Archive

Antrag 180/II/2018 Arbeitsräume für Berliner Künstlerinnen und Künstler sichern!

13.10.2018

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, das Berliner Atelierprogramm für professionelle, bildende Künstlerinnen und Künstler zu stärken und auszubauen. Z. Z. ist die Mietdauer im Ateliervertrag auf 8 Jahre begrenzt. Wir setzen uns dafür ein, dass auch bisherige Mieterinnen und Mieter sich um Arbeitsräume über das Berliner Atelierprogramm wieder bewerben können.

Antrag 97/II/2018 Gemeinsame Servicestelle für die 12 Berliner Musikschulen

13.10.2018

Die Berliner SPD setzt sich für eine Stärkung der kommunalen Musikschulen Berlins ein. Sie fordert für die 12 bezirklichen Musikschulen eine gemeinsame Servicestelle, die Dienstleistungen bündelt und die Musikschulen bei ihrer Aufgabenwahrnehmung und grundsätzlichen Aufgaben unterstützt und die in die Arbeitsstruktur der 12 Bezirke Berlins einzubinden ist.

Antrag 50/II/2018 Wasserversorgung in die öffentliche Hand

13.10.2018

Die Wasserversorgung gehört in die öffentliche Hand vor Ort. Das muss im Grundgesetz verankert werden. Die SPD Bundestagsfraktion muss sich dafür einsetzen.

 

Antrag 57/II/2018 Rückführung der CFM

13.10.2018

Wir fordern von den sozialdemokratischen Mitgliedern im Senat, in den Aufsichtsräten von Charité und Vivantes und in der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, unverzüglich Initiativen für die Aufnahme von Verhandlungen des rot-rot-grünen Senats mit ver.di zu ergreifen, zur praktischen zeitnahen Umsetzung der Forderungen

  • von „Mehr Personal“ in der Charité und bei Vivantes, entsprechend dem von den Beschäftigten und ver.di definiertem Bedarf,
  • nach Rückführung der CFM (Charité Facility Management) in die Charité und damit die Einbeziehung der Beschäftigten in den Geltungsbereich des TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) gemäß SPD-Landesparteitagsbeschlüssen, dem SPD-Wahlprogramm und der Koalitionsvereinbarung mit Grünen und Linkspartei
  • nach Eingliederung der Beschäftigten bei den Vivantes Tochterfirmen Vivantes Service Gesellschaft (VSG) und Vivantes therapeutische Dienste Gesellschaft (VTD) in den Geltungsbereich des TVöD

 

Die Solidarität der Berliner SPD gehört den Kolleg*innen und ihrer Gewerkschaft ver.di, die in den Berliner Krankenhäusern für „Mehr Personal“, für die Rücknahme der Ausgliederungen und für „TVöD für alle“ kämpfen und wiederholt auch in den Streik getreten sind.

Antrag 121/II/2018 Sofortmaßnahmen für eine Verbesserung der vollstationären Pflege in Pflegeeinrichtungen

13.10.2018
  1. Der Senat von Berlin wird aufgefordert, unverzüglich in Verhandlungen zu treten, um den Berliner Rahmenvertrag zur vollstationären Pflege dahingehend zu ändern, dass als erste Sofortmaßname zur Verbesserung der vollstationären Pflege eine Anpassung der schlechteren Berliner Personalrichtwerte an die besseren Richtwerte in den großen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen erfolgt.
  2. Der Senat von Berlin wird aufgefordert, in einem zweiten Schritt im Berliner Rahmenvertrag zur vollstationären Pflege eine Erhöhung der Zahl der Pflegekräfte in vollstationären Pflegeeinrichtungen im Land Berlin entsprechend den Forderungen des Deutschen Pflegerats vom April 2018 (sofort 50.000, d.h. rund 10% bundesweit, neue Stellen statt der im Koalitionsvertrag vereinbarten 8.000 und jetzt vom Bundesgesundheitsminister angekündigten  000) um weitere 10% spätestens ab 1.1.2019 zu erreichen.
  3. Da nach allen Experten über die nächsten mindestens fünf Jahre nicht ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht, müssen die neuen Stellen übergangsweise auch mit nichtqualifiziertem Personal besetzt werden können, das für einfache pflegerische Leistungen (Spaziergänge mit und ohne Rollstuhl im Freien, Vorlesen von Post, Zeitung, kurzen Erzählungen und Gedichten, Hilfe bei Handarbeiten, andere Beschäftigungsangebote) eingesetzt wird. Die angekündigte Erhöhung der Ausbildungsplätze ist sinnvoll, aber die Seniorinnen und Senioren, die derzeit in Pflegeheimen leben, können darauf nicht warten. Viele werden eine bessere Betreuung durch ausgebildete Pflegekräfte nicht mehr erleben. Deshalb bedarf es sofortiger Verbesserung. Hierbei sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse auszuschließen. Allen übergangsweise eingesetzten und nicht ausgebildeten Pflegekräften ist eine Qualifizierung und Ausbildung während ihrer Tätigkeit zu ermöglichen.
  4. Für die Aufnahme einer übergangsweisen Tätigkeit und/oder begleitenden Ausbildung sind zusätzliche Anreize zu schaffen. So sollten junge Leute, die ein freiwilliges soziales Jahr in der Pflege ableisten, angemessen bei der Vergabe von Studienplätze berücksichtigt werden. Neben der Numerus-Clausus-Schulnote sollte bei der Vergabe von Studienplätzen in Numerus-Clausus-Fächern zusätzlich eine Pflege-Note Berücksichtigung finden. Ebenso kann Berlin eigene Anreize z.B. durch kostenlose Nutzung von U-Bahn, Bus und S-Bahn oder Hilfen bei der Wohnungssuche durch städtische Wohnungsbaugesellschaften für diesen Personenkreis schaffen.
  5. Der Senat von Berlin wird zur bundesweiten Finanzierung der 10%igen Erhöhung der Zahl der Pflegekräfte in vollstationären Pflegeeinrichtungen aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zu ergreifen, um den Beitrag zur Pflegeversicherung ab 1.1.2019 um 0,50 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens von bisher 2,55 Prozent auf 3,05 Prozent bzw. von 2,80 Prozent auf 3,30 Prozent bei Kinderlosen zu erhöhen. Die Beitragserhöhung ist entgegen den Vorschlägen des Deutschen Pflegerats (übergangsweise steuerfinanziert) von Anfang an bei Arbeitnehmern hälftig durch die Arbeitgeber und durch die Arbeitnehmer und bei anderen durch diese aufzubringen.