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Antrag 28/II/2018 Strategische Entscheidung für mehr Gerechtigkeit: Einkommen erhöhen und Berlinerinnen und Berliner entlasten

13.10.2018

Unser Berlin entwickelt sich dank sozialdemokratischer Politik zur führenden, lebens- und liebenswerten Metropole. Jede andere Gesamtanalyse erscheint durch die tatsächliche Entscheidung zehntausender Menschen pro Jahr, in unsere Stadt ziehen und hier leben zu wollen, als zweifelhafte Stimmungsmache. Dieser Prozess birgt jedoch zugleich Widersprüche und Ungleichheiten. Berlin ist zum Beispiel sowohl Stadt der Start-ups, Mieterinnen- und Mieterstadt, aber auch Stadt der Deindustrialisierung und der Transfergeldempfängerinnen und -empfänger. Insbesondere der Bereich der Mieten- und Wohnungsmarktpolitik verdeutlicht Knappheit, Verdrängung und kritische Belastung des verfügbaren Familieneinkommens.

 

Obwohl das real verfügbare Einkommen der Berlinerinnen und Berliner nach den unabweisbaren Lebenshaltungskosten, wie zum Beispiel den Mietausgaben sinkt, steht Deutschland weltweit in einer Spitzenposition wirtschaftlich gut da. Zugleich findet nach wie vor eine schleichende Umverteilung von „unten nach oben“ statt. Das ist unvernünftig und ungerecht.

 

Um die Relation zwischen verfügbarem Familieneinkommen und dessen Belastung, zum Beispiel durch Mieten zu verbessern, ist neben den mietenpolitischen Instrumenten, an deren Ausweitung wir weiterhin festhalten, zugleich die Einkommenssituation zu verbessern. Noch immer bleibt den Berlinerinnen und Berlinern zu wenig in Ihrem Portemonnaie übrig. Wir müssen die Menschen, durch politische Vorgaben, besserstellen, zumal sich Berlin durch unsere Politik gut entwickelt hat. Seit Jahren erwirtschaften wir hohe Haushaltsüberschüsse, zuletzt in Höhe von weit über zwei Milliarden Euro im Jahr. Von diesem Kurswechsel wird Berlin durch verstärkten Binnenkonsum und Steuermehreinnahmen erneut profitieren.

 

Die Berliner SPD braucht auch nicht zögerlich vor den erwartbaren reflexartigen Bedenken zurückzuschrecken. Auch unsere seinerzeitige Entscheidung, die ehemalige Berliner Immobilien Holding (BIH) mit ihren über 40.000 Wohneinheiten nicht zu veräußern, damals ein strategischer Wechsel, erweist sich heute als richtige und wesentliche Richtungsänderung. Die strategische Richtungsänderung und Ausrichtung auf Rekommunalisierung hat nicht etwa zum sozialistischen Zusammenbruch geführt; vielmehr stehen zum Beispiel die Berliner Wasserbetriebe wirtschaftlich gut da und konnten zugleich die Wasser- und Abwasserpreise für die Berlinerinnen und Berliner gesenkt werden. Die Einführung des Mindestlohnes im Vergabe- und Landesmindestlohngesetz hat der wirtschaftlichen Entwicklung Berlins so wenig geschadet, wie die City-Tax dem Tourismus- und Hotelgewerbe oder die Erhöhung der Grunderwerbssteuer der Bauindustrie, obwohl die jeweiligen Lobbyisten stets zuvor den Untergang des Sektors herbeiredeten. Die dadurch geschaffenen Spielräume konnten allerdings zur deutlichen Entlastung der Berliner Familien genutzt werden, zum Beispiel bei der kostenfreien Bildung von der Kita bis zur Uni; heute bundesweite SPD-Politik. Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass bei den Menschen selbst mehr Geld am Ende des Monats übrig bleibt und ihnen gleichzeitig die Sorgen vor Altersarmut und unsicheren Beschäftigungsverhältnissen nehmen.

