1.04.2026
Wir Sozialdemokrat*innen beabsichtigten diese Stärkung der Seite der Arbeit mittels Gesetzesänderung:
Bei befristeten Arbeitsverträgen, ob mit oder ohne Sachgrund, deren Dauer zwölf Monate oder kürzer beträgt, wird die Probezeit auf höchstens ein Viertel der Befristungsdauer begrenzt.
Zurzeit ist in §15 Absatz 3 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) lediglich bestimmt, die Probezeit bei Befristung müsse im Verhältnis zu Vertragsdauer und Tätigkeit stehen. Wir werden die Regelung des §15 Abs. 3 TzBfG um eine unmissverständliche Klarstellung ergänzen, dass dieses Verhältnis seine regelmäßige Grenze in einem Viertel der Befristungsdauer findet, sofern diese 1 Jahr oder geringer ist. In Artikel 8 der europäischen Arbeitsbedingungen-Richtlinie 2019/1152 streben wir eine gleichlautende Klarstellung an, auch wenn die angestrebte Änderung des TzBfG davon unabhängig erfolgen wird.
Das bedeutet konkret: Dauert ein Vertrag bspw. 12 Monate, kann die Probezeit höchstens 3 Monate betragen. Beträgt die Vertragsdauer 6 Monate, kann die Probezeit maximal 1½ Monate dauern. Wird ein Vertrag auf 12 Wochen geschlossen, endet die Probezeit spätestens nach 3 Wochen.
Wir setzen dabei das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 02.07.2024 (Aktenzeichen 19 Sa 1150/23) in ein Gesetz um, dass 25 Prozent der Vertragslaufzeit für eine angemessene Höchstdauer hält.
Das Risiko der Arbeitgeberseite steigt dabei nur mäßig, denn das Arbeitsverhältnis ist in diesen Fällen ja insgesamt nur von kurzer Dauer. Eine Klarstellung kommt auch ihr entgegen, da eine konkrete Bestimmung ihnen Sicherheit gibt.
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1.04.2026
Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, die SPD-Mitglieder im Senat und in den Bezirksämtern werden aufgefordert, die Beschlusslage zur unverzüglichen Rückführung der Schulreinigung in Kommunaler Trägerschaft umzusetzen. Die vorgesehenen Pilot-Projekte sind mit entsprechenden Haushaltsmitteln auszustatten, damit sie endlich umgesetzt werden können. Ziel muss sein, spätestens mit dem Haushaltsjahr 2028 die vollständige Übernahme der Reinigungsleistungen in den Berliner Schulen durch die Bezirke und/oder durch den Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung zu erreichen.
Die Bezirke werden aufgefordert, Reinigungsverträge nur noch bis zum Ende 2027 zu befristen, um eine Übernahme der Leistungen zu ermöglichen.
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1.04.2026
Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, die SPD-Mitglieder im Senat und in den Bezirksämtern werden aufgefordert, die Beschlusslage zur unverzüglichen Rückführung der Schulreinigung in Kommunaler Trägerschaft umzusetzen. Die vorgesehenen Pilot-Projekte sind mit entsprechenden Haushaltsmitteln auszustatten, damit sie endlich umgesetzt werden können. Ziel muss sein, spätestens mit dem Haushaltsjahr 2028 die vollständige Übernahme der Reinigungsleistungen in den Berliner Schulen durch die Bezirke und/oder durch den Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung zu erreichen.
Die Bezirke werden aufgefordert, bestehende Reinigungsverträge auslaufen zu lassen, um eine Übernahme der Leistungen zum jeweils nächstmöglichen Zeitpunkt zu ermöglichen.
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1.04.2026
Der Landesparteitag fordert die SPD Berlin, die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sowie die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin auf, sich dafür einzusetzen, dass in Berlin verpflichtende Umfragen unter Auszubildenden regelmäßig durchgeführt werden. Dabei sollen Daten über die Ausbildungssituation, Probleme in der betrieblichen und schulischen Ausbildung sowie über die unterschiedlichen Gründe für Ausbildungsabbrüche in Form von Umfragen erhoben und evaluiert werden, nach den erprobten Methoden von PraeLab. Dadurch soll die Prävention von Ausbildungsabbrüchen verbessert werden und bestehende Maßnahmen entsprechend angepasst und weiterentwickelt werden. Die Durchführung der Umfragen soll von der für den Bereich Arbeit zuständigen Senatsverwaltung organisiert und aus Landesmitteln finanziert werden. Zur Finanzierung der Umsetzung der Umfragen sind jährlich die dafür nötigen Mittel im Landeshaushalt einzuplanen.
Solch eine Umfrageerhebung muss nach folgenden Kriterien erfolgen:
- Verpflichtende Durchführung in allen Berufsschulen sowie zu Beginn des ersten Jahres der Ausbildung, sowie mindestens einmal pro Ausbildungsjahr
- Anonymisierung der Daten
- Erhebung und Auswertung der anonymisierten Daten aus den Umfragen, um Trends zu erkennen und Maßnahmen zielgerichtet zu gestalten.
- Umfragen sollen auch gezielt unter jungen Menschen durchgeführt werden, die ihre
Ausbildung abgebrochen haben, um deren Gründe für den Abbruch zu identifizieren
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1.04.2026
Die Organe der SPD Berlin und der Bezirksgliederungen werden aufgefordert wichtige Feiertage wie Beispielsweise das Opferfest, Newroz und die orthodoxen Weihnachtstage bei der Planung von Parteiveranstaltungsterminen und Raumvergabe zu berücksichtigen, um allen Genoss*innen gleichermaßen die Teilnahme zu ermöglichen. Dies muss natürlich in erhöhtem Grad für Veranstaltungen der AG MuV gelten. Auch besonderer Zeiten, wie der verschiedenen Fastenzeiten, des Schabbats etc. sollte unterstützt werden.
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