu steigern und so demokratische Prozesse zu stabilisieren. In einem Europa, wo Rechte auf dem Vormarsch sind, ist die Mitbestimmung auch als wirksame antifaschistische Gegenmaßnahme zu verstehen und sollte dementsprechend dringend eingeführt werden.

Wir fordern daher:

  1. Eine weitreichende Novelle der europäischen Betriebsratsrichtlinie, um transnationale Mitbestimmungsrechte einzuführen.
  2. Die Senkung der erforderlichen Beschäftigtenzahl für die Gründung eines europäischen Betriebsrats auf 100 und jeweils 15 Arbeitnehmer*innen in mindestens zwei Mitgliedstaaten.
  3. Eine Verpflichtung für die Geschäftsführung von staatenübergreifend tätigen Unternehmen mit mindestens 200 Mitarbeiter*innen, solang kein EBR existiert, einmal im Jahr eine Versammlung der agierenden Vertretungsorganen einzuberufen, geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, die betroffene Kolleg*innen für die Versammlung freizustellen sowie die daraus entstehenden Reisekosten zu übernehmen. Die Ausgestaltung, Organisation und Leitung der Versammlung ist den Vertreter*innen der nationalen Mitarbeiter*innenvertretung oder in Ermangelung solcher Vertreter*innen der jeweiligen nationalen Gewerkschaften zu übertragen.
  4. Den daraus resultierenden Betriebsrat mit den Zuständigkeiten auszustatten, die nach deutschem Gesetz einem Gesamtbetriebsrat zur Verfügung stehen. Das heißt, dass der EBR für die Behandlung von Angelegenheiten zuständig sein soll, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Vertretungsorgane innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können. Seine Zuständigkeit soll sich insoweit auch auf Betriebe ohne Betriebsrat und Betriebe in Ländern ohne Vertretungsorgane nach national geltendem Recht erstrecken. Er wäre den einzelnen Vertretungsorganen nicht übergeordnet.
  5. Dass das genaue Ausmaß der Beteiligungsrechte des EBRs nach dem Recht im anwendbaren Mitgliedstaat gerichtet wird, welches die umfassendsten Gegenstände der Mitbestimmung und somit Gestaltungsspielraum vorsieht. Bei einer Gründung eines deutsch-französischen EBRs würde dann beispielsweise das deutsche BetrVG Vorrang haben.
  6. Eine Verpflichtung im Vergabeverfahren der Europäischen Kommission und ihrer untergegliederten Agenturen, ausschließlich an Unternehmen mit betrieblicher Mitbestimmung Aufträge zu vergeben.

Antrag 71/II/2024 Queerfeindliche und autoritäre Gesetzgebung in Georgien konsequent verurteilen!

23.10.2024

Triggerwarnung: Queerfeindlichkeit und Polizeigewalt

Im Mai 2024 verabschiedete das georgische Parlament trotz massiver Proteste endgültig das sogenannte “Agentengesetz”. Damit werden Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs), die mehr als 20% ihrer finanziellen Mittel aus dem Ausland erhalten, dazu gezwungen, sich als Organisation eintragen zu lassen, die “die Interessen einer ausländischen Macht” verfolgt. Dieses Label soll insbesondere oppositionelle Organisationen und Organisationen, die sich für die Rechte marginalisierter Gruppen stark machen, öffentlich diskreditieren und ihre Arbeit so erschweren. Auch ist der Verwaltungsaufwand, den das Gesetz verursacht, enorm und die Strafen bei Verstößen astronomisch. Doch nicht nur das: den Behörden ist es durch das Gesetz auch erlaubt, Mitarbeiter*innen der NGOs zu zwingen, persönliche Informationen wie Religionszugehörigkeit oder sexuelle Identität offenzulegen. Zusätzlich wurde außerdem ein Gesetzespaket ins Parlament eingebracht, der vorsieht, so genannte “LGBT-Propaganda” zu verbieten. Dabei sind die neuen Gesetze lediglich die Spitze des Eisbergs. Schon seit längerem versucht die georgische Regierung durch autoritäre Mittel ihre Macht zu zementieren und die Opposition sowie marginalisierte Gruppen weiter zu schwächen.

