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Antrag 09/I/2023 SPD Gebäude begrünen und mit erneuerbaren Energien ausstatten

27.04.2023

Der Bundes- und die Landesvorstände werden aufgefordert, bis 2023 Gebäude im Eigentum der SPD oder ihrer Gesellschaften soweit wie möglich zu begrünen und mit verschiedensten erneuerbaren Energien auszustatten. Dazu gehören neben Dächern und Fassaden auch Innen- und Vorhöfe und Innenräume. Bei der Begrünung soll Biodiversität gestärkt werden, beispielsweise durch Bienenwiesen und Verzicht auf ungeeignete Pflanzen wie Kirschlorbeer. Begrünung führt dabei zur lokalen Abkühlung des Stadtraums und birgt so auch klimatische Vorteile. Als erneuerbare Energien sollen alle Gebäude im Eigentum der SPD oder ihrer Gesellschaften energieeffizient saniert und weitestgehend isoliert werden und sowohl PV-Anlagen auf Dach und Fassaden als auch Windkraftanlagen eingesetzt werden. Außerdem sollen bei der Wärmeversorgung Wärmepumpen und wo möglich Geothermie eingesetzt werden. Allgemein müssen Energiesparmaßnahmen forciert werden, wobei das Willy-Brandt-Haus bereits als positives Beispiel und Vorbild dient. Neben diesen positiven Effekten trägt vor allem die Fassadenbegrünung außerdem visuell zu einem schöneren Stadtbild bei. Gleichzeitig sendet sie eine politische Botschaft an jede*n Vorbeikommende*n: Die SPD nimmt sich Umweltthemen an, geht mit gutem Beispiel voran und es tut sich was.

 

Um den Klimaschutz voranzutreiben, ist es neben organisatorischen Maßnahmen wichtig die Bevölkerung mitzunehmen und mit positiven Beispielen eine Vorbildfunktion einzunehmen.

 

Die Bauwerksbegrünung dient den verbundeten Zwecken von Klimaschutz und Klimaanpassung. Die Einbeziehung lebendiger Pflanzen bringt eine lokale Abkühlung im Stadtraum und schützt so präventiv bei Hitzewellen.

 

Darüber hinaus dient die Begrünung der Wärmedämmung des jeweiligen Gebäudes, wodurch der Energieverbrauch sowie die Energiekosten für die Partei vermindert werden. Auf ähnliche Weise gleichen die Ersparnisse durch Nutzung von Wärmepumpen über die gesamte Nutzungsdauer des Geräts die Montagekosten aus.

 

Die Beschaffung solcher Anlagen und Geräte dient außerdem der Ausbildung der für die Energiewende benötigten Fachkräfte im lokalen Arbeitsmarkt.

 

Nicht zuletzt schafft die Bauwerksbegrünung auch eine angenehmere Arbeitsatmosphäre für Mitarbeitende und Mitglieder der Partei, nicht nur aufgrund der ausgleichenden Effekte bei Wärme und Kälte, sondern auch weil begrünte Wände eine bessere Schallabsorptionsgrad haben und zur Lufthygiene beitragen

Antrag 207/II/2022 Jenseits von Wasserstoffträumen – Endverbraucher*innen aller Länder, elektrifiziert euch!

10.10.2022

Eine erfolgreiche soziale Klimaschutzstrategie bedarf nicht nur des beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren und Abbau der fossilen Energie, sondern auch eines strategischen und wissenschaftlich fundierten Einsatzes neuer Technologien in den richtigen Wirtschaftsbranchen. Dazu gehört eine realistische Wasserstoffstrategie frei von technologischen Fantasien und unangebrachtem Optimismus.

 

Wasserstoff stellt ein massives Problem für die Dekarbonisierung dar, welches bisher im öffentlichen Diskurs kaum thematisiert wird oder falls doch, dann in Verbindung mit fantastischen Erzählungen und unrealistischen Zukunftsvisionen der mächtigen Gaslobby zum Erhalt ihrer Industrie.

