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Antrag 104/I/2022 Unzumutbare Hürden für die Einbürgerung abschaffen

17.05.2022

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin, die Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestage auf, sich dafür einzusetzen, dass für den Antrag auf Einbürgerung, für Menschen mit anerkannten Asylstatus oder subsidiärem Schutzstatus oder ähnlichen Aufenthaltstiteln, auf eine Passbeantragung an der Botschaft des Herkunftslandes aus Gründen der subjektiven Zumutbarkeit verzichtet wird und gemäß dem Urteil vom 23.09.2020 – BVerwG 1 C 36.19 andere geeignete amtliche Urkunden, bei deren Ausstellung Gegenstand der Überprüfung auch die Richtigkeit der Verbindung von Person und Name ist, für den Antrag zur Einbürgerung anerkannt werden.

 

Die zuständigen Stellen für die Einbürgerung sollen dementsprechend angewiesen werden, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.

Antrag 105/I/2022 Für ein Berliner Landeseinbürgerungszentrum – Anforderungen jetzt konkretisieren

17.05.2022

Um ein Berliner Landeseinbürgerungszentrum (LEZ) auf Landesebene zu einem Erfolg zu führen sind die derzeitigen Koalitionsgespräche zu konkretisieren, insbesondere in folgenden Punkten:

  1. Die Bearbeitungszeit von Einbürgerungsersuchen bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen ist in den Verwaltungsausführungen des zukünftigen LEZ zu begrenzen. Es sollte eine Bearbeitungszeit von drei Monaten festgeschrieben werden. Ein entsprechender Personalschlüssel ist zu berücksichtigen.
  2. Die in den derzeitigen Verwaltungsausführungen festgeschriebene vorherige Beratung ist ersatzlos zu streichen.
  3. Für Berlinerinnen und Berliner, die sich einbürgern lassen möchten soll eine unabhängige Ombudsstelle geschaffen werden, die Beschwerden und Anliegen unabhängig bearbeitet und dem zukünftigen LEZ Vorschläge zu Qualitätssteigerung vorlegt.
  4. Einbürgerungen dürfen nicht an den Kosten scheitern! Daher soll ein Fonds geschaffen werden, der es ermöglicht in Härtefällen die Kosten für Einbürgerungen zu übernehmen.

 

Antrag 107/I/2022 Die Kosten der Auswirkungen des Krieges gerecht verteilen

17.05.2022

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich für folgende Maßnahmen zur gerechten Verteilung der Krisenkosten einzusetzen:

  • Aussetzung der Schuldenbremse auch für das Jahr 2023
  • eine Sondervermögensabgabe
  • eine Sondersteuer auf die Gewinne der Energieunternehmen
  • eine Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen in der Einkommenssteuer, die durch eine stärkere Belastung der höchsten 5 % der Einkommen aufkommensneutral ausgestaltet werden kann

 

 

Antrag 108/I/2022 Privilegierung der Kirchen stoppen: Keine Erhebung der Kirchensteuer durch den Staat!

17.05.2022

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich dafür einzusetzen, dass:

  • Berlin die Kirchensteuer nicht mehr über die Finanzverwaltung des Landes einzieht. Dies wird zukünftig von den betreffenden Glaubensgemeinschaften selbst übernommen, analog dazu wie Parteien und sonstige gemeinnützige Organisationen dies handhaben;
  • Berlin sich auf Bundesebene dafür einsetzt, die Erhebung der Kirchensteuer durch staatliche Strukturen zu unterbinden;
  • der Austritt aus einer Kirche oder anderen Religionsgemeinschaft für die*den Betroffene*n kostenfrei ist.

 

 

 

Antrag 109/I/2022 Kirchenaustritt

17.05.2022

Die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Kirchenaustritt für den/die Austretende/n nicht mehr mit Gebühren an das Land Berlin verbunden ist (derzeit 30 Euro). Gegebenenfalls entstehende Verwaltungskosten müssen aus den Kirchensteuern gedeckt und von den Kirchen beglichen werden. Hierfür soll das Berliner Kirchenaustrittsgesetz vom 30.1.1974, zuletzt geändert am 17.12.2014, entsprechend angepasst werden.

Außerdem soll das im Koalitionsvertrag angekündigte Austrittsverfahren per Internet statt beim Amtsgericht bzw. Notar baldmöglichst umgesetzt werden, zumal dann die Verwaltungskosten entsprechend verringert würden.