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Antrag 48/I/2020 Verknappung von Wohnraum durch Umwandlung von Mietwohnungen in Wohneigentum wirksam verhindern!

29.09.2020

Wir fordern, die Aufteilung und Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen bis auf wenige unabwendbare Einzelfälle zu reduzieren. 

 

Zu diesem Zweck soll die häufig genutzte Ausnahmeregelung des § 172 Abs. 4 Nr. 6 BauGB, die es Eigentümer*innen in sozialen Erhaltungsgebieten erlaubt, auch in Milieuschutzgebieten Mietwohnungen in Eigentumswohnungen aufzuteilen, sofern das Wohneigentum danach für sieben Jahre nur den Mieter*innen angeboten wird, endlich ersatzlos gestrichen werden. 

 

Für alle anderen Ausnahmeregelungen des § 172 soll, um eine Aufteilung in Einzeleigentum zu verhindern, ein Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand eingeführt werden. Das gilt auch für Bauten, die bisher nicht als Wohnraum vorgesehen waren.

 

Die zeitliche Befristung für Rechtsverordnungen zum Genehmigungsvorbehalt bei Umwandlungen (§ 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB) von fünf Jahren soll durch eine deutlich längere Geltungsdauer ersetzt werden. 

 

Da Kapitalverwerter bei bestehenden Milieuschutzgebieten in nicht geschützte Nachbarregionen ausweichen, soll der Milieuschutz auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt werden.

 

Für sämtliche Einzelfälle, in denen rechtlich eine Umwandlung von Mietwohnungen in Wohneigentum unabwendbar bleibt, ist die Kündigungssperrfristverordnung dahingehend zu ändern, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs oder Hinderung an wirtschaftlicher Verwertung für mindestens 20 Jahre ausgeschlossen bleibt.

 

Ebenfalls ist darauf hinzuwirken, im Mietrecht die Kündigungsfristen bei Eigenbedarfskündigungen in allen Fällen deutlich zu verlängern und zwar auf mindestens 24 Monate. Die Regelung soll für alle Mietverhältnisse gelten, unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bereits besteht und unabhängig davon, ob die Wohnung vor oder nach der Umwandlung in Eigentum vermietet worden ist.  Sofern an anderer Stelle unter bestimmten Bedingungen weitergehende Regelungen existieren, sollen diese weiter zur Anwendung kommen.

 

Außerdem fordern wir die sozialdemokratischen Abgeordneten des Abgeordnetenhauses, des Berliner Senats und des Bundestages auf, sich für gesetzliche Regelungen einzusetzen, die Verbote der Aufteilung und Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen auch außerhalb von Milieuschutzgebieten ermöglichen.  Dabei soll auf Ausnahmeregelungen, die hinter die Regeln zurückfallen, die wir oben für die sozialen Erhaltungsgebiete vorgeschlagen haben, verzichtet werden.

Antrag 50/I/2020 Zukunftsort Berliner Mitte: lebenswert – klimaresilient – gemeinwohlorientiert – geschichtsbewußt – autoarm – kulturstark

29.09.2020

 

Die Berliner Mitte ist unter Berücksichtigung der sorgfältig im Partizipationsprozess „Alte Mitte. neue Liebe“ erarbeiteten und vom Abgeordnetenhaus im Jahr 2016 beschlossenen „Bürgerleitlinien für die Berliner Mitte“ behutsam zu reurbanisieren. Hierbei sind die Bereiche Molkenmarkt, Nikolaiviertel, Museumsinsel, Humboldtforum, Alt-Cölln, Fischerinsel, Spittelmarkt und Leipziger Straße, Unter den Linden, Spandauer Vorstadt, Alexanderplatz, Karl-Marx-Allee und Nördliche Luisenstadt konzeptionell einzubeziehen. Das Spreeufer ist, als verbindendes Element der Stadtmitte, in das Konzept mit einzubeziehen.

 

Rathaus- und Marx-Engels-Forum: Für den anstehenden Wettbewerb zur Gestaltung von Rathaus- und Marx-Engels-Forum sind – aufbauend auf den zehn Bürgerleitlinien – folgende Aspekte zu berücksichtigen:

 

Verkehr: Der Autoverkehr ist zugunsten von Fußgängern, Radfahrer*innen und dem öffentlichen Nahverkehr radikal auf ein Minimum zu reduzieren. Die Karl-Liebknecht-Straße wird je Richtung auf Tram und eine überbreite Mischspur für Bus, Taxi und notwendigen Anliegerverkehr sowie einen Radweg reduziert. Dies macht die Pflanzung von zwei Reihen Straßenbäumen möglich. Die Spandauer Straße wird eine die beiden Grünflächen verbindende Platzfläche, die die Ausweichstrecke für die neue Tram Richtung Mühlendammbrücke aufnimmt. Die reguläre Strecke der Tram wird über die Rathausstraße Richtung Alexanderplatz geführt. Fußgänger*innen sollen Vorfahrt erhalten. Alle öffentlichen Flächen sollen in vorbildlicher Weise barrierefrei gestaltet werden.