 

99 % des aktuellen Bedarfs von Wasserstoff entsteht durch die Industrieprozesse, in welchen er unter anderem als Chemierohstoff und in der Herstellung von Düngemitteln angewendet wird. Aktuell deckt die sogenannte „graue“ Quelle durch Methan-Dampfreformierung von Erdgas den weltweiten Wasserstoffbedarf fast ausschließlich ab. Dieser Prozess ist äußerst energieintensiv, sodass die Verbrennung grauen Wasserstoffs vielfach klimaschädlicher ist als die einfache Verbrennung von Erdöl, Erdgas und Kohle. Grauer Wasserstoff macht in seiner industriellen Endnutzung aktuell ungefähr 3 % der weltweiten Treibhausgasemissionen aus, einen ähnlichen Anteil wie der Flugverkehr.

 

Bei der Herstellung von „blauem“ Wasserstoff aus fossilen Quellen mit Kohlenstoffsequestrierung entstehen durch den Austritt von Methan im Gastransit sowie unzureichende Sequestrierungstechnologie erhebliche Effizienzlücken. Die Verbrennung blauen Wasserstoffs kann also immer noch bis zu 20 % treibhausgasintensiver sein als die Verbrennung von Erdgas. Die Erfassung und Verringerung von den genauen Emissionen dieser Wasserstoffquelle sind äußerst komplex und könnten Jahre dauern.

 

Die einzig erneuerbare Quelle von Wasserstoff ist die Elektrolyse von Wasser anhand erneuerbaren Stroms, wobei die relevanten Technologien noch im Frühstadium sind und der Strombedarf für eine Dekarbonisierung des heutigen Wasserstoffbedarfs fast der dreifachen Menge an Wind- und Solarstrom bedürfte, die die Welt 2019 produziert hat.

 

Viele Regierungen setzen auf Wasserstoff als Zukunftstechnologie, ohne zwischen den unterschiedlichen technologischen und geographischen Quellen zu differenzieren und/oder die prioritären Wirtschaftsbranchen für dessen Endverbrauch zu definieren, wo günstigere, effizientere und sozial vertretbare Lösungen bereits bestehen.

 

Die Ampelregierung verlässt sich in ihrer Klimaschutzstrategie ebenfalls auf grünen Wasserstoff und setzt sich eine Elektrolysekapazität von rund 10 Gigawatt im Jahr 2030 zum Ziel. Im Koalitionsvertrag 2021 steht, dass grüner Wasserstoff vorrangig in den Wirtschaftssektoren genutzt werden sollte, in denen es nicht möglich ist, Verfahren und Prozesse durch eine direkte Elektrifizierung auf Treibhausgasneutralität umzustellen. Parallel sieht der Koalitionsvertrag jedoch die Errichtung moderner Gaskraftwerke mit Kapazität zur Umstellung auf klimaneutrale Gase, d.h. die Verbrennung grünen Wasserstoffs zur Stromerzeugung, vor.

 

Auch bei den modernsten Elektrolyseanlagen entsteht eine Effizienzlücke von ungefähr 20 % und bei der Verbrennung der Derivate geht weitere Energie verloren, sodass die Wiedergewinnung grünen Stroms aus grünem Wasserstoff mit entsprechenden Kosten verbunden ist. Die Verbrennung von grünem Wasserstoff außerhalb seiner bestehenden industriellen Einsätze und beschränkter sonstiger zukünftiger Nutzungen wie etwa im Luft- und Schiffsverkehr ist also aufgrund der daraus entstehenden Kosten weder klimapolitisch noch sozial vertretbar.

 

Wir fordern daher:

 

  • die weitreichende, schnelle und direkte Elektrifizierung als Grundsatz unserer Klimaschutz- und Energiepolitik. Das Versprechen vom grünen Wasserstoff soll nicht von mächtigen Lobbys dafür missbraucht werden, die Elektrifizierung von Wärme und Verkehr durch bereits bestehende Technologien zu verzögern und damit die Gewinne der Fossilindustrie noch bis 2050 zu maximieren.
  • wertvollen grünen Wasserstoff sollte man ausschließlich in schwer dekarbonisierbaren Sektoren zu nutzen, wo Wasserstoff gesellschaftlich und ökologisch nützlich sowie technologisch unverzichtbar ist.
  • die Verbrennung von grünem Wasserstoff zur Stromerzeugung nur in den Fällen zu erlauben, wo die Herstellung dessen Speicherkapazität zum Ausgleich saisonaler Schwankungen in der erneuerbaren Energie anbietet.
  • die Einspeisung von grünem Wasserstoff ins allgemeine Gasleitungsnetz abzulehnen. Stattdessen sollten in geeigneten Fällen die Hausheizung entkarbonisiert und Haushalte von Kosten entlastet werden, indem die Abwärme von der wasserstoffbetriebenen Produktion in Fern- und Nahwärmenetzwerke genutzt wird. Hierfür fordern wir die Investition in leistungsstarke Wärmespeicher, um eine stabile Energielieferung zu sichern.

