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Antrag 69/I/2019 Kommunale Wohnungswirtschaft stärken – Mietenwahnsinn stoppen!

25.02.2019

Wir erklären uns mit dem Anliegen des Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co enteignen – Spekulation bekämpfen“ solidarisch und streben eine deutliche Ausweitung des kommunalen Wohnungsbestands in Berlin an. Wie das Beispiel der Stadt Wien zeigt, ist ein starker öffentlicher Wohnungssektor wichtig für die Mietenstabilität und damit die Lebensqualität in der Stadt.

 

Um den kommunalen Wohnungsbestand zu vergrößern ist eine Doppelstrategie notwendig:

 

  1. Es müssen deutlich mehr bezahlbare Wohnungen durch den Staat gebaut werden. Die dafür notwendigen Personalkapazitäten bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sind umgehend zu schaffen.
  2. Gleichzeitig sind geeignete Grundstücke und Wohnungsbestände, die sich jetzt in privater Hand befinden, zu (re-)kommunalisieren.

 

Angesichts der dramatischen Mietpreisentwicklung in Berlin muss auch darüber nachgedacht werden, die Wohnungsbestände und Grundstücke großer profitmaximierender Wohnungsunternehmen zu enteignen bzw. zu vergesellschaften. Sowohl die Enteignung als auch die Vergesellschaftung ist im Grundgesetz ausdrücklich vorgesehen (Artikel 14 und 15 Grundgesetz) und spiegeln den Gedanken wieder, dass die private Eigentumsgarantie nicht absolut ist, sondern zum Wohle der Allgemeinheit eingeschränkt werden kann.

 

Enteignungen und Vergesellschaftungen setzen in einem Rechtsstaat jedoch von Verfassungs wegen Entschädigungen voraus. Wie hoch die Entschädigung dabei sein muss, ist unter Fachleuten umstritten. Sofern private Wohnungen zwangsweise in kommunale Hand überführt werden sollen, ist daher durch sorgfältige Prüfung auszuschließen, dass die entstehenden Entschädigungskosten das Land Berlin finanziell überfordern und am Hindernis der im Grundgesetz festgeschriebenen Schuldenbremse scheitern.

 

Andere Instrumente zur (Re-)Kommunalisierung von Wohnraum stellen Vorkaufsrechte und Ankäufe auf freiwilliger Basis dar. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin auf, noch in dieser Legislaturperiode einen Berliner Bodenfonds ins Leben zu rufen, aus dessen Mitteln solche Ankäufe unbürokratisch, aber geordnet durchgeführt werden können. Dafür ist ein Ankaufverfahren zu schaffen, in dem anhand von klaren, sozial gerechten und am Schutz der Mieter*innen  ausgerichteten Kriterien strategisch entschieden wird, welche Wohnungsbestände für einen Ankauf durch die öffentliche Hand in Frage kommen.

Antrag 117/I/2019 Attraktivität der Arbeit mit unseren Kindern erhöhen

25.02.2019

Vorbemerkung: Die Diskussion zur Steigerung der Attraktivität des Lehrberufs ist Gegenstand einiger laufenden Debatten, Beschlussfassungen und möglicherweise weiterer Initiativen. Explizit ohne Positionierung zur Diskussion zu wirksamen Mitteln zur Steigerung der Attraktivität des Lehrberufs – zielt dieser Antrag auf die Verbesserung der Situation der anderen Fachkräfte im Erziehungswesen (u.a. Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen, Sonderpädagogen).

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat, im Abgeordnetenhaus und in den Bezirksämtern entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeit auf, wirksame Mittel einzusetzen, um die Attraktivität der Arbeit mit Kindern von der KiTa bis zur Oberschule zu erhöhen.

 

Hierzu sollen insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

1. Bezahlung der Fachkräfte nach TVöD-SuE

Um im Ländervergleich attraktiv zu bleiben, kann Berlin nicht länger nach dem für die Fachkräfte ungünstigeren TV-L bezahlen.

 

2. Zahlung der Zulage für besondere Herausforderungen für alle Fachkräfte

Im Dezember 2018 wurde beschlossen, dass für beamtete Lehrkräfte und über das Tarifrecht auch für die ganz überwiegende Zahl der tarifbeschäftigten Lehrkräfte an Schulen in schwieriger Lage eine Zulage gezahlt wird. Hiermit werden die besonderen Herausforderungen anerkannt. Da diese besonderen Herausforderungen aber nicht allein von den Lehrkräften, sondern auch Erzieher*innen und Schulsozialarbeiter*innen gemeinsam bewältigt werden müssen, ist die Zulage auch allen Fachkräften in Schule, KiTa und Jugendfreizeiteinrichtung zu gewähren. Für die Tarifgruppen, für die die Zahlung einer Zulage derzeit nicht möglich ist, wurde, soweit zulässig, eine Höhergruppierung genutzt, um die Arbeit bei besonderen Herausforderungen zu würdigen. Um eine Zulage für alle Fachkräfte zu ermöglichen, soll sich Berlin dafür einsetzen, die tariflichen Möglichkeiten zu erweitern.

 

3. Verbesserung der Ausstattung an Berlins Erziehungseinrichtungen

Finanzielle Anreize allein können die Attraktivität der Berufe im Erziehungswesen nicht soweit erhöhen, um dem Mangel an Fachkräften auch mittel- und langfristig zu begegnen. Ziel muss es daher sein, insbesondere die Arbeitsbedingungen selbst zu verbessern. Insbesondere an Einrichtungen in schwieriger Lage müssen geringe Klassengrößen erreicht werden. Für eine bessere Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen ist eben die Kombination verschiedener Fachkräfte essentiell. Darum braucht es mehr Schulsozialarbeiter*innen, insbesondere an Schulen in schwieriger Lage. Supervision ist in vielen sozialen Berufsfeldern gängiger Standard oder sogar vorgeschrieben. Sie ist nicht nur ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der beruflichen Praxis, sondern auch besonders hilfreich bei der Bewältigung von Krisensituationen und besonderen Herausforderungen. Entsprechende Angebote sind für alle Fachkräfte im Erziehungswesen auszubauen und Prozesse zu etablieren.