 

Mit diesem Strategiewechsel verfolgen wir folgende politische Ziele:

  1. die Berliner Bevölkerung soll vom Wirtschaftswachstum effektiv profitieren
  2. Anerkennung für geleistete Arbeit und solidarischen Verzicht der Berlinerinnen und Berliner in der Vergangenheit
  3. eine gute und funktionsfähige Verwaltung durch bessere Personalgewinnung

 

10 Instrumente für höhere Einkommen, finanzielle Entlastung und damit echte Gerechtigkeit:

 

1. Angleichung des Mindestlohns auf ein altersarmutsfestes Niveau, damit man auch im Alter von seiner eigenen Leistung leben kann, z.B. Landesmindestlohngesetz, Vergabegesetz

Diese gesetzgeberische Intervention ist wegen des Lohnabstandsgebotes der wichtigste Ausgangspunkt zur Gesamtverbesserung der Einkommenssituation der Berlinerinnen und Berliner und zugleich der Aspekt, der den Landeshaushalt am wenigsten belastet. Dabei kommt dem Berliner Vergabegesetz neben dem Landesmindestlohngesetz eine wichtige volkswirtschaftliche Steuerungsgröße zu, da das Volumen unserer öffentlichen Vergaben mit mehreren Milliarden Euro im Jahr eine hohe Relevanz hat, zumal auf unser strategisches Betreiben hin die Investitionsquote Berlins deutlich gestiegen ist, wie nicht zuletzt auch die erfolgreiche Schulbau- und Sanierungsoffensive zeigen. Wir wollen auch nicht auf dem von den Grünen vorgeschlagenen Niveau eines Stundenlohnes in Höhe von 10,50 Euro stehen bleiben, sondern streben einen altersarmutsfesten Mindestlohn an. Nach Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums ist derzeit bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden über 45 Jahre versicherungspflichtiger Beschäftigung hinweg ein Stundenlohn von 12,63 Euro erforderlich, um eine Rente in Höhe der Grundsicherung zu erreichen. Dieser Mindestlohn wird in Berlin von Gesetzes wegen eingeführt.

 

2. Anpassung der Einkommen für den öffentlichen Dienst an das Bundesniveau für die Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin und der Bezirke

Berlin ist seinen Beschäftigten zu großem Dank verpflichtet. Sie haben mit dem Solidarpakt einen Verzicht geleistet, um die nahezu ausweglose haushalts- und finanzpolitische Situation nach der Überwindung der Teilung der Stadt und nach dem einhergehenden Wegfall der besonderen Förderung Berlins überwinden zu helfen. Berlin spürt den bundesweiten Personalmangel in nahezu jedem Bereich. Wir stehen dabei in Konkurrenz zu anderen Arbeitgebern und dem Arbeitgeber Bund. Dabei ist das Konkurrenzverhältnis durch die Konzentration von Bundesbehörden und der öffentlichen Arbeitgeber hier bundesweit einmalig und das Land Berlin in einem erheblichen Wettbewerbsnachteil, da hier eine Abwerbung von Beschäftigten einfach stattfindet. Die Bundesbehörden zahlen regelmäßig ein deutlich höheres Grundentgelt und zudem erhebliche Ministerial- und andere Behördenzuschläge. Dieser Attraktivitätsvorsprung ist ein Hemmnis für eine funktionierende Landesverwaltung. Zu dem politischen Ziel, das verfügbare Einkommen der Berlinerinnen und Berliner zu erhöhen, tritt hier ein wesentlicher Teilaspekt der Fachkräftegewinnung. Wir treten in allen öffentlichen Sektoren gemeinsam mit den Gewerkschaften für eine Angleichung der Gehälter im öffentlichen Dienst an die Entgelte des Bundes noch in dieser Legislaturperiode ein.

 

3. strukturelle Verbesserung bei der Eingruppierung unserer Beschäftigten, z.B. Veränderung einfacher und mittlerer Dienst, insbesondere bei der Feuerwehr, Höhergruppierung insbesondere von Kita- und Pflegekräften und pädagogischem Personal, Vereinheitlichung des Besoldungs- und Entgeltsystems und -niveaus innerhalb Berlins (Bezirke, Land)

Wir nehmen besonders die unteren Besoldungs- und Tarifgruppen in den Blick. Der Senat wird in enger Abstimmung mit den Gewerkschaften und Beschäftigtenvertretungen dem Abgeordnetenhaus ein Konzept zur Beschlussfassung vorlegen, dass durch Eingruppierungs- und Umgruppierungsvorschläge zu strukturellen Verbesserungen in diesem Sektor führt. Dabei ist zum Beispiel bei der Feuerwehr ein analoger Weg, wie bei der Polizei zu verfolgen und das Lohnabstandgebot zum Mindestlohn zu beachten. In den Bereichen Kita und Pflege und bei sonstigem pädagogischen Personal sind deutliche Höhergruppierungen zu erreichen. Wir treten in allen öffentlichen Sektoren gemeinsam mit den Gewerkschaften für eine Angleichung der Gehälter im öffentlichen Dienst zwischen Land und Bezirken noch in dieser Legislaturperiode ein.