 

 

Antrag 174/II/2022 Für Medien ohne Kapitalismus: Öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftssicher und gerecht finanzieren

10.10.2022

Nach dem zweiten Weltkrieg, in dem Propaganda über die neu aufkommenden Massenmedien eine zentrale Rolle bei der Verbreitung des menschenfeindlichen und antisemitischen Weltbildes der Nationalsozialist*innen hatte, wurde das Rundfunksystem in Deutschland neu aufgebaut. Nach dem Vorbild der britischen BBC entstand auch in der Bundesrepublik ein duales Rundfunksystem. Das bedeutet, dass es neben kapitalistisch finanzierten Medienunternehmen auch Rundfunkmedien gibt, die nicht primär den Logiken des Kapitalismus unterworfen sind, sondern größtenteils durch die Öffentlichkeit finanziert werden.

 

Die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird vertraglich zwischen den Bundesländern in einem Staatsvertrag geregelt. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung auch in der Medienbranche wurde dieser 2020 als Medienstaatsvertrag neu abgeschlossen – früher hieß es nur Rundfunkstaatsvertrag. In diesem Medienstaatsvertrag wird die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks definiert als “Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen”. Damit wird an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk höhere gesellschaftliche und demokratische Ansprüche gestellt als an privatwirtschaftlich finanzierte Medienunternehmen.

 

Zu Beginn des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschränkte sich das Angebot vor allem auf Radiosender sowie das Fernsehprogramm der ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland). Zur Umsetzung des rechtlichen Auftrags wurde das Angebot stetig ausgeweitet. Mittlerweile umfasst es diverse Fernsehprogramme, Radiosender, sowie Angebote wie funk, die ausschließlich im Internet ausgestrahlt werden.

 

Mit dieser Ausweitung und der gestiegenen Konkurrenz durch private Rundfunkanbieter*innen sowie den zunehmenden feindlichen Bewegungen gegen freie Medien und deren Berichterstattung – insbesondere gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – entbrennen immer wieder Diskussionen über die Sinnhaftigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Diese machen sich ebenfalls oft an der Finanzierung fest, sowie an der angeblich mangelnden Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Obwohl der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen klaren rechtlichen Auftrag durch die Bundesländer bekommt, ist er dennoch unabhängig von politischer Einflussnahme. Dies ergibt sich aus Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Staatsferne des Rundfunks sowie die Pressefreiheit schützt. Zwar gibt es immer wieder – berechtigte – Kritik an der Zusammensetzung der Aufsichtsgremien, wie dem ZDF-Fernsehrat, in dem auch Politiker*innen vertreten sind. Dennoch ist die Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unabhängig von politischer – und auch weitestgehend auch kapitalistischer – Einflussnahme.

 

Diese Staatsferne zeigt sich auch in der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag geregelt wird. Die Höhe des finanziellen Bedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird von der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) festgelegt. Die Kommission, deren Mitglieder unabhängige Sachverständige sind und von den Regierungschef*innen der Länder berufen werden, gibt den Regierungen der Bundesländer alle zwei Jahre Auskunft über die finanzielle Situation der Bundesländer. Dabei gibt sie abwechselnd einen Zwischenbericht oder eine Empfehlung zur Beitragshöhe ab. Die Beitragshöhe wird nach der Empfehlung der KEF durch die Landesparlamente verabschiedet. Allerdings wird auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk teilweise (unter zehn Prozent) durch Werbung und Sponsoring mitfinanziert. Somit werden ca. 90 Prozent der Einnahmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus den Gebühren der Allgemeinheit generiert.

