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Antrag 110/II/2025 Landespräventionsgesetz verwirklichen

9.10.2025

Hinweis: in der vorherigen Fassung wurde der falsche Antragstext übermittelt und abgedruckt – nachfolgend der richtige Antragstext:

Die Vertreter:innen der SPD im Senat und im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich für eine zeitnahe Verabschiedung des angekündigten Landespräventionsgesetzes einzusetzen.

Das Landespräventionsgesetz soll insbesondere folgende Punkte beinhalten:

  • Die gemeinsame Präventionsarbeit gegen häusliche Gewalt, Gewalt auf Straßen, Plätzen, in Parks, öffentlichen Nahverkehr sowie gegen Gewalt im Internet ist sicherzustellen.
  • Die Angebote zur Suchtprävention, insbesondere Beratungs- und Selbsthilfeangebote, Substitution und aufsuchende Sozialarbeit, sind auszubauen und zu stärken.
  • Öffentliche Räume sollen entlastet werden, indem Drogenkonsumräume und Spritzenprogramme ausgebaut sowie sichere Spritzenabwurfstellen und geschützte Orte für die Trinkerszene geschaffen werden.
  • Bezirkspräventionsräte und das Landeskonzept „Berlin gegen Gewalt“ sind mit ausreichenden finanziellen und personellen Mitteln auszustatten. Kiezorientierte Maßnahmen zur gewaltfreien Konfliktlösung und Stärkung des Sicherheitsempfindens vor Ort sind zu fördern.
  • Bei Neu- und Umgestaltung öffentlicher Plätze, Grünanlagen und Bahnhofseingängen sind dunkle Ecken und Angsträume zu vermeiden oder zu beseitigen; städtebauliche Kriminalprävention und feministische Stadtplanung sind von Anfang an zu berücksichtigen.
  • Die Bekämpfung der Jugendkriminalität bleibt Schwerpunkt; Präventionsprogramme sind fortzusetzen und auszubauen, zusätzliche Freizeit- und Fortbildungsangebote für Jugendliche zu schaffen.
  • Der Schutz und die Teilhabe der Menschen in ihrer Vielfalt sind besonders zu fördern. Die Unterstützung von Betroffenen und Opfern gruppenbezogener Hassgewalt und extremistischer Gewalt, insbesondere im digitalen Raum, ist zu verstärken.
  • Präventionsangebote müssen für alle verständlich und zugänglich sein, etwa durch Dolmetscher:innen und Materialien in einfacher Sprache.

Antrag 111/II/2025 Einführung eines bundesweiten Gefährderregisters für Gewalttäter im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt an FINTAs

9.10.2025

Triggerwarnung: geschlechtsspezifische Gewalt, Femizid

 

Fast jeden Tag findet ein Femizid in Deutschland statt. Das Bundeslagebild von 2023 zeigt, dass die Zahl von geschlechtsspezifischer Gewalt an Frauen bei häuslicher Gewalt bei 180.715, bei Tötungsdelikten bei 938 lag. Dabei ist wichtig zu wissen, dass es sich hier einerseits um Hellziffern handelt und die Dunkelziffern bei weitaus mehr Opfern liegt und andererseits, dass von diesen Zahlen nur cis Frauen, aber nicht FINTAs insgesamt erfasst sind. Die Wiederholungsgefahr ist bei Tätern erheblich.

 

Um diese Taten zu verhindern und effektive Präventionsarbeit zu leisten, braucht es deswegen ein konkretes System. Dieses System könnte in der Form eines Gefährderregisters ausgestaltet sein, dass Gewalttäter im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt an FINTAs erfasst. Dazu gehören Personen, die

 

  1. Rechtskräftig wegen Tötungs-, Gewalt- oder Bedrohungsdelikten verurteilt wurden
  2. Auf gesicherten und belastbaren Erkenntnissen eine akute Gefahr/Bedrohung für FINTAs darstellen. Zu diesen Erkenntnissen gehören unter anderem auch Anhaltspunkte wie Stalking- oder Sexualdelikten

 

Polizei und Justiz sind selbst Teil gesellschaftlicher Machtstrukturen sowie eines strukturell rassistischen und misogynen Systems und können FINTA-Personen diskriminieren oder Gewalt verharmlosen. Damit das Register tatsächlich dem Opferschutz dient und nicht selbst zu einem Instrument von Missbrauch oder Stigmatisierung wird, braucht es unabhängige Kontrolle, Transparenz und eine Mitwirkung von Fach- und Beratungsstellen. Die Tilgungsfristen des bundesweiten Gefährderregisters sollten so ausgestaltet werden, dass sie den bestehenden Vorgaben des Bundeszentralregisters entsprechen, um den notwendigen Ausgleich zwischen Opferschutz und Resozialisierung zu gewährleisten. Das Register darf nicht zu einer Stigmatisierung führen, sondern dient ausschließlich der Gefahrenabwehr und dem Opferschutz. Alle Behördenmitarbeiter*innen, die mit dem Register arbeiten, sind verpflichtet, regelmäßig Schulungen zu geschlechtsspezifischer Gewalt, intersektionaler Diskriminierung und Datenschutz zu absolvieren.

