Archive

Antrag 96/I/2017 Polizeistrukturen überprüfen – Präsenz in der Fläche sichern

20.04.2017

Sicherheit ist ein natürliches Bedürfnis, das nicht nur formal beschlossen, sondern auch erfüllt werden muss. Der Begriff „innere Sicherheit“ springt für uns Sozialdemokrat*innen zu kurz.

 

Wir wollen öffentliche Sicherheit für alle in Berlin lebenden Menschen. Das muss personell und strukturell gewährleistet werden. Die Struktur der Berliner Polizei ist deshalb dahin gehend zu überprüfen und ggf. anzupassen, dass eine bürgernahe Präsenz in der Fläche gesichert bzw. wiederhergestellt werden kann.

 

Als Maßnahmen sind zu prüfen:

  • die Neuordnung der Polizeiabschnitte oder Direktionen
  • die Einführung von Kiezstreifen durch Kontaktbereichsbeamt*innen oder
  • mobile Wachen.

 

Antrag 97/I/2017 Verbot von Polizeikontrollen auf Grund von unveränderlichen äußerlichen Merkmalen

20.04.2017

Wir fordern die SPD Bundestagsfraktion dazu auf, sich für die faktische Aufhebung von Racial Profiling einzusetzen durch:

  • Die Aufhebung von § 22 Abs. 1a BPolG ,
  • Die Klarstellung in Ausführungsvorschriften, dass eine verbotene Diskriminierung nicht erst dann vorliegt, wenn unveränderliche Merkmale, wie die Hautfarbe das einzige oder ausschlaggebende Kriterium für eine polizeiliche Maßnahme sind, sondern bereits dann, wenn bei einem Motivbündel ein unzulässiges Differenzierungsmerkmal ein tragendes Kriterium unter mehreren gewesen ist.

 

Antrag 98/I/2017 Berlin muss die Stadt der Freiheit bleiben!

20.04.2017

Immer wenn eine Tragödie wie am Breitscheidplatz passiert, werden die Rufe nach einem starken Staat, nach mehr Überwachung, mehr Kontrolle, mehr Polizei, einer schneller Abschiebung und härteren Strafen lauter. Es klingt wie ein Ruf nach absoluter Sicherheit. Ein erschreckendes Ereignis wird insbesondere von konservativen Kräften genutzt, um unabhängig von Daten, Zahlen und Fakten eine extreme Bedrohungslage für die Menschen in diesem Land herbeizukonstruieren und immer schärfere Sicherheitsmaßnahmen zu rechtfertigen. Das Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit wird in diesen Debatten immer weiter verschoben, zu Gunsten von Sicherheit und zu Ungunsten von Freiheit.

 

Die Aufgabe einer linken, progressiven Innenpolitik muss es sein, in diesem Diskurs Partei für die Freiheit zu ergreifen, ohne die Augen vor der realen Situation zu verschließen. Die Realität ist, dass die Kriminalitätsraten seit Jahren rückläufig sind. Gerade die besonders strafbedrohten Delikte wie Totschlag und Körperverletzung sind stark rückläufig. Diese Zahlen und Fakten decken sich jedoch nicht mit dem subjektiven Sicherheitsempfinden der Bevölkerung. Einer linken, progressiven Innenpolitik kommt damit auch die Aufgabe zu, dieses mangelnde Sicherheitsgefühl zwar ernst zu nehmen, sich jedoch nicht aus populistischen Gründen zu einer Verschärfung der Sicherheitsgesetze hinreißen zu lassen. Statt auf ein Mehr an Repressionsarbeit muss unsere Politik verstärkt auf Prävention von Straftaten und auf die Initiierung und verstärkter Unterstützung entsprechender Programme setzen. Weiterhin muss progressive Innenpolitik die Freiheitsrechte der Bürger*innen hoch halten und polizeiliche Maßnahmen sehr vorsichtig gegen diese abwägen.

