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Antrag 194/I/2019 Gewährleistung von dauerhaften Sicherheitsupdates (Obsoleszenz von mobilen Endgeräten verhindern)

25.02.2019

Hersteller von Mobiltelefonen und Tablets und ähnlichen mobilen Endgeräten werden verpflichtet, für den Zeitraum von mindestens vier Jahren ab Verkaufsstart Sicherheits-Updates für das Betriebssystem für die
verkauften Geräte kostenlos anzubieten.
Bei den technischen Daten eines mobilen Endgeräts wie Mobiltelefonen oder Tablets muss das Datum angegeben werden bis zu dem mindestens ein Sicherheitssupport gewährleistet wird.
Beim Verkauf von mobilen Endgeräten, für die die Sicherheits-Updates nur noch für weniger als zwei Jahre angeboten werden, müssen die KäuferInnen explizit darauf hingewiesen werden.
Nach Ablauf der Sicherheits-Support-Phase müssen die NutzerInnen auf geeignete Weise darauf aufmerksam gemacht werden, dass ihr Gerät und somit ihre persönlichen Daten nicht mehr sicher sind.

Antrag 193/I/2019 Meinungsvielfalt im Internet fördern – Bürokratie abbauen

25.02.2019

Die SPD-Mitglieder des Senats und die SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich im Rahmen der Verhandlungen zur Reform des Rundfunkstaatsvertrages dafür einzusetzen, dass Erfordernis einer Zulassung von Rundfunkangeboten im Internet zu Gunsten einer (qualifizierten) Anzeigepflicht aufzugeben.

 

Antrag 187/I/2019 Das Internet darf nicht gefiltert werden

25.02.2019

Maßgeblich auf Betreiben der CDU ist die EU derzeit dabei, das freie Internet in Europa nachhaltig zu gefährden. Im Zuge der geplanten Reform des Urheber*innenrechts sollen Internetplattformen, die nutzer*innengenerierte Inhalte hosten, zum Einführen von automatisierten Filtersystemen (sog. Uploadfiltern) verpflichtet und das in Deutschland bereits in der Praxis gescheiterte Leistungsschutzrecht für Presseverleger*innen EU-weit eingeführt werden. In einem Hinterzimmer-Deal mit der französischen Regierung missachtet die Bundeskanzlerin den deutschen Koalitionsvertrag und verschärft die bereits heftig umstrittenen Punkte auch noch. Gleichzeitig wurden die wichtigen Verbesserungen im Urheber*innenvertragsrecht, die den Urheber*innen mehr Rechte und Ansprüche gegen die Rechteinhaber *innen und Verlage gesichert hätten, massiv aufgeweicht. Wir lehnen die Einführung automatisierter Internetfilter weiterhin als unverhältnismäßig ab und setzen uns für eine faire Vergütung von Urheber*innen ein. Der offene Bruch des Koalitionsvertrags durch die Bundeskanzlerin ist nicht hinnehmbar und ein fatales Signal für den Europawahlkampf.

 

Wir fordern daher:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Europäischen Parlaments,
die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung,
die Spitzenkandidatin der Bundes-SPD zur Europawahl Katarina Barley und
die Spitzenkandidatin der Berliner SPD zur Europawahl Gaby Bischoff

 

dazu auf, sich auf nationaler und europäischer Ebene dafür einzusetzen:

  • dass Plattformbetreiber*innen künftig keine Upload-Filter oder ähnliche unverhältnismäßige Instrumente zur Vorabkontrolle von nutzer*innengenerierten Inhalten einrichten müssen, um eine erweiterte Haftung zu vermeiden,
  • dass  ein modernes europäisches Urheber*innenrecht geschaffen wird, das zu einem angemessenen Interessenausgleich und einer fairen Entlohnung der Ersteller*innen von Inhalten führt,
  • gegenüber den Abgeordneten der CDU und CSU im Europaparlament die Einhaltung des Koalitionsvertrages einzufordern, der Upload-Filter ausdrücklich als unverhältnismäßig ablehnt,
  • die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Verleger*innen nach dem gescheiterten deutschen Vorbild abzulehnen

 

Antrag 190/I/2019 Für ein faires europäisches Leistungsschutzrecht!