 

Um den Schutzbereich für Opfer auszuweiten, sollen auch belastbare Erkenntnisse von Tätern inkludiert werden, die zum Zeitpunkt des Eintrages noch nicht in Form von Tötungs- oder Gewaltdelikten auffällig waren. Zu diesen belastbaren Erkenntnissen gehören zum Beispiel

 

  1. Aktuelle eingeleitete Ermittlungsverfahren im Bereich von Tötungs-, Gewalt-, Stalking- oder Nötigungsdelikten oder Bedrohungen,
  2. Häufige polizeiliche Einsätze im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt, ohne dass es bisher zu einer Verurteilung kam,
  3. Einschätzungen von Fach- und Beratungsstellen sowie Opferschutzorganisationen und
  4. Erlassene Schutzanordnungen wie zum Beispiel Kontaktverbote und Wohnungsverweise sowie der Verstoß dagegen.

 

Mit der Einführung eines solchen Registers soll ein klares Zeichen im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt an FINTAs werden.

 

Wir fordern daher:

 

  1. Die Erhebung von Daten im Kontext geschlechtsspezifischer Gewalt an FINTAs und nicht nur cis Frauen
  2. Die Einführung eines bundesweiten Gefährderregisters für Gewalttäter im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt an FINTAs, sowie die Vorlegung eines dazugehörigen Gesetzes.
  3. Es müssen aktiv Regelungen gefunden werden, die einen Missbrauch des Registers ausschließen, sowie unabhängige Kontrollinstanzen, die die Nutzung regelmäßig prüfen. Das Register darf ausschließlich zu Zwecken der Gefahrenabwehr, Opferschutz und Risikoeinschätzung genutzt werden.

 

Antrag 112/II/2025 Verankerung der sozialen Selbstverwaltung im Grundgesetz – Ergänzung des Sozialstaatsprinzips in Artikel 20 unseres Grundgesetzes

9.10.2025

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, umgehend mittels Gesetzesinitiative darauf hinzuwirken, dass durch eine Ergänzung des Artikel 20 GG die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger grundgesetzlich abgesichert wird. Hierzu ist Art. 20 um folgenden Absatz 5 zu ergänzen:

 

Die Absicherung dieses Sozialstaatsprinzips mittels der sozialen Selbstverwaltung durch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bei den Trägern der Sozialversicherung fällt unter den Schutz dieses Artikels.

Der Bundesparteivorstand wird aufgefordert, bei seinen derzeitigen Überlegungen zu einem „modernen Sozialstaat“ dieses Ansinnen unbedingt mit einzubeziehen.

Antrag 113/II/2025 Feste feiern, wie sie fallen - Für eine Neuregelung der Feiertagsregelung

9.10.2025

Es gibt verschiedene Arten von Feiertagen, an denen viele Menschen keiner Lohnarbeit nachgehen müssen. So entscheiden in Deutschland die Bundesländer, an welchen Tagen gearbeitet werden muss, an welchen Feiertagen nicht. Die meisten dieser Feiertage sind dabei durch die Sonn- und Feiertagsgesetze der Bundesländer bundeseinheitlich geschützt, das heißt, sie werden in der ganzen Bundesrepublik begangen. Dies sind Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, der 1. Mai, der Tag der Deutschen Einheit, der erster Weihnachtsfeiertag und der zweite Weihnachtsfeiertag.

 

Allerdings sind dies nicht die einzigen neun Tage, die in Bundesländern als Feiertage gelten. Während es in manchen Teilen Bayern insg. 13 vom Staat festgelegte arbeitsfreie Feiertage gibt, gibt es in Schleswig-Holstein nur insg. 10 solcher Tage. Allein dieser Fakt ist bereits ungerecht. Noch ungerechter wird es allerdings, wenn betrachtet wird, welche Feiertage frei sind.