 

4. vollständige Tarifbindung aller Landesunternehmen, Beteiligungen, inklusive aller Konzerntöchter und durch Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsverträge verbundenen Unternehmen und zwar nach den oben genannten Maßstäben

Wir beenden den inakzeptablen Zustand tarifloser Beschäftigung in von uns maßgeblich beeinflussten Unternehmen. Kein landeseigenes Mutter- oder Tochterunternehmen und kein maßgeblich beeinflusstes Unternehmen beschäftigt zukünftig Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter ohne Tarifbindung. Wir werden in diesen Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform gemeinsam mit den Gewerkschaften und Beschäftigtenvertretungen noch in dieser Legislaturperiode eine Tarifbindung auf dem jeweils vergleichbaren Bundesniveau erreichen; grundsätzlicher Maßstab ist der TVöD.

 

5. keine weiteren Auslagerungen öffentlicher Aufgaben, weder mit dem Ziel noch mit der Folge schlechterer Bezahlung

Der Weg der Auslagerung öffentlicher Kernaufgaben ist ein Irrweg und beendet. Auch das gesellschafts- und handelsrechtlich zulässige Auslagern in Töchterunternehmen oder zu Dienstleistern ist zukünftig zu unterbinden und zwar bereits dann, wenn die Maßnahme zwar nicht das Ziel, aber die Folge von ungleicher Bezahlung hat.

 

6. Gleichbezahlung von Frau und Mann

Für uns ist die gleiche Vergütung gleicher Tätigkeiten von Frau und Mann eine Selbstverständlichkeit und trotzdem keine gesellschaftliche Realität. In allen Bereichen, öffentlicher oder privater Natur, unmittelbar oder mittelbar Beschäftigter, Auftragnehmer und Zugeschlagenen in öffentlichen oder solchen Vergaben oder Dienstleistungen, auf die Berlin zumindest maßgeblichen Einfluss ausübt, werden wir diese Selbstverständlichkeit durchsetzen.

 

7. konsequente Entfristung von Beschäftigungsverhältnissen

Die Befristung von Beschäftigungsverhältnissen sehen wir generell kritisch. Insbesondere erkennen wir einen bundesgesetzlichen Wertungswiderspruch zwischen der gesetzlichen Probezeit und deren faktischer Ausdehnung durch befristete Beschäftigung. Wir setzen in Berlin generell unbefristete Beschäftigungsverhältnisse durch. Sachgrundlose Befristungen werden vollständig ausgeschlossen. In allen Bereichen, öffentlicher oder privater Natur, unmittelbar oder mittelbar Beschäftigter, Auftragnehmer und Zugeschlagenen in öffentlichen oder solchen Vergaben oder Dienstleistungen, auf die Berlin zumindest maßgeblichen Einfluss ausübt, werden wir diese politische Vorgabe durchsetzen.

 

8. konsequente Fortsetzung des Weges gebührenfreier Bildung und gleichwertiger Mobilität mit dem ÖPNV in allen Kiezen unserer Stadt sowie Prüfung sonstiger Entlastungsmöglichkeiten der Berlinerinnen und Berliner

Die Berliner SPD hat als erste die strategische Entscheidung zu einer vollständigen Gebührenfreiheit bei der Bildung getroffen und umgesetzt. Seit August ist der Kitabesuch vollständig gebührenfrei. Der Besuch des Hortes wird für die Klassenstufen 1 und 2 ab 2019 gebührenfrei sein und ohne Bedarfsprüfung ermöglicht. Wir haben zudem für alle Grundschulen die Lernmittelfreiheit eingeführt. Diesen Weg der erheblichen Entlastung von Familien gehen wir konsequent weiter zu einer vollständig kostenfreien Bildung und werden die Hortgebühren der übrigen Klassenstufen ebenso abschaffen, wie den Elternbeitrag beim Kita- und Schulessen. Als weiteren wichtigen Aspekt einer Entlastung der Berlinerinnen und Berliner sehen wir die begonnenen Vergünstigungen im Tarifgefüge des ÖPNV an. Da diese Politik zugleich geeignet erscheint, einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrswende zu einem stadtverträglichen Verkehr zu leisten und die Umwelt und unsere Luft zu schützen, werden wir diesen Weg konsequent fortsetzen und insbesondere Familien und einkommensschwache Berlinerinnen und Berliner unterstützen.

 

9. Abschaffung der Umlagemöglichkeit der Grundsteuer auf Mieterinnen und Mieter (Bundesrecht)

Die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieten führt zu einer erheblichen Einkommensbelastung. Wir finden es in Ansehung der erheblichen Renditen und Sozialpflichtigkeit des Eigentums gerecht, diese Umlagefähigkeit abzuschaffen. Wir fordern unsere Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, entsprechende Initiativen zu ergreifen und fortzusetzen.

