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Antrag 243/I/2018 Maßnahmen zum Schutz der Stadt vor den Folgen des Klimawandels, insbesondere bei Starkregen

1.05.2018

Spätestens seit dem Starkregen im Sommer 2017 ist auch in Berlin das Problem der schnellen Abführung großer Regenmengen zu einer neuartigen Herausforderung für die Stadtgesellschaft geworden.

 

Selten vorkommende Starkregenereignisse, für die die öffentlichen Entwässerungssysteme nicht ausgelegt sind, werden bisher nicht in den üblichen Planungsverfahren berücksichtigt. Ihre Häufigkeit und noch vielmehr ihre Ausmaße werden voraussichtlich zunehmen. Dieses erfordert eine vorsorgende, langfristige Risiko-Planung des öffentlichen und privaten Raums, um Überflutungsvorsorge und Starkregenmanagement gewährleisten zu können.

 

Daher werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses aufgefordert, sich unter Einbindung der Bezirke und der Berliner Wasserbetriebe(BWB) dafür einzusetzen, dass den Auswirkungen des Klimawandels in Berlin, insbesondere denen von Starkregenereignissen mit folgenden Maßnahmen entgegengewirkt wird:

 

  • Starkregenrisikomanagement muss konsequent bei Neubau- wie auch in Bestandsquartieren umgesetzt werden. Dabei sind geltende Normen und Regelwerke wie z.B. DIN 1986 (Planung und Ausführung von Entwässerungsanlagen) sowie DWA-Merkblatt M 119 „Risikomanagement in der kommunalen Überflutungsvorsorge – Analyse von Überflutungsgefährdungen und Schadenspotenzialen zur Bewertung von Überflutungsrisiken“, welche planerischen Vorgaben für Starkregenmanagement im privaten und im öffentlichen Raum enthalten, zu beachten. Ziel ist eine Berlinweite, flächendeckende Überflutungs- und Risikoprüfung einzuführen, auch für den öffentlichen Raum, wie z.B. Straßen, nach den Beispielen von New York, Amsterdam u. w. Wichtige Erkenntnisse des KURAS-Forschungsprojektes sind dabei in der Praxis zu berücksichtigen
  • Es bedarf einer verbindlichen Festlegung der Zuständigkeiten zwischen Senat, Bezirken und den Berliner Wasserbetrieben zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen einschließlich deren dauerhaften Betriebs. Dazu ist u.a. ein Akteurskreis „Starkregen“ unter Beteiligung der zuständigen Senatsverwaltungen (SenUVK, SenSW, SenInn), Bezirken, BWB, Feuerwehr u.w. nachhaltig zu installieren.
  • Die zuständigen Stellen, sowohl auf Senats- wie auch auf Bezirksebene erhalten zügig und dauerhaft eine angemessene Ausstattung, damit sie zuverlässig die stadtweite Umsetzung der Maßnahmen und deren dauerhaften Betrieb und die Pflege, wie z.B. die ober-und unterirdischer Anlagen gewährleisten zu können.
  • Abstimmung der Maßnahmen mit Brandenburg auf allen Ebenen.

 

Antrag 244/I/2018 Für einen sozial-ökologischen Wandel – Braunkohleausstieg schrittweise einleiten!

30.04.2018

Der durch menschliche Aktivitäten verursachte Klimawandel hat besorgniserregende Folgen für Deutschland und die Welt. Die CO2-Emissionen in Deutschland sind seit acht Jahren nicht mehr nennenswert gesunken – dies gilt trotz steigendem Anteil erneuerbarer Energien auch für die Stromerzeugung. Einen großen Anteil an den Emissionen hat die Verstromung von Braun- und Steinkohle. Diese ist aus verschiedenen Gründen, insbesondere wegen Versäumnissen bei der Energie- und Klimapolitik, in den letzten Jahren nahezu konstant geblieben. Deutschland steht kurz davor, seine nationalen Klimaschutzziele für 2020 und 2030 nicht einhalten können.