 

I. Woher kommt das gestiegene Verlangen nach mehr Sicherheit?

Um sich dem Phänomen des gestiegenen Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung zu nähren, ist es sinnvoll sich damit auseinanderzusetzen, woher entsprechende Sorgen und Ängste rühren. Wer hat Angst oder fühlt sich unsicher, vor was haben die Menschen Angst und warum?

 

Für eine liberale Innenpolitik ist zunächst die Feststellung wichtig: Ängste und Unsicherheitsgefühle sind subjektiv. So unterschiedlich Ängste sind, so unterschiedlich sind auch ihre Ursachen. Verschiedene Menschen haben in verschiedenen Situationen verschiedene Ängste oder fühlen sich unsicher. Eine Pauschale Antwort ist in der Debatte um innere Sicherheit kann es entsprechend auch gar nicht geben. Angst und Unsicherheit im öffentlichen Raum haben ihre Ursache auf verschiedenen Ebenen. Zum einen gibt es die gesellschaftliche Ebene mit wirtschaftlichen und sozialpolitischen Aspekten und zum anderen die persönliche, subjektive Ebene.

 

Die Angst eines Menschen mit Migrationshintergrund vor Rechtsextremismus in gefährlichen Bezirken/ „Nazi-Kiezen“ ist genauso hervorzuheben wie die Angst eines*einer Wohnungslosen sein*ihr Revier zu verlieren und ebenfalls Diskriminierung ausgesetzt zu sein. Angst im öffentlichen oder nicht-öffentlichen Raum kann prinzipiell jede*n treffen. So unterschiedlich die Ängste sind, die die Menschen beschäftigen, so unterschiedlich die Räume, in denen sie Angst spüren. Dabei können sowohl menschenleere Straßen und Parks, vor allem bei Dunkelheit als Angsträume wahrgenommen werden, als auch große Ansammlungen von Menschen und Veranstaltungen. Die öffentliche Diskussion identifiziert Angsträume vor allem im öffentlichen Raum. Diese können allerdings auch im Privaten entstehen. Denn fürchten sich nur ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung vor der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und vor der gesellschaftlichen Teilhabe aufgrund von Überfällen? Haben sie Angst vor Einbrüchen und sind sie damit allein?  Im schlimmsten Falle heißt das; man fühlt sich nirgends wo mehr sicher.

 

Die meisten Menschen haben vor allem Angst vor Diskriminierung, körperlicher und verbaler Verletzung sowie Verlust von Eigentum und Daten.

 

Doch auch die Angst vor Terrorismus ist in den letzten Jahren enorm gestiegen, im Jahr 2016 gaben 73% der Deutschen an, Angst vor einem Terroranschlag zu haben. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines Terroranschlags zu werden, objektiv verschwindend gering. Durchschnittlich stirbt in Deutschland weniger als ein Mensch pro Jahr bei einer terroristischen Attacke, in ganz Europa sind es 48 pro Jahr. Damit sind normale Autofahrten um ein Vielfaches gefährlicher.

 

Eine der Ursachen für die überproportionale Wahrnehmung der Bedrohung durch Terrorismus besteht darin, dass das Risiko und Ausmaß für das eigenen Leben noch kaum eingeschätzt werden können. Verstärkt werden diese Ängste unter anderem durch verzerrte öffentliche Berichterstattung und schneller Verfügbarkeit von Informationen über weltweite Geschehnisse. In diesem Zusammenhang haben sich die Boulevardmedien  als einflussreiche Akteure bzgl. der Meinungsbildung und dem schüren von Ängsten herausgestellt. Mit provokanten Schlagzeilen werden sowohl wirtschaftliche Interessen der Unternehmen bedient (Sicherheitsindustrie, Medienkonzerne) als auch von konservativer Seite Wähler*innenstimmen im Wahlkampf generiert. Dabei wird insbesondere bei der Verbreitung in den sozialen Medien wenig Wert auf sachliche Berichterstattung gelegt, sondern diverse Vorurteile und Klischees in den Vordergrund gestellt. Die Lage stellt sich für die Menschen entsprechend als deutlich bedrohlicher dar, als sie objektiv ist.