 

Kultur und Geschichte: Die vorhandenen Denkmäler (auch Luther-Denkmal, Mendelssohn-Denkmal, die beiden Arbeiter vis-a-vis zum Rathaus, das Marx-Engels-Denkmal) sollen erhalten bleiben. Der Neptunbrunnen soll an seinem derzeitigen Platze erhalten bleiben. Auf dem Schlossplatz kann über einen Wettbewerb ein neuer Brunnen geschaffen werden. Zur Erinnerung an das Judenpogrom am 19. Juli 1510, wo unweit der Marienkirche 38 zuvor überwiegend aus der Mark Brandenburg deportierte Juden öffentlich hingerichtet wurden, soll ein Gedenkort vorgesehen werden.

 

Bebauung: Westlich der Spandauer Straße kann straßenbegleitend an der Karl-Liebknecht-Straße und der Rathausstraße eine ein- bis zweigeschossige, dem Park dienende Bebauung entwickelt werden. Der Park des Marx-Engels-Forums kann hierdurch ein kontemplativer Ort mit hoher Aufenthaltsqualität werden.

 

Klimaresilienz: Dem prognostizierten Klimawandel angepasst soll ein Bepflanzungskonzept mit viel Verschattung und Verdunstungsleistung entwickelt werden. Dabei werden auch Fassadenbepflanzungen in das Konzept aufgenommen. Die Einleitung von Regenwasser in die Kanalisation soll durch ein Verdunstungs- und Versickerungskonzept minimiert werden, das auch bei Starkregen eine Rückhaltung ermöglicht. Für die Rückseite des Humboldt-Forum ist die Idee des Humboldt-Dschungel wieder aufzugreifen.

 

Molkenmarkt: Die durch den Bebauungsplan Molkenmarkt festgelegte Quartiersbildung auf der autobahnähnlichen Grunerstraße ist das bedeutendste Reurbanisierungsprojekt Berlins, dessen Umsetzung nun ansteht.

 

Verkehr: Der Straßenzug Mühlendammbrücke – Mühlendamm – neue Grunerstraße ist gegenüber der aktuellen Planung um eine Fahrspur auf zwei Spuren je Richtung zu verringern, auf denen auch die neue Tram fahren wird. Dies erlaubt breitere Bürgersteige und eine großzügigere Führung von Fahrradspuren. Im landeseigenen Parkhaus an der Rathauspassage soll ein Mobilitätshub für Fahrräder und Carsharing eingerichtet werden.

 

Mühlendammbrücke: Der anstehende Wettbewerb für den Neubau der Mühlendammbrücke ist ebenfalls mit einer Fahrspur je Richtung weniger vorzusehen. Statt einer Autobahnbrücke soll eine „Stadtbrücke“ entstehen.

 

Kultur und Geschichte: Die vielen geschichtlich bedeutsamen Orte, wie der Jüdenhof, die französische Kirche, das Graue Kloster und das erste Antikriegsmuseum verlangen eine umfassende Erinnerungs-Konzeption. Die Rückführung des Antikriegsmuseums ist ebenso zu prüfen wie eine schulische Nutzung auf dem Grundstück des Grauen Klosters.

 

Grundstücksbildung, Liegenschaftspolitik und architektonische Qualität: Um zu einer gemischt genutzten Bebauungsstruktur zu kommen, soll eine kleinteilige Grundstücksbildung vorgegeben werden, die selbstständige, architektonisch gut gestaltete Häuser möglich macht. Sofern die Häuser nicht durch städtische Gesellschaften errichtet werden, kommen entsprechend der politisch verbindlichen Liegenschaftspolitik nur Erbbaurechtsmodelle infrage. Durch eine weitere Verkehrsreduzierung soll auch entlang der Grunerstraße und des Mühlendamms Wohnen in den oberen Etagen möglich werden. Die Vergabe an Dritte soll über kleinteilige Konzeptverfahren Stiftungen und gemeinwohlorientierte Nutzungen bevorzugen. Die städtebauliche Rekonstruktion des Molkenmarktes soll auch einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Rathausviertels leisten. Mit dem Sitz des Regierenden Bürgermeisters, dem Stadthaus als Sitz der Innenverwaltung und des Landesdenkmalamtes, der Finanzverwaltung, dem Podewil und dem Theaterkontor an der Klosterstraße und dem Berliner Landgericht an der Littenstraße finden sich hier wichtige öffentliche und kulturelle Nutzungen, die sich mit dem neuen Molkenmarkt zu einem lebendigen Stadtviertel im Sinne der Berliner Mischung verbinden können.