 

Wer diese Gebühr entrichten muss, hat sich in der Vergangenheit ebenfalls geändert. Zunächst musste die Gebühr nur entrichtet werden, wenn es ein Rundfunkgerät in einem Haushalt gab. Durch die Digitalisierung und der Tatsache, dass die meisten Menschen mindestens ein Endgerät zur Verfügung haben, um Rundfunk zu empfangen, wurde dies 2010 in eine Haushaltspauschale – unabhängig von der Anzahl der Rundfunkgeräte – umgestellt. Seit 2013 muss jeder Haushalt in Deutschland den gleichen Rundfunkbeitrag errichten. Ausnahmen gibt es dabei u.a. für Sozialhilfeempfänger*innen, sowie Bafög-Empfänger*innen, Empfänger*innen der Grundsicherung. Menschen, die Wohngeld beziehen oder Arbeitslosengeld I sind allerdings zur Entrichtung der Gebühr verpflichtet. Zwar gibt es die Möglichkeit einen Härtefallantrag zu stellen. Das Problem, dass alle – unabhängig vom Einkommen – die gleiche Gebühr entrichten müssen, bleibt dennoch. Für Menschen mit geringem Einkommen können die monatliche Abgabe von 18,36€ durchaus eine massive finanzielle Belastung darstellen, während es für andere überhaupt kein Problem darstellt.

 

Trotz dieser Ungerechtigkeit in der Finanzierung ist für uns klar, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein zentraler Pfeiler der Demokratie ist. Ohne freie Medien ist ein demokratischer Diskurs und demokratische Entscheidungen nicht möglich. Anders als private Rundfunkanbieter muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht um ausbleibende Finanzierung fürchten, wenn kritisch über Wirtschaftsthemen berichtet wird oder bestimmte Einschaltquoten verfehlt werden. Durch die öffentliche Finanzierung wird darüber hinaus eine Themen- und Programmvielfalt sichergestellt, die im privat-finanzierten Rundfunk aufgrund des Drucks der Einschaltquoten keinen Bestand hätten. Durch die sichergestellte Finanzierung wird außerdem Journalist*innen die Möglichkeit gegeben, langfristig und investigativ zu recherchieren. So können seriöse Informationen generiert werden, die insbesondere in den heutigen Zeiten, in denen Fake News zur Tagesordnung gehören, von besonderer Relevanz sind. Wir sprechen uns entschieden gegen neoliberale Ideen aus, die die Privatisierung oder Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fordern. Diese Tendenzen sind allerdings durchaus ernst zu nehmen. So wird nach Willen der britischen Regierung die BBC ab 2027 nicht mehr über Gebühren finanziert, sondern durch Abonnements und Teilprivatisierung. Auch in Deutschland kam es 2020 zu einem Eklat, als sich der Ministerpräsident Sachsen-Anhalts, Reiner Haseloff (CDU) gegen die von der KEF beschlossene Erhöhung der Rundfunkgebühr stellte und dies nicht im Landtag zur Abstimmung brachte. Erst nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde der Beitrag vorläufig erhöht.

 

Wir erkennen an, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in Deutschland nicht frei von Fehlern ist. Anstatt ihn aber aufgrund seiner ungerechten Finanzierung abschaffen zu wollen, wollen wir die Finanzierung reformieren, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gerechter und unabhängiger zu finanzieren. So wollen wir sicherstellen, dass der wichtige Beitrag, den der öffentlich-rechtliche Rundfunk für die Demokratie leistet, auch weiter geleistet werden kann.  

 

Die offensichtlichste Lösung wäre es, den Rundfunkbeitrag in eine Steuer umzuwandeln. Dies ist allerdings nicht möglich, da eine ‘normale’ Steuer, gegen die in Artikel 5 des Grundgesetzes festgeschriebene und enorm wichtige Staatsferne des Rundfunks verstoßen würde. Allerdings gibt es in Deutschland bisher eine ‘Steuer’, deren Höhe ebenfalls nicht von der Politik festgelegt wird – die Kirchensteuer. Die Höhe dieser wird seitens der jeweiligen Religionsgemeinschaft selbst festgelegt und von den Finanzämtern gegen eine Gebühr eingezogen. Diesen Weg wollen wir auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einschlagen. Die Einflussnahme des Staates ist dabei weiterhin so gering wie möglich zu halten. Besonders vor dem Hintergrund, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch die Allgemeinheit finanziert wird und eine tragende Säule unserer Demokratie ist, ist Vorwürfen von Missbrauch der Rundfunkgelder entschieden nachzugehen. Dies betrifft insbesondere die aktuelle Situation um die ehemalige Intendantin des rbb, Patricia Schlesinger. Die mutmaßliche Ausgabe von Rundfunkgeldern für private Luxusessen und teure Dienstwägen ist nicht hinzunehmen. Hier bedarf es einer nachhaltigen Aufklärung der Vorwürfe sowie einer Analyse und einer Reflexion der Prozesse, die die Nutzung und Verteilung von finanziellen Mitteln im rbb genehmigen und kontrollieren sollen. Es muss klar sein, dass die größtmögliche Transparenz in der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks notwendig ist. Die Gelder, die durch die Rundfunkbeiträge generiert werden, müssen zwingend transparent, verantwortungsbewusst und bedarfsgerecht verteilt werden.