 

Darüber hinaus stellte eine der wichtigsten Ursachen für zunehmende Unsicherheit nach wie vor die Verteilungsungerechtigkeit innerhalb der Gesellschaft dar, sowie der Förderung von Konkurrenzverhalten im Sinne der vorherrschenden Leistungsgesellschaft. Das fehlende Netz sozialer Sicherheit schafft ein subjektives Gefühl der Verwundbarkeit und beeinflusst entsprechend die Wahrnehmung der Welt um einen herum. Wenn zudem Mitmenschen vor allem als Konkurrent*innen wahrgenommen werden, wächst ebenfalls das Misstrauen gegenüber Fremden und die Hoffnung auf Zivilcourage in brenzligen Situationen.

 

Zusätzlich dazu stellen das Patriarchat und Diskriminierungserfahrungen Einflussfaktoren auf die Entstehung von Angst innerhalb der Gesellschaft dar. Die Konsequenz ist, dass Menschen sich unfrei fühlen, in ihrer Partizipation eingeschränkt sind und Menschenansammlungen vermeiden.

 

II. Was in der aktuellen Debatte falsch läuft

 

1. Mehr Überwachung bedeutet nicht mehr Sicherheit

Die nun auch von SPD-Politiker*innen geforderte Ausweitung der Videoüberwachung lehnen wir strikt ab. Befürworter*innnen argumentieren oft damit, dass durch die Installation von Videokameras Straftaten verhindert werden können, da sie mögliche Täter*innen abschrecken würden. Jedoch ist das erwiesenermaßen nicht der Fall. Gerade der langjährige Ausbau der Videoüberwachung an U- und S-Bahnhöfen zeigt, dass Straftaten durch diese Maßnahme nicht verhindert, sondern höchstens leichter aufgedeckt werden können. Ein Blick nach London, wo quasi der gesamte öffentliche Raum mittlerweile Videoüberwacht wird, belegt ebenfalls, dass die Kriminalitätsrate durch diese Maßnahme mit nichten sinkt. Dort führt die flächendeckende Überwachung zur Verdrängung der Kriminalität an Randgebiete, jedoch nicht zu mehr Sicherheit, wie gemeinhin behauptet wird. Diese Verschiebung der Tatorte ist insbesondere bei der oft geforderten Überwachung von kriminalitätsbelastenden Orten zu befürchten.

 

Der einzige Vorteil der Videoüberwachung ist somit die erleichterte Ermittlungsarbeit nach der Begehung der Tat. Dagegen abzuwägen ist jedoch, dass durch die Videoüberwachung Freiheitsrechte der Bürger*innen massiv eingeschränkt werden können. Die Auswertung des Videomaterials eröffnet die Möglichkeit der Gesichtserkennung und der damit denkbaren Erstellung von Bewegungsprofilen. Die Tatsache, dass mit der Ausweitung der Videoüberwachung staatlichen Behörden die Option eröffnet werden würde, den genauen Aufenthaltsort seiner Bürger*innen im öffentlichen Raum bestimmen zu können, stellt für Bürger*innenrechte eine ernstzunehmende Bedrohung dar. Aus unserer Sicht ist deshalb eine liberale, linke Innen- und Sicherheitspolitik mit einer Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum nicht vereinbar.

