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Antrag 65/II/2017 Kostenloser Kirchenaustritt

14.10.2017

Austritt aus der Kirche erleichtern – Kostenloser Kirchenaustritt jetzt!

 

Wir fordern das Land Berlin auf, die Gebühr für Kirchenaustritte von derzeit 30 € abzuschaffen und den Kirchenaustritt für Berliner Bürger*innen kostenlos anzubieten. Mit diesem Schritt wird der Austritt besonders für Menschen mit geringem oder keinem Einkommen erleichtert.

 

Die Bearbeitungskosten für einen Kirchenaustritt sollten nicht vom Staat oder seinen Bürger*innen getragen werden. Es ist wünschenswert, dass die Bearbeitungskosten für Kirchenaustritte mit den Einnahmen über die Kirchensteuer verrechnet werden.

Antrag 66/II/2017 Austritt aus der Kirche erleichtern - Kostenloser Kirchenaustritt jetzt!

14.10.2017

Wir fordern das Land Berlin auf, die Gebühr für Kirchenaustritte von derzeit 30 € abzuschaffen und den Kirchenaustritt für Berliner Bürger*innen kostenlos anzubieten. Der Kirchenaustritt soll auch bei Bürgeramt sowie über den Online-Service der Bürgerämter möglich gemacht werden.

Mit diesem Schritt wird der Austritt besonders für Menschen mit geringem oder keinem Einkommen erleichtert. Alle Bürger*innen ab 18 Jahren sind vom Bürgeramt zu fragen, ob sie aus der Kirche austreten wollen.

Die Bearbeitungskosten für einen Kirchenaustritt sollten nicht vom Staat oder seinen Bürger*innen getragen werden. Es ist wünschenswert, dass die Bearbeitungskosten für Kirchenaustritte mit den Einnahmen über die Kirchensteuer verrechnet werden.

Antrag 73/II/2017 Kostenfreie Mobilität – Auf auf dem Weg hin und zurück zur Bildungsstätte

14.10.2017

Die SPD Berlin setzt sich dafür ein, ein Konzept zu schaffen, so dass Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende kostenfrei den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Berlin nutzen können und somit der Weg von und zur Schule bzw. Ausbildungsstätte kostenfrei ist.

 

Dieses Konzept soll dann durch die SPD-Fraktion mit den Koalitionspartnerinnen besprochen und anschließend umgesetzt werden.

Antrag 82/II/2017 Beweislast beim BerlinPass-BuT umkehren – Bildungszugang erleichtern!

14.10.2017

Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (Hartz IV) nach SGB II beziehen, haben das Anrecht einen BerlinPass-BuT zu beantragen. Mit diesem erhalten Kinder und Jugendliche aus sozialbenachteiligten Familien über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Zuschüsse zum Schulmittagessen, zu Fahrtkosten oder persönlichen Schulbedarf, die Übernahme von Kosten für Kita- und Schulfahrten, Lernförderung oder Leistungen für die Teilnahme an sozialen und kulturellen Angeboten.

Die Gültigkeitsdauer eines BerlinPass-BuT ist jedoch gekoppelt an die Gültigkeitsdauer des jeweiligen Bewilligungsscheins, den die antragstellende Bedarfsgemeinschaft vom Jobcenter bekommt. Das heißt, dass der BerlinPass-BuT je nach Fall sechs Monate (bei Hartz IV-Empfänger*innen) bzw. zwölf Monate gültig ist. Der BerlinPass-BuT kann nur dann verlängert werden, wenn das Jobcenter einen neuen Bewilligungsschein ausstellt und dieser beim Bürgeramt vorgewiesen wird. Die Beweislast liegt somit bei der*dem Antragsteller*in.

Diese bürokratische Regelung führt in der Praxis allerdings oft dazu, dass aufgrund von verspäteter Ausstellungen des Bewilligungsscheins, Schwierigkeiten bei der Terminvergabe in Bürgerämtern oder verspäteter Beantragung der Verlängerung des BerlinPasses betroffene Kinder aus sozialbenachteiligten Familien über mehrere Wochen und Monate im Jahr nicht aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gefördert werden können. In diesen Fällen kann diese bürokratische Regelung die Förderung von Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe somit verhindern und mitunter negativ auf die Entwicklung und Bildung von Kindern und Jugendlichen wirken.

 

Um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche von dieser bürokratischen Kompetenzverteilung und Regelung betroffen sein können, fordern wir, dass die Beweislast bei der Verlängerung und Vergabe des BerlinPass-BuT umgekehrt wird.

 

Wir fordern, daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Berliner Senats dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass

  • nach Erstantrag und -vergabe des BerlinPass-BuT dieser so lange gültig ist, bis ein Ablehnungsbescheid zum beantragten Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (Hartz IV) nach SGB II vorliegt. Verlängerungen und die regelmäßige Vorlage von Bewilligungsscheinen beim Bezirksamt sind damit nicht mehr von der*dem Antragsteller*in zu leisten und somit hinfällig.

Antrag 84/II/2017 Darstellenden Künstlern den Zugang zu ALG I erleichtern

14.10.2017

Die Mitglieder der Bundestagsfraktion der SPD werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass darstellenden Künstlern der Zugang zu ALG I erleichtert wird.