 

Konkret fordern wir daher die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesparlamente auf, darauf hinzuwirken, dass

 

  • die KEF den Rundfunkbeitrag zukünftig als Prozentzahl in Relation zum Einkommen festlegt wird. Der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag ist entsprechend zu ändern.
  • die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks so zu gestalten, dass zukünftig eine Finanzierung ohne Werbe- und Sponsoringeinnahmen möglich ist.
  • die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch zukünftig sichergestellt wird.
  • ein transparenter, verantwortungsvoller und bedarfsgerechter Umgang mit den Beitragsgeldern gewährleistet wird.

Antrag 49/II/2022 Let’s get digital! - Ein echter Digitalisierungsschub für Hochschulen

10.10.2022

Die Corona-Pandemie hat Hochschulen nachhaltig verändert. Denn bis März 2020 war Digitalisierung an Hochschulen quasi ein Fremdwort und die Initiativen seitens der Lehrenden, diesen Zustand zu verändern, überschaubar. Die zwangsläufige Umstellung auf Online-Vorlesungen und Seminare hat dies notdürftig und kurzfristig beschleunigt, doch Zoom-Konferenzen alleine sind noch lange keine digitalisierte Hochschule. Folgende Maßnahmen erachten wir für notwendig, um Hochschulen endlich einen Digitalisierungsschub zu verpassen:

 

Hyflex-Lehre zum Standard machen!

Im 21. Jahrhundert muss ein Studium flexibel, zeit- und ortsunabhängig absolvierbar sein. Starre Anwesenheitspflichten, Präsenzzeiten und ausschließlich analoge Lehrmaterialien stehen unserer Vision eines selbstbestimmten Studiums im Wege. Daher fordern wir eine Standardisierung von Hyflex-Lehre! Unter Hyflex-Lehre versteht man die Verbindung von synchronen und asynchronen Elementen, bspw. durch Vorlesungen, die in Präsenz und online übertragen werden und auch im Nachhinein abrufbar sind. Für Grundlagenveranstaltungen mit Inhalten, die sich nur geringfügig von den Vorjahren unterscheiden, ist es längst überfällig, dass diese auch als abgespeicherter Vorlesungspodcast abrufbar sind. Durch die höhere Flexibilität würden Studierenden viele Türen geöffnet: Mehr Zeit für soziales Engagement und der Pflege von Freund*innenschaften und gleichzeitig mehr Selbstbestimmung beim eigenen Studium. Viel zu lange schon halten Professor*innen und Dozierende an altmodischer Präsenzlehre fest – oftmals mit dem Argument, dass dies “in den letzten Jahren ja auch funktioniert habe” und “die Lehre frei sei”. Mittlerweile mehren sich jedoch auch unter Hochschullehrenden die Forderungen, endlich die Komfortzone zugunsten einer studierendenfreundlichen Lehre zu verlassen. Im Jahr 2022 ist ein flächendeckendes Umdenken hin zu Hyflex-Lehre unerlässlich. Daher fordern wir konkret:

 

  • Hyflex-Lehre muss der Standard in der Lehre werden! Die Einführung von Hyflex-Lehre ist allerdings auch mit einem erheblichen Mehraufwand für die Dozierenden verbunden. Wir fordern daher auch die Reduzierung der zu unterrichtenden Stunden für Dozierende und mehr Dauerstellen für die Lehre
  • Flächendeckender Ausbau der Raumausstattung zur Ermöglichung von Vorlesungsübertragungen und Aufzeichnungen
  • Einrichtung eines Schulungsprogramms für Hochschuldozierende zum Umgang mit digitalen Tools

 

Verwaltungsprozess digitalisieren!

