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Antrag 160/II/2019 Einmal in Bürger*innenhand – immer in Bürger*innenhand

22.09.2019

Unverkäuflichkeit kommunaler Unternehmen für Daseinsvorsorge in die Landesverfassung!

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im AGH und Senat auf, sich dafür einzusetzen, dass in die Verfassung von Berlin (VvB) ein Passus aufgenommen wird, wonach Unternehmen der Daseinsvorsorge, die kommunal aufgebaut wurden und wichtige Funktionen für das Funktionieren der Stadt und deren Menschen erfüllen, nicht mehr  mehrheitlich verkauft bzw. privatisiert werden dürfen.

 

Dies gilt auch und insbesondere für Hilfskonstruktionen wie Ausgründen von GmbHs, mehrheitlich beherrschten Tochterunternehmen, Auslagerung an Beherrschungsfonds, “Sale and Lease Back”-Geschäfte, Betreibergesellschaften oder rechtlich eigenständigen Unternehmen, die die Funktionen der Daseinsvorsorge umfänglich erfüllen.

Antrag 298/II/2019 Sperrmüllablagerung wirksam bekämpfen!

22.09.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass eine regelmäßige kostenfreie Sperrmüllabholung an einem zentralen Abholungspunkt in einzelnen Kiezen eingerichtet wird. Mit dieser Maßnahme soll allen Bürgerinnen und Bürgern ein niedrigschwelliger Zugang zu legaler Sperrmüllentsorgung ermöglicht und das „Müllproblem“ in einzelnen Kiezen bekämpft werden. Für eine Bekanntmachung der Termine ist durch die Bezirke zu sorgen.

 

Antrag 88/II/2019 Sozialdemokratische Position zur „Deutschen Wohnen & Co. enteignen“

22.09.2019

Wir begrüßen, dass durch das Engagement der Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“, in der sich viele Menschen für eine gerechte Mietenpolitik und eine Entspannung am Berliner Mietenmarkt einsetzen, ein wichtiger Impuls in die politische Debatte gegeben wurde. Auch wir wollen, dass mehr Wohnraum in öffentlicher Hand ist. Der Erfolg der Unterschriftensammlung ist für uns als SPD Berlin der klare Beleg dafür, dass das Mietenthema mit allen gesetzlich möglichen und mietenpolitisch effektiven Mitteln angegangen werden muss.

 

Das zentrale Ziel der Initiative, die Vergesellschaftung von größeren Wohnungsbeständen halten wir haushalts- und mietenpolitisch zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll. Sollten die Mietpreise trotz unserer politischen Initiativen (Bauen, Kaufen, Deckeln) unverhältnismäßig steigen und sollte das soziale Gefüge der Stadt drohen zu zerbrechen, steht die Anwendung des Artikel 15 Grundgesetz (Vergesellschaftung) als letztes Mittel zur Verfügung. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehen wir jedoch die mietenpolitische Effektivität des Gesetzesanliegens der Initiative als nicht gegeben an. Es ist für uns in der SPD Berlin gegenwärtig nicht das erfolgversprechendste Instrument, um die Entwicklung auf dem Mietwohnungsmarkt einzudämmen.

 

Drei zentrale Punkte sprechen aus Sicht der SPD Berlin gegen das derzeitige Gesetzesanliegen der Initiative:

  1. Es bleibt unklar, warum eine Enteignung von großen Wohnungsbeständen gegenüber kleinen Beständen gerechtfertigt ist. Für die vielen hunderttausend Mieter*innen, deren Wohnungen im Besitz von kleineren Unternehmen oder privaten Vermieter*innen sind, ändert sich nichts – bei gleichzeitig sinkender haushaltspolitsicher Handlungsfähigkeit des Landes Berlin.
  2. Entschädigungszahlungen sind in Zeiten eines überhitzten Bodenmarkts unvernünftig hoch. Langwierige gerichtliche Verfahren über die genaue Entschädigungshöhe bergen enorme Risiken für den Berliner Landeshaushalt und verhindern andere gesellschafts- und mietenpolitisch wichtige Projekte. So auch die Anwendung des Vorkaufsrechts durch die Bezirke.
  3. Es gibt wirksamere Mittel der Mietenpolitik, die unmittelbarer helfen. Das Instrument der Enteignung muss sich mit anderen Instrumenten messen lassen. Wir sehen im Berliner Mietendeckel einen weitaus effektiveren Weg, die Mietpreisspirale zu beenden. Der Mietendeckel ist für alle Berliner Bestandswohnungen wirksam und hilft so allen Berliner*innen.

 

Wohnraum darf kein Objekt der Spekulation auf dem Kapitalmarkt sein. Deshalb entspricht es unserem Verständnis, primär die Spielregeln des Marktes zu ändern, als dessen Spieler zu bekämpfen. Ein ausgewogener Mietendeckel gepaart mit Wohnungsneubau durch die öffentliche Hand und Genossenschaften sind für uns Schlüssel, die Mieterstadt langfristig bezahlbar zu halten.