 

Georgien – zwischen russischem Einfluss und EU-Beitritt

Dabei spaltet die in Georgien regierende Partei “Georgischer Traum” (welche bis 2023 Teil der PES war) mit diesen Gesetzen die georgische Gesellschaft weiter und untergräbt das mehrheitlich geforderte und in der Verfassung verankerte Ziel eines EU-Beitritts. Gleichzeitig erinnern diese Gesetze stark an russische Regelungen, die bereits vor Jahren dort in Kraft getreten ist, um kritische NGOs mundtot zu machen und queeres Leben aus dem öffentlichen Leben zu verbannen. So ist es wenig verwunderlich, dass die russische Regierung sich positiv hinsichtlich des “Agentengesetzes” geäußert hat und gegenüber Kritik verteidigt. Das Gesetz trifft nämlich insbesondere Organisationen, die durch die EU, deren Mitgliedsstaaten oder die USA unterstützt werden. Die georgische Regierung nähert sich also weiter an Russland an, obwohl Russland die georgischen Regionen Abchasien und Südossetien immer noch besetzt hält. Die Gesetze sind nur damit das neueste und offensichtlichste Beispiel, dass die georgische Regierung immer mehr die Nähe zu Russland sucht. Dies wird spätestens seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine offensichtlich. So unterstellen georgische Regierungspolitiker*innen seitdem der EU und NATO immer wieder, in Georgien bzw. der Kaukasus-Region eine “zweite Front gegen Russland” eröffnen zu wollen. Auch nahm der damalige georgische Ministerpräsident an einer Konferenz rechter, nationalistischer Politiker unter der Führung Viktor Orbans teil und begrüßte ausdrücklich die Wiederaufnahme von Direktflügen zwischen Russland und Georgien, die ebenso zu heftigen Protesten führte.  Gleichzeitig versucht die georgische Regierung jedoch weiterhin zumindest so zu tun, als sei ein EU-Beitritt weiterhin das Ziel ihrer Politik – schließlich wird ein solcher Schritt auch von einer großen Mehrheit der Georgier*innen unterstützt. So ist Georgien seit Dezember 2023 EU-Beitrittskandidat, wobei im Zuge des “Agentengesetzes” die Beitrittsverhandlungen von der EU seit Juni 2024 auf Eis gelegt wurden.

Georgien ist ein tiefreligiöses christliches Land. Seit dem Zerfall der UdSSR ist Georgiens wirtschaftliche Lage relativ instabil, so gab es auch schon viele Protestbewegungen und eine Revolution 2003. Seit Georgiens Unabhängigkeit spielt die orthodoxe georgische Kirche eine große Rolle für Georgiens Politik und Gesellschaft. Sie lobbyiert erfolgreich für einen konservativen, sehr russlandnahen Kurs. Dieser findet bei der konservativen Mehrheit in der Gesellschaft viel Zuspruch.

 

Die georgische Zivilgesellschaft

Gerade auch weil ein solcher Schritt durch die EU absehbar war und viele insbesondere junge Menschen in Georgien eine weitere Annäherung und Einflussnahme Russlands in Georgien fürchten, demonstrierten Zehntausende regelmäßig friedlich in Tiflis und anderen Städten gegen die Einführung des “Agentengesetzes”. Auch hier zeigte die Regierung ihren offen autoritären Stil, der die Opposition und kritische Stimmen in der Gesellschaft mit allen Mitteln zu bekämpfen versucht. So kam es während der Proteste zu massiver Polizeigewalt: Tränengas, Gummigeschosse, Wasserwerfer und rechtswidrige Verhaftungen waren die routinierte Antwort auf die Kritik an dem Gesetz. Nichtsdestotrotz ließen sich die Demonstrierenden nicht einschüchtern, denn diese Antwort der Regierung lässt erahnen, was mit dem Gesetz bezweckt wird: Das Ende einer kritischen, offenen, demokratisch orientierten Zivilgesellschaft. Das können wir nicht hinnehmen! Denn diese ist der letzte verbleibende Akteur, der nicht in Gänze durch die Regierungspartei und dessen Ehrenvorsitzenden und Milliardär Bidsina Iwanischwili kontrolliert wird.