Digitalisierte Prozesse bieten Hochschulen enorme Chancen, interne Abläufe im Finanz-, Raum- und Studierendenmanagement effizienter zu gestalten. Lange Schlangen vor Prüfungs- und Immatrikulationsämtern müssen endlich der Vergangenheit angehören und auch die Krankmeldungen bei Prüfungen muss vereinfacht werden. Wir fordern die Digitalisierung der gesamten Studienorganisation in einem übersichtlichen, berlinweit einheitlichen Online-Portal. Verwaltungsangestellte und insbesondere Personal in den Prüfungsbüros muss entsprechend geschult werden, sodass auch Sprechstunden online zugänglich sind

 

Eduroam flächendeckend und schnell!

Jede*r Studierende kennt es: Man steht mitten auf dem Campus, sitzt in der Bibliothek oder in der Mensa und die Internetverbindung versagt. Ein flächendeckend funktionierendes WLAN ist elementare Grundvoraussetzung zum erfolgreichen Absolvieren eines Studiums. Daher fordern wir, endlich auf allen Hochschulflächen und in allen Hochschulgebäuden eine zuverlässige Eduroam-Verbindung zu etablieren! Ebenso müssen mehr ständige Arbeitsplätze mit schneller Internetverbindung und leistungsstarken Computern geschaffen werden.

 

Lizenzen für digitale Lehrmaterialien verlängern!

Während der ersten Pandemiesemester haben sich viele Lerngruppen in den digitalen Raum verlegt. Dafür hatten die Hochschulen Lizenzen für Video-Conferencing Systeme gekauft, durch die Hochschulangehörige eigenständig Videokonferenzen aufsetzen konnten. Diese Lizenzen müssen verlängert werden! Online-Meetings werden auch weiterhin Bestandteil des Alltags bleiben und dürfen nicht zum Privileg materiell besser situierter Studierender werden. Dabei sind datensparsame sowie open source Angebote zu bevorzugen.

 

Ebenso wurden zu Beginn der Pandemie Lizenzen für Online-Bibliotheken und weitere Portale gekauft, um den nicht länger möglichen Gang in die Hochschulgebäude zu kompensieren. So konnten viele Studierende bspw. ihre Lehrbücher online abrufen und wissenschaftliche Zeitschriften ohne Hochschulbesuch durcharbeiten. Für uns ist klar: Alle studienrelevanten Lehrmaterialien müssen auch weiterhin online verfügbar bleiben! Freier Zugang zu Forschungsergebnissen! Ebenso müssen die Hochschulen ihre Forschenden bei der Open-Access Publikation und der Erstellung von Open-Educational Ressources unterstützen. Wir fordern den Ausbau und die Förderung von open-access Zugängen zu wissenschaftlichen Erkenntnissen und Forschungsergebnissen! Alle Forschungsergebnisse müssen schnell und einfach online auffindbar sein.

 

Digitalpauschale im BAföG verankern!

Wir begrüßen, dass durch die jüngste BAföG-Reform eine digitale Antragstellung vereinfacht wird. Das BAföG selbst lässt jedoch notwendige Kosten für digitale Infrastruktur bislang vollkommen außer Acht. Ein Studium ohne Laptop oder Tablet, ohne Softwarelizenzen sowie ohne Internetverbindung ist allerdings ein erheblicher Nachteil und heutzutage vollkommen undenkbar. Wir sind der Überzeugung, dass alle Studierenden Zugang zu einer Digitalausstattung haben müssen! Daher fordern wir wie unsere Bündnispartner*innen eine Digitalpauschale in Höhe von mindestens 500 Euro pro Jahr, integriert in das BAföG! Weiterhin halten wir unserer Forderung für ein Bafög für Alle fest, sodass möglichst schnell alle Studierenden von der Digitalpauschale profitieren können.

Antrag 201/II/2022 CO2-Einsparpotenziale der Straßenbahntechnologie nutzen

9.10.2022

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des AGH auf sicherzustellen, dass für den “Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr Berlin 2030” die CO2-Einsparpotenziale der Straßenbahntechnologie ausreichend untersucht und einbezogen werden.