 

Auch wenn wir ein zentrales Ziel der Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“ nicht unterstützen, werden wir den Dialog mit der Initiative fortsetzen und gemeinsam weitere solidarische Lösungen für den Berliner Wohnungsmarkt suchen. Wir wollen, dass Wohnen wieder ein öffentliches Gut wird. Das erreichen wir durch Maßnahmen auf Landesebene, aber auch durch eine Entfristung und Verschärfung der Mietpreisbremse, der Abschaffung der Modernisierungsumlage und der Verringerung der Kappungsgrenzen. Dafür möchten wir uns gemeinsam mit der Initiative weiterhin einsetzen.

Antrag 65/II/2019 Sanierung des Karstadt ist von gesamtstädtischer Bedeutung

22.09.2019

Wir bedauern die Entscheidung des Baustadtrats von Friedrichshain-Kreuzberg Florian Schmidt, dem angedachten Plan zum Umbau/Sanierung des Karstadt Hermannplatz durch den Eigentümer Signa nicht zuzustimmen, außerordentlich. Gleichzeitig begrüßen wir das Engagement der SPD-Fraktionen Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg sowie des Neuköllner Bezirksbürgermeisters Martin Hikel, die sich weiterhin für einen solchen Umbau aufgrund der zu erwartenden positiven Wirkung auf den Betrieb des Karstadt selbst und der städtebaulichen Veränderung der umliegenden Kieze einsetzen.

 

Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, die Sanierung und den Umbau des Karstadt am Hermannplatz als ein Projekt von gesamtstädtischer Bedeutung anzuerkennen.

 

In der Folge soll der Senat eine Entscheidung für eine solche Sanierung treffen, wenn

  • die Beschäftigtenvertretung von Karstadt und die zuständige Gewerkschaft eng bei der Umsetzung des Projekts einbezogen werden,
  • seitens des Investors sichergestellt werden kann, dass es zu keinen betriebsbedingten Kündigungen aufgrund der Sanierung kommt und stattdessen sichergestellt wird, dass die Karstadt-Beschäftigen weiter beschäftigt werden,
  • die derzeitigen Mieter des Karstadt Hermannplatz eng in die Projektumsetzung eingebunden werden und für sie ebenfalls die Möglichkeit zum Weiterbetrieb ihres Geschäftes während und nach der Sanierung erhalten,
  • das Projekt höchsten Sozial-, Nachhaltigkeits- und Umweltstandards (wie bspw. im entsprechenden Leitfaden des Bundesumweltministeriums beschrieben) entspricht,
  • sich der Umbau städtebaulich und verkehrstechnisch in die Pläne zur Neugestaltung des Hermannplatzes einfügt und somit durch die angedachte Nutzung und Gestaltung des neuen Karstadt Hermannplatz von einem positiven Effekt auf die anliegenden Kieze auszugehen ist,
  • sich durch gesetzgeberisches und stadtplanerisches Handeln verhindern lässt, dass die zu erwartende Aufwertung zu weiteren Preisanstiegen und Verdrängungen im Umfeld des Hermannplatzes führen wird (Stichwort „Mietendeckel“).

 

Antrag 115/II/2019 Rekommunalisierung der Reinigung an Schulen

22.09.2019

Die Sozialdemokratischen Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus sowie in den Bezirksämtern und Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert sich dafür einzusetzen:

 

  • dass ein landeseigenes Unternehmen beauftragt wird, die Gebäudereinigung in Schulen, spätestens beginnend im Schuljahr 2022/23 von Fremd- auf Eigenreinigung umzustellen. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind im Doppelhaushalt einzustellen.  Die Landesebene unterstützt und befähigt die Bezirksämter dementsprechend.

 

Die Reinigungsleistung ist durch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst nach Maßgabe der DIN Norm 77 400 zu ermöglichen. Die Reinigungskräfte sollen grundsätzlich einzelnen Schulen zugeordnet werden. In begründeten Fällen können sie ausnahmsweise vorübergehend an anderen Schulen eingesetzt werden.

 

Die Leistungskennzeichen (qm/h) sollen regelmäßig auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft werden. Das landeseigene Unternehmen gewährleistet bei der Personalplanung mindestens eine jährliche und antragsfreie Grundreinigung an den Schulen sowie zusätzliche Reinigungsleistungen bei Baumaßnahmen.

 

Maßgebend ist, dass die Gebäudereinigung spätestens bis zum Ende des Schuljahres 2021/22 im Umfang von mindestens 25 v. H. und in jedem folgenden Schuljahr jeweils im Umfang von mindestens weiteren 25 v. H. der Berliner Schulen von Fremd- auf Eigenleistung umgestellt ist.