Antrag 102/I/2019 Soziale Segregation im Berliner Schulsystem – Wir wollen beste Schulen in schwieriger Lage

25.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, ein Programm für Schulen in sozial benachteiligten Stadtteilen zu entwickeln und zu implementieren. Ziel ist eine nachhaltige Erhöhung der Unterrichts- und der Schulqualität. Diese Qualitätsentwicklung soll in der Folge die Bildungserfolge der Schüler*innen an Schulen in sozial benachteiligten Stadtteilen signifikant erhöhen und damit einen Beitrag zur sozialen Chancengleichheit leisten

Das Programm soll dabei folgende Aspekte berücksichtigen:

  1. Schulen sollen durch das Programm darin bestärkt werden, ihre Entwicklungsziele konsistent an den Daten im Indikatorenmodell auszurichten. Gleichzeitig sollen sie im Rahmen des Programms die (personelle) Entlastung bekommen, die für die Umsetzung der Entwicklungsziele aus Sicht der Schule notwendig sind.
  2. Für dieses Programm sollen ab dem Jahr 2020 jährlich 20 Mio. EUR für mindestens fünf Jahre bereitgestellt werden. Statt einer breiten Streuung
    sollten zunächst berlinweit nicht mehr als 30-40 Schulen daran teilnehmen. Für die Auswahl der Schulen sollen die soziale Zusammensetzung, diesherige Schulentwicklung (Indikatorenmodell) sowie die Freiwilligkeit die Grundlage bilden.
  3. Mit Bereitstellung der Mittel soll eine Kommission von Expertinnen und Experten aus der Bildungsforschung, Schulpraxis und Bildungsverwaltung mit
    den folgenden Aufgaben eingesetzt werden:
    a) Erarbeitung eines Programmkonzepts für Berlin unter Berücksichtigung von internationalen Vorbildern und Erfahrungen, z.B. London Challenge
    b) Erarbeitung von konkreten Struktur-, Finanzierungs- und Personalvorschlägen.
    c) Die Kommission soll ihre Empfehlungen zeitnah vorlegen, sodass mit dem Programm spätestens zum Schuljahr 2020/21 begonnen werden kann.

Antrag 118/I/2019 Nachteile ausgleichen und Wettbewerbsfähigkeit Berlins im Kampf um beste Lehrkräfte sicherstellen

25.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, die Benachteiligung der angestellten Lehrkräfte in Berlin im Vergleich zu ihren verbeamteten Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern aber auch innerhalb Berlins zu beenden. Damit soll insbesondere auch die langfristige Wettbewerbsfähigkeit Berlins im bundesweiten Wettstreit um beste Lehrkräfte sichergestellt und dem akuten Lehrkräftemangel entgegnet werden, so dass sich zudem die Arbeitsbedingungen an den Schulen durch eine personelle Entlastung verbessern. Das Ziel einer echten Gleichstellung muss dabei Vorrang haben gegenüber der Debatte um die bloße Form des Beschäftigungsverhältnisses an sich.

 

Zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit muss unter anderem insbesondere auf die Beseitigung folgender Nachteile für die derzeit angestellten Lehrkräfte geachtet werden: Steuerlast und Sozialabgaben im Verlauf des Berufslebens, Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, Zuschläge (z.B. Familienzuschläge) sowie die Alterssicherung.

 

Die Senats- und Fraktionsmitglieder werden hierfür aufgefordert, noch im Verlauf des Kalenderjahres 2019 die verschiedenen Wege zur Umsetzung der obigen Ziele zu erarbeiten und einander ergebnisoffen gegenüberzustellen. Dabei sollen die Erfolgsaussichten innerhalb der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit den Vor- und Nachteilen einer außertariflichen Entgeltgestaltung für Berliner Lehrkräfte, einer Wiedereinführung der Verbeamtung oder anderen Lösungsansätzen miteinander abgewogen werden.

Antrag 115/I/2019 Mehr Lehrer mit sonderpädagogischer Ausbildung für Berlin

25.02.2019

die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats aufzufordern durch die zuständige Senatsverwaltung die Einstellung zweier zusätzlicher Lehrer (mit sonderpädagogischer Ausbildung) an allen Berliner Schulen durchzusetzen. Sie sollen die heutigen sozialen Probleme aufarbeiten, die den allgemeinen Lehr- und Lernprozess an den Berliner Schulen im Wege stehen. Die Einstellungsmodalitäten dieser Lehrkräfte sind so zu verstehen, dass die Hälfte ihres Stundenpotentials für den Unterricht an der Schule eingesetzt wird und die andere Hälfte zur Aufarbeitung von sozialen Defiziten dient. Unter Aufarbeitung von „sozialen Problemen“ sind z.B. Elterngespräche, Behördengänge, Mediationsarbeit, notwendige Schulsanktionen bis hin Gewaltprävention gemeint, die sich aus der Schnittstelle „Schule-Lernen-Unterricht“ ergeben. Die Einflussnahme des Lehrerpersonals auf „Konflikte innerhalb der Schule“ werden dadurch vergrößert, so dass der allgemeine Lehr- und Lernprozess konfliktfreier ablaufen kann.