 

Klimaresilienz: Retentionsdächer, Fassadenbepflanzung begrünte Innenhöfe und klimaangepasste Straßenbäume sollen einen Abfluss von Regenwasser in die Kanalisation minimieren und die Aufenthaltsqualität erhöhen.

 

Leipziger Straße: Die anstehenden Planungen haben auch auf das anschließende Wohngebiet der Fischerinsel und Leipziger Straße erheblichen Einfluss. Für die neue Tramstrecken ist die gestaltungsorientierte Variante mit einer KfZ-Spur je Richtung und einem 3 Meter breiten Fahrradstreifen vorzusehen. Damit wird auf der Nordseite eine 16 Meter breite Fläche von Charlottenstr. bis Spittelmarkt frei, auf der der „Leipziger Park“ (Arbeitstitel) angelegt werden soll. Grünfläche und Bäume sind für die derzeit schlechten klimatischen Bedingungen in der vollversiegelten Leipziger Straße besonders wichtig und verbessern zudem die Aufenthaltsqualität.

 

Antrag 193/I/2020 Einmal im Monat autofreie Kieze

29.09.2020

Wir fordern den Bezirk Mitte auf pro Kiez oder Prognoseraum einen autofreien Sonntag im Monat zu ermöglichen, damit die Bewohner*innen des Kiezes bzw. Prognoseraums die Möglichkeit haben die Straße für Aktivitäten für Austauschangebote, wie z.B. gemeinsames Essen, das zelebrieren von öffentlichen Festen, wie z.B. dem Tag des guten Lebens oder Ähnlichem zu ermöglichen. Autofrei meint dabei, dass die Haupteinfahrtsstraßen in den Kiezen gesperrt werden sollen, so dass dort die Veranstaltungen stattfinden können.

Kommerzielle Angebote wie Flohmärkte, Food Märkte oder Ähnliches sollen nicht unter das Angebot der autofreien Sonntage fallen, da diese wiederum durch Lärm und Verschmutzung negative Effekte auf die Bewohner*innen in den Kiezen haben.

Wir fordern das Land Berlin auf, sich für autofreie Tage in den Bezirken einzusetzen.

Wir fordern die Bundestagsfraktion auf sich für die Eingrenzung von Autoverkehr in Wohngebieten einzusetzen.

 

Antrag 203/I/2020 Gebühren für Bewohnerparkausweise angemessen erhöhen

29.09.2020

Die Gebühr für den Erhalt eines Bewohnerparkausweises soll deutlich angehoben werden. Wenn die Gebühr auf einen Betrag von über 25 Euro im Jahr angehoben wird, ist zugleich zu prüfen, inwieweit eine Sozialklausel für Personen mit einem geringen Einkommen eingeführt werden kann, damit diese nicht übermäßig belastet werden. Auch Halter*innen von E-Fahrzeugen sollen weiterhin begünstigt werden. Die Gebührenanhebung soll verfolgt werden, bis durch die Umsetzung des Beschlusses A16/II/2019 der SPD Mitte (Antrag 246/II/2019 LPT) ein 365 Euro-Jahresticket für den ÖPNV einschließlich Parkvignette geschaffen wurde.

Antrag 179/I/2020 E-Scooter

29.09.2020

 

  1. Prüfung der Einschränkung von Abstellflächen für gewerblich vermietete E-Scooter im öffentlichen Raum, insbesondere innerhalb des S-Bahn-Rings durch Ausweisung von Abstellplätzen, die nicht zu Lasten des Fußgänger- und Fahrradverkehrs gehen.
    Zum Beispiel an jeder Einmündung bzw. Kreuzung, Bahnhaltestelle und Sehenswürdigkeit Umwidmung von Kfz-Parkplätzen.
  2. Prüfung der Möglichkeit, Anbieter von E-Scooter zu verpflichten, innerhalb ihrer Apps vordefinierte Abstellbereiche auszuweisen. E-Scooter die außerhalb dieser Bereiche abgestellt werden, gelten nach einer definierten Abstellfrist als Verkehrsbehinderung.
  3. Die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin wird aufgefordert, eine Prüfung der Angebots-Nutzer-Relation zwecks Konzeptentwicklung zu entsprechender Begrenzung der Verbreitung gewerblich vermieteter E-Scooter auf ein an alle Verkehrsteilnehmer adressiertes Maß vorzunehmen.
  4. Die Bundestagsfraktion der SPD und die Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus Berlin werden aufgefordert, sich für die Prüfung zur Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage auf Bundesebene zur Erhebung von Nutzungsgebühren für gewerblich in den Straßenverkehr eingebrachte Elektrokleinstfahrzeuge (E-Tretroller, E-Scooter) durch die Länder und Kommunen einzusetzen.