 

Globale Verantwortung wahrnehmen

Deutschland hat beim Kampf gegen die Klimakrise eine globale Verantwortung. Zu einem, weil es im weltweiten Vergleich einen hohen CO2-Ausstoß pro Kopf aufweist und damit zu den Hauptverursachern des Klimawandels zählt. Und zum anderen, weil die Bundesrepublik aufgrund ihrer Wirtschaftskraft und ihres technologischen Knowhows zu den wenigen Industriestaaten gehört, die vom Potential her in der Lage sind, die Energiewende hin zu einer vollständig regenerativen Erzeugung mit all ihren Elementen in der Erzeugungs- und Infrastruktur technisch, ökonomisch und sozial ohne unakzeptable Verwerfungen zu vollziehen – und dies in überschaubarer Zeit. Gelänge dieser Übergang noch deutlich vor 2050 und würden die technischen, ökonomischen und sozialen Innovationen auf dem Weg dahin weltweit sichtbar, so wäre dies ein wahrhaft historischer Beitrag Deutschlands dafür, andere Länder zu ermutigen bzw. überhaupt erst in die Lage zu versetzen, einen ähnlichen Weg zu gehen. Unter anderem deshalb, weil die Bundesrepublik Technologie-Lernkurven finanziert, die es auch anderen Staaten ermöglicht, regenerative Erzeugungsanlagen preiswert einzusetzen. Im Kampf gegen die Erderwärmung würde so die Einhaltung des globalen 2-Grad-Ziels bzw. möglichst des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Abkommens deutlich realistischer.

 

Auf den internationalen Klimakonferenzen präsentiert sich Deutschland jedoch zunehmend als ideenloser und klimapolitisch gelähmter Teilnehmer. Denn mit einer konstant hohen Kohleverstromung und einem zuletzt wieder steigenden CO2-Ausstoß, drohen wir das nationale Klimaziel einer Minderung der Treibhausgasemissionen von minus 40 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 krachend zu verfehlen. Damit verhält sich Deutschland unsolidarisch im Kampf für einen konsequenten Klimaschutz. Wenn jetzt nicht entschieden gegengesteuert wird, gefährdet dies auch den weiteren internationalen Verhandlungsprozess, in dem es jetzt darauf ankommt, das Klimaschutzabkommen von Paris wirksam auszugestalten. Klar ist dabei, Deutschland muss schrittweise aus der Kohleverstromung aussteigen, wenn die Umwelt geschützt und die Klimaziele erreicht werden sollen. Gerade Braunkohlekraftwerke mit ihren niedrigen Brennstoffkosten sind aktuell so stark ausgelastet wie seit Jahren nicht mehr. Ein konsequentes Umdenken in der Energiepolitik muss stattfinden und erfordert jetzt politische Entscheidungen.

 

Schrittweisen Kohleausstieg einleiten

Ein schrittweiser Kohleausstieg muss unverzüglich eingeleitet werden. Damit könnten nicht nur große Emissionsreduktionen zu relativ geringen Kosten erreicht werden, sondern es gäbe zudem erhebliche positive Wirkungen auf Umwelt und menschliche Gesundheit, vor allem, weil die Emissionen von Quecksilber, Schwefeldioxid, Stickstoffoxiden und Feinstäuben reduziert würden. Eine emissionsarme Stromerzeugung ist darüber hinaus Voraussetzung für die erfolgreiche Dekarbonisierung des Verkehrs und der Wärmeversorgung, die im Zuge einer Sektorkopplung zunehmend strombasiert sein werden.

 

Das Ende der Steinkohle ist absehbar, bis 2018 wird der Abbau in Deutschland beendet. Nicht so bei der Braunkohle, derzeit gibt es noch zehn aktive Tagebaue. Braunkohle ist der mit Abstand umweltschädlichste Energieträger. Kein anderer Brennstoff verursacht bei der Verbrennung mehr CO2, sein Abbau zerstört weiträumig Natur und Landschaften und vertreibt Menschen aus ihrer Heimat.