23.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, bei der Neuregelung eines europaweiten Urheber- und Leistungsschutzrechts auf einen fairen Ausgleich zwischen den Kreativen, Nutzer*innen sowie Online-Plattformen hinzuwirken.

 

Dazu gehört:

  1. Faire Vergütung: Die Online-Verwertung von urheberrechtlich geschütztem Eigentum muss angemessen vergütet werden.
  2. Mehr Transparenz: Urheber*innen sowie ausübende Künstlerinnen und Künstler sollen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) umfassend Informationen über die Verwertung ihrer Werke und Darbietungen erhalten. Nur durch diese Kenntnis ist gewährleistet, dass sie ihre Rechte geltend machen können.
  3. Klauseln zur Vertragsanpassung: Wenn die ursprünglich vereinbarte Vergütung im Vergleich zu den späteren Einnahmen und Gewinnen aus der Verwertung der Werke unverhältnismäßig niedrig ist, besteht ein Anspruch auf eine zusätzliche angemessene und faire Vergütung.
  4. Mechanismen zur Streitbeilegung: Künstler*innen sollen über ihre Vertretungsorganisationen Unstimmigkeiten mit den Online-Plattformen bei Transparenz und Vertragsanpassung beilegen.
  5. Widerrufsrecht zum Vorteil von Kreativen: Urheber*innen und ausübende Künstler*innen erhalten das Recht einen bestehenden Verwertungsvertrag zu widerrufen, wenn das Werk nicht verwertet oder gegen die Transparenzpflichten verstoßen wird.
  6. Offenlegung gleicher Konditionen: Die zwischen Urheber*innen und Online-Plattformen geschlossenen Vereinbarungen müssen für andere offengelegt werden, um über diese Transparenz einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.
  7. Öffentlicher Auftrag: Einrichtungen der Bildung, Forschung und Kultur, die einen öffentlichen Auftrag verfolgen, sollten von den Regelungen ausgenommen werden, da diese kein Verwertungsinteresse haben.
  8. Private Nutzung: Nutzer*innen soll es möglich sein, knappe und verhältnismäßige Zitate oder Auszüge aus einem geschützten Werk normal zu nutzen. Die legitimen Interessen der Urheber*innen dürfen dabei nicht unbillig verletzt werden.
  9. Überschriften und Verlinkungen: Überschriften 1. Grades dürfen weiterhin bei einer Verlinkung angegeben werden.
  10. Kleine und mittelständische Unternehmen: Die Regelungen müssen die Anliegen kleiner und mittelständischer Unternehmen in Bezug auf die Marktmacht einzelner Online-Plattformen besonders berücksichtigen.
  11. Die in einer EU-Richtlinie verwendeten Definitionen, Abgrenzungen und Ausnahmen müssen klar und allgemeingültig sein.

 

Die im Rahmen der aktuellen EU-Urheberrechtsnovelle ausverhandelten Artikel 11 und 13 werden diesem Anspruch nicht gerecht. Wir unterstützen deshalb Katarina Barley in ihrem Bemühen, diese Artikel im Dissens zu lassen und separat neu zu verhandeln.“

 

Antrag 186/I/2019 Upload-Filter stoppen!

23.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, eine europaweite Regelung des Urheberrechts zu unterstützen, da die Verbreitung von Inhalten auf Plattformen im Internet keine nationalen Grenzen kennt. Ziel muss dabei ein fairer Ausgleich zwischen den Kreativen, Nutzer*innen sowie Online-Plattformen sein.

 

Wir lehnen Maßnahmen zu Verhinderung und Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ab, die zu Folge hätten, dass Inhalte vorab überprüft und damit nicht oder nur zeitverzögert veröffentlicht werden. Die Verpflichtung zur Einrichtung von Inhaltsfiltern darf nicht Teil von europäischen Regeln sein.