 

10. Anpassung der Sozialtransfers im Bereich des Landes (z.B. Mietzuschüsse) und des Bundes (z.B. „Hartz IV“)

Der Berliner Senat legt dem Abgeordnetenhaus die Sozialtransfers betreffend ein Konzept zur Beschlussfassung vor, dass an die realen Preisentwicklungen angepasst ist. Wir fordern unsere Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, entsprechende Initiativen zu ergreifen und fortzusetzen.

 

Die SPD-Mitglieder im Senat, Berliner Abgeordnetenhaus, Deutschen Bundestag, in den Bezirksämtern und Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert, diese politischen Vorgaben durch gesetzliche Regelungen um- und durch Gesellschafterweisungen und Anpassungen in den jeweiligen Zielbildern und Vereinbarungen sowie entsprechende Beschlüsse durchzusetzen. Hierzu ist dem Parteitag spätestens im Herbst 2019 und fortlaufend zu berichten.

Antrag 210/II/2018 Plastikmüll

13.10.2018

Die SPD-Mitglieder im Senat werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass der Senat Zielvereinbarungen mit dem Einzelhandel – insbesondere Supermarktketten und Drogerien – zwecks deutlicher Verringerung des Verpackungsmülls abschließt.

 

Die Zielvereinbarungen sollen folgende Inhalte haben:

  • eine Laufzeit von mindestens zehn Jahren,
  • Erhöhung des Anteils von Mehrwegverpackungen,
  • für das Bezugsjahr eine Darstellung der Art und Menge Verpackungsmülls im Sortiment,
  • ein Zwischen- und ein Gesamtziel zur Reduzierung des Verpackungsmüllsaufkommens,
  • eine Darstellung von Maßnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen,
  • eine Darstellung, wie die Umsetzung dieser Maßnahmen kontrolliert wird,
  • ein Verfahren zur Anpassung der Vereinbarung einschließlich der Ziele und Maßnahmen, wenn nach Vorlage des Zwischenberichts erkennbar wird, dass die Ziele mit den geplanten Maßnahmen entweder nicht oder frühzeitig erreicht werden, und
  • die Veröffentlichung der Umsetzung der Vereinbarungen bei Wahrung der schutzwürdigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

 

Antrag 209/II/2018 Für Gerechtigkeit, Partizipation und eine schnellere Energiewende: Mieterstrom endlich voranbringen

13.10.2018

Solarenergie für Mieter vom eigenen Dach ist ein sinnvoller Beitrag für den Klimaschutz. Die Förderung von direkt verbrauchtem Strom aus Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden mit einem Mieterstromzuschlag schafft eine langfristig wettbewerbsfähige und vor allem klimaschonende Möglichkeit für die Stromversorgung in der Stadt. Gleichzeitig bleibt die Vertragsfreiheit der Mieter bei der Auswahl eines Stromtarifs uneingeschränkt bestehen, entsprechend sind Mieter nicht dem Risiko von steigenden Strompreisen als Resultat der Förderung ausgesetzt.

 

Der aktuelle Förderungsrahmen erweist sich als ungenügend für die Entwicklung von ausreichend vielen Mieterstromprojekten. Grund hierfür sind vor allem Hemmnisse für Betreiber, die eine erhöhte Markteintrittsbarriere darstellen. PV-Mieterstrom Meldezahlen der Bundesnetzagentur zeigen, dass im Zeitraum Januar bis Mai 2018 deutschlandweit lediglich Mieterstromprojekte mit einer Kapazität von 2 MWp registriert wurden. Dem gegenüber steht die herausgestellte Bedeutung von Solarenergie z.B. im Berliner Energie und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030).

 

Die SPD-Mitglieder im Abgeordnetenhaus, im Bundestag, Bundesregierung und in den Landesregierungen  werden aufgefordert, sich für die Weiterentwicklung der Mieterstromförderung durch den Bund einzusetzen. Ziel ist es, die Umsetzung der Energiewende zu beschleunigen und gleichzeitig sowohl gerecht als auch kostengünstig zu gestalten durch:

 

1. Unterstützung  der Bundesratsinitiative der Länder Berlin und Thüringen vom 21.8.18 (BR-Drucksache 402/18) zur Einbeziehung der urbanen Zentren in die Energiewende. Dies insbesondere um Quartiersversorgungskonzepte mit Mieterstromförderung von Photovoltaikanlagen und damit auch größere Anlagen zu ermöglichen.