 

Braunkohle gilt noch immer als „billiger“ Rohstoff – eine Beschreibung, die falscher nicht sein könnte. Die Folgekosten für Umwelt und Klima werden durch die Strompreise kaum abgebildet. Es gibt in Deutschland keinen größeren Eingriff in Natur, Landschaft und Gewässerhaushalt als die Tagebaue. Auf bislang mehr als 175.000 Hektar Fläche haben sich Braunkohlebagger in den Untergrund gewühlt und dabei wertvolle Ackerflächen, Grünland, uralte Wälder, Gewässer und Siedlungen zerstört. Werden allein die schon genehmigten Tagebaue voll ausgeschöpft, würde rund drei Mal mehr Kohle verbraucht als mit unseren Klimazielen vereinbar wäre.

 

Um die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad, möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, wie in Paris beschlossen und von Deutschland völkerrechtlich bindend ratifiziert, muss der vollständige Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2030 abgeschlossen sein. Rund 60 Prozent der Braunkohle, deren Abbaggerung bereits genehmigt ist, muss im Boden bleiben. Es dürfen keine neuen Tagebaue mehr eröffnet werden. Derzeit gibt es noch drei große Tagebauregionen: das Lausitzer Revier in den Bundesländern Brandenburg und Sachsen, das Mitteldeutsche Revier in den Bundesländern Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie das Rheinische Revier in Nordrhein-Westfalen. Obwohl schon die Braunkohle in den genehmigten Tagebauen größtenteils im Boden bleiben müsste, sind weitere sechs neue Tagebaue in Planung. Durch aktuelle und geplante Tagebaue drohen rund 8.500 Menschen ihre Heimat zu verlieren. Hinzu kommt: Allein durch Verstromung Braunkohle aus neuen Tagebauen würden ca. 1,6 Gigatonnen CO2 emittiert werden – mehr als 15 Prozent aller Treibhausgasemissionen, die Deutschland im Rahmen des Pariser Abkommens rechnerisch insgesamt noch zustehen.

 

Ausstieg sozialverträglich und proaktiv gestalten

Wenn die Kohleverstromung zurückgeht, wird regional ein Strukturwandel beschleunigt, der auch mit Arbeitsplatzverlusten in den betroffenen Branchen einhergeht. Es ist nötig, diesen Wandel sozialverträglich zu gestalten und durch neue Arbeitsplätze in der Energiewirtschaft oder anderen Branchen zu kompensieren. Die Kohleregionen brauchen dafür jetzt Planungssicherheit und Investitionen für den nötigen Strukturwandel – an einem veralteten Energieträger festzuhalten, wird ihnen nicht weiterhelfen. Betriebsbedingte Kündigungen infolge des Kohleausstiegs in den Unternehmenssparten sind in jedem Fall zu verhindern. Dafür sind angesichts der Altersstruktur der Beschäftigten in der Braunkohlewirtschaft vorrangig Instrumente wie Altersteilzeit oder Vorruhestand zu nutzen. Mit dem Kohleausstieg verbundene Lücken bei Einkommen oder Altersbezügen für die Beschäftigten sind angemessen zu schließen. Ferner würde die Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien und gezielte Regionalentwicklung Arbeitsplätze sichern und neue schaffen. Für die Braunkohleregionen soll hierzu hinaus ein Fonds bereitstehen, welcher jährlich mit mindestens 500 Mio. Euro ausgestattet werden soll. Dieser Betrag entspräche knapp der Hälfte der laufenden jährlichen Steinkohlesubventionen. Mit dem Auslaufen des Steinkohlebergbaus und dessen Subventionen in 2018 könnte ein Teil dieser Gelder gezielt für die Strukturentwicklung in den Braunkohlerevieren verwendet werden. Zentral ist, dass es gemeinsam mit den Arbeitnehmer*innen entwickelt und beschlossen wird. Ziel eines solchen Programms sollte es sein, die derzeitigen Braunkohlereviere nachhaltig weiterzuentwickeln und somit eine mögliche Deindustrialisierung zu verhindern. Eine aktive Strukturpolitik gezielt für diese Regionen sollte daher von Beginn an parallel zu energiewirtschaftlichen Ausstiegsszenarien mitgedacht werden. Bei der Identifizierung und Förderung von möglichen Förderschwerpunkten in den Kohlerevieren muss hierbei immer einbezogen werden, inwiefern diese mit den langfristigen Klimaschutzzielen Deutschlands vereinbar sind. So sollten gezielt nachhaltige Zukunftsmärkte, wie beispielsweise erneuerbare Energien oder Elektromobilität, gefördert werden. Mit dem Ausbau vor allem der Wind- und Solarenergie Arbeitsplätze können ersetzt werden – die Flächenpotenziale für den dafür erforderlichen Ausbau reichen in den betroffen Bundesländern aus. Zudem werden die Energiekonzerne nach einem Kohleausstieg einen großen Anteil der in den Tagebauen beschäftigten Arbeitnehmer*innen für die notwendigen Folgetätigkeiten noch jahrelang benötigen.