 

Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sowie der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus dazu auf,

  • von jeglichen Initiativen zur Ausweitung der Videoüberwachung Abstand zu nehmen
  • stattdessen Initiativen zur Stärkung der Rechte der Berliner*innen im Rahmen der Informationsverarbeitung der Sicherheitsbehörden hin zu einem stärkeren Datenschutz zu ergreifen
  • stattdessen in kriminalitätsbelasteten Orten auf eine größere Präsenz von Streifenpolizist*innen zu setzen, um das subjektive Sicherheitsgefühl der Berliner*innen zu erhöhen
  • in der Kommunikation mit den Bürger*innen klar zu formulieren, dass eine hundertprozentige Sicherheit im öffentlichen Raum nicht zu erzielen ist

 

2. Nicht-Deutsche Menschen sind keine Bedrohung für die innere Sicherheit!

In der Diskussionen um innere Sicherheit sind Menschen mit Fluchterfahrungen oder Migrationshintergrund besonders häufig im Fokus wenn es um repressive Maßnahmen geht. So wurde im letzten Jahr die Gesetze auf Bundesebene dahingehend verschärft, dass Menschen ohne Deutsche Staatsangehörigkeit nach strafrechtlichen Verurteilungen leichter abgeschoben werden können. Diese Debatte, die häufig unter der populistischen Überschrift „Gastrecht missbraucht“ geführt wird, ist jedoch auch vielerlei Ebene falsch.

 

Erstens suggeriert diese Forderung, das Hauptproblem bei der Bedrohung von innerer Sicherheit ginge von Menschen mit Migrationshintergrund aus. Dabei bestätigen alle Studien und auch Polizei, Richter*innen, Sozialarbeiter*innen und Kriminolog*innen dass weder Geflüchtete noch Migrant*innen häufiger kriminell sind, sie werden aber häufiger verdächtigt! Von den in Berlin lebenden und von den Sicherheitsbehörden als „Gefährder*innen“eingestuften Menschen sind 80% Deutsche. Während Kriminalität grundsätzlich keine spezifische Nationalität kennt, sind es hingegen andere Faktoren die das Bild verzerren: die Kriminalitätsraten sind höher bei Menschen die arm, jung, ungebildet und frustriert sind. In einer rassistisch strukturierten Gesellschaft sind nicht-deutsche Staatsbürger*innen häufig von diesen Benachteiligungen betroffen. Diese Faktoren gilt es zu bekämpfen, nicht die betroffenen Menschen!

 

Zweitens handelt es sich beim Grundrecht auf Asyl nicht um ein „Gastrecht“, sondern um ein Menschenrecht – und Menschenrechte können nicht verwirkt werden. Zudem treffen die Regelungen alle Menschen ohne Deutsche Staatsbürger*innenschaft. Viele von ihnen leben bereits seit mehreren Jahrzehnten hier und sind integraler Bestandteil der Gesellschaft. Auch für andere Migrant*innen und Geflüchtete soll eine langfristige Bleibeperspektive geschaffen werden. Diese Menschen sind keine „Gäste“. Der Gebrauch dieser Vokabel ist ausschließend und hat einen nationalistischen Kern.

 

Drittens bedeutet die Regelung für Menschen ohne deutsche Staatsbürger*innenschaft eine doppelte Bestrafung, denn sie sind nicht nur Subjekt des deutschen Strafvollzugs, sondern im Gegensatz zu deutschen Staatsbürger*innen werden sie zusätzlich noch mit einer Abschiebung bestraft. Dies ist nicht nur Bestrafung mit zweierlei Maß, sondern auch aus Perspektive der Resozialisierung von Straftäter*innen nicht sinnvoll. Gibt es nach der Strafe keinerlei Bleibeperspektive, so sinkt auch die Motivation an einer positiven Zukunftsperspektive zu arbeiten.

 

Viertens suggeriert diese Forderung, das Hauptproblem bei der Bedrohung von innerer Sicherheit ginge von Menschen mit Migrationshintergrund aus. Dabei bestätigen alle Studien und auch Polizei, Richter*innen, Sozialarbeiter*innen und Kriminolog*innen dass weder Geflüchtete noch Migrant*innen häufiger kriminell sind, sie werden aber häufiger verdächtigt! Während Kriminalität keine Nationalität kennt, sind es hingegen andere Faktoren die das Bild verzerren: die Kriminalitätsraten sind höher bei Menschen die arm, jung, ungebildet und frustriert sind. In einer rassistisch strukturierten Gesellschaft trifft sind nicht-deutsche Staatsbürger*innen häufig von diesen Benachteiligungen betroffen. Diese Faktoren gilt es zu bekämpfen, nicht die betroffenen Menschen!