 

Queerfeindlichkeit und die Unterdrückung von Minderheiten

Gerade marginalisierte Gruppen wie z.B. die LGBTQIA+-Community sind der Regierungspartei dabei ein Dorn im Auge. So werden sie schon seit längerem als Sündenbock für verschiedenste gesellschaftliche Probleme dargestellt und von konservativen Teilen der Bevölkerung, insbesondere der Kirche, verfolgt. So wurden Pride-Veranstaltungen immer wieder angegriffen und Teilnehmende zum Teil schwer verletzt. Die Polizei beteiligte sich bzw. begünstigte das. Dementsprechend wundert es nicht, dass das so genannte “Agentengesetz” nun besonders NGOs trifft, die sich für die Belange marginalisierter Gruppen wie die LGBTQIA+-Community einsetzt. Diese werden von der georgischen Regierung in der Regel nur wenig unterstützt und sind dem entsprechend dringend auf Unterstützung aus dem Ausland angewiesen. Gerade Angebote wie AIDS- (Auto-Immun-Diffiency-Syndrome) und HIV(Human Immunodeficiency Virus)-Prävention könnten noch schwieriger werden als zuvor. Verschärft wird die Situation durch das so genannte “Gesetz gegen LGBT-Propaganda”. Dieses soll das Zeigen nicht-cis-heterosexueller Lebens- und Beziehungsrealitäten in Medien und Bildungseinrichtungen verbieten. Außerdem sollen Kundgebungen wie der Christopher-Street-Day (CSD) sowie geschlechtsangleichende Operationen für trans*Personen verboten und die Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare ausgeschlossen werden. Per Verfassungsänderung wurde die Ehe in Georgien als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert.

 

Die Rolle Deutschlands

Es gibt jedoch Möglichkeiten, die demokratischen Kräfte in Georgien zu unterstützen. Sie müssen nur genutzt werden. Möglichkeiten der Einflussnahme gibt es also, sie müssten aber auch genutzt werden! Dass sich die Bundesregierung inzwischen über die Lage in Georgien “besorgt zeigt”, reicht uns nicht. Auch scheint es in Anbetracht der weiter fortbestehenden russischen Kontrolle über die georgischen Gebiete Abchasien und Südossetien und der immer stärkeren Verfolgung oppositioneller und marginalisierter Gruppen absurd, dass Georgien von der Bundesregierung als sogenanntes “sicheres Herkunftsland” für Geflüchtete eingestuft wird. Die Einstufung eines Landes als sicheres Herkunftsland bedeutet, dass in dem betroffenen Land grundsätzlich genug staatliche Strukturen und Schutzmechanismen existieren, um Menschen vor Verfolgung zu schützen. Der Begriff „sicheres Herkunftsland“ soll dabei „abschreckend“ wirken und Menschen von einer Flucht nach Deutschland abhalten. Die Klassifikation bedeutet außerdem, dass Asylsuchende aus diesen Ländern kaum Rechtsschutzmöglichkeiten gegen einen abgelehnten Asylantrag haben. In Georgien sind viele Menschen, die gesellschaftlichen Minderheiten angehören, akut bedroht. Das Land also als „sicheres Herkunftsland“ einzustufen, ist schlicht falsch und gefährlich!

 

Wir fordern daher

  • jede Form queerfeindlicher und autoritärer Gesetzgebung sowie die Polizeigewalt gegenüber georgischen Demonstrierenden klar zu verurteilen, insbesondere durch sozialdemokratische Mandats- und Funktionsträger*innen. Insbesondere ist das sogenannte „Agentengesetz“ und der Gesetzesvorschlag gegen LGBT-Propaganda zu kritisieren und ihren Widerspruch zu einem möglichen EU-Beitritt hinzuweisen.
  • die verstärkte finanzielle Förderung von georgischen NGOs und zivilgesellschaftlichen Akteuren, insbesondere solchen, die sich für marginalisierte Gruppen einsetzen, insbesondere ist das sogenannte „Agentengesetz“ und der Gesetzesvorschlag gegen LGBT-Propaganda zu kritisieren und ihren Widerspruch zu einem möglichen EU-Beitritt hinzuweisen. Dabei soll darauf Wert gelegt werden, dass NGOs und andere Akteure nicht aufgrund dieser Finanzierung selbst in rechtliche Schwierigkeiten, beispielsweise aufgrund des „Agentengesetzes“ geraten. Im Einzelfall muss mit den Betroffenen eine angemessene, möglichst sichere Lösung gesucht werden. Die Sicherheit der Betroffenen und der Fortbestand der kritischen Zivilgesellschaft Georgiens muss immer im Mittelpunkt stehen.
  • Keine Kürzungen bei der Förderung politischen Bildungsarbeit durch deutsche Stiftungen und NGOs in Georgien.
  • Georgien von der so genannten “Liste der sicheren Herkunftsländer” zu streichen.
  • die SPD innerhalb der PES auf, sich gegen Georgiens Regierungskurs einzusetzen.
  • zu überprüfen, inwiefern Sanktionen gegen führenden georgischen Regierungspolitiker*innen möglich und zielführend sind, die eine solche autoritäre und queerfeindliche Gesetzgebung unterstützen
  • eine klare Verurteilung des sogenannten „Agentengesetz“, das auf die Einschränkung der Arbeit von NGOs und unabhängigen Medien abzielt.
  • die EU-Beitrittsverhandlungen mit Georgien wieder aufzunehmen, sofern das Agentengesetz zurückgenommen wird. Die georgische Zivilbevölkerung soll weiterhin in ihrer Annäherung an die Europäische Union gefördert werden.