 

Für das Gelingen des Strukturwandels ist es dementsprechend wichtig, wie dieser Ausbau angegangen wird. Denn: Je höher die regionale Wertschöpfung, desto mehr Arbeitsplätze in den Braunkohlerevieren. Der Fokus in der Energiepolitik muss daher verstärkt auf Energiegenoss*innenschaften gesetzt werden. Mithilfe dieser demokratisch organisierten, ökologischen und bürger*inneneigenen Energiegesellschaften kann die sichere und preisgünstige Versorgung klimafreundlicher Energie in der Zukunft sichergestellt werden. Auch sie und bereits bestehende, zahlreiche Initiativen von regionalen Unternehmen, welche sinnvolle Anschlusstätigkeiten anbieten, beispielsweise in den Bereichen der Erneuerbaren Energien, im Bereich von Ingenieurs- und Bohrdienstleistungen sowie im Garten- und Landschaftsbau.

 

Die unmittelbaren Kosten des Kohleausstiegs dürfen dabei nicht auf dem Rücken der Verbraucher*innen abgeladen werden. Schon jetzt ist aber klar: Wenn die Kohlekraftwerke wegfallen, steigt der Börsenpreis des Stroms nur leicht, im Mittel um 0,1 bis 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Bei den Endverbraucher*innen kommt das kaum an, denn ein höherer Börsenstrompreis lässt die EEG-Umlage sinken – die Stromrechnung verändert sich durch den Kohleausstieg nur unwesentlich, das Gewinnkonto der Energieunternehmen, die mit dem schmutzigen Kohlestrom im Ausland Geld verdienen, allerdings schon. Dennoch müssen Maßnahmen im Falle von Strompreiserhöhungen, die auf den forcierten Kohleausstieg zurückzuführen sind, eingeleitet werden, um diese für private Stromkunden zu kompensieren.

 

Deutschland ist einer der größten Stromexporteure Europas. Versorgungsprobleme stehen in weiter Ferne und ein flexibles Backup für schwankende Erneuerbare Energien findet sich wohl eher in flexiblen Gaskraftwerken. Eine schrittweise Schließung der Kohlekraftwerke führt nicht zu Versorgungsengpässen oder einem steigenden Strompreis, sondern zu der Einhaltung unserer Klimaziele.

 

Wir wollen den bundesweiten Kohleausstieg sozial gerecht und nachhaltig angehen. Wir fordern daher:

  • einen verbindlichen Kohleausstieg bis 2030. Dieser umfasst einen schnellen Beginn des Ausstiegs mit der kurzfristigen Stilllegung besonders emissionsintensiver Kraftwerke bis 2020, zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit und Abfederung der sozialen Herausforderungen ein vorübergehender Weiterbetrieb der moderneren Kohlekraftwerke bis 2030 mit begrenzter Auslastung, sowie ein sukzessives Abschalten der letzten Kohlekraft werke im Verlauf der 2030er Jahre unter Einhaltung des vorher festgelegten CO2-Emmissionsbudgets,
  • ein Festschreiben des verbleibenden CO2-Emissionsbudgets in einem Kohleausstiegsgesetz,
  • eine arbeitsmarkt-, wirtschafts- und sozialpolitisch Begleitung des Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung wobei insbesondere Interessenvertreter*innen der Beschäftigten vor Ort und der Region wirksam einzubinden sind. Finanziell ist dieser Prozess durch einen Strukturwandelfonds des Bundes in Höhe von jährlich mindestens  500 Millionen Euro abzusichern. Er wird für die infolge des Kohleausstiegs vom Strukturwandel betroffenen Beschäftigten und Regionen bereitgestellt,
  • die Verhinderung betriebsbedingte Kündigungen infolge des Kohleausstiegs in den Unternehmenssparten. Dafür sind angesichts der Altersstruktur der Beschäftigten in der Braunkohlewirtschaft vorrangig Instrumente wie Altersteilzeit oder Vorruhestand zu nutzen. Mit dem Kohleausstieg verbundene Lücken bei Einkommen oder Altersbezügen für die Beschäftigten sind angemessen zu schließen,
  • keine Stilllegungsprämien für Kraftwerksblöcke,
  • die Finanzierung der Folgelasten der Braunkohleförderung soll durch die Bildung eines ausreichend ausgestatteten staatlichen Nachsorgefonds gesichert werden, in den die bisherigen Nachsorge-Rückstellungen der Tagebaubetreiber sowie eine Förderabgabe auf die Braunkohleförderung eingehen,
  • Einleitung von Maßnahmen im Falle von Strompreiserhöhungen, die auf den forcierten Kohleausstieg zurückzuführen sind, um diese für private Stromkunden zu kompensieren,
  • den Einsatz auf europäischer Ebene dahingehend, dass über eine Änderung der EU- Emissionshandelsrichtlinie jene Menge an CO2-Emissionsrechten (EUA) endgültig stillgelegt wird, welche infolge des deutschen Kohleausstiegs frei wird,
  • den Ausbau der Förderung von Energiegenoss*innenschaften.

 

Antrag 242/I/2018 Energieeinsparverordnung (EnEV) im Land Berlin durchsetzen und kontrollieren

30.04.2018

Die SPD-Mitglieder im Abgeordnetenhaus, im Senat, in den Bezirksämtern und Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert, sich für die Erreichung der kommunalen Klimaziele Berlins (40% Energieeinsparung bis 2020) einzusetzen. Dazu sind insbesondere die Energieeinsparverordnung (EnEV) konsequent und vollständig umzusetzen, die Umsetzung zu kontrollieren und hierfür die zuständigen Behörden (unter anderem die bezirklichen Bauaufsichtsämter und die Kontrollstellen) hinreichend personell auszustatten.

Antrag 241/I/2018 Kerosin besteuern

30.04.2018

Eine Steuer auf jegliche Flugkraftstoffe (nachfolgend Kerosinsteuer genannt), die für die Betankung von jeglichem Fluggerät vorgesehen sind einzuführen.

Eine Ausnahme soll es nur für lebensrettende (medizinisch) genutzte Luftfahrtgeräte geben.

Die Kerosinsteuer soll zum Ziel haben unnötigen Luftverkehr einzudämmen und dadurch die Umwelt schützen, und wieder reale Wettbewerbsbedingungen zu anderen Transportmitteln zu schaffen.

Außerdem sollen Fluggesellschaften so dazu bewegt werden, besonders effizientes Luftfahrtgerät verstärkt in Betracht zu ziehen.

Antrag 239/I/2018 Dem Verursacherprinzip endlich gerecht werden! Diesel-Nachrüstungen auf Kosten der Produzentinnen und Produzenten !

30.04.2018

Wir fordern die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung dazu auf, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass jene Dieselfahrzeuge, die zum Führen einer grünen Umweltplakette berechtigt sind, allerdings nicht den derzeit geltenden Umweltstandards (EURO 6) entsprechen, auf Kosten der Herstellerinnen und Hersteller, daraufhin nachzurüsten sind. Diese Nachrüstungen verstehen wir als Hardware-Nachrüstungen und nicht als Software-Updates.