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Antrag 196/I/2024 Zivilgesellschaft vor hohen Kosten durch urheberrechtliche Abmahnungen schützen

21.04.2024

Die Bundestagsfraktion der SPD im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, ein weiteres Änderungsgesetz zu § 97a Urheberrechtsgesetz (UrhG) einbringen, indem geregelt ist, dass

  • wenn eine Abmahnung erforderlich ist, diese nur dann Gebühren auslösen kann, wenn ihr nicht binnen einer Woche endgültig abgeholfen oder der Verletzter bereits wegen einer anderen und vergleichbaren Rechtsverletzung abgemahnt wurde
  • sich die Höhe des Ersatzes der erforderlichen Aufwendungen bei einer Gruppe mehrerer natürlicher Personen, einer schulische, universitären oder einer ehrenamtlichen Gliederung einer wohltätigen Einrichtung, einer politischen Partei oder eines Vereins auf die Höhe beschränkt, die für natürliche Personen gilt

und

  • ein Anspruch aus der Abmahnung auf Unterlassung und Ersatz erforderlicher Aufwendungen nur dann besteht, wenn die Abmahnung nicht rechtsmissbräuchlich ist.

 

Der Entwurf des weiteren Änderungsgesetzes zu § 97a UrhG ist dem Antrag als Anlage beigefügt. Die farblich grün hervorgehobenen Passagen werden als Ergänzungen vorgeschlagen.

 

Antrag 195/I/2024 Urheberrechte stärken bei Rechtsverletzungen für (rechts-)extremistische und diskriminierende Zwecke

21.04.2024

Die Bundestagsfraktion der SPD im Deutschen Bundestag wird aufgefordert, ein Änderungsgesetz zu § 97a Urheberrechtsgesetz (UrhG) einzubringen, indem geregelt ist, dass

 

  • Abmahnungen nach § 97a UrhG entbehrlich sind, wenn durch oder mit der Rechtsverletzung ein politisch extremistischer, insbesondere ein sexistischer, rassistischer, antisemitischer oder verfassungsfeindlicher Zweck verfolgt wird beziehungsweise wenn durch oder mit der Rechtsverletzung ein Mensch oder eine Gruppe von Menschen diskriminiert wird, insbesondere aufgrund ihrer Herkunft oder wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen.

 

Der Entwurf eines Änderungsgesetzes zu § 97a UrhG ist dem Antrag als Anlage beigefügt. Die farblich rot hervorgehobenen Passagen werden als Ergänzungen vorgeschlagen.

 

 

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)

  • 97a Abmahnung

(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn durch oder mit der Rechtsverletzung ein politisch extremistischer, insbesondere ein sexistischer, rassistischer, antisemitischer oder verfassungsfeindlicher Zweck verfolgt wird. Eine Abmahnung ist auch entbehrlich, wenn durch oder mit der Rechtsverletzung ein Mensch oder eine Gruppe von Menschen diskriminiert wird, insbesondere aufgrund ihrer Herkunft oder wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen.

Antrag 194/I/2024 Den Begriff >Rasse< aus dem Grundgesetz und dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz streichen!

21.04.2024

Die Mitglieder der Bundestagsfraktion der SPD im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, die nachfolgenden Änderungen von Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) und von § 1 des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) in dieser Legislatur einzubringen, indem

  • in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG „seiner Rasse“

 

und

  • in § 1 AGG „aus Gründen der Rasse oder“

 

gestrichen werden.

Die Berliner Bundestagsabgeordnet*innen der SPD werden aufgefordert, umgehend einen entsprechenden Antrag in Fraktion und Bundestag einzubringen.

Antrag 172/I/2024 Stelle Polizeibeauftragte

21.04.2024

Der Landesparteitag der SPD Berlin begrüßt ausdrücklich die erfolgte Einrichtung der Stelle eines Polizeibeauftragten.

Wir verfolgen mit Engagement die Arbeit dieser Stelle. Unser engagiertes Mitglied Mutombo Mansamba ist darin besonders involviert. Den Tod seines kranken Bruders Mutombo Ilunga Kupa Medard bei der Verlegung ins Krankenhaus durch einen Polizeieinsatz mit 13 Einsatzkräften, Polizeihunden und Rettungsdienst haben wir intensiv verfolgt.

 

Der Polizeibeauftragte hat sich der Problemlage angenommen. Wir finden, die Institution des Polizeibeauftragten ist mit erfolgversprechenden Kompetenzen weiter auszustatten, damit sie sich den Beschwerden von Polizist*innen und Bürger*innen sachgerechter annehmen kann.

 

Dies wollen wir insbesondere in Zusammenarbeit mit der Genossin Innensenatorin Iris Spranger gemeinsam angehen.

Antrag 145/I/2024 Modellprojekt Drugchecking in Berlin - Erhaltung und Ausweitung des Angebots

21.04.2024

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Angebot im Rahmen des Modellprojekts Drugchecking in Berlin noch in der Modellphase kurzfristig ausgeweitet wird.