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Antrag Ini09/II/2017 Einrichtung einer organisationspolitischen Kommission

11.11.2017

Der Landesvorstand wird beauftragt, eine organisationspolitische Kommission zu berufen, die aus jeweils stimmberechtigten Mitgliedern der Kreise und der Arbeitsgemeinschaften bestehen und von diesen vorgeschlagen werden.

Die Kommission soll den Landesvorstand und den Landesparteitag zu den ihr überwiesenen Anträgen sowie weiteren organisationspolitischen Reformvorschlägen der Parteiarbeit beraten.
Leitend für die Arbeit der Kommission sind folgende Kriterien:

• Gewinnung von mehr Mitgliedern,
• Verbreiterung der Sozialstruktur der Mitgliedschaft,
• Erhöhung der Kampagnenfähigkeit des Landesverbandes, der Kreise und der Abteilungen,
• Förderung der Strategiefähigkeiten,
• Aktivierung bisher inaktiver Mitglieder für die Parteiarbeit sowie
• Dezentralisierung der Wahlkämpfe.

Antrag Ini03/II/2017 Wir sind die Berlin-Partei. Wir treten in allen Wahlkreisen an!

11.11.2017

Die „Fünf Thesen zur politischen Arbeit im Lichte der Bundestageswahlen 2017“ werden hinsichtlich des Vorschlages abgelehnt, dass Linke und SPD bei der Konkurrenz um Direktmandate nicht mehr konkurrieren sollen und/oder nur ein Kandidat von Linke oder SPD und/oder ein gemeinsamer Kandidat von SPD oder Linke antritt, wie auch hinsichtlich des Vorschlages gemeine organisationspolitische Option zu prüfen, soweit damit eine Aufgabe der Organisation der SPD verbunden ist.

Die Vorschläge des stellvertretenden Landesvorsitzenden stellen faktisch eine Aufgabe des Anspruches der SPD als „Berlin-Partei“ und Gesamtberliner Partei dar. Die Wahlergebnisse der SPD sind nicht Ausfluss von mehreren Kandidaten u.a. von SPD und Linken in einem Wahlkreis, sondern von der Politik, die wir seit Jahrzehnten in Berlin und teilweise an den Berlinern vorbei machen. Hier wäre ein kritische Aufarbeitung nötig, verbunden mit einer personellen Neuausrichtung auf Landesebene mit Personen, die den Anspruch haben, dass die Berliner SPD bei den Abgeordnetenhauswahlen 2021 mit Abstand stärkste Kraft wird und in vielen Wahlkreises in Ost und West, in Nord und Süd Direktmandate gewinnt. Das dies gelingen kann, zeigen u.a. die Wahlergebnisse zu den Abgeordnetenhauswahlen von 2006 mit 27,5% und 2011 mit 28,4% in Berlin.

Antrag 60/II/2017 „Dirty Diaries“ auch in Deutschland!

14.10.2017

Mainstream-Pornos zeigen in der Regel sexistische und rassistische Stereotype, in denen Konsens kein Thema ist und die bestimmten, „optimalen“ Körpertyp zum Standard erheben. In diesen Filmen wirkt Sex eher wie eine Performance oder Leistungssport: Alles funktioniert scheinbar auf Anhieb, es gibt keine Kommunikation zwischen den Darsteller*innen, kein Ausprobieren, Scheitern und Neu-Ausprobieren. Diese Darstellungsformen in Mainstream-Pornos können Konsument*innen in ihrer Sexualität und im Menschenbild nachhaltig beeinflussen. Auch Jugendliche starten damit viel zu oft mit völlig unrealistischen Vorstellungen in ihr Sexualleben und haben nicht die Möglichkeit ein selbstbewusstes Verhältnis zu sich, ihrem Körper, ihrer Sexualität und Gesundheit zu entwickeln. Dabei geht es um eine Ergänzung der außerschulischen Bildungsarbeit.

 

Schweden hat mit den „Dirty Diaries“ dieses Problem in Angriff genommen. Die „Dirty Diaries“ sind eine feministische Pornosammlung, die 2009 vom staatlichen Schwedischen Filminstitut finanziert wurden und fernab vom standardisierten Mainstream-Porno Menschen und Sexualität in all ihrer Vielfalt zeigt.

 

Dieser feministische Porno beinhaltet mindestens die folgenden Aspekte:

  • Regisseur*innen und Produzent*innen, die die Vielfalt der Gesellschaft abbilden
  • Gute und gerechte Arbeitsbedingungen und Bezahlung
  • Die Darstellung von Vielfalt an Körperformen, Geschlechtern, ethnischer Herkunft, Sexualität und Sexualpraktiken
  • Die realistische Darstellung von Lust aller Beteiligter
  • Verhütung (wenn nicht, dann nur im (dokumentierten) Konsens)
  • Die explizite Darstellung von Konsens und Kommunikation

 

Es gibt also nicht den einen feministischen Pornofilm. Feministischer Porno ist die Gesamtheit aller den Definitionen folgenden Filmen.

 

Selbstverständlich kann die Einführung und die Verfügbarkeit von feministischen Pornos nicht eine grundsätzliche Reformierung des Sexualkundeunterrichts ersetzen, sondern lediglich ergänzen. Unterstützend fordern wir aber, dass im Sexualkundeunterricht an Schulen auf die Verfügbarkeit feministischer Pornos verwiesen wird.

 

Da vor allem im Internet kostenlose Pornographie konsumiert wird, muss auch feministischer Porno gebührenfrei, dauerhaft und niedrigschwellig verfügbar sein. Daher fordern wir eine Filmförderung nach schwedischem Vorbild.