Antrag 65/II/2024 Frauenhäuser ausbauen: Schutzräume statt Stillstand!

23.10.2024

FINTA werden in unserer patriarchalen Gesellschaft viel zu häufig Opfer von Gewalt. Besonders mit Daten hinterlegt ist die geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen. Dies führt dazu, dass in diesem Antrag der Begriff Frauen verwendet wird, obwohl uns bewusst ist, dass patriarchale Gewalt alle Personen trifft, die nicht cis-männlich sind.  Wir hoffen auf eine zeitnah bessere Datenlage und Anerkennung, dass patriarchale Gewalt unterschiedlichste Personen betrifft. In Berlin und bundesweit spitzt sich die Krise in den Frauenhäusern immer weiter zu. Es fehlen chronisch Plätze insbesondere für Frauen mit Kindern und Frauen mit Behinderung und die politischen Maßnahmen zur Erhöhung der Plätze reichen bei Weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken.

 

Von 521 Plätzen für Gewaltopfer in Berlin waren am Stichtag des 22.Juli.2024 nur vier freie Zimmer gemeldet von den Frauenhäusern, der Clearingstelle und den Frauen-Schutzwohnungen. Wichtig ist jedoch zu erwähnen, dass diese Platzmeldungen nur Momentaufnahmen darstellen, die sich ständig ändern. In ganz Deutschland gibt es zu wenige Frauenhausplätze und das bei einem eigentlich steigenden Bedarf. Die Fälle häuslicher Gewalt gegen Frauen in Berlin sind gestiegen, von 15.630 Betroffenen im Jahr 2021 auf 17.263 im Jahr 2022, so die polizeiliche Kriminalstatistik. Die Zunahme in Berlin liegt damit über dem Bundesschnitt. Die gerade genannten Zahlen spiegeln aber nur die Fälle wider, die Frauen aktiv bei der Polizei und öffentlichen Stellen melden. Die Dunkelzahl dürfte viel höher sein. Der Istanbul Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird Deutschland damit nicht gerecht und auch Berlin hält sich mit dem mangelnden Schutz von Frauen nicht an die Konvention. So bräuchte es nach den Vorgaben der Istanbul Konvention in Deutschland 21.000 Plätze in Frauenhäusern, wovon aktuell jedoch nur 7.000 bestehen.  Dieser Zustand ist unhaltbar!

 

Neben den fehlenden Plätzen ist auch die uneinheitliche Finanzierung der Frauenhäuser ein großes Problem. Sie führt dazu, dass ganze Gruppen wie Studentinnen oder Frauen, die weniger als fünf Jahre in Deutschland leben, keinen ausreichenden Zugang zu Frauenhäusern haben. Denn Frauen, die keine Sozialleistungen beziehen, müssen die Miete im Frauenhaus selbst bezahlen. Rentnerinnen, Auszubildende, Studierende müssen so für ihren Platz im Frauenhaus bezahlen, wenn auch meist nur anteilig und nicht in voller Höhe. Insgesamt muss rund ein Drittel der Bewohnerinnen von Frauenhäusern selbst für die Miete zahlen. Es ist ein unhaltbarer Skandal, dass schutzsuchende Menschen für diesen Schutz noch selbst zahlen müssen! Die körperliche Unversehrtheit und mentale Gesundheit darf nicht am Geldbeutel der Betroffenen scheitern. Eine zentrale Ursache für diesen Missstand sind die in einigen Bundesländern fehlenden gesetzlichen Vorgaben, wodurch ein bundesweiter Flickenteppich hinsichtlich der Finanzierung entsteht.