 

Bereits an der Auflistung der Feiertage wird deutlich, dass die meisten genannten christliche Feiertage sind. Dies ist auch der Grund, warum Bayern und Baden-Württemberg die meisten Feiertage haben – hier gibt es noch mehr christlich-begründete Feiertage. Dabei sind mittlerweile weniger als 50% der deutschen Bevölkerung evangelisch oder katholisch. Jüdische, muslimische oder andere religiöse Feiertage finden in den Feiertagsregelungen keine Berücksichtigung. Wenn Menschen andere religiöse oder sonstige Feste feiern wollen, die nicht an diesen christlichen Tagen stattfinden, müssen sie in der Regel dafür extra Urlaub nehmen. Kurzum: Während die meisten Christ*innen ihre Feiertage vom Staat automatisch frei kriegen und ihre Urlaubstage frei verwenden können, haben Angehörige aller anderen Religionen nicht dieses Privileg. Somit müsste jemand, der genauso viele religiöse Feiertage frei haben möchte, wie es bei Christ*innen der Fall ist, in Teilen von Bayern 10 Tage Urlaub nehmen, in Schleswig-Holstein 7.

 

Wir erkennen an, dass auch religiöse Feiertage eine gesamtgesellschaftliche Bedeutung und somit auch für Leute, die nicht der jeweiligen Religion zugehörig sind, bedeutend sein können. Dies sehen wir zwar durch gesellschaftliche Bräuche begründet, wir treten aber dennoch für eine Welt ein, in der jede Religion von staatlicher Seite gleichbehandelt wird.

 

Daher fordern wir eine umfassende Neuregelung der Feiertagsregelung.

 

Zentral sollen dabei folgende Punkte sein:

 

  • es gibt keine staatlichen Feiertage mehr, die mit Religion begründet werden
  • alle Arbeitnehmer*innen erhalten 15 Tage Feiertagsanspruch, den sie flexibel nehmen können. Die Arbeitgeber*innenseite ist dafür verantwortlich, eine Lösung zu finden, wie möglichst alle Wünsche umgesetzt werden können, ohne dass zusätzliche Belastungen für andere Arbeitnehmer*innen entstehen. Im Konfliktfall gilt es gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung zu finden, wobei individuelle soziale Hintergründe und erschwerende Umstände angemessen berücksichtigt werden. Beispielsweise könnte ein Mechanismus festgelegt werden, wonach bei Konfliktfällen bei ähnlicher Ausgangslage pro Jahr abwechselnd der gewünschte Tag genehmigt wird. Grundsätzlich muss aber die Genehmigung des Feiertags erteilt werden.
  • Schüler*innen muss ebenfalls im gleichen Umfang garantiert werden, dass sie an religiösen Feiertagen frei nehmen können, ohne dass dies negative Konsequenzen hat
  • Zusätzlich soll die Möglichkeit der Einführung zusätzlicher politischer Feiertage betrachtet werden. Beispiele können der 8. Mai (Kapitulation der Wehrmacht) oder der 28. Juni (Stonewall-Aufstand) sein

Antrag 114/II/2025 Social Media zu einem sicheren Umfeld für Kinder und Jugendliche machen

9.10.2025

Wir unterstützen das Ziel, Kinder und Jugendliche  besser vor schädlichen Inhalten auf und Gesundheitsgefahren durch übermäßige Nutzung von Social Media Plattformen zu schützen. Eine allgemeine Identifizierungs- oder Altersnachweispflicht sind hierfür aber weder technisch noch gesellschaftlich der richtige Weg. Vielmehr braucht es eine Regulierung der Plattformen, um diese für Kindern und Jugendliche zu einem sichereren Ort der digitalen Öffentlichkeit zu machen, an dem sie teilhaben können.

 

Wir lehnen ein pauschales staatliches Social-Media-Verbot für Minderjährige daher ab. Gleichzeitig sehen wir die Einführung verpflichtender Altersverifikationssysteme im Internet kritisch.

 

Stattdessen fordern wir die Verpflichtung von Social-Media-Anbietern, einen digitalen Raum zu schaffen, der für alle Menschen geeignet ist und gleichberechtigte Teilhabe aller Personen ermöglicht.

 

Insbesondere fordern wir ein Verbot von manipulativen Techniken, personalisierter Werbung und abhängig machenden Algorithmen sowie eine stärkere Verpflichtung von Social Media Plattformbetreibern, gemeldete Inhalte zu prüfen und strafbare sowie jugendgefährdende Inhalte auf ihren Plattformen konsequent zu löschen.

 

Plattformen sollen darüber hinaus verpflichtet werden, Profile speziell für Kinder und Jugendliche bereitzustellen, die freiwillig genutzt werden können.

 

Gleichzeitig fordern wir den Ausbau von schulischen und außerschulischen Bildungsangeboten zum verantwortungsvollen Umgang mit Social Media, das sich sowohl an Kinder und Jugendliche als auch an Eltern, Erziehungsberechtigte und Lehrer*innen richtet.

 

Wir bekräftigen unsere Forderung nach einem Schulfach Medienumgang und Medienkompetenz.

 

Die SPD setzt sich außerdem für die verstärkte Verwendung nicht-profitorientierter Social Media Plattformen ein.