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Antrag WV240/I/2018 Bundeseinheitliche Regelung zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsgefährdenden NO2 Emissionen durch Diesel-Kfzs – die Blaue Plakette jetzt

30.04.2018

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27. Feb. 2018 mit seinem Grundsatzurteil festgestellt, dass Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in einzelnen Kommunen verhängt werden können. Damit obliegt es jeder Kommune eigenverantwortlich in ihren Luftreinhalteplänen solch ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in ihren Maßnahmenkatalog aufzunehmen. So können die Kommunen nur für einzelne Straßenzüge bzw. -abschnitte als letzte Maßnahme zur Einhaltung der NO2-Werte solch ein Verbot aussprechen. Dieses Verfahren wird zu einem Flickenteppich von Anwendungen des Fahrverbots führen, das sich in der Praxis als intransparent und kaum kontrollierbar erweisen dürfte.

 

Daher wird eine bundeseinheitliche Regelung zur Reduzierung von der NO2 Emissionen durch Diesel-Kfzs benötigt – die sog. Blaue Plakette, die in Analogie zur Grünen, Gelben und Roten Plakette für die Umweltzone einzuführen ist.

 

Es werden daher alle sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, des Bundestages und des Berliner Senats, aber auch der Landesvorstand aufgefordert, sich mit aller Dringlichkeit bei der geschäftsführenden, aber erst recht auch bei der neuen Bundesregierung sowie in den Bund-Länder Gremien dafür einzusetzen, dass es nun endlich zu der Einführung der Blauen Plakette kommt.

 

Antrag 245/I/2018 Einführung des politischen Bezirksamtes

30.04.2018

Abgeordnetenhausfraktion wird aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des politischen Bezirksamtes ab der kommenden Legislaturperiode zu schaffen.

 

Der Bezirksbürgermeister/die Bezirksbürgermeisterin besitzt die Richtlinienkompetenz im Bezirksamt, die weiteren Mitglieder des Bezirksamtes werden als Beigeordnete auf Vorschlag des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin von der BVV für die Dauer der Legislaturperiode gewählt.

 

Das Bezirksamt besteht aus insgesamt sechs Mitgliedern.

 

Antrag 246/I/2018 Wahlperiode des Bundestages

22.04.2018

Die Verlängerung der Wahlperioden des Bundestages von vier auf fünf Jahre wird abgelehnt.

Antrag WV247/I/2018 Wahlrechtsreform

22.04.2018

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich konstruktiv an einer Wahlrechtsreform mitzuwirken, die die Zahl der Mitglieder des Bundestags reduziert.

Antrag 238/I/2018 eSport den Status der Gemeinnützigkeit zusprechen

22.04.2018

Videospiele sind heute in der Mitte unserer Gesellschaft als wichtiges neues Kulturgut hinzugekommen. Zu dieser Entwicklung gehört auch der eSport, der sich in den letzten Jahren als wichtiger gesellschaftlicher Faktor gerade in der jüngeren Generation etabliert hat und ein breites Publikum begeistert. Dabei werden von den Athlet*innen im Bereich des eSport wie im klassischen Sport auch Werte wie Fairplay, Koordination, Respekt sowie viele weitere soziale Kompetenzen vorgelebt und erfüllen damit eine Vorbildfunktion für Fans. eSport verbindet dadurch tagtäglich Menschen, genau wie das beim Sport auch passiert.

 

Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass diese gesellschaftlich relevante und stetige Bewegung die gleichen Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt bekommen wie der klassische Sport auch. Dies würde zu weitrechenden Verbesserungen sowohl für Athlet*innen wie auch für Fans führen. Die Abhängigkeit von Entwicklern und Sponsoren und deren Interessen, die zurzeit den eSport dominieren, könnte eingedämmt werden und der Weg für die Gründung von Vereinen und Verbänden freigemacht werden. Damit kann eine demokratische und gemeinnützige Ausrichtung garantiert werden, die nicht den Marketingzwecken von Entwicklern und Sponsoren, sondern der nachhaltigen gesellschaftlichen Entwicklung des eSports dient. Durch die Internationalität der eSports-Branche sollten Entwickler*innen über die deutsche Rechtslage und Wettbewerbsbedingungen informiert werden und von denen auch durch Kontrollen eingehalten werden.

 

Wir fordern, dass die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages sich dafür einsetzen, dass der eSport dem klassischen Sport gleichgestellt wird und somit ebenfalls den Status der Gemeinnützigkeit von § 52 Abs. 2 Nr. 21 der Abgabenordnung (AO)  zugesprochen bekommt. Die Anerkennung des Status der Gemeinnützigkeit soll dabei unabhängig vom Inhalt des Spiels geschehen, solange das Spiel das Kriterium erfüllt, einen kompetitiven Charakter zu haben, der den Wettbewerb zwischen professionellen Athlet*innen fördert und den Regelungen des Jugendschutzes entsprechen.