 

2. Sicherung der Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten durch eine erhöhte und zeitlich befristete Anschubförderung für Mieterstromprojekte. Im Sinne der Verteilungsgerechtigkeit soll die zusätzliche Förderung nicht über die EEG Umlage geschehen. Dazu bestehen ausreichend alternative Möglichkeiten: direkte Subvention aus Steuermitteln oder indirekte Subvention durch Steuersenkung für direkt verbrauchten Strom (z.B. abgesenkter Mehrwertsteuersatz).

 

3. Abbau weiterer Hemmnisse: z.B. das Zulassen von aufwendungsarmen Messkonzepten insbesondere bei kleineren Anlagen bis 10 kWp, Abschaffung der aktuellen Gewerbesteuerinfektion für Wohnungsunternehmen, Vereinfachung des bürokratischen Aufwands (z.B. aus dem Energiewirtschaftsgesetz) bei kleineren Anlagen.

 

4 . Angemessene Beteiligung  der Mieter an den preislichen und langfristigen Vorteilen dieser regenerativen Stromerzeugung. Die zusätzliche Förderung hat zur Voraussetzung, dass der Mieterstrompreis nicht nur mindestens 10%, sondern mindestens 20% unter dem Grundversorgertarif liegt.

Antrag 131/II/2018 Gerechtigkeit zwischen Geschlechtern fördern - Vielfalt stärken!

13.10.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats sowie des Berliner Abgeordnetenhauses setzen sich für folgende Änderungen zum Referentenentwurf zur Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG-E) ein:

 

1. § 5 Abs. 2 LADG-E rechtfertigt Ungleichbehandlungen aufgrund von Rechtsvorschriften oder eines hinreichenden sachlichen Grundes. Sie ist auch dann gerechtfertigt, wenn durch geeignete oder angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile verhindert oder ausgeglichen werden sollen

 

Diese „positive Diskriminierung“ soll  nur für strukturell benachteiligte Personengruppen. gelten. Damit wird ausgeschlossen, dass Männern ermöglicht wird, gegen Frauenfördermaßnahmen gerichtlich vorzugehen.

 

2. Unsere Frauenförderung, die dem Verfassungsgrundsatz der Gleichberechtigung entspringt, darf zukünftig nicht unterlaufen werden. Vielmehr muss weiterhin herausgestellt werden, dass es eine strukturelle Benachteiligung von Frauen gibt und deshalb eine besondere Förderung dieser Zielgruppe nötig ist. Deshalb soll § 12 Abs. 1 LADG-E lauten: „Die Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung und die Förderung der tatsächlichen Herstellung und Durchsetzung von Chancengleichheit sind als durchgängiges Leitprinzip bei allen Maßnahmen der öffentlichen Stellen zu berücksichtigen.“

 

3. Wir unterstützen das im Koalitionsvertrag verankerte Verbandsklagerecht. Allerdings ist die Anerkennung der klageberechtigten Verbände fachlich und politisch entscheidend, um Widersprüche zum Ziel der Gleichstellung und Vielfalt zu vermeiden. Die jeweiligen Senatsverwaltungen haben seit vielen Jahren die ausreichende Erfahrung und Kompetenz und sollen daher in § 11 Abs. 4 LADG-E für die Anerkennung verbandsklageberechtigter Mitglieder zuständig sein.

Antrag 132/II/2018 RBB Staatsvertrag ändern - Menschen mit Behinderung im RBB-Rundfunkrat endlich eine Stimme geben!

13.10.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, bei der anstehenden Überprüfung der Zusammensetzung des RBB-Rundfunkrats endlich dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderung künftig angemessen vertreten sind. Schon seit 2008 bemühen sich die Behindertenverbände und Landesbeauftragten Berlins und Brandenburgs vergeblich, Sitz und Stimme in dem auch für die öffentliche Meinung wichtigen Rundfunkrat zu erhalten.

 

Dafür muss zuerst der RBB-Staatsvertrag geändert werden. Wir fordern, die Änderung des Staatsvertrags bis zum Ende der aktuellen Amtsperiode des Rundfunkrats am 25.2.2019 zu beschließen. Die Berliner Koalition aus SPD, Linken und Grünen hat 2016 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, „bei der nächsten Änderung des RBB-Staatsvertrags die Zusammensetzung des RBB-Rundfunkrats hinsichtlich angemessener Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt zu verbessern“.  Im Rundfunkrat, der gesellschaftliche Vielfalt repräsentieren soll, spiegelt sich dies jedoch nicht wieder. Während einzelne gesellschaftliche Gruppierungen im Rundfunkrat gleich mehrfach vertreten sind, haben Menschen mit Behinderung bisher keinen eigenen Sitz.