 

Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats, der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD Berlin dazu auf:

  • sich an entsprechenden Vorhaben zur Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes nicht zu beteiligen und die Aufenthaltserlaubnis nicht-deutscher Staatsangehöriger nicht von Maßnahmen der Strafjustiz abhängig zu machen.
  • in der Kommunikation darüber aufzuklären, das es sich bei dem Recht auf Asyl nicht um ein „Gastrecht“ handelt und Geflüchtete nicht Gäste sondern Teile der Gesellschaft sind.
  • Verbreitung falscher Informationen zur sogenannten „Ausländer*innenkriminalität“ gezielt entgegenzutreten und präventive Maßnahmen zur Aufklärung zu ergreifen.

 

III. Alternative Ansätze fördern

 

Mehr Prävention, Aufklärung und soziale Sicherheit

Anstatt auf Repression und Überwachung zu setzen sollte eine liberale Innenpolitik vor allem darauf setzen, gesellschaftliche Strukturen zu stärken und Menschen zu Emanzipation zu ermutigen. Es gibt eine ganze Reihe von Alternativen zur Videoüberwachung, welche das subjektive Sicherheitsgefühl, als auch die objektive Gefahrenlage verbessern können, ohne in die Freiheitsrechte einzelner oder der Gesamtbevölkerung einzugreifen. Am wichtigsten und an erster Stelle zu nennen ist die Bekämpfung der Ursachen von Gefahrenpotentialen und Ängsten, beziehungsweise Unsicherheitsgefühlen. Prävention und die Verhinderung von Kriminalität ist dabei stets Vorrang zu geben.

 

Diese Ansätze sind zum Teil kostenintensiver und entfalten eher langfristig eine Wirkung. Anders als die kurzfristige Symbolpolitik mit Videoüberwachung kann die Gefährdung der Sicherheit jedoch mit diesen Mitteln langfristiger und grundlegender bekämpft werden. Wir fordern die SPD auf, „Innere Sicherheit“ künftig vor allem über folgende und weitere präventive Maßnahmen herzustellen:

 

– Eine Stärkung der Zivilcourage durch Aufklärungskampagnen, Schulungen wie im Notfall eingeschritten werden kann (beispielsweise in Kooperation mit Schulen, Vereinen, oder sozialen Einrichtungen) und das Bekanntmachen von positiven Beispielen für Zivilcourage können Menschen dazu ermutigen andere zu helfen und aktiv einzuschreiten, wenn sie Gewalt beobachten

 

– Um die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl von Frauen* im öffentlichen Raum zu verbessern können beispielsweise Frauen*-Selbstverteidigungskurse verstärkt angeboten werden, Frauen*-Nachttaxis eingerichtet und auch weibliches Sicherheitspersonal bei Veranstaltungen eingestellt werden. Zudem sollten Angsträume (z.B. Unterführungen) stadtplanerisch umgestaltet werden.

 

– Eine bessere Beleuchtung im öffentlichen Raum kann Kriminalität um 20-30% reduziert werden (zum Vergleich: durch Videoüberwachung um 4%).

 

– Beschaffungskriminalität kann durch die kontrollierte Abgabe von Drogen und die Ausweitung von Beratungs- und Entzugsangeboten reduziert werden. Zugleich würde sich die Präsenz von Dealer*innen voraussichtlich reduzieren.  Öffentliche Druckräume können zudem sowohl das Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum verbessern, als auch die Konsument*innen schützen.