 

Ein weiteres großes Problem besteht darin, dass Frauen ihre Kinder nur sehr eingeschränkt mitbringen können. So werden Jungen in der Regel nur bis zum Alter von 14 Jahren zugelassen. Dies stellt für viele Frauen eine Barriere dar, da sie ihre Kinder möglicherweise in einem gewalttätigen Umfeld zurücklassen müssten, wenn sie sich entscheiden, einen Platz anzunehmen. Hier muss dringend eine bessere Lösung gefunden werden.

 

Deshalb fordern wir:

  • Mindestens eine Verdopplung der bisherigen Anzahl von Plätzen in Frauenhäuser in Berlin
  • Mindestens ein Frauenhaus in jedem Berliner Bezirk. Dabei muss beachtet werden, dass die genaue Lage der Frauenhäuser geheim bleibt, um die Sicherheit der Bewohner*innen und Arbeitnehmer*innen vor Ort zu gewährleisten.
  • Die Abschaffung des Entgelts in allen Frauenhäusern und eine staatliche Übernahme der Kosten für alle Bewohnenden
  • Eine einheitliche und auskömmliche Finanzierung von Frauenhäusern, wobei sich der Bund entsprechend beteiligen muss.
  • Die Fortführung sowie des bisherigen Investitionsprogramms des Bundes, welches den Neubau von Frauenhäusern weiterhin fördern soll
  • Den Ausbau der Plätze für INTA Personen, Familienunterkünfte, Räume für Familien und Frauen mit Behinderungen in Frauenhäusern sowie Konzepte für die Sicherheit der Frauen weiterentwickeln
  • Den Ausbau von Frauen-Schutz-Wohnungen
  • Den Ausbau der Clearing Stelle in Berlin sowie den barrierefreien Ausbau dieser, da diese eine Erstinterventionsstelle bei häuslicher Gewalt ist sich so durch eine wesentlich kürzere Aufenthaltsdauer einem Frauenhaus gegenüber unterscheidet
  • Im Allgemeinen eine Erhöhung des Personals um die umfassende und gute Betreuung der Frauen sicherstellen zu können
  • Mehr Geld für Sicherheitskonzepte, insbesondere in Bezug auf Sicherheit im digitalen Raum, sowie den Ausbau und Weiterführung bestehender Projekte der IT Sicherheit und Beratungsangebote zu Stalking
  • Mehr barrierefreie Plätze für Frauen mit Behinderung oder ältere Frauen und mehr Plätze für Frauen mit vielen Kindern (3+)
  • Die schnellstmögliche Verabschiedung des geplanten „Gewalthilfegesetzes” auf Bundesebene, durch welchen ein Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus gesichert werden soll. Der Bund soll folglich diesen Anspruch mit den entsprechenden finanziellen Mittel untermauern.
  • Mehr Männerberatungsstellen für gewalttätige Männer schaffen
  • Fördern und Ausbau des Bundesförderprogramm gegen Gewalt an Frauen

 

Antrag 121/II/2024 Hilfe Allen, die Hilfe brauchen: FLINTA*-Schutzhäuser für Berlin einrichten und ausbauen

23.10.2024

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert, schnellstmöglich in Zusammenarbeit mit Trägern zusätzliche Schutzhäuser einzurichten, in denen auch TIN*-Personen (trans*, inter und nichtbinäre Personen), Zuflucht vor häuslicher Gewalt durch Partner*innen und Familienmitglieder finden können. Ebenfalls sollen auch nach Möglichkeit existierende Frauenhäuser TIN*-Personen aufnehmen können und deren Zielgruppe auf alle FLINTA* (Frauen, Lesben, inter, trans* und nichtbinäre) Personen erweitern, soweit dies nicht ohnehin schon der Fall ist. Die Mitarbeitenden aller Einrichtungen sollen explizit für den Umgang mit TIN*-Personen geschult werden und entsprechende Beratungs- und Hilfsressourcen zur Verfügung gestellt werden. Angebote sollen möglichst mehrsprachig gestaltet werden und in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Akteur*innen der Zivilgesellschaft stadtweit bekannt gemacht werden, ohne die Standortsicherheit zu gefährden.