20.04.2017
In das Bundeswahlprogramm der SPD wird aufgenommen:
Durch die technologische Verschmelzung von Fernsehen, Internet-Angeboten und Online-Mediatheken ist die Depublizierungspflicht (Löschung) aus dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag von 2009 nicht mehr zeitgemäß. Öffentlich-rechtlich produzierte Inhalte, die aus den Rundfunkbeiträgen der Zuschauerinnen und Zuschauer finanziert wurden, müssen in Zukunft auch online unbegrenzt verfügbar sein. Gemeinsam mit den Ländern wird daher eine Lösung angestrebt, um die Begrenzung der Verweildauer von Inhalten im Online-Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender aufzuheben.
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20.04.2017
Durch die technologische Verschmelzung von Fernsehen, Internet-Angeboten und Online-Mediatheken ist die Depublizierungspflicht (Löschung) aus dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag von 2009 nicht mehr zeitgemäß. Öffentlich-rechtlich produzierte Inhalte, die aus den Rundfunkbeiträgen der Zuschauerinnen und Zuschauer finanziert wurden, müssen in Zukunft auch online unbegrenzt verfügbar sein. Wir streben daher eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages an, mit der die Begrenzung der Verweildauer von Inhalten im Online-Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender aufgehoben wird.
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20.04.2017
In das Bundeswahlprogramm der SPD wird aufgenommen:
Bei Erstellung von Individualsoftware für die Verwaltung mit öffentlichen Geldern (z.B. durch Ausschreibung, Vergabe oder Eigenentwicklung) wird dafür Sorge getragen, dass diese Anwendungen plattformunabhängig betrieben werden können, damit diese Anwendungen langfristig und unabhängig von der verwendeten Betriebsumgebung verwendet werden können.
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20.04.2017
Bei Beschaffung von Individualsoftware für die Verwaltung mit öffentlichen Geldern (z.B. durch Ausschreibung, Vergabe oder Eigenentwicklung) wird dafür Sorge getragen, dass diese Anwendungen plattformunabhängig betrieben werden können, damit diese Anwendungen langfristig und unabhängig von der verwendeten Betriebsumgebung verwendet werden können.
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20.04.2017
Eine kostenfreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin für alle in Berlin gemeldeten Kinder ab 6 Jahren bis 16 Jahre.
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