 

– Die Ausfinanzierung und attraktive Gestaltung von Jugendräumen- und Zentren, Streetworker*innen und Schulsozialarbeit können dabei helfen Jugendkriminalität zu reduzieren und Jugendliche „von der Straße“ zu holen. Kostenlose Angebote für Kultur, Musik, Sport und Vereinsmitgliedschaften schaffen Betätigungsfelder und Integration.

 

– Frühzeitige Investitionen in präventive Programme gegen Rechts, Aufklärung und politische Bildung sowie Aussteiger*innenprogramme aus der Rechten Szene können den Zulauf zu rechten Gruppierungen verringern und somit rechter Gewalt vorbeugen

 

– Die Verbesserung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund oder Fluchterfahrung durch einen leichteren Arbeitsmarktzugang und Bildungsinstitutionen oder die Unterstützung von Initiativen zur Vernetzung von Menschen mit und ohne Migrationserfahrung (beispielsweise durch Tandems oder oder interkulturelle Veranstaltungen) kann Ängste und Unsicherheiten nehmen, da auf der einen Seite persönliche Vorurteile durch den direkten Kontakt abgebaut werden können und zum anderen Ausschluss und soziale Isolation entgegengewirkt wird.

 

– Eine grundlegende Erhöhung von Sozialleitungen beugt Armut und existenziellen Notlagen vor, erhöht das Gefühl sozialer Abgesicherheit und stärkt damit auch das Sicherheitsgefühl von Menschen die selbst von Armut betroffen sind. Der Kampf gegen Armut ist auch ein Kampf für soziale Integration und Zukunftsperspektiven. Auch hier gilt: wer in die Gesellschaft integriert ist und selbstbestimmt sein/ihr Leben gestalten kann, wird seltener kriminell.

 

Zudem sollte in die Erforschung von Alternativen zur bereits bestehenden Videoüberwachung und Repressionsmaßnahmen investiert werden, um Bürger*inennrechte und informative Selbstbestimmung weiter zu stärken.

 

(Zur Weiterleitung an die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus:)

(Zur Weiterleitung an den Berliner Innensenator)

Antrag 99/I/2017 Personal und Ausrüstung bei der Berliner Feuerwehr erhöhen

20.04.2017

und verbesserter Schutz der Berliner Bürgerinnen und Bürger gewährleisten!

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats sowie die SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert schnellstmöglich darauf hinzuwirken, dass:

  • Unverzüglich ausreichend Personal eingestellt wird. Dabei ist sicherzustellen, dass qualifizierte Bewerber*innen schon in der Ausbildungs-(Anwärter-)phase eine Bezahlung erhalten mit fairer Bezahlung. Dies gilt insbesondere für Anwärter*innen die mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und Berufserfahrung zur Feuerwehr wechseln.
  • Durch Investitionen im Bereich der Notfallrettung,  insbesondere im Bereich der Rettungs- und Notarztwagen der Berliner Feuerwehr diese wieder in die Lage versetzt wird ihre Aufgaben zum Schutz der Berliner Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
  • Die Infrastruktur (Gebäude, Fahrzeuge, Werkzeuge, Ausrüstung usw.) der Berliner Feuerwehr den neuesten technischen Anforderungen entspricht.

 

Antrag 100/I/2017 Neutralitätsgesetz beibehalten

20.04.2017

Die SPD Berlin hält am Neutralitätsgesetz fest!
Keine religiösen Symbole an öffentlichen Schulen in Berlin!

 

Das Gesetz behandelt Angehörige aller Religionen gleich und untersagt allen LehrerInnen in öffentlichen Schulen sowie Bediensteten in Polizei und Justiz das Tragen sichtbarer religiöser und weltanschaulicher Symbole.

 

Wir SozialdemokratInnen wissen uns dabei im Einklang mit vielen LehrerInnen und BürgerInnen, die das sichtbare Tragen religiöser Symbole als Form der unzulässigen Beeinflussung Heranwachsender betrachten.