 

Eine solche Filmförderung ist über verschiedene Kanäle möglich:

 

  • Als Sexualbildung über die Landes- und Bundeszentrale(n) für politische Bildung und die Landes- und Bundeszentrale(n) für gesundheitliche Aufklärung
  • Als Filmförderung. Dieses Instrument ist denkbar im Rahmen einer Ausschreibung mit vorgegebenen Mindestkriterien, einer freien Bewerbung um Fördermittel oder einer Preisverleihung. Hierbei muss auf die Liste der Kriterien, deren Nachprüfbarkeit und/oder auf die Zusammensetzung der Kommission geachtet werden.
  • Durch den Aufkauf und das kostenlose Verfügbarmachen in der Online-Mediathek der öffentlich-rechtlichen Sender. Wir fordern, dass die Altersfreigabe für Pornografie hierfür überprüft und ggf. heruntergesetzt wird.

 

Wir fordern, dass die angeführten Kanäle geprüft werden und die Förderung über die geeigneten Kanäle und in wirkungsvoller Höhe begonnen wird.

 

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und der SPD-Fraktionen in den Landesparlamenten auf, entsprechend tätig zu werden.

Antrag WV64/II/2017 „Adels“-zusätze in Namen endgültig streichen: Republikanismus und soziale Gerechtigkeit leben

14.10.2017

Wir fordern, dass das deutsche Namensrecht geändert wird. Zukünftig muss es untersagt sein, als Namensbestandteile geführte „Adels“-titulierungen und -prädikate an die nächste Generation weiterzugeben. Die Folge muss sein, dadurch alle „Adels“-titulierungen und -prädikate – ähnlich wie schon in dem österreichischen „Adelsaufhebungsgesetz“ geregelt – endgültig abzuschaffen. Bei mehreren „Adels“-titulierungen wird der Name in einen Doppelnamen geändert.

 

„Adels“-privilegien bis heute

Wissenschaftliche Studien belegen immer wieder, dass Personen mit „Adels“-namen bei Bewerbungsverfahren bevorzugt werden. In einigen Bereichen wie dem diplomatischen Dienst ist sogar noch eine starke Präsenz klar erkennbar. Selbstverständlich lassen sich die „adeligen“ Netzwerke so nicht beseitigen, aber etwas eindämmen. Anonymisierte Bewerbungsverfahren lassen sie zwar auch etwas abfedern, aber stoßen meist bei exponierten Leitungspositionen an ihre Grenzen. Deshalb braucht es weitere Maßnahmen.

Es ist klar, dass sich die verfestigte soziale Ungleichheit nicht mit dem Namensrecht ändern lässt– dafür braucht es massive Umverteilung und verbesserte Bildungschancen –, aber wir können diese feudalistischen Spuren in unserer Gesellschaft nicht einfach ignorieren. Das hundertjährige Jubiläum bietet die Möglichkeit, endlich diesen überfälligen Schritt nachzuholen!

 

Karenzzeit von 100 Jahren reicht

Mit der Revolution von 1918/19 nutzten die damaligen Republikgründer*innen eine Chance nicht: Sie hätten nicht nur die Titel der privilegierten sozialen Gruppe des Adels in einen Nachnamenszusatz umwandeln können – sondern hätten gleich die gesamte „Adels“-titulierung streichen können. Diese Entscheidung bildet bis heute die Basis für den namensrechtlichen Umgang mit „Adels“-zusätzen. Leider hat diese Regelung Tor und Tür dafür geöffnet, diese Form des (angenommenen) sozialen und kulturellen Kapitals zur Schau zu stellen und so zum eigenen Vorteil einzusetzen.

 

Kaum bekannte Rechtslage

Bis heute führen diese Gesetzesgrundlage und die erfolgreiche Lobbyarbeit von „Adels“-verbänden dazu, dass diese Namenszusätze als Titel gebraucht werden. In vielgelesenen Boulevardblättern werden Fürst*in, Graf*Gräfin, Baron*in und Freiherr*Freifrau ganz selbstverständlich als Titel verwendet. In Empfehlungen für Anreden gibt es in der Regel spezifische Hinweise zu „Adels“-anreden. In Namenslisten taucht eine Person „von“ meist nicht unter „V“, sondern unter ihrem „eigentlichen“ Nachnamen auf. Der Namenszusatz wird also kurzerhand wieder zum Titel. Parallel verbietet das deutsche Vornamensrecht, „Adels“-titel als Vornamen zu vergeben. Das „Adels“-privileg ist in der deutschen Gesellschaft folglich nicht vollständig abgeschafft. Das müssen wir ändern!

 

Zukünftige Generationen ohne „Adels“-zusätze im Namen

Von niemandem müsste der Name plötzlich geändert werden. Schließlich müsste nur sichergestellt sein, dass er nicht an die nächste Generation vererbt wird. Auch die Tradition eines Namens kann problemlos weitergeführt werden, da der „eigentliche“ Nachname erhalten bleibt und nur die Zusätze verschwinden. Die identitätswahrende Wirkung ist somit ebenfalls gegeben. Zuletzt bestätigte der Europäische Gerichtshof die österreichische gesetzliche Regelung explizit.

 

Wir sollten uns deshalb in bester republikanischer und antimonarchistischer Tradition der Sozialdemokratie diese Möglichkeit zunutze machen. Eine dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes folgende Begründung für diese „Adels“-namenszusätze kann es schlicht nicht geben.

Antrag /II/2017 Böllerfreie Zone Berlin

14.10.2017

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass

 

  1. Berlin wird zur böllerfreien Zone erklärt wird. In Berlin dürfen privat keine Böller und keine Pyrotechnik -auch nicht an Silvester – mehr entzündet werden. Es wird angeregt, zu Silvester Feuerwerk an mehreren ausgesuchten zentralen Orten von Berufsfeuerwerkern zünden zu lassen.
  2. Verstöße werden strafrechtlich geahndet.